Baukindergeld - Rechtsgrundlage??

  • Ich suche bislang vergeblich nach der Rechtsgrundlage, auf deren Basis das Baukindergeld gezahlt wird.


    Im Netz findet man nur gut gemeinte, aber unpräzise Zusammenfassungen / vereinfachte Wiedergabe der Voraussetzungen. Wenn ich es genau wissen will, guck ich lieber gleich ins Gesetz....

  • Ich stelle fest, es ist kniffliger als gedacht. ;(


    Die Bundestagsdrucksache 19/4697 habe ich gefunden. Dort werden jede Menge Fragen, auch nach den Rechtsgrundlagen gestellt. ?(


    Die Antwort habe ich nicht gefunden. X/

  • Habe gerade dort angerufen: angeblich gibt es keine (!) Rechtsgrundlage. ?(


    Es mag ja m. E. sein, dass es kein Gesetz gibt. Aber irgend eine Rechtsgrundlage müsste es m. E. auf jeden Fall geben, sei es einen Erlass des zuständigen Ministeriums, irgendwelche Verwaltungsvorschriften, etc.


    Werde noch einmal schriftlich nachfragen....

  • Hier ist die Antwort der KfW:



    Die KfW ist mit der Durchführung des Förderproduktes Baukindergeld vom Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) beauftragt worden. Dafür hat die KfW mit diesem Bundesministerium die Fördervoraussetzungen abgestimmt und verbindlich im Produktmerkblatt festgelegt..
    Eine Förderung mit dem Baukindergeld ist nur möglich, wenn alle Fördervoraussetzungen erfüllt werden.


    Eine gesetzliche Grundlage für das Baukindergeld besteht nicht.
    Weitere Informationen sowie das Merkblatt finden Sie auf www.kfw.de/424.

    :-|

  • Wir haben jetzt den Bescheid die Mitteilung über die baldige Zahlung des Baukindergeldes bekommen.
    Von Rechtsgrundlage keine Spur.
    Es steht auch drin, im Falle eines Umzugs müsste ich das melden.
    Verstehe ich alles, aber eine Rechtsgrundlage für eine Mitwirkungspflicht meinerseits fände ich auch nicht verkehrt. :S


    Zum bisherigen Ablauf sage ich erst etwas, wenn das erste Geld tatsächlich auf dem Konto ist. :sleeping:

  • Das Baukindergeld ist kein Gesetz sondern ein Angebot der Kfw für das der Bund Mittel bereit stellt und einen gewissen Rahmen für die Randbedingungen vorgibt aber der Kfw die genaue Ausarbeitung überlässt.
    Hierfür besteht ein Vertrag zwischen Kfw und Bund.


    Grundsätzliche Rechtsgrundlage hierfür ist das Kfw Gesetz. Du als Antragsteller schliesst aber einen Vertrag mit der Kfw und daher "diktiert" sie die Bedingungen. Es gilt also das was in deren Merkblättern, FAQ und website.

  • Ich wollte ja noch meine Einschätzung zum Verfahren nachreichen, wenn das Geld da ist. Die erste Rate Baukindergeld ist da, somit kann ich berichten.


    Dass man den Antrag nur online stellen kann, wird mich so 1-2 Jahre meines Lebens gekostet haben. :thumbdown:


    Vielleicht fehlt mir da die Selbstironie oder eine andere Form von Humor, aber mir kommt es albern vor, mit meinem Perso vor meinem Handy herum zu fuchteln, um irgendeinem Mitarbeiter in einer Videobox nachzuweisen, dass ich das wirklich bin, wobei es letztlich um eine amtliche Angelegenheiten geht. :S
    Die Eingabemasken für den Antrag empfand ich auch als grenzwertig. X/


    Aber das Hochladen der Nachweise hat mich zur Verzweiflung gebracht. ;(


    Man fotografiert die diversen Unterlagen ab und lädt die Fotos hoch. Dann stellt man fest, dass das Datenlimit des Portals erreicht ist, weil das Grundbuch aus nicht nur einer Seite besteht. Also in mieserer Auflösung noch einmal hochgeladen und abermals mit den Eingabemasken gekämpft. :cursing:


    Dann kam irgendwann eine Ablehnungsmitteilung. Grund war, dass eine Unterlage damals noch an die alte Adresse geschickt worden war und ich noch einmal nachweisen sollte, wo mein Haus wohnt. :huh:


    Also noch einmal Nachweise hochgeladen. :(


    Danach irgendwann habe ich telefonisch nachgefragt, wie der Stand der Dinge ist. Die nette Frau am Telefon konnte mir so rein gar nichts sagen. Um Geduld bitten konnte sie mich aber. :sleeping:


    Dann irgendwann erlösend kam die Mitteilung, dass alles bewilligt ist, und Ende September war das Geld dann auch da. :thumbup:


    Aber zusammengefasst wäre es für mich einfacher und angenehmer gewesen, ich hätte mir den ganzen Online-Quatsch sparen können und wäre persönlich mit meinen zwei Ordnern und dem Stammbuch nach Frankfurt gefahren, um die Unterlagen im Original vorzuzeigen, selbst wenn ich dafür durch die halbe Republik hätte fahren müssen.


    Seit der Geschichte graut es mir vor E-Government. 8|


    Ich will nicht undankbar erscheinen, aber das war wirklich hart verdientes Geld.


    Als Anbieter hat sich die KfW bei mir damit nicht profiliert.


    So, jetzt geht es mir schon viel besser. :thumbup: