Rentenversicherung kündigen, beitragsfrei oder weiterlaufen lassen?

  • Hallo zusammen,


    seit längerem hadere ich nun schon mit mir, wie ich mit meiner Rentenversicherung verfahren soll, welche ich als Berufseinsteiger im September 2007 bei der Debeka abgeschlossen habe und hoffe auf ein paar Meinungen. Bisher habe ich nach Auskunft der Debeka insgesamt 13268,36€ an Beiträgen eingezahlt.



    Abschluss- und Vertriebskosten Verwaltungskosten
    Grundvertrag 1558,81€ 3541,20€
    1. Erhöhung (Dynamik) 143,74€ 784,37€
    2. Erhöhung (Dynamik) 146,84€ 760,10€
    3. Erhöhung (Dynamik) 229,28€ 653,04€
    Gesamt 2078,67€ 5738,71



    Monatlicher Beitrag: 146,47€, davon 6,24€ monatlich für eine Unfallzusatzversicherung
    Aktueller Rückkaufswert zum 01.05.2019: 8415,13€
    Garantierte Kapitalabfindung zum 01.09.2054: 91.616,95€
    Zum Ablauf nicht garantierter Wert: 7801,87€
    Todesfallleistung aktuell: 94.485,50€


    Der Vertrag hat eine zweijährige Erhöhung der Dynamik um 10% und wie erwähnt eine Unfallzusatzversicherung. Mit dem Konstrukt bin ich generell unzufrieden. Passenderweise habe ich mir zum damaligen Zeitpunkt auch noch eine separate Unfallversicherung vom gleichen Vertreter andrehen lassen.
    Relativ klar ist denke ich, dass ich die Dynamik und Unfallzusatzversicherung herausnehmen sollte, unklar ist mir jedoch, wie ich mit dem gesamten Vertrag weiterverfahren soll.


    - Dynamik und UZV herausnehmen und beitragsfrei stellen?
    - Dynamik und UZV herausnehmen und weiterlaufen lassen?
    - Komplett kündigen und den Verlust abhaken?


    Den Finanztiprechner habe ich mit den entsprechenden Daten befüllt und die Dynamik weggelassen und dabei folgende Werte bekommen:


    schlimmster Fall: 1,28 % / +21097,54€

    wahrscheinlicher Fall: 1,48% / +24998,47€

    bester Fall: 1,67€ / +28899,41€


    Da mein Vertrag von 2007 ist müsste ich aber hier nochmal Kapitalertragssteuer, Soli und Kirchensteuer abziehen, was den Ertrag nochmal deutlich mindert oder mache ich da einen Denkfehler?


    Vielen Dank schonmal für eure Zeit!

  • Hallo.


    Wenn ich mich auf das Ergebnis des Rechners beziehe, dann ist das schon nicht so erbaulich. Wenn ich die Gefühlslage bezüglich des Vertrages richtig deute, dann spricht die Gesamtschau schon für die Kündigung des Gesamtvertrages.
    (Alles nur Bauchgefühl ohne eigene Berechnungen!)


    Wenn der Vertrag weg ist, müsste man sich überlegen, was von der Risikoabsicherung, die im Vertrag drinsteckte, tatsächlich benötigt wird und dies über andere Produkte absichern.


    Den Rest der frei werdenden Mittel könnte man auf anderweitige Vermögensbildung verwenden. FinanzTip bietet dazu mehr als ausreichend Inspiration.

  • Hallo,



    bis zum Jahr 2054 sind noch ein paar Tage und niemand weiß, wie sich bis dahin die Gesellschaft und das eigene Leben entwickeln. Ich unterstelle, der angegebene Vertrag bei der Debeka existiert neben der gesetzliche oder einer anderen privaten Rentenversicherung. Falls nicht, wäre die Frage ganz anders zu stellen.



    Also unterstellt, die Debeka- Versicherung ist nur ein Zusatz, würde ich die Entscheidung von der aktuellen Finanzsituation abhängig machen. Brauche ich die reichlich 8.000 Euro gerade dringend? Falls ja kündigen und den Rest zur Einzahlung als Lehrgeld abbuchen. Falls nein, den Vertrag beitragsfrei stellen lassen. Vielleicht gibt es in 20 Jahren eine Situation, wo ein Wiederaufleben sinnvoll ist.Wenn nicht gibt es am Ende eine Miniauszahlung oder -Rente, mit der man schon lange nicht mehr gerechnet hat. Über die Steuerregelungen des Jahres 2054 sollte man sich heute keine Gedanken machen.



