Steuertipps So sparst Du am Jahresende kräftig Steuern
Finanztip-Experte für Steuern
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Inhalt
Hast Du schon einmal für ein gefühltes Vermögen Deine Wohnung renovieren lassen und konntest trotzdem nur einen Teil der Handwerkerkosten in Deiner Steuererklärung geltend machen?
Für Handwerkerkosten gibt es einen Jahreshöchstbetrag – und für etliche weitere Ausgaben auch. Sei clever und überprüfe rechtzeitig, inwiefern Du mit Deinen bisherigen Ausgaben im Laufe des Jahres Höchstbeträge bereits erreicht hast. Terminiere klug Deine steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen und hol so bei der Steuer noch mehr raus.
Nicht nur Unternehmer, sondern auch Angestellte können durch einige Maßnahmen in den letzten Wochen des Jahres noch kräftig Steuern sparen. Oft geht es darum, ob Du noch im alten Jahr investierst oder bestimmte Ausgaben lieber ins nächste Jahr verschieben solltest.
Das hängt nicht nur vom Erreichen von den unterschiedlichen Höchstbeträgen ab, sondern auch von Deiner persönlichen Lebenssituation. Ist abzusehen, dass Deine zu versteuernden Einkünfte im Jahr 2024 deutlich niedriger sein werden als noch 2023, lohnt es sich, vor dem Jahreswechsel schnell Geld auszugeben, damit sich die Ausgaben noch steuermindernd auswirken. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Du bald in Rente gehst, von Arbeitslosigkeit bedroht bist oder eine Elternzeit ansteht.
Natürlich sollte es sich um sinnvolle Ausgaben handeln, die Du einfach nur vorziehst – etwa für eine Weiterbildung, für Büromaterial, Fachliteratur oder ein neues Smartphone als Arbeitsmittel.
Erwartest Du hingegen, dass Du im nächsten Jahr – beispielsweise nach einer Beförderung – deutlich mehr verdienst, dann musst Du wegen des progressiv verlaufenden Steuertarifs mit steigenden Steuerzahlungen rechnen. Hier bringen Dir höhere Ausgaben im Jahr 2024 einen größeren Steuerspareffekt.
Solche strategischen Vorüberlegungen stehen am Anfang. Danach überprüfst Du die Rechnungen und Belege für das laufende Jahr und sortierst diese nach den jeweiligen steuerlichen Ausgabekategorien. Entdeckst Du Steuersparpotenzial durch sinnvolle Aufwendungen noch in diesem Jahr? Wenn Du es Dir leisten kannst, dann plane zügig die anstehenden Ausgaben, die steuerlich abziehbar sind. Bedenke, dass es auf den Zahlungszeitpunkt ankommt. Insofern kann eine Vorauszahlung oder Anzahlung steuerlich vorteilhaft sein.
Über das Jahr zahlen viele Arbeitnehmer mehr Lohnsteuer als sie tatsächlich müssten. Denn die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer und wird direkt vom Monatsgehalt abgezogen. Wie viel Du dem Finanzamt jedoch tatsächlich schuldest, erfährst Du erst viel später in Deinem Steuerbescheid. Wer übers Jahr weniger Steuern zahlen will, kann sich für bestimmte laufende Belastungen einen individuellen Freibetrag auf der elektronischen Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
Voraussetzung hierfür ist, dass Du grundsätzlich mindestens 600 Euro solcher Aufwendungen im Jahr tragen musst. Das können Ausgaben in den unterschiedlichsten Kategorien sein. Bei den Werbungskosten berücksichtigt aber das Finanzamt bei Arbeitnehmern nur die Kosten oberhalb der Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro.
Den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für das laufende Jahr kannst Du bis zum 30. November bei Deinem Finanzamt stellen. Das geht mit klassischen Formularen oder elektronisch im Online-Portal Mein Elster (mehr dazu in unserem Ratgeber Elster). Der Freibetrag wirkt sich bereits im Folgemonat in Deiner Gehaltsabrechnung aus. Der komplette Freibetrag für dieses Jahr wird dann auf den verbleibenden Zeitraum des Jahres aufgeteilt.
Beispiel: Du stellst Deinen Antrag beim Finanzamt im Oktober, dann verteilt der Arbeitgeber Deinen Freibetrag für das Jahr 2023 jeweils zur Hälfte auf die Gehälter im November und Dezember. Stellst Du den Antrag erst im November, dann wird Dein Nettogehalt im Dezember deutlich höher ausfallen und Du hast mehr Bares für Weihnachtsgeschenke.
Im Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung kannst Du den Freibetrag gleich für zwei Jahre beantragen. Der Freibetrag wird als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (Elstam) gespeichert und vom Arbeitgeber bei der nächsten Gehaltsabrechnung automatisch berücksichtigt.
Um den Freibetrag zu bekommen, musst Du Deine Ausgaben nachweisen können. Dazu können zählen:
Hier ein paar Beispiele:
Doch Achtung: Gewährt Dir das Finanzamt einen Freibetrag, bist Du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Mehr zum Thema findest Du in unserem Ratgeber Lohnsteuer-Ermäßigung.
Unsere Podcast zum Thema
Insbesondere Verheiratete sollten immer mal wieder überprüfen, ob sie noch die passende Steuerklassenkombination haben. Davon hängt ab, wie viel Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer der Arbeitgeber bei der monatlichen Gehaltsabrechnung einbehält.
Verdienen Dein Ehepartner und Du gleich viel, dann seid Ihr beide in der Steuerklasse 4 gut aufgehoben. Weichen die Gehälter etwas voneinander ab, könntet Ihr beide die Steuerklasse ändern und in die Steuerklasse 4 mit Faktor wechseln. Verdient einer von Euch mindestens 60 Prozent des Familieneinkommens, dann sollte die besserverdienende Person in die Steuerklasse 3 wechseln. Das eheliche Gegenüber bekommt dann die Steuerklasse 5. Den Wechsel der Steuerklasse musst Du beim Finanzamt beantragen. Das geht auch elektronisch in Mein Elster.
Zu hohe Steuerabzüge kannst Du natürlich immer mit einer Steuererklärung korrigieren lassen und dann eine Steuererstattung erhalten. Bei Lohnersatzleistungen führt eine ungünstige Steuerklasse jedoch definitiv zu einer geringeren Einnahme.
