Sachlage: Auszahlung meiner Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung, abgeschlossen 1998, Pauschalversteuerung 20%, Rechtsgrundlage Alt-Vertrag vor 2004. Die Direkt-VS ist zur Auszahlung fällig am 01.04.2020.
Durch die Beitragsdynamik 5% habe ich über die Ansparjahre zu den jährl. 1752€ mit Pauschalversteuerung, Zusatzbeiträge eingezahlt die voll versteuert wurden. Insgesamt 38%, der Ansparbeiträge.
Über den gesamten Sparzeitraum habe ich die Höchstsätze für KK-und Pflegekassen-Beiträge bezahlt,
da ich immer über der Bemessungsgrenze liege.
Ich bin freiwillig versichert bei einer gesetzlichen Krankenkasse
Ich habe folgende Fragen, die sicherlich auch weitere Leser interessieren:
[*]Gibt es eine Musterklage, denn das ist aus meiner Sicht nicht rechtskonform, dass in bestehende Verträge nachträglich eingegriffen wird durch Gesetzesänderungen, wie 2005 inkraft getreten, dadurch wurde die ursprüngliche Vertragsgrundlage und deren Rendite maßgeblich verändert. Diese Mehrfachbebeitragung ist für mich verfassungswidrig, gerne würde ich meinen Fall für eine Grundsatzklage zur Verfügung stellen.
[*]Krankenkassen- und Pflegekassenbeiträge: Ich habe in der Einzahlungsfase der D-VS unabhängig von einer tw. Pauschalversteuerung und tw. Vollversteuerung der Zusatzbeiträge, auf die gesamten Einzahlungen die Höchstsätze KK-PK bezahlt. D.h. ich zahle nun doppelt, mit AG Beitrag dreifach!
[*]Versicherer oder Krankenkasse? Wer muss die Berechnung erstellen, für die fälligen KK und PK Zahlungen auf die Auszahlung der D-VS (da in jedem Jahr vollversteuerte Zusatzbeiträge einbezahlt wurden)? Meine Versicherung stellt sich auf den Standpunkt das muss die Krankenkasse machen! Gibt es hier eine gesetzliche Vorgabe auf die ich verweisen kann?
[*]Krankenkassenwechsel: Ich habe meine KK gekündigt und wechsle ab 01.06.2020 zu einem KK-Anbieter mit geringerem Beitragssatz.
- Kann ich vom Versicherer verlangen, meine Auszahlung der Direktversicherung zu verschieben, vom 01.04 auf den 01.06.2020, dann wären geringere KK Sätze gültig bei der neuen KK.
- Falls die Auszahlung nicht verschiebbar ist, welche Krankenkasse bekommt dann welchen Beitrag aus der Direktversicherung? Die bisherige KK besteht ab dem 01.04 noch bis zum 31.05.2020. Welche Beitragszahlungen aus der Versicherungssumme gehen an die alte und welche an die neue KK.
Ich bin gespannt wer mir hier weiterhelfen kann, gerne bin ich auf für einen telefonischen Austausch verfügbar
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