Krankenversicherung absetzen

  • Hallo,


    mir war bisher nur bekannt – theoretisch wie auch praktisch – das die KV/PV (Basisleistung) in voller Höhe steuerlich als Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) geltend gemacht werden können. Abzüglich pauschal 4% Kürzungsbetrag bei KV.


    Was ist dann hiermit gemeint?


    Kranken- und Pflegeversicherung: Deine Basiskrankenversicherung kannst du bis zu einem Höchstbetrag von 1.900 Euro absetzen (Selbstständige: 2.800 Euro)

  • Danke für den Link.


    Vielleicht kannst du ein konkretes Rechen-Beispiel machen, um diesen Rechtstext zu verdeutlichen?

  • Hallo.


    An einem Beispiel könnte ich mich versuchen.


    Ich schicke aber voraus, dass ich kein Steuerberater bin und keine Steuerberatung vornehme. :saint:


    Beispiele für einen Angestellten:


    Beiträge für KV/PV: 2000 Euro
    absetzbar: 1920 Euro (4% abgezogen wegen Krankengeld)


    alternativ:
    Beiträge für KV/PV: 1000 Euro
    absetzbar: 960 Euro (4% abgezogen wegen Krankengeld)
    zusätzlich absetzbar bis zu 940 Euro (für andere Versicherungen)


    So verstehe ich es.

  • 2.000 für KV/PV pro Jahr ??????????


    Da ist das Einkommen als Versicherungspflichtiger schon unter 1.067 Euro SV-Brutto mtl.!


    Wollen wir dann mal durchdenken, ob ich Ausgaben für Vorsorge finanzieren kann???!!!


    Fangen wir bei der KVBEVO an?

  • Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, gilt ...


    Für Selbstständige (2.800 € Höchstbetrag)


    Beispiel:
    6.500 € KV Beiträge inkl. evtl. Zusatzbeiträge
    - 260 € Kürzungsbeitrag (4%)
    ------------------------------------------------
    = 6.240 € verbleiben (relevant für Höchstbetrag)
    + 1.200 € PV Beiträge
    ------------------------------------------------
    = 7.440 € abziehbare Vorsorgeaufwendungen
    ================================================


    6.240 € > 2.800 €
    => Kein Abzug sonstiger Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben möglich, z. B.:


    - UnfallV
    - HaftpflichtV,
    - KrankenZV
    - RisikoLV
    - KfzV (Haftpflichtanteil)
    - ArbeitslosenV