Erwartest Du, dass Du im nächsten Jahr arbeitslos wirst, dann solltest Du mit einer günstigeren Steuerklasse ein höheres Nettogehalt anstreben. Denn Lohnersatzleistungen richten sich nach dem Nettogehalt. So zählt für das Arbeitslosengeld die Steuerklasse im Januar des Leistungsbezugsjahrs. Auch für das Elterngeld und Elterngeld Plus werdender Mütter und Väter gelten analoge Überlegungen. Wer von Euch überwiegend das Kind betreuen wird, sollte mindestens sieben Monate vor dem Mutterschutz oder der Geburt in die Steuerklasse 3 wechseln. So erhöht sich das Nettogehalt und damit auch das Elterngeld.
Auch Kurzarbeitergeld kannst Du mit einer geschickten Steuerklassenwahl optimieren. Allerdings musst Du eventuell wegen des Progressionsvorbehalts nach Deiner Steuererklärung etwas Steuern nachzahlen.
Bist Du alleinerziehend und lebst nur mit einem oder mehreren Kindern zusammen, solltest Du die Steuerklasse ändern und in die günstigere Steuerklasse 2 beantragen.
Wichtig: Mit der Steuerklassenwahl kannst Du eventuell höheren Lohnersatz bekommen, nicht jedoch die endgültige Steuerbelastung drücken.
Obwohl Kosten der privaten Lebensführung eigentlich nicht von der Steuer absetzbar sind, gibt es einige Ausnahmen, die Du nutzen solltest.
Der Staat fördert Renovierungs- und Reparaturarbeiten in Deinem Haushalt. Ob Tapetenwechsel, neue Fenster oder ein renoviertes Bad – diese Handwerkerarbeiten kannst Du in Deiner Steuererklärung geltend machen. 20 Prozent der gezahlten Arbeitskosten kannst Du direkt von Deiner Steuerschuld abziehen, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Das entspricht einer Gesamtausgabe von 6.000 Euro. Auch die Anfahrts- und die Gerätekosten fallen darunter, nicht jedoch Materialkosten.
Wenn Du einen Handwerker gegen Jahresende beauftragst, solltest Du prüfen, inwieweit Du Deine Möglichkeiten zum Steuerabzug bereits ausgeschöpft hast. Liegen die im laufenden Jahr gezahlten Handwerkerrechnungen nah am Höchstbetrag oder schon darüber, solltest Du den Auftrag – oder zumindest das Bezahlen – auf das kommende Jahr verschieben. Denn für das Finanzamt zählt das Datum der Zahlung, nicht das der Arbeiten oder der Rechnung.
Beispiel: Du hast im laufenden Jahr die komplette Wohnung für 4.000 Euro renovieren lassen und willst am Jahresende das Bad neu gestalten, was nochmals 4.000 Euro kostet. In diesem Fall solltest Du versuchen, mit Deinem Handwerker eine Teilzahlung zu vereinbaren und die Hälfte der Rechnung ins neue Jahr zu schieben, um den Steuervorteil auf zwei Jahre zu verteilen.
Wenn Deine Handwerkerrechnungen im Herbst aber noch weit unter der Höchstgrenze von 6.000 Euro liegen, kann es sinnvoll sein, eine anstehende Reparatur im aktuellen Jahr zu beauftragen und zu zahlen. So bleibt Dir im kommenden Jahr der gesamte Höchstbetrag.
Die Steuerermäßigung setzt voraus, dass Du eine Rechnung hast, in der die Arbeitskosten aufgeführt sind. Außerdem musst Du den Betrag überweisen. Weitere Einzelheiten liest Du in unserem Ratgeber Handwerkerkosten.
Auch bei den haushaltsnahen Dienstleistungen solltest Du auf das Datum der Zahlung achten. Das betrifft beispielsweise Kosten für die Pflege eines alten oder kranken Menschen in Deinem Haushalt, eine private Kinderbetreuung und den Lohn für eine Putzhilfe. Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen bis maximal 20.000 Euro kannst Du in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Daraus ergibt sich ein direkter Abzug von bis zu 4.000 Euro jährlich von Deiner Steuerschuld.
Auch Hilfe im Garten oder der Winterdienst zählen dazu. Je nachdem, ob Du den Höchstbetrag schon im laufenden Jahr erreicht hast oder noch weit darunter liegst, kann es sich lohnen, eine aktuelle Rechnung noch in diesem Jahr zu begleichen oder auf den Januar zu schieben. Auch hier gilt, dass die Summe zählt, die Du in einem Kalenderjahr bezahlt hast.
Tipp: Als Mieter kannst Du die Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen aus Deiner Nebenkostenabrechnung in der nächsten Steuererklärung geltend machen, beispielsweise die Hausreinigung oder den Winterdienst. Achte darauf, dass die Posten in der Nebenkostenabrechnung detailliert aufgeschlüsselt und Deiner Wohnung zugeordnet sind. Wenn nicht, frag Deinen Vermieter nach einer entsprechenden Bescheinigung.
Wie Du diese Tätigkeiten genau absetzen kannst, liest Du in unserem Ratgeber Haushaltsnahe Dienstleistungen. Gesetzlich geregelt ist dies im Paragraf 35a Einkommensteuergesetz: Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen kannst Du auch auf andere Weise geltend machen: mit der Beschäftigung einer Haushaltshilfe in Deinem Privathaushalt. Du meldest Deine Kraft, die beispielsweise Deine Kinder oder eine pflegebedürftige Person in Deiner Wohnung versorgt, bei der Minijobzentrale an und zahlst über das Haushalts-Scheckverfahren bis zu 520 Euro monatlich als Lohn. Bis zu 2.550 Euro im Jahr kannst Du als Lohnkosten ansetzen. Davon sind 20 Prozent, also 510 Euro, als maximale Steuererstattung drin. Seit Januar 2022 musst Du als Arbeitgeber immer die Steueridentifikationsnummer auch bei Minijobbern mitteilen.
Schöpfst Du Deine Steuerspar-Möglichkeiten sowohl bei den Handwerkerkosten, den haushaltsnahen Dienstleistungen und beim Minijob optimal aus, bekommst Du insgesamt eine Steuerermäßigung von 5.710 Euro (1.200 Euro + 4.000 Euro + 510 Euro).
