Ich hätte eine wahrscheinlich triviale Frage zum Jobticket bzw. Deutschlandticket und dessen steuerlicher Handhabung:
Wir bekommen von unserem Arbeitgeber ein kostenloses Deutschlandticket zur Verfügung gestellt. Dieses ist ja nach den geltenden Regelungen steuer- und sozialabgabenfrei.
Die vom Arbeitgeber getragenen Kosten von ca. 720 Euro werden jedoch auf die Entfernungspauschale angerechnet und werden auch auf der Lohnsteuerbescheinigung angegeben.
Nun ist die Entfernungspauschale als Werbekosten ein Teil des Arbeitnehmerpauschbetrags von 1250 Euro.
Die Frage ist nun wie sich das kostenlose Deutschlandticket auf das zu versteuernde Einkommen auswirkt.
Wenn ich bisher mit den Werbungskosten inkl. Entfernungspauschale unterhalb des Pauschbetrags liege, dürfte es keine Auswirkungen haben. Oder liege ich da falsch?