Steuersatz berechnen Steuerprogression und Grenzsteuersatz einfach
Finanztip-Experte für Steuern
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Spitzensteuersatz, Reichensteuer, Grenzsteuersatz, Steuerprogression und einige Begriffe mehr. Immer wieder tauchen sie in Artikeln auf. Doch was bedeuten sie eigentlich? Wo liegen die Unterschiede bei den Steuersätzen und wie werden diese ermittelt? Das erklären wir Dir in diesem Ratgeber und zu Beginn gleich, was es mit dem „zu versteuernden Einkommen“ auf sich hat.
Der einfachste Weg ist, auf Deinen Steuerbescheid zu schauen, den Du nach Abgabe Deiner Steuererklärung vom Finanzamt erhältst. Denn dort steht fast am Ende der Berechnung diese Zahl: das zu versteuernde Einkommen (abgekürzt zvE). Genau für diesen Wert wird dann die zu zahlende Steuer ermittelt. Wichtig: Das zvE ist weder Dein Brutto- noch Dein Nettogehalt.
Es gibt aber Situationen, in denen Du vorher wissen willst, wie hoch Dein zvE ist. Etwa, wenn es darum geht, ob Du die Arbeitnehmersparzulage, die Wohnungsbauprämie oder zukünftig eine zusätzliche Förderung für den Heizungstausch erhalten kannst.
Prinzipiell läuft die Berechnung wie folgt: Zuerst werden Deine Einkünfte ermittelt, also zum Beispiel Dein Bruttogehalt abzüglich Deiner Werbungskosten, Dein Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit oder Deine Mieteinnahmen. Davon ziehst Du Sonderausgaben wie Vorsorgeaufwendungen, außergewöhnliche Belastungen und gegebenenfalls Freibeträge ab.
Achtung: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen werden an dieser Stelle nicht abgezogen, sondern erst später direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer.
Das zu versteuernde Einkommen lässt sich, wie eben gezeigt, nicht so einfach ermitteln. Genau genommen ist das auch erst möglich, wenn das jeweilige Steuerjahr abgelaufen ist und Du Deine Einnahmen, aber auch Deine Absetzmöglichkeiten genau kennst.
Mit dem BMF-Steuerrechner des Bundesfinanzministerium kannst Du Dir aber immerhin eine erste Orientierung verschaffen. Klicke dort zuerst auf „Berechnungen zur Lohnsteuer“ und im daraufhin erscheinenden Fenster weiter unten im Bereich „Ermittlung des zu versteuernden Jahresbetrags“ auf die entsprechende Jahreszahl. Das Ministerium erklärt, dass dieser zu versteuernde Jahresbetrag „in etwa dem zu versteuernden Einkommen entspricht“. Damit kannst Du also unverbindlich Dein zvE abschätzen.
Der wichtigste Steuersatz ist nach unserer Meinung der Grenzsteuersatz. Er gibt an, wie viel Steuern Du für einen zusätzlichen Euro Deines Einkommens zahlen müsstest. Bei einem Grenzsteuersatz von 34 Prozent also 34 Cent. Im deutschen Steuersystem – wie in vielen anderen Ländern – steigt der Grenzsteuersatz mit steigendem Einkommen. Dieses Phänomen wird Steuerprogression genannt. Das heißt, bei einem geringeren Einkommen hast Du zum Beispiel nur noch 20 Cent Steuern für den nächsten Euro zu zahlen.
Nun ist es nicht so, dass der Anstieg des Grenzsteuersatzes gleichmäßig vonstattengeht. Stattdessen gibt es fünf Tarifzonen. Diese werden in der Regel jedes Jahr angepasst, Du kannst die aktuellen Zahlen auch in Paragraf 32a Einkommensteuergesetz nachlesen. Wir beziehen uns in dieser Auflistung auf die Werte des Jahres 2023. Anschließend haben wir Dir die Werte für das Steuerjahr 2024 in einer Tabelle zusammengestellt. Denn schließlich machst Du ja im Jahr 2024 Deine Steuererklärung für das Jahr 2023.
Die Zahlen gelten für Singles. Bei Ehepaaren sind es die doppelten Werte.
