Ärger mit Flug und Gepäck? Das steht Dir zu
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Das Wichtigste in Kürze
Verschiebt sich der Abflug um mehr als vier Stunden, steht Dir vielleicht sogar zusätzlich eine Entschädigung zu.
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Sonne, Strand, Meer – willst Du Deinen Urlaub im Warmen verbringen, dann ist eine Pauschalreise für Dich vielleicht das Richtige: Flug, Transfer und Hotel regelt der Reiseveranstalter. Manchmal gibt es nach der Buchung aber böse Überraschungen: zum Beispiel, wenn sich plötzlich die Flugzeiten ändern oder der Abflugort.
Der Reiseveranstalter darf die Flugzeiten grundsätzlich nur so weit verschieben, wie es für Dich noch zumutbar ist.
In den Buchungsunterlagen steht meist, dass die angegebenen Flugzeiten unverbindlich seien. Das ist grundsätzlich auch in Ordnung. Dennoch darf der Reiseveranstalter die Zeiten nur insoweit ändern, wie es noch zumutbar ist (BGH, 10.10.2013, Az. X ZR 24/13; 16.09.2014, Az. X ZR 1/14).
Entscheidend ist immer der Einzelfall. Bei der Frage, was zumutbar ist, spielt die Reisedauer eine große Rolle. So musst Du bei einem 14-tägigen Strandurlaub eher hinnehmen, dass Dein Flug nach vorne verschoben wird als bei einem kurzen Städtetrip. Auch Deine individuelle Familiensituation ist wichtig. Für Familien, die mit kleinen Kindern reisen, ist ein später Abendflug eher unzumutbar (LG Hannover, 27.04.2017, Az. 8 S 46/16).
Wenn Deine Flüge bei einer Pauschalreise vor Urlaubsbeginn verschoben werden, hast Du drei Möglichkeiten, Dich zu wehren: Du kannst die Pauschalreise kündigen, selbst einen Ersatzflug buchen und den Reisepreis mindern, also einen Teil des Reisepreises zurückverlangen.
Wenn sich die Flugzeiten erheblich und zugleich unzumutbar verschieben, kannst Du von der Reise zurücktreten und den schon gezahlten Reisepreis zurückverlangen (§ 651i Abs. 3 BGB und § 651l BGB).
„Erheblich“ bedeutet, dass der Flug mindestens vier Stunden früher oder später startet. Das allein reicht aber nicht, denn nicht jede derartige Änderung ist automatisch „unzumutbar“. Zwei Beispiele dazu:
1. Dein Flug nach Madrid wird von 16 Uhr auf 12 Uhr mittags vorverlegt. Das ist zwar erheblich, aber noch zumutbar, da Du zwar früher am Flughafen sein musst, aber zu einer vernünftigen Tageszeit.
2. Dein Flug von Frankfurt nach Tokio wird von 9 Uhr auf 5 Uhr morgens vorverlegt. Das ist erheblich und unzumutbar, da Du mitten in der Nacht am Flughafen sein müsstest, wahrscheinlich sogar in Frankfurt übernachten müsstest.
Ist die Verlegung der Flugzeit zumutbar, ist das kein Mangel. Du kannst die Reise in diesem Fall zwar auch stornieren, musst dann aber Storno-Gebühren zahlen (§ 651h BGB).
Ändern sich die Flugzeiten erheblich, kannst Du unter Umständen selbst einen Ersatzflug buchen. Das setzt voraus, dass die neuen Zeiten unzumutbar sind und Du den Veranstalter gebeten hast, Dir einen Ersatzflug zu buchen. Weigert sich dann der Veranstalter, kannst Du selbst einen Ersatzflug buchen und verlangen, dass er Dir die Kosten ersetzt (§ 651k Abs. 2 BGB). In diesem Fall musst Du zunächst einmal die Kosten für den Flug aus eigener Tasche vorstrecken.
Es kommt nicht darauf an, ob die Kosten für den Ersatzflug um ein Vielfaches höher sind als das, was der Veranstalter bei einer Minderung hätte zahlen müssen. So urteilte das Landgericht Hannover. In dem konkreten Fall musste der Reiseveranstalter mehr als 600 Euro für den Ersatzflug zahlen, weil die Änderung der Abflugzeit um knapp sechs Stunden nicht zumutbar war. Eine Familie mit Kleinkind sollte statt zur Mittagszeit in den Abendstunden fliegen (LG Hannover, 27.04.2017, Az. 8 S 46/16).
Wenn sich der Flug um mehr als drei bis vier Stunden verschiebt, kannst Du den Reisepreis mindern. Schreib den Reiseveranstalter am besten innerhalb von vier Wochen nach der Reise an.
Die Preisminderung beträgt nach der sogenannten Frankfurter Tabelle fünf Prozent des Reisepreises pro Tag, falls der Flug sich um mehr als vier Stunden verschoben hat. Für jede weitere Stunde erhältst Du weitere fünf Prozent des durchschnittlichen Tagespreises der Reise zurück. Insgesamt kannst Du höchstens bis zu 20 Prozent Deines gesamten Reisepreises als Preisminderung geltend machen.
Laut Amtsgericht Hannover können Reisende den Preis sogar bei einer Verlegung des Abflugs um drei Stunden mindern (AG Hannover, 09.08.2018, Az. 539 C 2462/19). Das Gericht bestätigte noch einmal die Höhe der Minderung von fünf Prozent des Tagespreises für jede weitere Stunde.
Beispiel: Astrid hat eine zweiwöchige Pauschalreise nach Mexiko gebucht. Sie kostet insgesamt 3.500 Euro. Der Abflug verschiebt sich um sechs Stunden. Nach Abzug der Toleranzgrenze von drei Stunden kann Astrid für jede weitere Stunde fünf Prozent des Tagespreises ansetzen. Dieser liegt bei 250 Euro: 3.500 Euro geteilt durch 14 Tage. Für die drei Stunden Verspätung oberhalb der Toleranzgrenze kann Astrid 37,50 Euro als Preisminderung fordern (3 x 5 Prozent von 250 Euro).
Ärger mit Flug und Gepäck? Das steht Dir zu
Expertengespräch am 21.05.2026
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Wenn die Airline für die Verschiebung des Fluges verantwortlich ist, kannst Du nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung bis zu 600 Euro Entschädigung verlangen (BGH, 09.06.2015, (Az. X ZR 59/14). Verschiebt sich der Flug um mehrere Stunden, kommt das einer Annullierung gleich, bei der Fluggästen eine Ausgleichszahlung zusteht.
Die Entschädigung, die die Fluggesellschaft aufgrund der EU-Verordnung zahlen muss, ist im Zweifel sehr viel höher als das, was Dir der Reiseveranstalter als Minderung nach der Frankfurter Tabelle zahlen muss.
Mit dem Finanztip-Fluggastrechner kannst Du prüfen, welche Ansprüche Du bei Flugausfall oder großer Verspätung hast und Dir direkt ein Musterschreiben erstellen lassen. Am Ende erhältst Du einen kurzen Überblick, welche Ansprüche Dir zustehen. Du kannst ein PDF-Dokument mit dem ausführlichen Ergebnis und einem angepassten Musterschreiben herunterladen.
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Eine kostenlose Alternative bei Beschwerden gegen Flugunternehmen ist die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr.
Fluggasthelfer-Portale fordern die Entschädigung in Deinem Namen von der Fluggesellschaft zurück. Bei Erfolg behalten die Portale zwischen 24 bis 50 Prozent der Entschädigung ein.
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