Statt einen Minijobber zu beschäftigen, kannst Du jemanden normal sozialversicherungspflichtig anstellen. Diese Tätigkeit ist als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar. Die steuerliche Höchstgrenze beträgt 20 Prozent der Ausgaben von höchstens 20.000 Euro, also maximal 4.000 Euro.
Als Minijobber oder sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer kannst Du auch eine mit Dir verwandte Person anstellen, die aber nicht in Deinem Haushalt wohnen darf.
Bei einem Minijob darfst Du grundsätzlich monatlich höchstens 520 Euro (bis 30. September 2022: 450 Euro) Lohn zahlen. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Oktober 2022 12,00 Euro pro Stunde. Zuvor waren es seit Juli 2021 9,60 Euro pro Stunde, seit Januar 2022 9,82 Euro und seit Juli 2022 10,45 Euro. Der Arbeitgeber zahlt meistens die pauschalen Abgaben.
Damit der mit Mindestlohn vergütete Minijob für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt, darf er seit Oktober 2022 maximal 43 Stunden und 20 Minuten im Monat arbeiten.
Deine Gesamtkosten, um neuen Wohnraum zu schaffen, kannst Du als Sonderabschreibungen absetzen, wenn Du ihn mindestens zehn Jahre unter bestimmten Voraussetzungen vermietest. Dafür musstest Du aber schon bis Silvester 2021 einen Bauantrag oder eine Bauanzeige gestellt haben. Das gilt auch für den Kauf einer zu vermietenden Wohnung. Die Wohnung kann später fertiggestellt werden.
Nutzen kannst Du das beispielsweise, wenn Du Deinen Dachboden ausbaust und erstmals dort eine Wohnung vermietest. Im Jahr des Kaufs oder der Herstellung und in den folgenden neun Jahren musst Du sie dauerhaft vermieten. Allerdings gelten Baukostenobergrenzen, weil der Fiskus bezahlbaren Wohnraum steuerlich fördern will. Außerdem läuft die Sonderabschreibung definitiv Ende 2026 aus. Eine günstige Vermietung an nahe Angehörige ist möglich und kann steuerlich optimiert werden.
Der Steuervorteil besteht darin, dass Du in den ersten vier Jahren sehr hohe Werbungskosten absetzen und so Deine Steuerlast drücken kannst. Das ist ein interessantes Steuersparmodell insbesondere für Gutverdienende.
Geregelt ist dies in Paragraf 7g Einkommensteuergesetz sowie in einem umfassenden Schreiben des Bundesfinanzministeriums. Details liest Du in unserem Ratgeber Steuertipps für Vermieter.
Brauchst Du Zahnersatz, eine neue Brille oder sogar eine Augen-Laser-OP? Dann sind dies Krankheitskosten, die Du als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen kannst. Allerdings erst, wenn diese Ausgaben eine nach Auffassung des Gesetzgebers zumutbare Belastung überschreiten.
Deine individuelle Belastungsgrenze ermittelt das Finanzamt. Je nach Familienstand, Anzahl der Kinder und Gesamtverdienst liegt diese bei 1 bis 7 Prozent Deiner Jahreseinkünfte. Es gibt drei Einkommensstufen mit steigenden Prozentsätzen. Seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. Januar 2017 (Az. VI R 75/14) gilt eine für Steuerzahler günstigere stufenweise Berechnung der zumutbaren Belastung. Nur der Teil des Gesamtbetrags der Einkünfte, der den Grenzbetrag übersteigt, wird mit dem jeweils höheren Prozentsatz belastet. Dadurch können Steuerpflichtige früher und höhere Beträge als außergewöhnliche Belastungen absetzen.
Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei Kindern hat einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 58.550 Euro. Früher wurden 4 Prozent des Gesamtbetrags, also 2.340 Euro, als zumutbare Belastung festgesetzt. Jetzt setzt sie sich aus drei Teilbeträgen auf jeder Einkommensstufe zusammen; sie beträgt jetzt nur noch 1.675 Euro. Die darüber liegenden Kosten sind steuerlich absetzbar.
Ledige ohne Kinder müssen mindestens 5 Prozent, höchstens aber 7 Prozent des Gesamtbetrags ihrer Einkünfte als zumutbare Belastung tragen. Auf der Website des Bayerischen Landesamts für Steuern kannst Du Deine individuelle zumutbare Belastung berechnen.
Für welches Jahr das Finanzamt die Kosten anerkennt, hängt immer vom Datum der Zahlung ab. Deswegen solltest Du immer darauf hinwirken, dass Deine planbaren hohen Ausgaben möglichst in einem einzigen Kalenderjahr entstehen. Statt einer Rechnung im Dezember und einer zweiten im Januar sollte der Zahnarzt Dir die gesamten Kosten noch in diesem Jahr in Rechnung stellen. Je höher die gebündelten Kosten, desto eher kommst Du über Deine Belastungsgrenze.
Da Du immer erst am Jahresende weißt, ob Deine Krankheitskosten die zumutbare Belastung übersteigen, solltest Du schon im laufenden Jahr alle Rechnungen sammeln.
Typische Krankheitskosten findest Du hier:
Tipp: Neben den Krankheitskosten gehören auch Ausgaben für die Wiederbeschaffung von Hausrat, beispielsweise nach einer Natrukatastrophe zu den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art. Man kann diese Ausgabenarten zusammenfassen, um die Belastungsgrenze zu erreichen.
Mehr dazu liest Du in unseren ausführlichen Ratgebern Außergewöhnliche Belastungen und Krankheitskosten.
Im Jahressteuergesetz 2019 wurde eine Änderung bei den Sonderausgaben umgesetzt, die privat Krankenversicherte betrifft. Betrifft Dich das, dann kannst Du die Beiträge zu Deiner Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung in tatsächlicher Höhe unbegrenzt als Vorsorgeaufwendungen absetzen.
Das gilt im Zahlungsjahr grundsätzlich auch für Vorauszahlungen für Folgejahre. Wobei es eine gesetzliche Begrenzung gibt: Nunmehr darfst Du bis zum Dreifachen des laufenden Jahresbeitrags vorauszahlen (bis 2019: nur maximal 2,5-fache) und komplett im Zahlungsjahr absetzen. Diese Begrenzung gilt jetzt für jegliche Beitragsvorauszahlungen, auch für eine Beitragsentlastung im Alter. Die überschießenden Beiträge sind erst in dem Jahr absetzbar, für das Du sie bezahlt hast (Paragraf 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 EStG).
