Meines Erachtens steht Ihnen der Bonuszins zu!
Die Argumentation der Bausparkasse ist hanebüchen! Antworten Sie denen, dass Sie durch die Übersparung des Vertrages konkludent auf das Darlehen verzichtet haben. Einer ausdrücklichen Verzichtserklärung bedarf es insoweit nicht.
In früherer Zeit - als es noch richtige Zinsen gab - hatten die Bausparkassen durchaus ein Interesse, dass jemand einen eher schwach verzinsten Bausparvertrag abschliesst. Jeder Bausparer musste sich mit vergleichsweise bescheidenen Zinsen von 3 % oder 4 % begnügen. Das nahmen vorzugsweise diejenigen in Kauf, die ein günstiges Bauspardarlehen mit 4 % bis 6 % Darlehenszinsen anvisiert haben.
Da Bausparkassen sich ausserhalb des Systems der Sparer und Bauspardarlehensnehmer nur sehr begrenzt refinanzieren können, haben sie Sparer mit "Bonuszins" angelockt, der einen Bausparvertrag attraktiv machen sollte - auch wenn vielleicht gar keine Bau-Absicht bestand. Deswegen wurde der Bonuszins für diejenigen Sparer versprochen, die "NUR" Sparen.
Heute wollen die Bausparkassen das alles nicht mehr wahr haben. Durch die Zinsentwicklung ist die ursprüngliche Bauspar-Idee völlig unter die Räder gekommen, weil Darlehen zur Immobilienfinanzierung praktisch nichts mehr kosten.
Daher tun sich auch die Bausparkassen sehr schwer die früher vereinbarten Zinsen, die damals mickrig waren - allerdings heute sehr hoch sind - zu erwirtschaften.
Schalten Sie auf stur - und bestehen Sie auf den Bonuszins (Vorausgesetzt, der Betrag ist es wert. Aber das müssen Sie beurteilen.)