Hallo,
mir war bisher nur bekannt – theoretisch wie auch praktisch – das die KV/PV (Basisleistung) in voller Höhe steuerlich als Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) geltend gemacht werden können. Abzüglich pauschal 4% Kürzungsbetrag bei KV.
Was ist dann hiermit gemeint?
Kranken- und Pflegeversicherung: Deine Basiskrankenversicherung kannst du bis zu einem Höchstbetrag von 1.900 Euro absetzen (Selbstständige: 2.800 Euro)