Überweisung blockiert wegen Verdacht auf Geldwäsche

  • Hallo,


    meine Mutter hat mir einen größeren Geldbetrag überwiesen um mich bei der Finanzierung eines Eigenheimes zu unterstützen. Das Geld hat sie via ihr Girokonto von ihrem Sparkonto auf mein Girokonto bei einer Online-Bank transferiert. Daraufhin kontaktierte mich meine Bank per Email um nach einer Rechnung oder einer Vertragskopie zu fragen. Da es keine Rechnung oder einen Vertag gibt habe ich den Hintergrund dem Bankangestellten geschildert. Erst danach erfuhr ich, dass sie kontrollieren müssen ob es sich um Geldwäsche handelt.


    Mittlerweile ist seit der Überweisung über eine Woche vergangen und meine Bank reagiert seit mehreren Tagen nicht mehr auf meine Emails. Der Telefonsupport kann mir nur sagen, dass es in Bearbeitung ist und sie mich nicht an die zuständige Person durchstellen können.


    Den Verdacht der Geldwäsche finde ich ziemlich lächerlich, da klar nachvollziehbar ist vorher das Geld kommt. Kann eine Bank für solch einen langen Zeitraum das Geld einfach einbehalten? Wer kommt für etwaige Zinsen auf?


    Vielen Dank für Ratschläge!

  • Naja, die Bank ist m.E. rechtlich dazu verpflichtet, solche Transaktionen zu beobachten und ggf. zu melden. Immerhin handelt es sich um potentielle, entgangene Steuereinnahmen des Staates.


    Es sieht ja nach einer Schenkung aus und hierfür gibt es Freibeträge; ab einer gewissen Schwelle fällt eben Schenkungssteuer an.


    Die Finanzämter / Steuerfahnder gehen meines Wissens rigoros mit solchen Sachverhalten um und dass - selbst bei "kleinen" Steuerdelikten von KMU's - der Staat einen riesen "Krawall" (Blaulicht, Lärm, Zoll) ausübt, was den Ruf eines Akteurs nachhaltig schädigen kann und anscheinend explizit der Abschreckung dienen soll, sollte jedermann für das Thema sensibilisieren. Und allerspätestens mit dem Wissen, dass Finanzämter "Steuer-CD's" kaufen.


    Ich kann daher nur dazu raten, mit offenen Karten zu spielen und dies ggf. dem Finanzamt zu melden (es könnte sogar sein, dass man eine Schenkung, auch wenn keine Steuer anfällt, dem FA melden muss.. bitte mal genau nachlesen im Gesetztestext). Es ist durchaus möglich, dass die Bank das Geld einbehalten darf und von Deiner Seite kein Anspruch auf etwaige Zinsen besteht. Insbesondere wenn sich der Verdacht erhärtet.


    Ich bin aber kein Steuer-oder Rechtsberater und dies stellt somit nur meine subjektive Meinung dar. Wenn sich das Thema in den nächsten Tagen nicht löst, empfehle ich Dir, Deinen Rechtsbeistand zu konsultieren.

  • Hallo Comdandante,


    danke für deinen Beitrag. Der Freibetrag für eine Schenkung liegt bei €400,000, davon ist die Überweisung weit entfernt. Meine Bank hat angegeben, dass es sich um den Verdacht der Geldwäsche handelt. Steuerhinterziehung wurde nicht erwähnt.


    Wie du bereits schriebst, es führt wohl kein Weg daran vorbei Rechtsbeistand einzuholen.

  • Den Verdacht der Geldwäsche finde ich ziemlich lächerlich, da klar nachvollziehbar ist vorher das Geld kommt. Kann eine Bank für solch einen langen Zeitraum das Geld einfach einbehalten? Wer kommt für etwaige Zinsen auf?

    Der Verdacht auf Geldwäsche zeugt davon, dass die Bank keine Ahnung von Geldwäschevorschriften hat.
    Sie scheint überängstlich zu sein und macht sich bei Eingang eines größeren Geldbetrages in die Hosen, weil ihre sonstigen Kunden wahrscheinlich nur Kleinbeträge auf den Konten führen.


    Wechseln Sie die Bank!



    Naja, die Bank ist m.E. rechtlich dazu verpflichtet, solche Transaktionen zu beobachten und ggf. zu melden. Immerhin handelt es sich um potentielle, entgangene Steuereinnahmen des Staates.

    Das ist schlicht falsch. Banken sind nicht der Steuerüberwachungsdienst des Staates.
    Es gibt immer noch ein Bankgeheimnis. Die Finanzämter dürfen zwar Anfragen bei Kreditinstituten machen, ob dort Konten für einen bestimmten Steuerpflichtigen geführt werden und falls dies zutrifft, dürfen sie sich auch den Kontostand mitteilen lassen.


