Bausparkassen trennen sich von Kunden mit hohen Zinsen

  • Meines Erachtens steht Ihnen der Bonuszins zu!


    Die Argumentation der Bausparkasse ist hanebüchen! Antworten Sie denen, dass Sie durch die Übersparung des Vertrages konkludent auf das Darlehen verzichtet haben. Einer ausdrücklichen Verzichtserklärung bedarf es insoweit nicht.


    In früherer Zeit - als es noch richtige Zinsen gab - hatten die Bausparkassen durchaus ein Interesse, dass jemand einen eher schwach verzinsten Bausparvertrag abschliesst. Jeder Bausparer musste sich mit vergleichsweise bescheidenen Zinsen von 3 % oder 4 % begnügen. Das nahmen vorzugsweise diejenigen in Kauf, die ein günstiges Bauspardarlehen mit 4 % bis 6 % Darlehenszinsen anvisiert haben.


    Da Bausparkassen sich ausserhalb des Systems der Sparer und Bauspardarlehensnehmer nur sehr begrenzt refinanzieren können, haben sie Sparer mit "Bonuszins" angelockt, der einen Bausparvertrag attraktiv machen sollte - auch wenn vielleicht gar keine Bau-Absicht bestand. Deswegen wurde der Bonuszins für diejenigen Sparer versprochen, die "NUR" Sparen.


    Heute wollen die Bausparkassen das alles nicht mehr wahr haben. Durch die Zinsentwicklung ist die ursprüngliche Bauspar-Idee völlig unter die Räder gekommen, weil Darlehen zur Immobilienfinanzierung praktisch nichts mehr kosten.
    Daher tun sich auch die Bausparkassen sehr schwer die früher vereinbarten Zinsen, die damals mickrig waren - allerdings heute sehr hoch sind - zu erwirtschaften.


    Schalten Sie auf stur - und bestehen Sie auf den Bonuszins (Vorausgesetzt, der Betrag ist es wert. Aber das müssen Sie beurteilen.)

  • @ Britta und muc: Vielen Dank für eure Einschätzung.


    Das Argument eines konkludenten Darlehensverzichts habe ich ebenfalls ins Feld geführt, darauf wurde in der Antwort überhaupt nicht eingegangen. Eine Rechtsgrundlage für das Verhalten wurde mir auf Nachfrage auch nicht genannt. Ich werde die Angelegenheit dann wohl tatsächlich dem Ombudsmann zur Prüfung schicken müssen...


    Sollte noch jemand derartige Erfahrungen gemacht haben oder einen Tipp für mich haben, würde ich mich freuen!


    Gruß,
    Flura

  • Hallo Flura,


    mein Bausparvertrag bei Wüstenrot war über 8 jahre lang voll bespart und wurde in diesen 8 Jahren weiterhin verzinst und mein Guthaben dann nach Kündigung durch die Bausparkasse nebst Bonuszinsen ausbezahlt.
    Hast Du denn nicht die einschlägigen ABB für Deine 2 Verträge?
    Zum Thema "Ombudsmann" möchte ich auf meinen Beitrag nebst Anlage unter Baufinanzierung im Forum


    "BHW kündigt nicht vollen Bausparvertrag - rechtens?"

    hinweisen. Seite 17 unter dem 28.11.2015


    Schönen 2. Advent, Gruß nicora

  • Hallo,


    für diejenigenMitstreiter, die es interessiert:


    In meinem Rechtstreit hat das angerufene Landgericht einen neuen ( höheren ) Streitwert festgelegt.


    Nach der bisherigen Auffassung des Gerichts war es sachgerecht, auf den 3,5 fachen Jahresbetrag der Zinsen abzustellen. Daneben war wegen der positiven Feststellungsklage noch ein Abschlag von 20 % vorzunehmen.


    Beispiel:


    Ein Jahreszins von 400,00 EUR wurde mit 3,5 multipliziert, was 1.400,00 EUR ergibt. Von dieser Summe wurden 20 % ( 280,00 EUR ) in Abzug gebracht, was zu einem vorläufigen Streitwert von 1.120,00 EUR führte.


    Nunmehr hat das OLG Stuttgart seine Rechtsprechung geändert.


