Wir (als Familie mit 8 Personen, 5 Erwachsene und 3 KLeinkinder) sind 2024 mit der Fluggesellschaft Corecon für 1 Woche nach Grand Canaria geflogen.
Auf Grund von "Flugänderungszeiten" haben wir die Fluggesellschaft auf "Entschädigung" angeschrieben. Das wurde abgelehnt. Daraufhin mit einem Anwaltsbüro geklagt und vor dem Amtsgericht Hannover Recht bekommen und die Fluggesellschaft wurde rechtskräftig verurteilt, Schadenserstz in Höhe von ca. 3000,- € zu zahlen. Von Seiten der Fluggesellschaft wurde dem Urteil nicht widersprochen. Also bestandskräftig. Mehrere Aufforderungen (3 Mahnungen) durch das Anwaltsbüro, die Entschädigung zu zahlen verliefen fruchtlos. Jetzt wurde das gerichtliche Vollstreckungsverfahren eingeleitet. Lt. Anwaltsbüro kann das ca. 6-8 Wochen dauern! Ergebnis offen! Mal abwarten. Ergebnis teile ich dann mit.![]()
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Unser Fazit: N I E W i E D E R CORECON