Beruflich verursachte Ausgaben kannst Du als Werbungskosten geltend machen und auch in diesem Fall kann das Datum der Zahlung entscheiden, wie viel der Fiskus anerkennt. 1.230 Euro werden jedem Angestellten im Jahr 2023 pauschal als Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Diese Pauschale betrug 2022 noch 1.200 und bis Ende 2021 nur 1.000 Euro. Erst die Ausgaben, die darüber liegen, machen sich richtig bezahlt.
Hast Du einen langen Arbeitsweg, trägst Du Dienstreisekosten selbst, musst Du aus beruflichen Gründen umziehen oder möchtest Du eine Weiterbildung machen, die Dich beruflich weiterbringt? Dann bietet sich auch hier die Möglichkeit, die Ausgaben geschickt so zu terminieren, dass Du über den Arbeitnehmerpauschbetrag kommst.
Liegst Du mit Deinen beruflichen Fahrtkosten, mit Fachliteratur oder Ausgaben für Arbeitsmittel im aktuellen Jahr knapp unter 1.230 Euro, dann plane eine anstehende Weiterbildung so, dass Du die Rechnung noch im laufenden Jahr zahlen kannst. Planst Du dagegen fürs kommende Jahr weitere berufsbedingte Ausgaben, solltest Du Deine Weiterbildung vielleicht erst im Januar zahlen. So kannst Du womöglich dann den Pauschbetrag „knacken“.
Beachte auch im Jahr 2023, dass Du bei den Fahrtkosten nur die tatsächlich erfolgten Fahrten mit der Entfernungspauschale absetzen kannst. Wahrscheinlich bist Du wie viele Arbeitnehmer auch in diesem Jahr weniger ins Büro gefahren und darfst daher deutlich weniger Fahrtkosten absetzen. Stattdessen kannst Du möglicherweise die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer oder bis zu 1.260 Euro Homeofficepauschale absetzen.
Was alles zu den Werbungskosten gehört, liest Du in unserem Ratgeber Werbungskosten.
Wenn Du einen privaten Gegenstand mindestens zu 10 Prozent beruflich nutzt, kannst Du den jeweiligen Kostenanteil steuerlich absetzen. Nutzt Du das Arbeitsmittel mindestens zu 90 Prozent beruflich, darfst Du die kompletten Kosten absetzen.
Ein Arbeitsmittel, das netto bis zu 800 Euro kostet, also mit 19 Prozent Mehrwertsteuer höchstens 952 Euro, gilt als ein sogenanntes geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG). Dieses darfst Du in kompletter Höhe sofort abschreiben. Daher kann es sich lohnen, einen Büroschrank, den Du ohnehin benötigst, noch im alten Jahr zu kaufen. Übersteigt er die GWG-Grenze musst Du ihn aber über 13 Jahre abschreiben und außerdem kannst Du erst ab dem Anschaffungsmonat abschreiben. Ein Smartphone musst Du über fünf Jahre abschreiben. Im Einzelfall, zum Beispiel bei Verlust, kann es vorzeitig abgeschrieben werden (sogenannte außergewöhnliche Abschreibung).
Ähnliche Überlegungen gelten zum Beispiel für einen Schreibtisch oder andere Büromöbel in Deinem Arbeitszimmer. Unabhängig, ob das Finanzamt ein Arbeitszimmer bei Dir anerkennt, kannst Du beruflich benötigte Arbeitsmittel absetzen.
Computer, Software und andere digitale Arbeitsmittel darfst Du seit 2021 im jeweiligen Jahr komplett absetzen. Kaufst Du beispielsweise einen Laptop, den Du sowohl beruflich als auch privat nutzt, dann kannst Du eine Vereinfachungsregel der Finanzämter anwenden und die Hälfte des Kaufpreises als Werbungskosten absetzen.
Beispiel: Im November 2022 bezahlst Du insgesamt 1.200 Euro für einen Computer samt Zubehör und Software. Du bist mit dem 50-prozentigen Ansatz eines beruflichen Anteils einverstanden und benötigst deshalb außer dem Kaufbeleg keine weiteren Nachweise. Du kannst die Hälfte, also 600 Euro als Werbungskosten absetzen. Willst Du einen höheren beruflichen Anteil ansetzen, wird das Finanzamt möglicherweise eine Arbeitgeberbestätigung oder ähnliche Nachweise verlangen.
Benötigst Du für den Job eine zweite Wohnung am Arbeitsort? Damit das Finanzamt bei einem Alleinstehenden eine doppelte Haushaltsführung anerkennt, muss dieser nachweisen können, dass er mindestens 10 Prozent der laufenden Kosten für den gemeinsamen Haushalt bezahlt hat. Mit einer Überweisung bis zum Jahresende lässt sich dies belegen.
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Arbeitgeber haben viele Möglichkeiten, ihren Mitarbeitern Gehaltsextras zu gewähren – zum Beispiel einen Dienstwagen.
Bist Du selbstständig oder Arbeitnehmer, der einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, musst Du dafür einen geldwerten Vorteil versteuern. Viele Steuerpflichtige wählen die pauschale Ein-Prozent-Regelung. Oft ist jedoch die alternative Fahrtenbuchmethode steuerlich deutlich günstiger. Ein Wechsel der Methode ist nur zum Jahresanfang möglich, weil ein Fahrtenbuch das ganze Jahr über lückenlos geführt werden muss.
Überlege Dir, ob Du Dir möglicherweise noch vorher zum Beispiel ein elektronisches Fahrtenbuch zulegst. Dies spart gegenüber einem handgeschriebenen auf jeden Fall viel Zeit.
Fälle, in denen tendenziell ein Fahrtenbuch steuerlich die günstigere Variante ist, sind folgende:
Ist absehbar, dass Du 2023 weniger oft von zuhause zum Betrieb fahren wirst – vielleicht wegen Kurzarbeit oder Homeoffice? Dann solltest Du eine Möglichkeit nutzen, um weniger Steuern für den geldwerten Vorteil zahlen zu müssen: die Einzelbewertung der Fahrten.
