Mittlerweile haben sich offenbar weitere Landgerichte dem Urteil des LG Ravensburg angeschlossen. Weitere Urteile gibt es meines Wissens nicht, aber entsprechende Hinweise in mündlichen Verhandlungen. Von daher sollte man das Urteil aus Ravensburg schon ernst nehmen, auch wenn es natürlich erstmal nur ein erstinstanzliches Urteil ist.
Auf eigene Kosten würde ich hier auch nicht klagen. Aber mit Rechtsschutzversicherung lohnt sich ein Vorgehen durchaus. Und hier nochmal die Erinnerung für alle: In bestimmten Fällen (kein Neubau, keine Vermietung) kann immer noch bei bestimmten Gesellschaften eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden, bevor der Widerruf erklärt wird.
Näheres dazu hier:
Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung beim Widerrufsjoker?