Musterverfahren für UniImmo-Anleger genehmigt
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat dieser Tage einer speziellen Form des Gerichtsprozesses, einem sogenannten Musterverfahren, die grundsätzliche Erlaubnis erteilt, in dem Anleger Schadensersatz von der Fondsgesellschaft ZBI fordern können. Und zwar gesammelt, in einem einzigen großen Verfahren. Das geht aus dem bisher unveröffentlichten Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth hervor, welcher der WirtschaftsWoche vorliegt. Die Entscheidung hat die Anlegerkanzlei Tilp erstritten (Aktenzeichen: 6 O 2543/25).