Tarifzone | zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz |
1 | 0 - 11.604 € | 0 % |
2 | 11.605 - 17.005 € | 14 - 24 % |
3 | 17.006 - 66.760 € | 24 - 42 % |
4 | 66.761 - 277.825 € | 42 % |
5 | ab 277.826 € | 45 % |
Quelle: Paragraf 32a Einkommensteuergesetz (Stand: 28. Mai 2024)
Wichtig: Wenn Dein zu versteuerndes Einkommen zum Beispiel bei 70.000 Euro und damit in Tarifzone 4 liegt, heißt das nicht, dass Du 42 Prozent davon versteuern musst. Sondern: Für jeden Euro mehr würdest Du 42 Cent Steuern zahlen. Im Prinzip wird das für jeden einzelnen Euro Deines Einkommens so gemacht. Und in den Tarifzonen 1 bis 3 zahlst Du weniger Steuern pro Euro. Ausführlicher erklären wird das im folgenden Kapitel.
Zusammengefasst lässt sich sagen: Der Grenzsteuersatz steigt ab dem Grundfreibetrag in verschiedenen Schritten an. Er ist der persönliche Spitzensteuersatz. Verdienst Du mehr, steigt auch Dein persönlicher Spitzensteuersatz, also Dein Grenzsteuersatz.
Drei der anderen Steuersätze haben wir eben schon erwähnt. Es sind lediglich spezielle Grenzsteuersätze:
Hier erklärt es der Name schon fast von ganz allein. Der Durchschnittssteuersatz gibt an, wie viel Steuern Du im Durchschnitt zahlst. Denn, wir hatten es oben beschrieben: Wie viel Du für einen Euro Steuern zahlst, ist nicht gleich, sondern abhängig davon, in welcher Tarifzone Du bist. In Tarifzone 1 zahlst Du 0 Prozent, in Tarifzone 2 sind es 14 bis 24 Prozent vom Euro. Das setzt sich dann weiter fort. Der Durchschnittssteuersatz ist dann der Anteil der zu zahlenden Steuer am zu versteuernden Einkommen und wird auch als persönlicher Steuersatz bezeichnet. Er ist immer kleiner als der Grenzsteuersatz, was das folgende Beispiel exemplarisch zeigt.
Beispiel: Im Jahr 2023 musst Du bei einem zvE von 30.000 Euro exakt 4.700 Euro Steuern zahlen. Das ergibt einen Durchschnittssteuersatz von 15,67 Prozent (4.700/30.000) x 100 Prozent). Der Grenzsteuersatz ist an dieser Stelle 29,36 Prozent.
Wie Du Deinen Durchschnittssteuersatz selbst ermittelst, erfährst Du im folgenden Kapitel.
Es gibt dazu eine Formel in Paragraf 32a Einkommensteuergesetz. Aber damit solltest Du es gar nicht erst versuchen, weil sie nur schwer verständlich ist.
Wesentlich einfacher geht es mit dem Rechner des BMF. Du gibst dort lediglich das zu versteuernde Einkommen ein, wählst danach aus, ob Du verheiratet/verpartnert oder alleinstehend bist und kannst sogar noch entscheiden, für welches Jahr Du das Ergebnis haben möchtest – von 1958 bis 2024!
Darüber hinaus siehst Du dort auch den Durchschnittssteuersatz (Durchschnittsbelastung) und den Grenzsteuersatz (Grenzbelastung). Bei einem zvE von 40.000 Euro sieht das Ergebnis für eine alleinstehende Person dann so aus:
Quelle: Screenshot BMF-Rechner (Stand: 30. Juni 2023)
Du kannst die Einkommensteuer aber auch in Tabellen ablesen, die Du mit einer einfachen Suche im Internet finden kannst. Meist sind es zwei: die Grundtabelle und die Splittingtabelle.
Die Grundtabelle (Grundtarif) ist anzuwenden bei Alleinstehenden und Ehepaaren, die getrennt (§ 26 Abs. 2 EStG) zur Einkommensteuer veranlagt werden. Die Splittingtabelle (Splittingtarif) greift bei zusammenveranlagten Ehepaaren und bei Verwitweten in dem auf das Todesjahr des Ehegatten folgenden Jahres (§ 32a Abs. 6 EStG).
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