    Danach ist die Summe aus möglichem Darlehensbetrag und 3,5 fachen Jahreszins maßgeblich, wobei ein Abschlag von 50 % vorzunehmen ist.


    Beispiel:


    Bausparsumme 50.000 EUR
    abzüglich aktuelles Guthaben 30.000 EUR
    = möglicher Darlehensbetrag 20.000 EUR x 50 % = 10.000 EUR


    zuzüglich


    Jahreszins von 400,00 EUR multipliziert mit 3,5 was 1.400,00 EUR ergibt.
    Von dieser Summe werden 50 % ( 700,00 EUR ) dem Streitwert hinzugerechnet,was im Beispielfall zu einem Streitwert von 10.700,00 EUR führt.


    Das zuständige LG hat sich den Ausführungen des OLG angeschlossen.


    Freundliche Grüße
    Betroffener2015

  • Hallo liebe Mitstreiter,


    zum Jahresabschluss noch eine gute Nachricht.


    Das in meinem Fall zuständige Gericht hat durch einen deutlichen Hinweis der Gegenseite zu verstehen gegeben, wie es den Sachverhalt beurteilt und das ist nicht zu Gunsten der Bausparkasse.


    Freundliche Grüße und einen guten Rutsch ins neue Jahr
    Betroffener2015

  • @Betroffener2015


    Vor welchem Gericht wird dein Fall Verhandelt? LG Stuttgart?
    Irgendwie scheint es in deinem Fall ja sehr fix zu gehen, wenn der schon nach so kurzer Zeit "verhandelt" wird!?


    Bei mir in Hannover soll es "Monate bis Jahre" dauern bis das Gericht "Zeit hat"....


    Auch wenn Deine Sterne günstig zu stehen scheinen weiterhin viel Glück und guten Rutsch!


    MfG
    forenteilnehmer

  • Hallo liebe Mitstreiter,


    nachdem das in meinem Fall zuständige Gericht durch einen deutlichen Hinweis der beklagten Bausparkasse zu verstehen gegeben hat, dass es den Sachverhalt nicht zu deren Gunsten entscheiden wird, ging es inzwischen weiter.


    Die Bausparkasse hat nun über ihren Prozessbevollmächtigten mitteilen lassen, dass ihr an einer außergerichtlichen Erledigung gelegen sei und einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Sollte ich diesen nicht annehmen, würde sie von mir die Fortführung der Regelbesparung ( Zahlung der monatlichen Regelsparbeiträge ) fordern. Sollte ich der Aufforderung nicht nachkommen, bestünde ein Kündigungsrecht seitens der Bausparkasse.


    Der Vergleichsvorschlag wurde meinerseits dankend abgelehnt. Einen solchen unterbreitet man in der Regel nur, wenn die Gefahr des Unterliegens "droht".


    Zur Forderung auf Fortführung der Regelbesparung werde ich zunächst unter Hinweis auf das diesbezüglich schon fast jahrzehntelang an den Tag gelegte Verhalten ( "Schweigen im Walde" ) der Bausparkasse vortragen lassen und begründen, warum Selbige mit ihrer Forderung nicht durchdringen kann. Sollten meine Einwände kein Gehör bei Gericht finden und dieses mich zur Aufnahme der Regelbesparung verpflichtet sehen, werde ich diese wieder aufnehmen und auf die weiteren Einzahlungen selbstverständlich auch die vertraglich vereinbarten Zinsen in Empfang nehmen.


    Freundliche Grüße
    Betroffener2015



  • Gerade kam die Post, ich kann gleich weitermachen: Das BHW schickt den Kontoauszug / die Steuerbescheinigung 2015.
    Problem: Die Papiere sind so berechnet, als ob ich nur bis zum 01.07.2015 Baussparkunde wäre. War ja auch so zu erwarten, so wie die sich verhalten. In dem Kontoauszug sind nun auch erhebliche Zinsen "aus Zinswechsel" enthalten und natürlich auch die entsprechende Abgeltungssteuer (und Soli).
    Aber: ich habe die Zinsen nicht erhalten weil ich den Scheck ja abgelehnt habe, also kann ich das Geld nicht meinem Einkommen zurechnen, dafür aber auch nicht die zuviel gezahlte Abgeltungssteuer "bei der Steuer" geltend machen. Wie soll man sich also dem Finanzamt gegenüber verhalten.