    Gruß Pumphut

  • Genau das ist der springende Punkt. Bis 2054 liegen noch 35 Jahre vor mir.
    Für mich kommt jetzt langsam der Punkt, an dem einschneidende Veränderungen anstehen (Kinder, Hauskauf/Bau) und ich mir die Frage stelle, ob es sich lohnt, für dieses starre Produkt und dessen zu erwartender Rendite weiterhin jeden Monat 140€ zu zahlen bzw. zurückzulegen


    Ich bin Beamter und zahle daher nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Ich bespare seit ein paar Jahren noch 2 ETF Sparpläne mit derzeit insgesamt 100€ monatlich.

  • Unter dem Aspekt: Weg damit, ETF-Rate vorläufig erhöhen, bzw. Liquidität woanders zwischenparken für Haus, Hof und Kind.


    Die Beamtenpension ist ein großer sicherer Teil der Altersvorsorge und muss nicht mit starren Konstrukten ergänzt werden. Da sind die ETFs wohl eher das Mittel der Wahl.

  • Du kannst auch noch überlegen, von der monatlichen auf jährliche Zahlung umzustellen - das könnte auch noch ein paar Euro bringen. Da musst du bei der Debeka mal nachfragen, wie da die Konditionen sind.
    Und ja, Dynamik und Unfallzusatzversicherung rausnehmen wäre ein erster Schritt.

  • Hallo DonVandalo,



    meinerseits auch noch einige Anmerkungen und Hinweise (Hinweis: ich bin kein Mitarbeiter von Finanztip):



    1.) Verwendung des kostenlosen Rechentools von Finanztip


    Das kostenlose Rechentool von Finanztip ist für kapitalbildende Lebensversicherung ausgelegt und soll nur eine Frage beantworten: Lohnt sich eine Kündigung meiner Kapitallebensversicherung? Das Tool rechnet (soweit ich erkennen kann) eine Rückkaufswertrendite („schlimmster Fall“), eine IRR-Rendite auf Basis des garantierten Kapitals („wahrscheinlicher Fall“) und eine IRR-Rendite auf Basis der prognostizierten Kapitalauszahlung („bester Fall“).



    2.) Weitere Optionen


    Das Tool von Finanztip ist insofern unvollständig, denn Sie wollen ja auch mindestens wissen, welche Renditen die Optionen „Beitragsfreistellung“ und „Policenverkauf“ bieten. Das Tool gibt hierauf keine Antwort.



    3.) Rentenversicherung ist keine kapitalbildende Lebensversicherung


    Eine Rentenversicherung hat auch den Zweck das sogenannte Langlebigkeitsrisiko abzusichern, d.h. z.B. das Sie 95 Jahre alt werden, aber bereits mit 85 Jahren das gesamte Kapital verbraucht haben. Und dann? Die Rentenversicherung zahlt Ihnen aber eine „ewige Rente“, d.h. bis Sie 95 Jahre alt werden (oder älter). Ich bin mir nicht sicher, ob Sie das in Ihren Überlegungen berücksichtigt haben.



    4.) Todesfallschutz und UZV müssen herausgerechnet werden


    Die Beitragsanteile für die UZV müssen herausgerechnet werden. Das gleiche gilt für etwaige Beiträge für den Todesfallschutz und sonstige Garantien. Im Moment sind diese Beitragsanteile in den Auszahlungen (Beitragszahlungen) enthalten. Dadurch verringern sich die IRR-Renditen (künstlich). Ein weiterer Grund, warum das Finanztip-Rechentool keine belastbaren Ergebnisse für Sie liefern kann.



    5.) Dynamik


    Pardon, aber die Dynamikerhöhungen unberücksichtigt zu lassen, verfälscht das Ergebnis um bis zu 30%. Dann sollten Sie die Ergebnisse lieber gleich würfeln.



    6.) Steuern


    Ja, diese müssen in der IRR-Berechnung berücksichtigt werden.



    7.) Inflation


    Auch diese muss berücksichtigt werden. Je nachdem, ob Sie Immobilieneigentümer oder Mieter sind entweder der VPI oder der HVPI als Median oder arithmetisches Mittel der letzten 15, 20 oder 30 Jahre.