Sie ist möglich, wenn Du Deinen Dienstwagen an weniger als 180 Tagen im Jahr verwendest, um damit von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte zu pendeln. Du musst dann notieren, an welchen Tagen Du ihn dafür nutzt. Normalerweise musst Du bei der Ein-Prozent-Regelung 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer für jeden Monat ansetzen. Bei der Einzelbewertung sind es hingegen nur 0,002 Prozent je gefahrenem Arbeitstag und Entfernungskilometer. Je weniger Du fährst, umso weniger musst Du versteuern.
Allerdings darf Dein Arbeitgeber diese Bewertungsmethode nicht während des Jahres wechseln. Nutze daher den Jahreswechsel, um sie zu ändern. Teile Deinem Arbeitgeber rechtzeitig mit, dass Du Deine Fahrten dokumentierst, sodass der Methodenwechsel zu Jahresbeginn möglich ist. Du kannst Dir zu viel gezahlte Steuern über die Anlage N Deiner Steuererklärung zurückholen.
Für einen Elektro-Dienstwagen, der erstmals ab dem 1. Januar 2019 gekauft oder geleast wurde, gibt es eine Steuervergünstigung. Zur Berechnung des geldwerten Vorteils wird nur die Hälfte des Bruttolistenpreises herangezogen. Folglich fällt in so einem Fall Deine Steuer- und Abgabenbelastung niedriger aus.
Für reine Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis von höchstens 60.000 Euro (bislang nur bis 40.000 Euro) musst Du ab 2020 sogar nur 0,25 Prozent monatlich versteuern. Hat Dein Arbeitgeber einen zu hohen geldwerten Vorteil lohnversteuert, muss er das korrigieren.
Und eine weitere Vergünstigung aus dem Jahressteuergesetz 2019: Schafft sich ein Unternehmer ab 2020 ein neues allein mit Elektromotor angetriebenes Lieferfahrzeug an, darf er die Hälfte der Anschaffungskosten im Rahmen einer Sonderabschreibung zusätzlich zur normalen Abschreibung absetzen. Das Elektrolieferfahrzeug muss erstmals zugelassen werden und darf höchstens 7,5 Tonnen wiegen (§ 7c EStG). Der Vorteil gilt auch für Elektro-Lastenfahrräder.
Von dieser Steuervergünstigung profitieren kannst Du, wenn Du das Elektrolieferfahrzeug benötigst, um betriebliche Einkünfte zu erzielen, zum Beispiel als Händler oder Landwirt.
Übrigens: Wenn Du als Arbeitnehmer von Deinem Arbeitgeber ein Dienstfahrrad bekommst, kannst Du von sehr günstigen steuerlichen Regeln profitieren. Steuerfrei ist es, wenn Du es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erhältst.
Dein Arbeitgeber hat seit Jahresanfang 2019 eine weitere Möglichkeit, Dir und Deinen Kollegen ein steuer- und sozialversicherungsfreies Gehaltsextra zukommen zu lassen: das Jobticket für öffentliche Verkehrsmittel. Auch das ist steuerfrei, wenn Du es zusätzlich zum Gehalt bekommst.
Allerdings musst Du diesen Vorteil in Deiner Steuererklärung angeben. Das Finanzamt kürzt dann dementsprechend Deine Entfernungspauschale. Wenn Dein Arbeitgeber für das Jobticket pauschal 25 Prozent Lohnsteuer abführt, wird der Vorteil nicht bei Deiner Pendlerpauschale angerechnet. Dieses Modell kannst Du daher seit 2020 auch bei einer Gehaltsumwandlung nutzen. Dabei zahlt Dir Dein Chef etwas weniger Geld aus, weil er Dir den Unterschiedsbetrag zum bisherigen Gehalt in Form des Jobtickets als Sachlohn gewährt.
Wenn Du kürzlich den Job gewechselt oder eine Gehaltserhöhung bekommen hast, musst Du eventuell Deine Riester-Beiträge anpassen. Denn wer zu wenig in seinen Riester-Vertrag einzahlt, bekommt keine oder gekürzte Zulagen. Überprüf daher Deinen Eigenbeitrag.
Der Beitrag, den Du jährlich mindestens einzahlen musst, um Deine vollen Zulagen zu erhalten, liegt bei 4 Prozent Deines rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttos – abzüglich Deines Sparzulagenanspruchs. Für 2023 relevant ist das rentenversichtlicherungspflichtige Bruttoeinkommen 2022. Diesen Betrag kannst Du Deiner Jahresmeldung 2022 zur Sozialversicherung entnehmen.
Kontaktiere nach einer Gehaltserhöhung am besten Deinen Riester-Anbieter. Er wird Dir helfen, die neuen Beiträge zu berechnen und Deine Zahlungen anzupassen. Bis zum Jahresende kannst Du für das laufende Jahr noch nachzahlen.
Der Staat fördert Riester-Sparer, die beispielsweise in eine Rentenversicherung, einen Fondssparplan, einen Banksparplan oder Bausparvertrag investieren, mit einer Grundzulage von 175 Euro. Für jedes Kind, das 2008 oder früher geboren wurde, gibt es eine Zulage von 185 Euro; für nach 2008 geborene Kinder erhältst Du 300 Euro.
Beispiel: Eine alleinstehende Mutter mit einem Kind verdiente 2022 brutto 45.000 Euro. Um für 2023 die volle Zulage für sich (175 Euro) und ihr Kind (300 Euro) zu erhalten, muss sie 4 Prozent davon, also 1.800 Euro abzüglich Zulagen einzahlen: 1.800 Euro - 175 Euro - 300 Euro = 1.325 Euro. Falls sie beispielsweise bis Ende November monatlich 100 Euro eingezahlt hat, insgesamt also bis dahin 1.100 Euro, sollte sie im Dezember insgesamt noch 225 Euro in den Vertrag einzahlen, um die maximale Förderung zu erhalten. Zahlt sie weniger, wird die Förderung prozentual gekürzt.
Ist im Jahr 2023 das Kindergeld für ein Kind weggefallen, weil es beispielsweise 25 Jahre alt geworden ist, dann entfällt die Kinderzulage. Dementsprechend müsstest Du Deinen Eigenbeitrag anpassen.