    Vermutlich befinden sich ja viele Mitleser aktuell in der gleichen Position, ich bin auf Vorschläge gespannt...


    MfG
    forenteilnehmer


  • Hallo Betroffener 2015,
    Deinem letzten Satz muss ich entnehmen, dass da noch Luft nach oben (Bausparsumme) für Einzahlungen besteht. Richtig? Nach welchem Paragrafen ist denn Dein Vertrag gekündigt worden? 488 oder 489 ? Falls nach 489, könntest Du mir freundlicherweise eine anonymisierte Kopie der Kündigung überlassen? Danke.


    Grüße an alle
    nicora

  • Hallo Nicora,


    der Bausparvertrag wurde mit den monatlichen Regelsparbeiträgen auf die üblichen 40 % der Bausparsumme angespart und ist seit mehr als 10 Jahren erstmalig zuteilungsreif. Dies hat die Bausparkasse zum Anlass genommen unter Hinweis auf § 489 Abs.1 Nr. 2 BGB zu kündigen.


    Eine anonymisierte Kopie der Kündigung kann ich Dir leider nicht zukommen lassen, weil ich eine solche nicht habe und derzeit auch nicht fertigen kann, da ich beruflich bedingt unterwegs bin und keine Möglichkeit habe eine zu fertigen. Ungeachtet dessen ist dem Kündigungsschreiben außer dem Termin zu dem gekündigt wird und der Bitte um Mitteilung eines Kontos wo der zur Auszahlung anstehende Betrag hinüberweisen werden soll, auch nicht mehr zu entnehmen als ich bereits mitgeteilt habe, weshalb die zur Verfügungstellung einer Kopie keine weiteren Erkenntnisse bringt und sich somit erübrigen dürfte.


    Soweit Du davon ausgehst, dass in meiner Sache noch Luft nach oben ist, kann ich Dir zustimmen. Es ist noch Luft nach oben bis zum Bundesgerichtshof ( BGH ) und ggf. dem EuGh ;). Keine Sorge, ich habe Deine Frage durchaus verstanden...


    Lediglich hilfsweise sei erwähnt, dass keine Vollbesparung vorliegt. Dadurch kam die Bausparkasse ja nach über 10 Jahren auch auf die glorreiche Idee, von mir nunmehr die "Wiederaufnahme" der Zahlung von monatlichen Regelsparbeiträgen zu fordern. Die Möglichkeit zur Forderung besteht nach den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge ( bei mir in § 5 verankert ) grundsätzlich. Trotzdem dürfte der Bausparkasse nach so langer Zeit das Durchdringen mit ihrer "Forderung" nicht so einfach gelingen. Jedenfalls bin ich der Forderung entgegengetreten. Bleibt abzuwarten, wie die Bausparkasse auf meinen Sachvortrag reagiert und selbiger vom Gericht beurteilt wird.


    Freundliche Grüße
    Betroffener2015

  • Wie in meinem o.a. Beitrag ausgeführt, versuchen sie nicht nur zu kündigen, sondern auch durch Einführung von jährlichen Bearbeitungsgebühren die Bausparer zu vergraulen. Dies alles mit dem Hinweis: stimme zu sonst wird gekündigt.