    M.E. können Sie auf dieser Basis keine Entscheidung treffen.



    HAFTUNGSAUSSCHLUSS
    Diese Veröffentlichung wurde von der Risikomanagement und Versicherungsberatung Robert Gamper erstellt. Die darin enthaltenen Ansichten entsprechen denen der Risikomanagement und Versicherungsberatung Robert Gamper zum Zeitpunkt der Erstellung und können sich ohne Vorankündigung ändern. Diese Veröffentlichung wurde ausschließlich zu Informationszwecken erstellt. Sämtliche darin enthaltenen Informationen stammen aus Quellen, die als verlässlich und glaubwürdig erachtet wurden. Die Risikomanagement und Versicherungsberatung Robert Gamper gibt weder eine ausdrückliche noch stillschweigende Zusicherung oder Garantien in Bezug auf die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen.




    Die vorliegende Veröffentlichung ist nicht als rechtlicher, versicherungstechnischer, rententechnischer, finanzieller, anlagetechnischer oder sonstiger professioneller Ratschlag auszulegen. Die Risikomanagement und Versicherungsberatung Robert Gamper lehnt jeder Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung oder dem Verlass auf diese Veröffentlichung ab.




    Da diese Aussagen von Natur aus bekannten und unbekannten Risiken und Unwägbarkeiten unterliegen und durch zahlreiche unvorhersehbare Faktoren beeinträchtigt werden können, sollten sie nicht als absolut verlässlich angesehen werden. Die Risikomanagement und Versicherungsberatung Robert Gamper haftet nicht für etwaige Verluste, die sich aus der Nutzung oder der Verteilung der vorliegenden Veröffentlichung ergeben.




    Diese Veröffentlichung ersetzt insbesondere nicht die individuelle Beratung.
  • Vielen Dank zunächst für alle Beiträge hier.
    Wie ich erwartet hatte, ist das ganze Thema unheimlich komplex und nicht so einfach zu beantworten.


    2.) Weitere Optionen


    Das Tool von Finanztip ist insofern unvollständig, denn Sie wollen ja auch mindestens wissen, welche Renditen die Optionen „Beitragsfreistellung“ und „Policenverkauf“ bieten. Das Tool gibt hierauf keine Antwort.

    Es wäre also sinnvoller, bei der Debeka Auskunft zu erfragen, welcher Betrag bei Beitragsfreistellung zum Ablaufzeitpunkt zu erwarten wäre und diesen zur Renditeberechnung bei Beitragsfreistellung heranzuziehen?


    5.) Dynamik


    Pardon, aber die Dynamikerhöhungen unberücksichtigt zu lassen, verfälscht das Ergebnis um bis zu 30%. Dann sollten Sie die Ergebnisse lieber gleich würfeln.

    Ich habe die Dynamik nicht mit eingerechnet, weil ich diese auf jeden Fall für die Zukunft herausnehmen lassen werde, falls ich den Vertrag weiterlaufen lasse. 10% alle zwei Jahre sind mir einfach zu viel und die jedesmal anfallenden Abschluss- und Verwaltungskosten stehen für mich dabei in keinem Verhältnis.


    Mache ich hier einen Denkfehler, wenn ich die Dynamikerhöhungen deshalb unberücksichtigt lasse?


    4.) Todesfallschutz und UZV müssen herausgerechnet werden


    Die Beitragsanteile für die UZV müssen herausgerechnet werden. Das gleiche gilt für etwaige Beiträge für den Todesfallschutz und sonstige Garantien. Im Moment sind diese Beitragsanteile in den Auszahlungen (Beitragszahlungen) enthalten. Dadurch verringern sich die IRR-Renditen (künstlich). Ein weiterer Grund, warum das Finanztip-Rechentool keine belastbaren Ergebnisse für Sie liefern kann.

    Es wäre also zielführender, die Beiträge zur UZV sowie Todesfallschutz herauszurechnen und diesen monatlichen Beitrag dann zur Berechnung heranzuführen?


    M.E. können Sie auf dieser Basis keine Entscheidung treffen.

    Welche Faktoren bzw. Zahlen benötige ich Ihrer Meinung nach noch, um eine Basis für eine Entscheidung zu haben?

