Hallo liebe Mitstreiter,
nachdem der erste Vergleichsvorschlag meinerseits dankend abgelehnt wurde kam nun der zweite, den das gleiche Schicksal ereilte.
Die beklagte Bausparkasse möchte durch einen Vergleich ersichtlich ein für sie nachteiliges Urteil verhindern. Dies kann sie selbstverständlich wie gewünscht "ohne mündliche Verhandlung" haben durch Fortführung des Vertrages zu den bisherigen Bedingungen. Solange sie allerdings an ihrer Kündigung festhält, halte ich am Fortgang des Verfahrens fest und erkläre dieses eben nicht "für erledigt".
Freundliche Grüße
Betroffener2015