  • Hallo zusammen,
    ich habe eine Kündigung wegen 10 jähriger Erreichung der Zuteilungsreife von der Bauspk. Schw. Hall erhalten. Dieser würde ich gerne widersprechen. Im Musterbrief der Verbraucherzentrale BW steht u.a. jedoch die Passage "...dass ein Kündigungsrecht der Bausparkasse nicht besteht, solange der Kunde aus seinem Bausparvertrag noch ein Recht auf ein Bauspardarlehen geltend machen kann. Für diese Option auf ein Darlehen habe ich die übliche Abschlussgebühr bezahlt und über viele Jahre eine niedrigere Verzinsung in Kauf genommen als zu dieser Zeit andere Sparverträge erwirtschaftet hätten."
    Ich habe allerdings vor 10 Jahren bei Abschluss eines zweiten Vertrages auf die Auszahlung eines Darlehens aus dem ersten - nun betroffenen - Vertrag verzichtet, um für den zweiten Vertrag keine Abschlussgebühr bezahlen zu müssen. Wohlgemerkt: im nun von der Kündigung betroffenen Erstvertrag habe ich die reguläre Abschlussgebühr bezahlt - verzichtete jedoch auf die Darlehensoption.War es das dann schon mit meiner Widerspruchsmöglichkeit, ist die Kündigung dann in meinem Fall rechtmäßig?
    Weiter oben im Schreiben der VZ steht "Mir wurde der Bausparvertrag allerdings (auch) als Geldanlage verkauft. Zweck meines Vertrages war es daher, die Bausparsumme zu erreichen. Ein „vollständiger Empfang“ des Darlehens ist bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt." Genau so verhält es sich in meinem Fall, für mich war das eine Geldanlage und ist es auch jetzt noch...


    Gruß und Danke für Hinweise, Rechtsstellen o.ä. zu meiner Fallkonstellation,
    nicname

  • Hallo Nicname,


    vorab sei der ( höflich ) gemeinte Hinweis erlaubt, dass sich sämtliche Informationen zur Lösung Deiner Fallkonstellation hier in den Foren finden. Man muss sich nur die Zeit nehmen und die Beiträge sorgfältig lesen ;) .


    Ungeachtet dessen nutze ich meine Zeit im Hotel, um Dir zu Deinen Ausführungen meine Auffassung mitzuteilen und selbige zu begründen.


    Deine Ausführungen


    “Im Musterbrief der Verbraucherzentrale BW steht u.a. jedoch die Passage "...dass ein Kündigungsrecht der Bausparkasse nicht besteht, solange der Kunde aus seinem Bausparvertrag noch ein Recht auf ein Bauspardarlehen geltend machen kann.


    bedeuten zunächst, dass ein Kündigungsrecht der Bausparkasse nicht besteht, solange Du aus Deinem Bausparvertrag noch ein Recht auf ein Bauspardarlehen geltend machen kannst. Diese Ansicht wird u.a. auch vom Bundesgerichtshof ( BGH ) in einem Urteil vom Jahr 2010 und vom Oberlandesgericht ( OLG ) Stuttgart in einem Hinweisbeschluss von 2011vertreten. Die Aktenzeichen der Urteile finden sich hier im Forum.


    Deine weiteren Ausführungen


    Für diese Option auf ein Darlehen habe ich die übliche Abschlussgebühr bezahlt…


    spricht dafür, dass der Preis für den Abschluss eines Bausparvertrags von der vollen Bausparsumme abhängt und nicht vom für die Zuteilung erforderlichen Mindestsparguthaben.


    Indessen sind Deine weiteren Ausführungen


    …und über viele Jahre eine niedrigere Verzinsung in Kauf genommen als zu dieser Zeit andere Sparverträge erwirtschaftet hätten."

    Deine freie Entscheidung gewesen und nicht der Bausparkasse anzulasten.


    Bis zu diesem Punkt bestand meines Erachtens kein Kündigungsrecht der Bausparkasse.


    Ungeachtet dessen kann Deinen Ausführungen


    Ich habe allerdings vor 10 Jahren bei Abschluss eines zweiten Vertrages auf die Auszahlung eines Darlehens aus dem ersten - nun betroffenen - Vertrag verzichtet, um für den zweiten Vertrag keine Abschlussgebühr bezahlen zu müssen.

    entnommen werden, dass Du einen Darlehensverzicht ( auf die Auszahlung eines Darlehen aus dem ersten – nun betroffenen – Vertrag ) erklärt hast, weshalb der Vertrag als "erfüllt" angesehen werden kann und die Bausparkasse den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen kann.


    Hieran ändern auch Deine Ausführungen


    Wohlgemerkt: im nun von der Kündigung betroffenen Erstvertrag habe ich die reguläre Abschlussgebühr bezahlt - verzichtete jedoch auf die Darlehensoption.

    nichts.


