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ETF

  • nigsom
  • 6. April 2018 um 17:09
  • Erledigt
  • nigsom
    Finanztip Fan
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    6
    • 6. April 2018 um 17:09
    • #1

    Guten Abend (hier ist es schon 18:00),

    ich möchte für meinen Enkel einen ETF Sparplan einrichten und habe mir einiges aus den Finanztest - Newsletters durchgelesen.
    Bei den zur Eröffnung eines Wertpapierdepots empfohlenen Online-Banken (z.B. Onvista) fand ich den Hinweis: "eine Order im Direkthandel kostet 6,50 Euro". Wenn ich nun monatlich für € 100,- ETFs dort deponieren möchte, zahle ich dann jedes Mal € 6,50? Ist es dann nicht günstiger nur alle zwei Monate oder halbjährlich zu ordern, mit je € 6,50? Oder bezieht sich das Zitat nicht auf Sparpläne?
    Kann mir dabei jemand weiterhelfen?

  • Kater.Ka
    Finanzgenie (Ehrenmitglied)
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    • 6. April 2018 um 18:02
    • #2

    Hallo @nigsom, willkommen in der Community.

    Wenn es um den heutigen Finanztip-Newsletter geht so bezieht sich die Aussage auf den generellen Aktienhandel. Für einen Sparplan sollte man eine Bank suchen, bei denen die Sparpläne kostenlos bzw. reduziert sind. Eine gute Suchhilfe ist JustETF, dort kann man für die einzelnen ETF günstige Sparplan-Anbieter finden.

    Ansonsten ist die Überlegung richtig, Sparraten zusammenzufassen.

    Wenn das Konto auf den Enkel läuft an die NV-Bescheinigung denken, damit die Erträge steuerfrei bleiben.

  • nigsom
    Finanztip Fan
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    • 6. April 2018 um 20:02
    • #3

    Danke Kater.Ka,

    das waren jetzt schon einige Tipps, die mir weiterhelfen.
    Trotzdem noch zwei Nachfragen:
    Wie komme ich zu JustETF?
    Woher bekomme ich die NV-Bescheinigung? Nicht-Veranlagungsbescheinigung? Da ich mich schon seit langem beruflich in Afrika aufhalte, fehlen mir bisweilen geläufige Begriffe aus Steuer- und Verwaltungsrecht.

  • Kater.Ka
    Finanzgenie (Ehrenmitglied)
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    • 6. April 2018 um 20:10
    • #4

    Link zu JustETF https://www.justetf.com/de/

    Gehe mal von einem minderjährigen Enkel aus: Eine NV-Bescheinigung bekommt man beim Finanzamt für jeweils drei Jahre, müssten die Eltern beantragen, sofern das Kind weniger als 9.000 + 801 Euro Einkünfte p.a hat. Alternativ bis in Summe 801 € Erträge + Vorabpauschale nach neuem InvStG aus allen Kapitalanlagen reicht auch der Freistellungsauftrag, den können die Eltern auf Bankformblatt erteilen.

    https://www.finanztip.de/nichtveranlagungsbescheinigung/

    Gerne weiter fragen wenn ich zu knapp geantwortet habe.

  • nigsom
    Finanztip Fan
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    • 7. April 2018 um 12:22
    • #5

    Vielen Dank, Kater.Ka,
    das war perfekt und umfassend.

  • finanzfritz
    Finanztip Fan
    Beiträge
    7
    • 20. April 2018 um 15:58
    • #6

    Hallo,

    ich habe zwei Fragen, auf die ich bisher keine Antworten gefunden habe.

    1. Wenn ich keine Steuerfreibetrag für den ETF habe, zahle ich auf Kursgewinne ca. 25%. Wenn mein ETF im 1. Jahr 100€ Gewinn macht, im 2. 100€ Verlust, im 3. wieder 100€ Gewinn, zahle ich dann im ersten und im 3. Jahr jeweils ca. 25€ an Steuern?

    2. Bei Flatex etc scheint man echt wenig Gebühren für einen Sparplan zu bezahlen. Was ist, wenn die in ein paar Jahren des ETF-Sparens auf die Idee kommen, für den Verkauf des EFTs Gebühren zu verlangen? Dann könnte man bei der Umwandlung in Geld u.U. viel Verlust machen.

    Danke!

  • Kater.Ka
    Finanzgenie (Ehrenmitglied)
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    • 20. April 2018 um 16:44
    • #7
    Zitat von finanzfritz

    enn ich keine Steuerfreibetrag für den ETF habe, zahle ich auf Kursgewinne ca. 25%. Wenn mein ETF im 1. Jahr 100€ Gewinn macht, im 2. 100€ Verlust, im 3. wieder 100€ Gewinn, zahle ich dann im ersten und im 3. Jahr jeweils ca. 25€ an Steuern?

    Da muss man zwei Dinge unterscheiden. Grundsätzlich werden Kursgewinne erst beim Verkauf realisiert und dann versteuert. Wenn Du - um das obige Beispiel weiter zu spinnen - in den Jahren 1,2 und 3 nicht verkaufst zahlst Du auch keine Steuern auf den Buchgewinn.

    Im jeweiligen Jahr versteuert werden die Ausschüttungen. Wenn ein Fonds nicht bzw. im Vergleich zu einem Referenz- Kursgewinn wenig versteuert ist die sog. Vorabpauschale zu zahlen. Details s. hier https://www.finanztip.de/indexfonds-etf…erreformgesetz/

    Zitat von finanzfritz

    2. Bei Flatex etc scheint man echt wenig Gebühren für einen Sparplan zu bezahlen. Was ist, wenn die in ein paar Jahren des ETF-Sparens auf die Idee kommen, für den Verkauf des EFTs Gebühren zu verlangen? Dann könnte man bei der Umwandlung in Geld u.U. viel Verlust machen

    Das ist ein ziemlich theoretisches Beispiel. Aufgrund der Handelbarkeit an der Börse ist mMn die Preiserhöhung praktisch auf die normalen Transaktionskosten limitiert (derzeit 5,90 Euro + ggf. Spesen je nach Handelsplatz)

    Für den unwahrscheinlichen Fall dass Flatex Unsinn macht kann man die Wertpapiere in D (i.w.) kostenlos auf ein anderes Depot übertragen. Das dann eben machen wenn Flatex diese Erhöhung ankündigt und bevor sie wirksam wird.

    Gerne weiter fragen.

  • chris2702
    Gast
    • 20. April 2018 um 17:08
    • #8
    Zitat von finanzfritz

    Was ist, wenn die in ein paar Jahren des ETF-Sparens auf die Idee kommen, für den Verkauf des EFTs Gebühren zu verlangen?

    Für den VERKAUF verlangt Flatex auch heute schon Gebühren. Von irgendwas muss selbst eine Onlinebank leben. Es sind aber eine der niedrigsten Gebühren in Deutschland. Sollte sich das drastisch ändern, überträgt man die ETF Anteile einfach zu einer günstigeren Bank und verkauft sie dort. Aktuell ist das ein unwahrscheinliches Szenario.

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