Verdienst Du mehr als rund 52.000 Euro im Jahr, sicherst Du Dir die volle Förderung, wenn Du mindestens folgenden Betrag in Deinen Riester-Vertrag einzahlst: Förderhöchstbetrag 2.100 Euro minus Zulagenanspruch.
Wenn bei einem Ehepaar beide Partner rentenversicherungspflichtig sind und damit jeweils einen Anspruch auf die Riester-Förderung haben, sind insgesamt 4.200 Euro Sonderausgabenabzug möglich – für jeden jeweils 2.100 Euro. Ist allerdings nur einer förderberechtigt, dann kann dieser allein höchstens 2.160 Euro Sonderausgaben absetzen.
Tipp: Wirst Du Vater oder Mutter, teile dies Deinem Riester-Anbieter umgehend mit. So sicherst Du Dir die Kinderzulage. Wenn ein Kind aus der Förderfähigkeit fällt, musst Du dies ebenfalls mitteilen. Innerhalb von vier Jahren kann das Finanzamt zu viel gezahlte Förderung zurückverlangen.
Du kannst entweder die Riester-Zulage bekommen oder bis zu 2.100 Euro als Sonderausgabe in der Steuererklärung abziehen. Das Finanzamt berechnet, welche Alternative für Dich günstiger ist. Dafür musst Du die Anlage AV ausfüllen und Deiner Steuererklärung beifügen.
Falls Du noch nicht riesterst und einsteigen willst, musst Du schnell abschließen. Bis zum 31. Dezember kannst Du in Deinen Riester-Vertrag einzahlen, um die staatliche Förderung für dieses Jahr zu erhalten. Der Mindesteigenbetrag für eine Riester-Förderung liegt bei 60 Euro im Jahr.
Tipp: Falls Du keinen Dauerzulagenantrag abgegeben hast, kann Du Deine Riester-Zulage zwei Jahre rückwirkend beantragen. Du kannst also beispielsweise 2023 noch die Zulagen von 2021 retten, indem Du jetzt den Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen über Deinen Riester-Anbieter einreichst. Beamte sind nur dann zulagenberechtigt, wenn sie ihrer Besoldungsstelle gegenüber schriftlich die Datenübermittlung erlauben.
Auf welche Weise Du riestern kannst und wie viel Geld Du investieren musst, liest Du in unserem Ratgeber zur Riester-Rente.
Auch die Altersvorsorge birgt Sparpotenzial bei der Steuer – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige.
Falls Du einen Teil Deines Lohns in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) investiert, kannst Du steuer- und sozialversicherungsfrei sparen. Dabei sparst Du als Arbeitnehmer über Deinen Arbeitgeber, und der Beitrag wird direkt vom Bruttogehalt einbehalten. Dadurch sinkt die Bemessungsgrundlage sowohl für die Lohnsteuer als auch für die Sozialversicherung; dies senkt die Abgaben Deines Arbeitsgebers für die Sozialversicherung.
Bei einem bereits abgeschlossenen bAV-Vertrag kannst Du noch bis Ende Dezember eine Zuzahlung leisten, die dann für das Jahr 2023 steuerlich zu berücksichtigen ist. Im Rahmen der Entgeltumwandlung kannst Du etwa eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds besparen. Für 2023 kannst Du bis 3.504 Euro sozialversicherungsfrei sparen, das sind monatlich 292 Euro. Bis zum doppelten Betrag, also bis 7.008 Euro, bleibt Deine Einzahlung steuerfrei.
Generell musst Du einkalkulieren, dass die steuerliche Förderung dazu führt, dass die Betriebsrente im Alter individuell zu versteuern ist. Bis Du in den Ruhestand gehst kannst Du jedoch jedes Jahr von etwas weniger Lohnsteuer und Sozialabgaben profitieren.
Bedenke aber, dass der Arbeitgeber und Du bei einer Entgeltumwandlung etwas weniger in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, weil Dein Bruttogehalt um die bAV-Einzahlungen gekürzt wurde. Zudem müssen gesetzlich krankenversicherte Rentner den vollen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen, wenn die Betriebsrente über 169,75 Euro monatlich beträgt. Auf eine darüberliegende Betriebsrente musst Du Beiträge zahlen. Wann sich die Gehaltsumwandlung lohnt, liest Du in unserem Ratgeber Entgeltumwandlung.
Für Selbstständige ist die Rürup-Rentenversicherung die einzige staatlich geförderte Altersvorsorge. Auch Angestellte könnten diese Form der staatlich geförderten Altersvorsorge nutzen. Es gibt jedoch eine Fördergrenze bei den Vorsorgeaufwendungen, zu denen die Rürup-Beiträge zählen. 2023 liegt diese bei 26.528 Euro (2022: 25.639 Euro).
Die vom Arbeitgeber als auch die selbst gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind einzubeziehen. Deshalb lohnt sich aus steuerlichen Gesichtspunkten die Rürup-Rente bei Arbeitnehmern weniger als bei Selbstständigen, die anders als Lohnempfänger keine Arbeitgeber-Zuschüsse zur Altersvorsorge erhalten.
Steuerlich wirken sich 2023 für einen Einzelveranlagten Vorsorgeaufwendungen bis zu 26.528 Euro aus, für zusammenveranlagte Ehegatten insgesamt 53.056 Euro. Das wäre die Höchstsumme, die Du in diesem Jahr in einen bestehenden oder neuen Vertrag einzahlen kannst, um davon steuerlich zu profitieren.
Erstmals sind im Jahr 2023 die ganzen 100 Prozent als Sonderausgaben abzugsfähig. In den Vorjahren war das noch nicht so, 2022 etwa waren es 94 Prozent.
Für Freiberuflerinnen und Selbstständige, die meist erst im Spätherbst überblicken können, ob sie mit einem hohem oder eher niedrigen Jahresgewinn rechnen können, ist die Einzahlung in einen Rürup-Vertrag am Jahresende eine wichtige Möglichkeit, etwas für die eigene Altersvorsorge zu tun und gleichzeitig Steuern zu sparen. Besserverdienende profitieren vom Sonderausgabenabzug am meisten.
Eine Alternative zur Rürup-Rente sind gegebenenfalls freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Für das Jahr 2022 könntest Du als Selbstständiger bis zu 16,293,60 Euro (monatlich höchstens 1.357,80 Euro) einzahlen. Nachzahlungen für das Vorjahr sind noch bis Ende März 2024 möglich.