    Du hast zwar auf den Erstvertrag die Abschlussgebühr bezahlt und Dir dadurch das Anrecht auf die volle Bausparsumme erworben. Dann hast Du aber auf die Auszahlung eines Darlehen aus dem Erstvertrag verzichtet und durch den Verzicht der Bausparkasse die Möglichkeit zur Kündigung eingeräumt.


    Unter Berücksichtigung des Sachverhalts würde ich Deine Frage


    War es das dann schon mit meiner Widerspruchmöglichkeit, ist die Kündigung dann in meinem Fall rechtmäßig?

    mit Ja beantworten, was bedeutet, dass die Bausparkasse meines Erachtens den Erstvertrag kündigen konnte.


    Hieran ändern auch Deine Ausführungen


    Weiter oben im Schreiben der VZ steht "Mir wurde der Bausparvertrag allerdings (auch) als Geldanlage verkauft. Zweck meines Vertrages war es daher, die Bausparsumme zu erreichen.

    aus folgenden Gründen nichts:


    Natürlich machten die Bausparkassen damit Werbung, dass ihr Produkt eine ideale Sparform und Vermögensvorsorge ( „Geldanlage“ ) darstellt. Daran müssen sie sich auch festhalten lassen.


    Allerdings hast Du deinen eigenen Angaben zufolge auf die Auszahlung eines Darlehen aus dem Erstvertrag verzichtet. Ab der Verzichtserklärung kann man den Sachverhalt durchaus so werten, dass der Zweck des Vertrages - nämlich die Bausparsumme zu erreichen - von Dir aufgegeben wurde. Selbst wenn man dies nicht so sehen sollte, hast Du durch Deinen Verzicht auf die Auszahlung eines Darlehen aus dem Erstvertrag der Bausparkasse die Möglichkeit eingeräumt, den Vertrag ( die “Geldanlage” ) zu kündigen, da durch den Darlehensverzicht der Vertrag als “erfüllt” angesehen wird.


    Soweit Du dann noch anführst


    Ein „vollständiger Empfang“ des Darlehens ist bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt."


    verweise ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf meine Ausführungen im vorherigen Absatz.


    Gleiches gilt für Deine Ausführungen


    Genau so verhält es sich in meinem Fall, für mich war das eine Geldanlage und ist es auch jetzt noch...


    Insgesamt betrachtet sehe ich wenig Chancen, der Kündigung der Bausparkasse erfolgreich zu begegnen.


    Bei alledem bleibt es Dir unbenommen, einen Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht um eine Einschätzung Deines Falles zu bitten.


    Freundliche Grüße
    Betroffener2015

  • Hallo Betroffener,


    danke für deine nachvollziehbare Antwort, auch wenn sie wenig erbaulich für mich ist. Meine Einschätzung ist ja auch so, das muss ich zugeben. Es ärgert mich, dass mir solch gravierende Rechtsfolgen bei Abschluss des zweiten Vertrags nicht bekannt waren, aber möglicherweise wäre es auch zuviel verlangt, von den Bankberatern das in der damaligen Situation zu erwarten. (Auch wenn ich davon ausgehe, dass mir das auch bewusst verschwiegen worden wäre).
    Interessant finde ich, dass dieser Darlehensverzicht nirgends in den Akten des Bausparvertrages aufgeführt ist, ich erinnere mich daran nur noch. Aber bei der Bausparkasse wird intern schon irgend wo etwas vermerkt sein, was spätestens auf den Tisch kommt, wenn es vor Gericht geht. Im Kündigungsschreiben wird mir übrigens ein Darlehen angeboten, das ist ja auch kein konkludentes Verhalten, wenn die Kasse davon ausginge, dass mir kein Darlehen mehr zustände...
    Letztlich ist mir das aber wohl zu wage, um in Widerspruch zu gehen.


    Dir wünsche ich aber weiter viel Erfolg in deinem Fall, es ist gut, dass es Menschen gibt, die sich nicht gleich einschüchtern lassen und dadurch die Chance bewahren, auch für andere etwas zu bewirken!


    nicname


    PS: sorry, dass ich passende Antworten zu meinem Fall nicht gefunden hab. Ich habe ca. 1h gesucht und gegoogelt und dann hier gepostet. Möglicherweise bin ich nicht besonders gut im Auffinden von zutreffenden Fundstellen.