Vorabpauschale

  • Guten Abend,


    bei meinem einzigen thesaurierenden ETF erhielt ich jetzt die Mitteilung zur Vorabpauschale. Sie beträgt EUR 14,55.
    Ich bin der Ansicht, dass ich damit auf die Wertentwicklung des Fonds in 2019 rückschliessen kann. Ich habe folgendermassen gerechnet:


    Vorabpauschale / (0,0087x0,7) >> ergibt gerundet EUR 2389


    Die tatsächliche Entwicklung des ETF liegt in 2019 ausweislich der Depotauszüge aber bei EUR 2136


    Die Differenz wären EUR 1,55 zu meinen Lasten.


    Mir geht’s nicht um den Betrag als solches, sondern ob ich mit meinem Ansatz einen Logik- oder Rechenfehler reinbringe.


    Danke für jede Hilfe!

  • Guten Abend limuc,


    Welche Quelle nutzt du als Basiszins zu Berechnung der Vorabpauschale 2019?


    Ich habe ein Dokument des Bundesfinanzministerium gefunden, welches einen Zinsatz von 0,52% besagt.


    Quelle: https://www.bundesfinanzminist…_blob=publicationFile&v=3


    Das löst jetzt leider nicht dein Problem, da du mit 0,52% auf einen weit höheren Wertzuwachs kommst. Dennoch sollten wir zunächst einmal erörtern welcher Zinssatz gültig ist.


    Ich habe gerade versucht aus meinen 13€ Vorabpauschale nach Teilfreistellung auf den Wertzuwachs zurück zu rechnen und komme auf 3.563€. Das ganze scheint mir unrealistisch, da ich den Sparplan seit 2 Jahren bespare und mein gesamter Wertzuwachs ca. 2.000€ beträgt. Leider habe ich bei meinem Depot (onvista) noch keine Möglichkeit gefunden, denn Depotwert zum 01.01.2019 und zum 01.01.2020 herauszufinden.


    Ich bin mit der selben Rechenlogik wie du vorgegangen. Vielleicht gibt es hier im Forum jemand der uns erhellen kann ;)

  • Um die Vorabpauschale zu bestimmen, errechnet Ihr Fondsanbieter zunächst den sogenannten Basisertrag. Dafür muss er den Wert der Fondsanteile zum Beginn des Steuerjahres kennen und diesen mit einem risikolosen Zins (Basiszins) sowie dem Faktor 0,7 multiplizieren. Also:


    Basisertrag = Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2019 x Basiszins x 0,7


    Beispiel große Wertsteigerung:
    Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2019: 10.000 €
    Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2020: 10.500 €
    Wertsteigerung: 500 €
    Basisertrag = 10.000 € x 0,52% x 0,7 = 36,40 €


    Weil der Basisertrag (36,40 €) kleiner ist als der Wertzuwachs der Fondsanteile in einem Jahr (500 €), dient der Basisertrag gleich als zu versteuernde Vorabpauschale (36,40 €).


    Sollte die Wertsteigerung dagegen geringer ausfallen als der Basisertrag, gilt sie als Vorabpauschale.


    Beispiel geringe Wertsteigerung:
    Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2019: 10.000 €
    Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2020: 10.030 €
    Wertsteigerung: 30 €
    Basisertrag = 10.000 € x 0,52% x 0,7 = 36,40 €


    Weil der Basisertrag (36,40 €) größer ist als der Wertzuwachs der Fondsanteile in einem Jahr (30 €), dient die Wertsteigerung als zu versteuernde Vorabpauschale (30 €).


    Sollten die Fondsanteile zum Jahresende so viel wert sein wie am Anfang oder an Wert verlieren, so ist die Vorabpauschale gleich null.


    Beispiel keine Wertsteigerung:
    Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2019: 10.000 €
    Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2020: 10.000 €
    Wertsteigerung: 0 €
    Basisertrag = 10.000 € x 0,52% x 0,7 = 36,40 €


    Der Wertzuwachs der Fondsanteile in einem Jahr beträgt 0 €. Er ist damit kleiner als der Basisertrag (36,40 €). Die Vorabpauschale beträgt 0 €. Es fällt keine Steuer an. Gleiches gilt bei einer negativen Wertentwicklung.


    ACHTUNG: Dies gilt nur für thesaurierende Fonds.

    Limuc, folgt man der oben genannten Logik, kommt man zur Erkenntnis, dass dein thesaurierender Fond am 01.01.2019 ungefähr 3.997€ Wert war oder dein Fond vom 01.01.19 bis zum 01.01.20 eine Wertsteigerung von 14,55€ hatte. Einer dieser beiden Aussagen müssten meiner Meinung nach wahr sein.

  • Mit dem ersten Beispiel wird die Sache prinzipiell klarer. Mein Denkfehler bestand in der Annahme einer linearen Vorabpauschale, diese ist aber gedeckelt und in der Höhe nicht zwingend abhängig von der tatsächlichen Wertsteigerung, damit kann meine oben genannte Formel nur in bestimmten Fällen funktionieren.



    Faktisch sieht es bei mir so aus: Anfangsbestand*0,52%*0,7 ergibt den Basisertrag von EUR 14,26, dieser ist kleiner als die (buchhalterische) Wertsteigerung und gilt damit als Vorabpauschale.



    Der von der Bank ermittelte Wert ist zwar immer noch 29 Cent höher, das mag aber noch mit anderen Vorgängen, wie Verkäufen bzw. anderen Startbeträgen zusammenhängen.



    Mit dem jetzigen Ergebnis kann ich leben!

  • Lt Ebase Investmentfonds ohne TFS.


    Der Anbieter muss eine Mindestaktienquote von über 50% in den Anlagebedingungen festschreiben. Steht irgendwo in einem BMF Schreiben.


    Könnte hier damit zu tun haben, dass ADR Zertifikate sind. Ansonsten bei Blackrock nachfragen.


    Erledigt. Steht auf Seite 123 des Prospekts, dass im Fonds 0% Aktien sind. https://www.ishares.com/de/pri…lc-de-emea-prospectus.pdf

  • Der aktuelle Basiszins wurde von der Bundesbank übrigens am 02.01.2020 auf 0,07% festgelegt.
    Quelle: https://www.bundesbank.de/dyna…414&listId=www_s140_it03b


    2020: 0,07%
    2019: 0,52%
    2018: 0,87%
    2017: 0,59%
    2016: 1,10%
    2015: 0,99%
    2014: 2,59%
    2013: 2,04%
    2012: 2,44%
    2011: 3,43%
    2010: 3,98%
    2009: 3,61%
    2008: 4,58%
    2007: 4,02%
    2006: 3,51%
    2005: 4,02%
    2004: 4,66%
    2003: 4,63%
    2002: 5,17%
    2001: 5,05%
    2000: 5,63%
    1999: 4,28%
    1998: 5,67%


    Damit ist der Basisertrag als Berechnungsgröße für die Vorabpauschale also nochmals gefallen.


    @Anika S., den aktuellen Wert könntet Ihr bei Gelegenheit mal hier einbauen:
    https://www.finanztip.de/index…stmentsteuerreformgesetz/