  • Hallo DonVandalo,



    zu den Fragen:



    1.) Beitragsfreistellung


    Die Debeka ist nach § 155 VVG verpflichtet die Auskunft in der sog. jährlichen Standmitteilung zu geben. Hier zu Nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__155.html. Sollte die Information nicht vorliegen, würde ich Ihnen empfehlen diese mit Verweis auf § 155 VVG anzufragen. Und ja, die Beitragsfreistellung ist eine wichtige Option, die bewertet werden sollte.



    2.) Dynamisierung der Beiträge


    In diesem Fall gehören die in der Vergangenheit geleisteten dynamischen Erhöhungsbeträge in die Berechnung. Ab Aussetzung der Dynamik natürlich nicht.



    3.) Rendite auf Sparanteil


    Bitte denken Sie das Thema so. Beiträge für UZV und Todesfallschutz haben nichts mit dem Sparvorgang zu tun. Es handelt sich um einen mehr oder weniger sinnvollen Versicherungsschutz. Der interne Zinsfuß (IRR) ist eine Rendite. Eine Rendite ermittelt man bei Sparvorgängen. Insofern ist es sinnvoll, nur die Beiträge für den Sparvorgang in die Berechnung einfließen zu lassen und sozusagen alle sparvorgangsfremden Beiträge herauszunehmen.



    4.) Weitere Kriterien


    Sie wollen eine informierte Entscheidung im Sinne Fortführung ja/nein bzw. Modifizierung ja/nein treffen. Die Berechnung des IRR ist ein wichtiger Faktor. M.E. sollte die Entscheidung aber auf eine breitere Basis gestellt werden. Wenn wir die Bewertung für einen Kunden durchführen, berücksichtigen wir in einer Nutzwertanalyse weitere Kriterien, z.B.


    (i) Ist das Kapital über eine Sicherungseinrichtung wie die Protector Lebensversicherungs-AG oder eine freiwillige Auffanggesellschaft oder eine vergleichbare Einrichtung abgesichert?


    (ii) Handelt es sich um ein im Versicherungsvertragsgesetz verankertes Optionsrecht?


    (iii) Kann ausgeschlossen werden, dass das im Gesetz oder Vertrag verankerte Optionsrecht in rechtlicher Hinsicht auslegbar ist?


    (iv) Löst die Option steuerlich etwas aus und wenn ja, welche Steuerzahlung konkret?


    (v) Können bei Umsetzung der Option sozialversicherungsrechtliche Folgen vermieden werden?


    (vi) Kann ein Barwertvorteil gesichert werden, d.h. kann der Steuervorteil von Buy and Hold und der damit einhergehende sogenannte Barwertvorteil der nachgelagerter Steuerzahlungen gesichert werden?


    usw.



    Ggf. sollte bei Ihnen noch die UZV und der Todesfallschutz bewertet werden, wenn ich davon ausgehe, dass Sie den Vertrag in Kenntnis des Bestehens dieser Versicherungslösungen abgeschlossen haben (und es hier einen Bedarf gab).



    Um es auf den Punkt zu bringen: Sie treffen so oder so eine finanzielle Entscheidung, die mehrere tausend Euro „ausmachen“ wird. Es ist gut, dass Sie sich deshalb eingehender mit dem Thema beschäftigen. Versuchen Sie daher eine informierte Entscheidung auf möglichst breiter Basis zu treffen. Das Finanztip-Rechentool hilft Ihnen hier leider wenig weiter.



    HAFTUNGSAUSSCHLUSS
    Diese Veröffentlichung wurde von der Risikomanagement und Versicherungsberatung Robert Gamper erstellt. Die darin enthaltenen Ansichten entsprechen denen der Risikomanagement und Versicherungsberatung Robert Gamper zum Zeitpunkt der Erstellung und können sich ohne Vorankündigung ändern. Diese Veröffentlichung wurde ausschließlich zu Informationszwecken erstellt. Sämtliche darin enthaltenen Informationen stammen aus Quellen, die als verlässlich und glaubwürdig erachtet wurden. Die Risikomanagement und Versicherungsberatung Robert Gamper gibt weder eine ausdrückliche noch stillschweigende Zusicherung oder Garantien in Bezug auf die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen.




    Die vorliegende Veröffentlichung ist nicht als rechtlicher, versicherungstechnischer, rententechnischer, finanzieller, anlagetechnischer oder sonstiger professioneller Ratschlag auszulegen. Die Risikomanagement und Versicherungsberatung Robert Gamper lehnt jeder Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung oder dem Verlass auf diese Veröffentlichung ab.




