Sobald du unter 1 Jahr Haltedauer liegst und Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften über 1.000eur hast musst du eine Steuererklärung abgeben auch mit NV Bescheinigung und unter dem Grundfreibetrag. Das ist zumindest mein Wissensstand.
Ich kann ja bald berichten was das FA zu meinem Antrag sagt, in welchem ich die entsprechenden voraussichtlichen Gewinne oberhalb der Freigrenze ansetzen werde.