Depot bei der ING

  • Guten Tag,

    ich möchte ein Depot eröffnen. Da ich bereits ein Konto bei der ING besitze, würde ich auch dort gerne das Depot einrichten.
    1) Gibt es außer der höheren Orderkosten einen Nachteil des ING Depots gegenüber den von Finanztip empfohlenen Depots von Flatex und Onvista?
    2) Die ING ist eine deutsch Bank, richtig? Nur die Muttergesellschaft ING Group hat ihren Sitz in Holland? Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Depot sind demnach die gleichen wie bei allen anderen deutschen Banken, sehe ich das richtig?

    Viele Grüße

  • Ich habe ein Depot bei der ING und bin sehr zufrieden.
    Es gibt einen guten Support, der zügig, freundlich und kompetent antwortet.

    Falls man (von Sparplan-Ausführungen her) Bruchstücken von Fonds/ETF hat, so kann man diese kostenlos im Onlinebanking bei der ING verkaufen. Dies ist z.B. bei der Onvista nicht möglich.

    Außerdem Pluspunkt der ING: Den Tax-Voucher, welchen man für die Rückforderung der schweizer Quellensteuer benötigt, bekommt man bei der ING kostenlos und direkt mit der Dividendenabrechnung mitgeschickt.
    Bei vielen anderen Brokern kostet der Tax-Voucher dagegen Geld.

    Und wenn man doch mal weg von der ING will, weil es z.B. woanders günstiger zu verkaufen ist, dann kann man bei der ING den ausgehenden Wertpapier-/Depotübertrag online beauftragen (mit TAN bestätigen). Man muss also kein Papierformular einsenden. Dadurch sind Überträge innerhalb weniger (z.B. zwei) Tage möglich.

    Und gegenüber Flatex gibt es bei der ING keine Negativzinsen und keine Gebühren bei Dividendenausschüttung von ausländischen Aktien.

  • Zwei Nachteile der ING seien auch genannt:

    1. Sparpläne kosten 1,75%, kostenlose gibts nur ganz wenige (Consors: 1,50 % und viele kostenlos)

    2. die neue 2 -Faktor Authentifizierung ist extrem umständlich, auch hier ist Consors (noch) erheblich praxisfreundlicher.

    Ich bin ansonsten recht zufrieden mit ING, habe aber für meine Enkel-Sparpläne bei Consors angedockt.

  • ..... 2. die neue 2 -Faktor Authentifizierung ist extrem umständlich, auch hier ist Consors (noch) erheblich praxisfreundlicher.

    @limuc
    Wie macht sich die bemerkbar? Ich komme (noch) mit einer Session-TAN über SMS ins Brokerage und habe (bis jetzt keinen Unterschied bemerkt...?? Außerdem soll die 2-F-A ja nur für Girokonten gelten und nicht für Anlagekonten oder Depots, soweit ich weiß.....

  • @forenteilnehmer

    Aaaalso, vielleicht erstmal der IST-Status:

    Ich benutze am liebsten meinen PC/Laptop zum brokern.
    Ich benutze bei ING nur mein Extra Konto und mein Depot aktiv.

    Theoretisches Beispiel: Ich habe bei meinem Depot Käufe und Verkäufe per Limit aktiviert, dummerweise habe ich vergessen welche Limits ich gesetzt habe.

    Wie gehe ich vor:

    Ich logge mich per PC/Laptop in mein Konto ein (dabei muss ich meine Kontonummer, meine Diba-Pin und meine Internet-Pin eingeben)
    Dann werde ich aufgefordert meine ING-App auf dem Phone zu starten, ebenfalls per PIN, dann wiederum soll ich in der App die Anmeldung zum Internetbanking per PIN freigeben.

    Und jetzt darf ich tatsächlich mein Depot samt Limits bzw. mein Konto anschauen.

    Wenn ich jetzt aber so vermessen bin und Limit-Änderungen durchführen möchte, muss ich die App wieder beenden und neu starten und die App-Pin und den Internet-Pin erneut eingeben. Und dann kann ich tatsächlich eine Session aktivieren und beliebig Änderungen vornehmen.

    Vielleicht gehts ja auch weniger umständlich als ich beschrieb, ansonsten ist das Verfahren geeignet, mich von ING zu verabschieden.

  • Bin irritiert!? Habe bei der Diba: Giro-, Extra- und Depot-Konto und benutze über Webzugang immer (noch?) die SMS-tan, mit Smartfone und APP mache ich gar nix bei der Diba. Wenn ich also eine TAN brauche macht es "plink" auf dem Handy und ich gebe die (Session-) Tan ein...!?
    Und: soweit ich weiß, gilt die Richtlinie auch nur für Girokonten und nicht für Tagesgeldkonten oder Depots. So sollte sich z.B. bei Moneyou oder Crediteurope auch nichts ändern. Und auch nicht bei nur Depotanbietern. Hoffentlich.
    Es wäre aber hilfreich zu wissen, was in der Richtlinie wirklich steht, vermutlich wissen auch die verantwortlichen Akteure noch nicht genau, was genau zu tun ist..... 8o .

  • PSD2 formuliert die Anforderungen zur Zwei-Faktor-Authentifizierung explizit nur für Konten mit Zahlungsverkehrsfunktionalität. Die meisten Verrechnungskonten für Depots haben nur eingeschränkte Zahlungsverkehrsfunktionalität, da sie nur Überweisungen auf ein zuvor festgelegtes Referenzkonto erlauben (dies gilt übrigens nicht für die Consorsbank, dort hat das Verrechnungskonto komplette Zahlungsverkehrsfunktionalität). Ob die Banken die Möglichkeit wahrnehmen, unterschiedliche Authentifizierungsmethoden für verschiedene Produkte zu implementieren, oder ob sie für alle Kunden eine identische Authentifizierungsmethode einführen (so dass z.B. bei der Ing DiBa dann auch Depotkunden mit Verrechnungskonto ohne vollständige Zahlungsverkehrsfunktionalität sich genauso einloggen müssen wie Girokontokunden) ist noch nicht bekannt.

    Wenn eine Bank/Broker kein Girokonto anbietet und die Kunden nur Konten mit eingeschränkter Zahlungsverkehrsfunktionalität dort führen (z.B. Onvista, Moneyou, Nibc direct etc.) hat die Bank/Broker durch PSD2 keine Veranlassung etwas an ihren Authentifizierungsmethoden zu ändern.

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