Hallo zusammen,
ich möchte meine bereits beitragsfrei gestellte Fondsgebundene RV bezüglich Rückabwicklung von der VZ Hamburg prüfen lassen. Ich stelle mir jedoch die Frage wie das ist mit dem Finanzamt. Denn so lange ich die Beiträge gezahlt habe 2001-2015
habe ich diese auch als Sonderausgaben bei der EstErkl. angegeben.
Muß ich im Falle einer Rückabwicklung die Steuerersparnisse wieder erstatten ?, das ist zwar nicht schlimm, ich würde es machen, würde aber wenn es für mich haufenweise Schreibkram ist ( jede Steuererklärung 2001-2015) neu machen? es wohl sein lassen.
Laut der ersten Online Berechnung würd ich ca. 6500,00 € mehr bekommen als bei einer ordentlichen Kündigung.
Leider rechnet der Rechenservice diese Aspekte nicht aus.
Vielleicht ist ja schon einer diesen Weg gegangen und hat sich die Steuerbegünstigten Verträge rückabwickeln lassen.
VG