Bist Du Bausparer? Dann solltest Du Deine Wohnungsbauprämie nicht vergessen. Den Antrag erhältst Du jährlich von Deiner Bausparkasse.
Ehepaare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 70.000 Euro (ab 2021 deutlich erhöht) und Alleinstehende mit einem Einkommen bis 35.000 Euro haben Anspruch auf diese Förderung.
Als Lediger erhältst Du als Wohnungsbauprämie maximal 70 Euro im Jahr; bist Du verheiratet, bekommt Ihr das Doppelte (ab 2021: 140 Euro).
Um die volle Wohnungsbauprämie zu erhalten, kannst Du in einen bestehenden Bausparvertrag einzahlen. Voraussetzung ist bei Verträgen seit 2009, dass Du die Bausparsumme für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendest. Konkret bedeutet dies, dass Du damit eine Immobilie kaufst, modernisierst oder baust.
Das gilt aber nicht für Bausparer, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie dürfen nach sieben Jahren frei über das gesamte angesparte Guthaben samt Prämien verfügen.
Rückwirkend kannst Du einen Antrag auf die Wohnungsbauprämie bis zwei Jahre nach dem Sparjahr bei Deiner Bausparkasse stellen; diese leitet ihn an Dein Finanzamt weiter. So sicherst Du Dir beispielsweise noch bis Ende 2023 die Prämie für 2021.
Viele nützliche Tipps zur Wohnungsbauprämie und weitere Fördermöglichkeiten für Sparer liest Du in unserem Ratgeber Vermögenswirksame Leistungen.
Viele Sparzinsen werden zum Jahresende ausgeschüttet. Wenn Du keinen Freistellungsauftrag erteilt hast, zahlst Du auf Zinseinnahmen 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und eventuell noch die Kirchensteuer. Ist die Abgeltungssteuer erst einmal abgeführt, musst Du bis zur nächsten Steuererklärung warten, bis Du Dein Geld zurückbekommst.
Doch wenn Du einen Freistellungsauftrag erteilst, sind Einnahmen aus Zinsen bis zum Sparerpauschbetrag – 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für Verheiratete – steuerfrei.
Hast Du Konten bei verschiedenen Banken, kannst Du Deinen Freistellungsauftrag aufteilen und den Vorteil besser nutzen. Du solltest also prüfen: Wie hoch ist der Freistellungsauftrag bei welchem Geldinstitut und welche Kapitalerträge erwartest Du? Ist die Aufteilung sinnvoll oder solltest Du den Freibetrag doch besser anders splitten?
Du kannst einen Freistellungsauftrag beliebig oft im laufenden Jahr ändern – sogar noch am letzten Bankarbeitstag im Dezember. Willst Du die Änderungen bereits ab Januar, dann solltest Du den Freistellungsauftrag sicherheitshalber bis Mitte Dezember ändern. Es reicht, wenn Du pro Finanzinstitut einen Freistellungsauftrag für jeweils alle Konten und Depots erteilst. Dafür benötigst Du Deine Steueridentifikationsnummer.
Geringverdiener, Schüler, Studenten und Rentner haben oft Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrags von 10.908 Euro und müssen daher keine Einkommensteuer zahlen. Zählst Du zu dieser Gruppe, kannst Du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen und der Bank vorlegen. Dann sind in aller Regel die Kapitaleinkünfte abgeltungssteuerfrei, selbst wenn sie den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro überschreiten. Die NV-Bescheinigung ist jedoch höchstens drei Jahre lang gültig, danach musst Du sie neu beantragen.
Für Anleger gibt es Höhen und Tiefen. Erzielst Du Gewinne über dem Sparerpauschbetrag, musst Du diese versteuern. Immerhin ein kleiner Trost, wenn man mit Verlusten des einen Wertpapiergeschäfts die Gewinne eines anderen ausgleichen kann. Das senkt zumindest die Abgeltungssteuer.
Verluste und Gewinne, die Du als Anleger bei einer einzigen Bank machst, werden automatisch miteinander verrechnet. Einen realisierten Aktienverlust darfst Du nur mit einem Aktiengewinn verrechnen.
Hast Du jedoch Depots oder Konten bei verschiedenen Geldinstituten, solltest Du jetzt handeln. Du musst Dir den Verlust von der einen Bank bescheinigen lassen, wenn Du ihn mit einem Gewinn bei einer anderen verrechnen willst. Die sogenannte Verlustbescheinigung kannst Du bis zum 15. Dezember beantragen und in der kommenden Steuererklärung mit der Anlage KAP einreichen. Ohne Bescheinigung geht beim Finanzamt nichts.
Falls Du Dir von der Bank den Verlust nicht bescheinigen lässt, dann schreibt sie den erzielten Verlust bankintern im Folgejahr fort. Erzielst Du im Jahr 2023 einen steuerpflichtigen Gewinn, dann zieht sie vor dem Abzug von Abgeltungssteuer den Verlust ab.
Die steuerliche Verlustverrechnung der unterschiedlichen Kapitalerträge ist etwas kompliziert. Wir haben diese Regeln in unserem Ratgeber Anlage KAP für Dich verständlich dargestellt.
Das ist jetzt zwar nicht besonders romantisch, aber finanziell betrachtet durchaus eine Überlegung wert: Du kannst die Zusammenveranlagung mit Ehegattensplitting für das komplette zurückliegende Jahr in Anspruch nehmen, wenn Du noch bis zum 31. Dezember heiratest. Es muss aber eine standesamtliche Hochzeit sein. Dies ist besonders vorteilhaft für Paare, die sehr unterschiedlich verdienen.
Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können durch eine günstige Kombination ihrer Steuerklassen ihr Nettoeinkommen optimieren. So fallen Lohnersatzleistungen günstiger aus, die sich aus dem Nettogehalt ergeben. Mehr zum Steuerklassenwechsel liest Du in unserem Ratgeber.
Falls Du bereits verheiratet bist, Dich aber irgendwann im Laufe des Jahres 2023 von Deinem Partner getrennt hast und jetzt dauernd getrennt lebst, musst Du dies dem Finanzamt anzeigen. Ab 2024 hast Du dann die Steuerklasse 1.
