Hallo,
ich habe meinen Riester-Vertrag vorzeitig gekündigt.
Von der Versicherungsgesellschaft habe ich folgende Unterlagen erhalten:
1) Bescheinigung nach § 94 Absatz 1 Satz 4 und § 95 Satz EStG -
2) Leistungsabrechnung.
Benötige ich für die Steuererklärung noch weitere Unterlagen wie z.B.
die Bescheinigung nach § 22 Nr. 5 Satz EStG und Bescheinigung nach
§ 22 Nr. 5 EStG?
Wie ist die Weiterverwendung bei der Einkommensteuer-Erklärung,
und wo muss ich dies in der Steuererklärung angeben (Anlage mit Zeilen-Nr. usw.).
Besten Dank für eure Hilfe