Die Beiziehung eines in Bank und Kapitalmarktrecht erfahrenen Anwalts scheint in jedem Fall hilfreich.
Dem stimme ich zu, kostet aber schnell mehr als die ein paar hundert Euro Zinsen, die man bekommt, wenn man, wie es Betroffener2015 gelungen ist, die Kündigung der Bausparkasse zu Fall zu bringen.
Herzlichen Glückwunsch, Betroffener2015:
Ich finde Deine Beiträge immer sehr informativ und hoffe, dass Du weiter mitdiskutierst, hier und auch in dem BHW-Thread.
Ein Urteil wäre natürlich schöner gewesen.
Meine Frage zielte darauf ab, ob man durch die Anrufung der Schlichtungstelle im Kündigungsfall die Verjährung um den einen oder anderen Monat (vor allem, wenn die erste Antwort Monate auf sich warten lässt) hinausschieben kann, wenn man auf ein positives höchstrichterliches Urteil wartet mit der Hoffnung, dass die Bausparkasse dann einlenkt oder dass man dann (bei fehlender RSV) relativ gefahrlos eine Anwalt mit der Klage beauftragen kann.
Dabei wäre zu diskutieren, ob man die Schlichtungstelle gleich nach einem den Widerspruch ablehnenden Bescheid der Bausparkasse anruft oder anrufen muss oder ob man sich damit auch etwa drei Jahre Zeit lassen kann.
Man könnte ja auch wenige Monate vor Ablauf der Verjährungfrist (Beispiel. Kündigung im Mai 2016 - Verjährung tritt Ende 2019 ein) noch mal an die Bausparkasse mit Fristsetzung schreiben, sie möchten (auf Grund zahlreicher für die Bausparer positiver Urteile) ihre ablehnende Haltung zu dem Kündigungswiderspruch noch mal überdenken und kündigt (jetzt erst) an, dass man ohne Antwort oder bei weiter ablehnender Haltung nach Ablauf der Frist von einem (?) Monat die Schlichtungsstelle anrufen wird.
berghaus 12.06.16