    Da diese Aussagen von Natur aus bekannten und unbekannten Risiken und Unwägbarkeiten unterliegen und durch zahlreiche unvorhersehbare Faktoren beeinträchtigt werden können, sollten sie nicht als absolut verlässlich angesehen werden. Die Risikomanagement und Versicherungsberatung Robert Gamper haftet nicht für etwaige Verluste, die sich aus der Nutzung oder der Verteilung der vorliegenden Veröffentlichung ergeben.




    Diese Veröffentlichung ersetzt insbesondere nicht die individuelle Beratung.
  • 1.) Beitragsfreistellung


    Die Debeka ist nach § 155 VVG verpflichtet die Auskunft in der sog. jährlichen Standmitteilung zu geben. Hier zu Nachlesen: gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__155.html. Sollte die Information nicht vorliegen, würde ich Ihnen empfehlen diese mit Verweis auf § 155 VVG anzufragen. Und ja, die Beitragsfreistellung ist eine wichtige Option, die bewertet werden sollte.

    Dem kommt die Debeka auch nach. Die letzte Mitteilung stammte zum 01.08.2018, vor der letzten Erhöhung der Dynamik.
    Garantierte Leistung bei Beitragsfreistellung zum 01.09.2018: 13.402.84€

    2.) Dynamisierung der Beiträge


    In diesem Fall gehören die in der Vergangenheit geleisteten dynamischen Erhöhungsbeträge in die Berechnung. Ab Aussetzung der Dynamik natürlich nicht.

    Wie lässt sich sowas praktisch denn ausrechnen?


    3.) Rendite auf Sparanteil


    Bitte denken Sie das Thema so. Beiträge für UZV und Todesfallschutz haben nichts mit dem Sparvorgang zu tun. Es handelt sich um einen mehr oder weniger sinnvollen Versicherungsschutz. Der interne Zinsfuß (IRR) ist eine Rendite. Eine Rendite ermittelt man bei Sparvorgängen. Insofern ist es sinnvoll, nur die Beiträge für den Sparvorgang in die Berechnung einfließen zu lassen und sozusagen alle sparvorgangsfremden Beiträge herauszunehmen.

    Der Sparanteil bzw. das Deckungskapital betrug zum 01.01.2019:7681,72€

    Demgegenüber standen Einzahlungen in Höhe von 13.268,36€


    Kann ich also davon ausgehen, dass die Differenz, also 5586,64€ für den Risikoanteil (Todesfallleistungen und UZV) und den Kostenanteil (Abschluss- und Verwaltungskosten) draufgegangen sind?


    Das Langlebigkeitsrisiko habe ich so bisher tatsächlich nicht bedacht.
    Aktuell würde ich folgende Auszahlungen zum bzw. ab dem 01.09.2054 bekommen, wenn ich weiterhin 141,43€ (UZV schon herausgerechnet) monatlich zahlen würde.


    Garantierte Kapitalabfindung: 91.616,95€
    oder
    Monatliche garantierte Rente von: 325€


    Zu diesem Zeitpunkt wäre ich 67 Jahre alt.
    Würde ich die monatliche garantierte Rente nehmen müsste ich, wenn ich nicht falsch gerechnet habe, noch 23,5 Jahre leben, also mindestens 90 werden, damit es die Kapitalabfindung übersteigt.

  • Hallo DonVandalo,



    zu den weiteren Fragen:



    1.) Beitragsfreistellung


    Prima. Besser wäre es, die Daten per 01.04.2019 abzufragen. Aber rechnen kann man auch mit den Daten von 2018.



    2.) Dynamisierung der Beiträge


    Praktisch berücksichtigen Sie in einem Modell alle tatsächlichen Ein- und Auszahlungen, sozusagen in einer Cash-Flow-Betrachtung. Damit wird jede Beitragsdynamisierung erfasst. Auf dieser Grundlage wird dann der interne Zinsfuß berechnet. Das geben natürlich keine kostenlosen Rechentools her. Selbst die meisten Standard-Rechentools im Markt lassen das nicht zu.



    3.) Rendite auf Sparanteil


    Aus den Zahlen kann ich ohne eine Berechnung durchzuführen und weitere Auskünfte einzuholen keine Rückschlüsse herleiten. Es mag sein, dass die Differenz (zum Teil) für Kosten und Risiken aufgewendet wurden. Zu den Kosten möchte ich anfügen, dass nicht nur Abschluss- und Vermittlungsprovisionen für den Vertreter der Debeka angefallen sind und laufende Verwaltungskosten berechnet werden, sondern der Vertrag wahrscheinlich mit weiteren Kostenbestandteilen, z.B. Garantiekosten belastet wird.



