Kündigung Baufinanzierung möglich?

  • Hallo zusammen,


    wir haben vor einigen Jahren eine Baufinanzierung bei der BHW über eine Kombination aus Baudarlehen und Bausparvertrag abgeschlossen. Hierbei besparen wir zur Zeit den Bausparvertrag und in ein paar Jahren wird das Geld aus dem Bausparvertrag mit dem Baudarlehen verrechnet.


    Diese Kombination ist insgesamt sehr teuer, da wir z.Z immer auf den Nominalbetrag des Kredits unsere Zinsen zahlen. Daher überlegen wir die gesamte Finanzierung zu kündigen und lieber eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Die entscheidende Frage ist jedoch, ob es überhaupt möglich ist aus diesem Kombi Produkt auszusteigen? Gibt es hierzu schon Erfahrungen oder Meinungen?


    Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.


    Viele Grüße

  • Zunächst solltest Du schauen was in Deinem Vertrag steht. In Internet habe ich beim BHW eine Regelung für Baudarlehen gefunden, die ich so lese, dass diese die relevante ist und u.a. auch auf den Bausparvertrag wirkt. In der Fassung wird lediglich die außerordentliche Kündigung nach BGB erwähnt, die mMn in diesem Fall nicht zutrifft - ich bin allerdings juristischer Laie. An Deiner Stelle würde ich einfach mal beim BHW anfragen wie so die Konditionen hinsichtlich Vorfälligkeit sind.


    Ich hatte eine ähnliche Konstruktion mit Schwäbisch Hall und einer genossenschaftlichen Bank. Die mir genannte Vorfälligkeitsentschädigung war sehr hoch, daher habe ich nicht auf diesem Weg getilgt.


    Quelle der zitierten Darlehensbedingungen https://www.bhw.de/docs/927609000_mL.pdf

    • Offizieller Beitrag

    Was da die beste Lösung ist, hängt von den Zahlen ab (bes. Zinssätze jetzt und später, Finanzierungshöhe, Vorfälligkeitsentschädigung, etc.). Das endfällige Vorausdarlehen lässt sich wahrscheinlich nur gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung kündigen, der Bausparvertrag dagegen ordentlich (und kostenfrei, allerdings ist die Abschlussgebühr ohnehin bezahlt).
    Damit man das rechnen kann, müsste man im ersten Schritt in der Tat mit der Bausparkasse besprechen, was sie für den Ausstieg aus dem Vorausdarlehen verlangt, und dann berechnen, ob etwa eine Finanzierung über ein Bankdarlehen nach diesen Kosten noch günstiger wäre.

  • Hallo Christian_1983,


    wie von Saidi erwähnt, lässt sich dasendfällige Vorausdarlehen gegebenenfalls gegen Zahlung einerVorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen. Die BHW muss dies jedoch nichtzulassen, da z.B. kein Objektverkauf vorliegt. Trotzdem ist es sinnvoll, beider BHW anzufragen, welche Vorfälligkeitsentschädigung für eine vorzeitigeDarlehensrückführung zu zahlen wäre. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hängtu.a. vom aktuellen Zinsniveau wie auch der Darlehensrestlaufzeit ab.Sondertilgungsrechte sind ebenfalls von der BHW zu berücksichtigen, sofern esdiese gibt.


    Gleichzeitig sollten Sie sich Angebote füreine alternative Baufinanzierung einholen.


    Auf Basis der Konditionen für die vorzeitigeDarlehensrückzahlung und der neuen Baufinanzierung können Sie dann informiertdie Entscheidung treffen, ob Sie das Vorausdarlehen vorzeitig zurückzahlen oderdoch bis zum Ablauf der Zinsbindungsfrist (max. jedoch 10 Jahre plus6-monatiger Kündigungsfrist) erfüllen. Zu beachten gilt jedoch, dass dieVorfälligkeitsentschädigung sofort zu zahlen ist, während möglicheZinseinsparungen aus einer neuen Baufinanzierung erst in den nächsten Jahrenerfolgen. Gegebenenfalls kann man jedoch die Vorfälligkeitsentschädigung in derneuen Baufinanzierung mitfinanzieren und somit dieses Thema „heilen“.


    Beim Bausparvertrag ist unbedingt dieKündigungsfrist von üblicherweise 3 Monaten zu berücksichtigen, da ansonstenauch hier Gebühren für eine frühere Verfügung anfallen können.


    Mit freundlichen Grüßen


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    Von der Industrie- und Handelskammer Fulda öffentlichbestellte und vereidigte Sachverständige für Private Baufinanzierung. Öffentlichbestellte und vereidigte Sachverständige sind nach Maßgabe von § 36 GewO tätig.Ich unterliege den Bestimmungen der Sachverständigenordnung der IHK Fulda. Diesekann unter www.ihk-fulda.de eingesehen werden. Bestellungskörperschaft:Industrie- und Handelskammer Fulda.

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