Im Trennungsjahr kannst Du Dich noch zusammen veranlagen lassen und letztmals vom Ehegattensplitting profitieren. Das gilt aber nicht mehr fürs Folgejahr. Dann muss jeder von Euch seine eigene Steuererklärung abgeben (Einzelveranlagung).
Tipp: Falls Ihr jedoch einen ernsthaften Versöhnungsversuch unternehmt, hebt dies das Dauernd-getrennt-Leben auf. Dann ist für das Steuerjahr eine gemeinsame Steuererklärung möglich – mit der Konsequenz, dass Euer Einkommen mit dem Splittingtarif statt dem Grundtarif besteuert wird.
Die Erklärungen zum dauernden Getrenntleben und zur Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft kannst Du auch elektronisch unter Mein Elster ausfüllen und an Dein Finanzamt versenden.
Vor allem kurz vor Weihnachten ist das Thema Spenden allerorten präsent.
Bis zu 20 Prozent Deiner Einkünfte kannst Du als Sonderausgaben sofort steuerlich geltend machen; höhere Beträge in Folgejahren. Für Mitgliedsbeiträge und Spenden bis zu 300 Euro an gemeinnützige und steuerbegünstigte Organisationen gelten vereinfachte Nachweispflichten. Oft genügt der Kontoauszug mit der überwiesenen Spende. Für Spenden auf Sonderkonten in Katastrophenfällen gelten diese Vereinfachungen für Beträge in unbegrenzter Höhe, im Jahr 2023 gilt das für Spenden im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine.
Für höhere Spenden benötigst Du ansonsten grundsätzlich eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster, also eine Spendenquittung. Diese erhältst Du vom Empfänger der Spende. Manche Organisationen übermitteln diese elektronisch direkt an die Finanzverwaltung. Auch Sachspenden oder Dein Zeitaufwand für ein Ehrenamt sind absetzbar ebenso Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs könnte sogar die zweckbestimmte Spende für ein bestimmtes Tier steuerlich abzugsfähig sein.
Keine Sonderausgaben sind jedoch Vereinsmitgliedsbeiträge, die allein der Freizeitgestaltung dienen wie Sport- oder Karnevalsvereine. Wie Du vertrauenswürdige Organisationen findest, denen Du Deine Spende geben kannst, haben wir in unseren Ratgeber Richtig spenden zusammengefasst.
Unterstützt Du beispielsweise Deine studierende Tochter, für die Du kein Kindergeld mehr bekommt, kannst Du solche Unterhaltsleistungen im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen abziehen. Dafür gibt es einen Unterhaltshöchstbetrag von 10.908 Euro. Dieser wird nicht gekürzt, weil das unterstützte Kind mit dem Lebensgefährten in einem Haushalt zusammenlebt, hat der Bundesfinanzhof entschieden (BFH, Urteil vom 28. April 2020, Az. VI R 43/17).
Das Finanzamt wollte den Eltern nur die Hälfte des Höchstbetrags gewähren. Es behauptete, der Lebensgefährte hätte auch zum Unterhalt beigetragen. Dem widersprach jedoch der BFH. Mithilfe der Unterhaltszahlung habe die Tochter ihren Beitrag zur Miete und den Lebenshaltungskosten getragen. Deshalb steht ihren Eltern der volle Unterhaltshöchstbetrag zu. Wäre sie jedoch verheiratet gewesen, würden sie leer ausgehen.
Zum Jahresende solltest Du einige Termine beachten. Bis spätestens zum 2. Januar 2024 (eigentlich 31. Dezember 2023, aber das ist ein Sonntag und der 1. Januar 2024 ein Feiertag) müssen beim Finanzamt eingetroffen sein:
Entscheidend ist, dass die entsprechenden Formulare am 2. Januar 2024 bis 24 Uhr im Briefkasten des Finanzamts sind.
Achtung bei der Abgabe über Elster oder Steuersoftware: Entscheidest Du Dich für den elektronischen Versand, dann reicht 24 Uhr des 2. Januars 2024 nur, wenn Du die Erklärung auch elektronisch signierst.
Bist Du verpflichtet, eine Steuererklärung für 2022 abzugeben und beauftragst dafür einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein? Dann muss sie spätestens am 31. Juli 2024 beim Finanzamt sein.
Hältst Du diesen Termin nicht ein, setzt das Finanzamt normalerweise automatisch einen Verspätungszuschlag fest, sofern Du Steuern nachzahlen musst. Bei einer anstehenden Steuererstattung liegt ein Verspätungszuschlag im Ermessen der Behörde. Bei einer Nachzahlung müsstest Du laut Gesetz zusätzlich mit 0,15 Prozent Zinsen pro Verspätungsmonat rechnen, also 1,8 Prozent pro Jahr.
Beim Anbieter Deines Riester-Sparvertrags muss bis zum 31. Dezember der Antrag auf Riester-Zulage 2021 eingetroffen sein, wenn Du keinen Dauerzulagenantrag gestellt hast.
Tipp: Seit 2020 fördert der Fiskus die energetische Sanierung der selbst bewohnten Immobilie mit einer Steuerermäßigung. Die gibt es beispielsweise für den Austausch der Heizung in einem Haus, das mindestens zehn Jahre alt ist.
Falls sich Dein Chef noch bis zum 31. März 2022 zu einem Gehalts-Extra bereit erklärt hat, der nicht in Deinem Arbeitsvertrag steht, bleiben davon bis zu 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Allerdings gibt es für die Jahre 2020/2021/2022 insgesamt höchstens 1.500 Euro. Falls Du 1.000 Euro in 2020 bekommen hast, dann sind im Jahr 2022 nur noch 500 Euro steuerfrei drin.
Ein weiteres steuer- und sozialversicherungsfreies Gehalts-Extra in Höhe von 3.000 Euro können Arbeitgeber seit dem 26. Oktober 2022 an ihre Angestellten zahlen. Diese Inflationsprämie kann bis zum 31. Dezember 2024 auch in Teilbeträgen gezahlt werden.
Eltern müssen wissen, dass seit 2018 das Kindergeld nur noch rückwirkend für maximal sechs Monate ausgezahlt wird. Den Antrag musst Du bei der Familienkasse stellen. Früher konnte ein Anspruch bis zu vier Jahre geltend gemacht werden.
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