    Aber ohne eine Anfrage des Finanzamtes hat die Bank keinerlei Befugnisse, irgendetwas an das Finanzamt zu melden.


    Bei Geldwäsche müssen Verdachtsfälle gemeldet werden. Aber wenn jemand einen großen Geldbetrag per Überweisung(!!!) auf sein Konto erhält, ist das kein Geldwäscheverdachtsfall.

  • Ich habe neulich zum ersten Mal die Erfahrung gemacht, das eine Bank, in diesem Fall die ING DiBa, für Transaktionen höherer Geldbeträge (Umschichtung von Tages- bzw. Festgeldkonten) Informationen mit Angaben zur Mittelherkunft und Hintergrund des Übertrages verlangt, obwohl im Kontoauszug die betreffenden Banken ersichtlich sind. Laut telefonischer Auskunft der ING DiBa will man zusätzlich diesen Nachweis, daß es sich wirklich um meine eigenen Konten handelt und keine Geldwäsche vorliegt. Da dies der erste höhere Überweisungsbetrag bei der ING DiBa war, gehe ich davon aus, daß künftige Informationen hoffentlich nicht mehr stattfinden. Gibt es Mittel zur Umgehung dieser Prozedur ?

  • Schön wäre, wenn die Banken für das Finanzamt Ihre eigenen Buchungen und Konten auf Geldwäsche oder Steuerhinterziehung überprüfen. Ich denke da an die CumEx Geschäfte oder auch Geldströme aus Mexico, Karibik und Hong Kong. Da liegt wohl noch einiges unter einem "grauen Schleier" begraben. Jedenfalls ist mir keine beteiligte Bank bekannt, die sich keine Kapitalertragssteuer erstatten ließ wegen potentieller Steuerhinterziehung. Die Millairden sind problemlos überwiesen worden...

  • Danke für die Kommentare. Für andere Forennutzer teile ich wie es ausgegangen ist.


    Das Geld war für fast zwei Wochen nicht für mich verfügbar und der Termin beim Notar mit dem Verkäufer des Hauses musste verschoben werden.


    Letztendlich wurde das Geld von meiner Bank, bei der ich mein Girokonto führte, zurückgewiesen und meinem Tagesgeldkonto wieder gutgeschrieben. Daraufhin habe ich den Betrag auf mehrere Überweisungen aufgeteilt, alle Beträge wurden entweder am selben Tag oder spätestens am nächsten Morgen gutgeschrieben. Ist mir schleierhaft wie das Geldwäsche oder Terrorfinanzierung unterbinden soll.


    Transaktion auf kriminelle Aktivitäten zu untersuchen unterstütze ich, aber es muss geregelt sein wie lange sich die Bank dafür Zeit nehmen darf. Bei einer Bank die schlecht organisiert ist und am Personal spart kann es sonst Monate dauern.


    Die Bank habe ich gewechselt obwohl ich ansonsten sehr zufrieden war. Die Kunden-Kommunikation ist einfach zu schlecht. Unter der Telefonnummer aus der E-Mail-Signatur bekommt man nur eine Bandansage, dass die meisten Kunden Support via Chat bevorzugen. Im Chat hat man es erstmal mit einem Bot zutun, erst wenn er die Frage nach mehrmaliger Eingabe nicht versteht oder man /human eingibt kümmert sich eine natürlich Person um das Anliegen. Die scheinen allerdings sich mit mehreren Problemen simultan zu beschäftigen, selbst auf einfachste Anfragen dauern die Antworten sehr lange. Einzige Auskunft die man im Chat erhalten konnte, dass man bald per Telefon oder Email kontaktiert wird. Dies ging täglich fast zwei Wochen so. Weil man so machtlos ist ist es unglaublich frustrierend.


    Falls jemand weiß, ob Banken sich alle Zeit der Welt nehmen dürfen um Transaktion auf Geldwäsche zu untersuchen, freue ich mich über eine Antwort. Ebenso wenn jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat.


  • Aber: Die Meldepflicht ist nach § 11 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit §§ 67 ff. Außenwirtschaftsverordnung (AWV) geregelt.
    Generell sind Finanztransaktionen aus dem Inland ins Ausland und vom Ausland nach Deutschland meldepflichtig, wenn sie höher als 12.500 Euro sind, ein wirtschaftliches Geschäft betreffen und der Empfänger oderAbsender des Geldes seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • 'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Eines der Tagesgeldkonten, Finanztip-Empfehlung, ist eine niederländische Bank (niederländische IBAN). Mein Girokonto führte ich bei einer Online-Bank aus Berlin (deutsche IBAN), meinen Wohnsitz habe ich allerdings in Belgien.