Steuern bei Wohnriester ohne Darlehen

  • Hallo Zusammen,


    ich habe einen Wohnriester und befinde mich in der Ansparphase. Das Darlehen möchte ich später bei der Immobilienfinanzierung nicht in Anspruch nehmen, da ab diesem Zeitpunkt das fiktive Wohnförderkonto in Kraft tritt und später ordentlich Steuern bezahlt werden müssten.

    Ich überlege mir nun den Wohnriester beitragsfrei zu stellen oder bis zum Immobilienkauf fortzuführen und die vollen Zulagen abzugreifen. Der Wohnriester sollte dann in die Immobilienfinanzierung einfließen (allerdings wie bereits geschrieben ohne das Darlehen in Anspruch zu nehmen).

    Durch den Darlehensverzicht entsteht kein fiktives Wohnförderkonto über das später die Steuerlast berechnet wird. Trotzdem habe ich vom Staat Zulagen erhalten, die ich ja sicherlich irgendwann versteuern muss? Oder ist dies eine Form von Riester bei der ich die erhaltenen Zulagen aufgrund des selbst genutzten Wohnraums nicht versteuern muss? Das kann ich mir allerdings kaum vorstellen, da der Staat i.d.R. früher oder später (nur wann genau?) dafür Steuern erhalten möchte.


    Über eine Rückmeldung/Tipp oder Einschätzung von euch würde ich mich sehr freuen.

    Vielen Dank im Voraus!


    Beste Grüße

    Jimmy48

  • In den Bausparbedingungen, ganzhinten ist der Umgang dargelegt, was passiert wenn man das Darlehen bis Rentenbeginn nicht abruft.

    Umformung in Rentenversicherung beim Verbundversicherer, Auszahlplan etc.

    Bei welcher Bausparkasse führst Du den Vertrag?

  • Hallo Tom,


    danke für dein Feedback. Ich hab die Fuchs WohnRente von Schwäbisch Hall. Hab nun herausgefunden, dass das Wohnförderkonto bei Zuteilung (auch ohne in Anspruch nehmen des Darlehens) „aktiv“ wird. D.h. der bis zur Zuteilung befindliche Betrag auf dem Wohnförderkonto wir bis zum Renteneintritt jährlich mit 2% verzinst und muss anschließend nachgelagert versteuert werden. Das ist natürlich sehr ungünstig.

    Optional wäre nun eine Kündigung, Umformung oder evtl. gemäß EStG Paragraph 92a Verrechnung mit einer zweiten zertifizierten Altersvorsorge (zweiter Riester). Wie das im Detail aussieht müsste aber erst noch geklärt werden.

    Werde wohl kündigen und die noch überschaubaren Verluste in Kauf nehmen, da ich auf den ganzen Riester Quatsch keine Lust mehr habe.


    Beste Grüße

  • Hallo Tom,


    die Vertragsdaten sehen folgendermaßen aus:

    Vertragsbeginn: 19.12.2013

    Bausparsumme: 50.000 Euro

    Sparzins: 0,25 %

    Sollzins: 2,5 %


    Der Kontostand am 31.12.2020 wird bei ca. 8.775 Euro liegen.

    Dieser stellt sich folgendermaßen zusammen:

    Sparbeitrag: 8.600 Euro

    Zulagen: ca. 600 Euro

    Sparzinsen: ca. 75 Euro

    Abschlusskosten: 500 Euro


    Ich gehe nun davon aus, dass auf dem fiktiven Wohnförderkonto bereits ca. 10.000 Euro stehen.

    Sofern ich mir diesen nun zuteilen lassen würde, steht m.M. folgender Betrag auf dem Wohnförderkonto bei Renteneintritt (in 35 Jahren und bei 2 % Verzinsung p.a.): ca. 20.000 Euro.

    Diese müssen dann nachgelagert versteuert werden. Ein Steuersatz von ca. 30 % ergibt eine Steuerlast von ca. 6.000 Euro (20.000 * 0,3). D.h. ich muss Steuern in Höhe von 6.000 Euro nachzahlen. Ist die Rechnung so korrekt oder mache ich einen Denkfehler?

    Sofern ich den Vertrag nun kündigen würde, wären die Verluste (Rückzahlung der Zulagen ca. 600 Euro) überschaubar bzw. wesentlich geringer als in 35 Jahren zum Renteneintritt.


    Bei Altersumbauten verhält sich das doch genau gleich oder? Hier sehe ich gerade keinen Vorteil.?


    Viele Grüße

  • Hallo Jimmy48,


    die Steuern müsstest Du nicht zwingend auf einen Schlag zahlen, sondern kannst die auf die Zeit bis 83 verteilen. Die 6000 Euro relativieren sich in dieser Zeit und schon bis dahin durch die Inflation. Zu deren Ausgleich soll übrigens auch die fiktive Verzinsung des Wohnförderkontos dienen.


    Zur Beurteilung des Vertrages: Es kommt darauf an, wann Du bauen möchtest, ob dann der Vertrag zuteilungsreif ist und wie dann das Zinsniveau ist. Wenn die Zinsen dann wieder über 2,X% liegen lohnt es sich wieder (2,X% weil Mischung aus 2,0% für den angesparten Teil und 2,5% für das Darlehen).


    Außerdem könnte es passieren, dass bei der nächsten Riester-Reform statt der starren 2%-Regelung eine Anlehnung an den Marktzins erfolgt.


    Wenn der Vertrag wie üblich bei 50% Ansparung zuteilungsreif wird und Du weitersparst wie bisher, dauert es noch gut 10 Jahre bis Du in die Nähe der Zuteilungsreife kommst.


    Wenn Du das Geld vorher brauchst, musst Du kündigen und die Förderung zurückzahlen. Wenn Du das Geld erst nach der Zuteilungsreife brauchst, kannst Du es Dir dann ausrechnen. Wenn Du das Geld nie zum Bauen brauchst, kannst Du den Bausparvertrag als eine schlecht verzinste Möglichkeit, Riester-Förderung zu erhalten und zu deponieren, ansehen und ggf. auf die Suche nach einer besseren Anlage gehen.


    Zur Frage der Beitragsfreistellung musst Du Dir überlegen, ob Deine Einzahlungen durch die Zulagen trotz der 0,25% Sparzinsen eine Rendite bringen, die höher ist als Deine alternative Anlage (ETF-Sparplan oder womit auch immer Du vergleichst). Wenn nein, ist eine Beitragsfreistellung sinnvoll. Dann wird der Bausparer allerdings nie zuteilungsreif und Du bist wieder bei der Überlegung, ob Du förderschädlich sofort kündigen und das Geld besser anlegen solltest.


    Frohes Grübeln! Guido

  • Hallo Guido,


    danke für deine Ausführungen.

    Ich weiß, dass durch die Kündigung im Verhältnis zu dem angesparten Betrag ein recht hoher Verlust entsteht. Ich werde aber wohl diese Option wählen, da meiner Ansicht nach die Alternativen (Beitragsfreistellung oder Zuteilung) nicht signifikant besser bzw. eher noch schlechter sind.

    Das Geld selber möchte ich kurzfristig (1-3 Jahre) in eine Immobilienfinanzierung mit einbringen...


    Ich danke euch für eure Mühe/Tipps.

    Schönes Wochenende!