Hallo Community,
ich hatte erstmals in der Steuererklärung für 2016 meine monatliche Zuzahlung zum Dienstwagen (sogenannte Dienstwagennutzungsgebühr) angegeben und erfolgreich abgesetzt. Dieser Sachverhalt ist mir erst seit Mitte 2017 bekannt, die Steuererklärungen von 2015 und davor sind jedoch schon rechtskräftig, daher hatte ich mich nicht getraut, diese ändern zu lassen. Es geht hier jedoch um deutlich 4stellige Beträge, die ich aus dem Netto jährlich aufgebracht habe.
Gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO wird ein Steuerbescheid zum Vorteil des Steuerzahlers korrigiert, wenn Sie Ihrem Finanzamt noch nachträglich und ohne eigenes Verschulden eine neue Tatsache präsentieren können.
Weiss jemand, ob diese nachträgliche Änderung für diesen Fall möglich ist, ggf. mit einer anderen Referenzierung oder Begründung? Der Sachverhalt wurde vom BFH erst mit der Pressemitteilung Nr. 11/2017 vom 15.02.2017 veröffentlicht und präzisiert?
Falls es noch möglich ist: wie weit kann man denn die vergangenen Jahre zurück gehen (ich zahle schon seit 12 Jahren diese Nutzungsgebühr) und das Finanzamt um Änderung des Bescheides bitten?