Hallo zusammen,
im Dezember 2019 habe ich damit begonnen, die Mietwohnung in meinem Haus zu sanieren und zu modernisieren. Noch Ende vergangenen Jahres, da war von Corona noch keine Spur, habe ich in einen Vertrag über die Lieferung einer Einbauküche abgeschlossen, wobei ich bei Vertragsschluss eine Anzahlung von 1.000 Euro geleistet habe. Vertraglich ist vereinbart, dass bei Aufmaß eine weitere Vorauszahlung in Höhe von 6.000 Euro zu leisten ist und die Küche spätestens 10 Wochen nach Aufmaß geliefert und eingebaut wird, wobei dann die Restzahlung fällig ist.
Nun kann ja keiner abschätzen, wann die Küche tatsächlich geliefert werden könnte, oder ob die beteiligten Firmen überhaupt noch liefern könnten oder insolvent werden.
Habe ich Anspruch darauf, für die bereits geleistete und in Kürze noch zu leistende Vorauszahlung eine Bankbürgschaft zu verlangen? Besteht ggf. ein Rücktrittsrecht, falls eine Bankbürgschaft abgelehnt wird?
Vielen Dank für Eure Einschätzung