    4.) Lebenserwartung und barwertige Betrachtung


    Ich weiß nicht, ob wahlweise eine Kapitalauszahlung aus dem Vertrag möglich ist (es scheint so zu sein). Wenn ja, wäre das der Ausgangspunkt für die Berechnung, denn die Schätzung der Lebenserwartung bringt weitere „Unsicherheit“ mit sich. Es gibt zwar vernünftige Schätzmethoden für die Lebenserwartung, aber die Prognosewahrscheinlichkeit liegt gerade einmal bei 50%. Ihre Ergebnisse kann ich nicht nachvollziehen, ohne eine Berechnung zu sehen.



    Auf jeden Fall muss alles was in der Zukunft liegt, barwertig betrachtet werden, d.h. es müssten Barwertermittlungen für alle in der Zukunft gelegenen Ein- und Auszahlungen erfolgen.



    5.) Fazit und abschließender Tipp


    Aus meiner Sicht bestehen drei Optionen für Sie: 1.) Sie erstellen ein für Sie passendes Modell und berechnen bzw. ermitteln darüber die Renditen dieser Optionen. Da wir im Unternehmen gut über 80 Stunden für den Aufbau eines vernünftigen Modells investiert haben, halte ich das für nicht empfehlenswert. 2.) Sie schließen einen Lizenzvertrag mit einem Anbieter wie beispielsweise XPS-Finanzsoftware für 12 Monate ab (hier: XPS-Finanztools) und berechnen über ein fertiges Finanztool die Renditen. Das ist dann ein Produkt von der Stange, aber ganz brauchbar. 3.) Sie beauftragen einen Berater oder Sachverständigen mit der Erstellung der Berechnungen und haben zudem jemanden an Ihrer Seite, der gemeinsam mit Ihnen durch den ganzen Entscheidungsprozess geht.


    Da habe ich leider keine besseren Nachrichten zu verkünden.



    HAFTUNGSAUSSCHLUSS
    Diese Veröffentlichung wurde von der Risikomanagement und Versicherungsberatung Robert Gamper erstellt. Die darin enthaltenen Ansichten entsprechen denen der Risikomanagement und Versicherungsberatung Robert Gamper zum Zeitpunkt der Erstellung und können sich ohne Vorankündigung ändern. Diese Veröffentlichung wurde ausschließlich zu Informationszwecken erstellt. Sämtliche darin enthaltenen Informationen stammen aus Quellen, die als verlässlich und glaubwürdig erachtet wurden. Die Risikomanagement und Versicherungsberatung Robert Gamper gibt weder eine ausdrückliche noch stillschweigende Zusicherung oder Garantien in Bezug auf die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen.




    Die vorliegende Veröffentlichung ist nicht als rechtlicher, versicherungstechnischer, rententechnischer, finanzieller, anlagetechnischer oder sonstiger professioneller Ratschlag auszulegen. Die Risikomanagement und Versicherungsberatung Robert Gamper lehnt jeder Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung oder dem Verlass auf diese Veröffentlichung ab.




    Da diese Aussagen von Natur aus bekannten und unbekannten Risiken und Unwägbarkeiten unterliegen und durch zahlreiche unvorhersehbare Faktoren beeinträchtigt werden können, sollten sie nicht als absolut verlässlich angesehen werden. Die Risikomanagement und Versicherungsberatung Robert Gamper haftet nicht für etwaige Verluste, die sich aus der Nutzung oder der Verteilung der vorliegenden Veröffentlichung ergeben.
    Diese Veröffentlichung ersetzt insbesondere nicht die individuelle Beratung.
  • Vielen Dank für die ausführliche Antwort.


    Als abschließendes Fazit habe ich für mich hier mitgenommen, dass eine professionelle Meinung bzw. Beratung in meinem Fall wohl am besten sein wird, da in diesem Konstrukt offenbar soviele Faktoren zu beachten sind, die man als Nicht-Profi unmöglich erfassen kann.


    Hätte ich damals meinen heutigen Wissensstand gehabt, hätte ich einen solchen Vertrag niemals abgeschlossen.