Lohnsteuerermäßigungsantrag - Erfahrungen ?

  • Hallo,

    hat jemand von euch Erfahrungen mit Lohnsteuerermäßigungsanträgen gesammelt ?

    Determiniert das Finanzamt die zu erstattende Summe basieren auf den Steuerbescheid des letzten Jahres ? Wie läuft das ab und worauf muss man achten ?

    Vielen Dank im Voraus:thumbup:

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  • Kater.Ka 2. September 2026 um 08:09

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Deine vorherigen Steuerbescheide spielen keine Rolle.

    Stattdessen trägst du deine voraussichtlichen Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Werbungskosten (über 1230€ hinaus + 600€ Antragsgrenze), Pauschbeträge usw. ein. Daraus wird dann ggf. ein Freibetrag berechnet, der von deinem Arbeitgeber berücksichtigt wird.


    Hast du dir den Antrag mal angeschaut?

    https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/displ…EAF63D460DDCC18

  • Gemoije.

    Wie mein Vorredner bereits geschrieben hat, spielen die vorherigen Steuerbescheide keine Rolle.

    Sinn eines Lohnsteuer-Ermäßigungsantrags ist, dass Du Deine monatliche Lohnsteuer, welche vom Lohn einbehalten wird, reduzierst.

    Da bereits die Pauschalen wie z. B. die Werbungskostenpauschale in die Lohnsteuertabelle eingearbeitet sind, macht es daher nur Sinn, wenn die Pauschalen überschritten werden.

    Hiervon gibt es einige Ausnahmen, wie z. B. Eintragung eines Behindertenpauschbetrags.

    Folgendes Beispiel:
    Du hast hohe Werbungskosten auf Grund einer großen Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Diese betragen (angenommen) 5.000,- €.

    Diesen Betrag kannst Du in den Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag eintragen.

    Das Finanzamt geht nun hin und zieht die Werbungskostenpauschale ab (diese ist ja bereits in der Lohnsteuertabelle enthalten).

    Der Betrag i. H. v. 3.770,- € (5.000,- € Fahrtkosten minus Werbungskostenpauschale 1.230,- €) wird von Deinem monatlichen Bruttogehalt abgezogen.

    Von diesem Betrag wird dann die Lohnsteuer berechnet.

    Da es sich bei dem Betrag i. H. v. 3.770,- € um einen Jahresbetrag handelt, ist dieser entsprechend durch 12 Monate zu teilen. Der monatliche Freibetrag beträgt daher 314,66 €.

    Verdienst Du z. B. 6.000,- € (brutto) im Monat werden hiervon 314,16 € abgezogen so dass Du monatlich nicht mehr Lohnsteuer auf 6.000,- € zahlst sondern nur noch auf einen Bruttolohn von 5.685,34 €.

    Warum macht man sich diese Arbeit?

    Da Du die Kosten ohnehin hast, kannst Du das Finanzamt auch schon vorher daran beteiligen anstatt bis zur Erstellung Deiner Steuererklärung zu warten. Du hast somit monatlich mehr auf dem Konto.

    Dir sollte daher klar sein, dass Deine Erstattung in der Steuererklärung geringer ausfallen wird.

    Außerdem bist Du in dem o. g. Beispiel verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.

    Auch wichtig.
    Sollten sich Deine einkommensteuerlichen Verhältnisse im Laufe des Jahres ändern (z. B. weil Du nach einem Umzug nur noch 10 km bis zur Arbeitsstelle fahren musst anstatt 60 km) sollte auch der Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag angepasst oder aber zurückgezogen werden.

    Ansonsten droht eine Nachzahlung bei der Einkommensteuererklärung.

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