Einseitige Preiserhöhung / Sammelklage

  • Verbraucher können sich Sammelklage gegen Vodafone anschließen
    Im vergangenen Jahr überraschte Vodafone zehn Millionen Kunden mit einer Preiserhöhung im Internet-Festnetz. Laut Verbraucherschützern war dies nicht rechtens.…
    www.tagesschau.de

    Das Urteil sollte doch anschließend auch auf die anderen Anbieter übertragen werden können.

    Verjährung von Ansprüchen nach 3 Jahren. Also - Ansprüche rechtzeitig anmelden und Daumendrücken für den Ausgang des Verfahrens. Nicht nur Vodafone hatte in 2023 die Preise für Bestandskunden einseitig angehoben - ohne Mehrleistung.

  • Zur hilfreichsten Antwort springen
  • Hallo,

    ich bin natürlich auch ein Betroffener. Nur, das Problem hier ist, wenn ich mich der Klage anschließe und dann von Vodafone gekündigt werde, dass ich keine 1000-er Leitung mehr bekomme. Telekom ist hier im Ort auch vertreten, aber da würde ich auf eine 50-iger Leitung zurückfallen. Also, den Versuch wagen und dann vielleicht 80€ und die Kündigung bekommen, oder nichts machen und mehr zahlen? Welchen Ratschlag würde ich hier bekommen?

    • Hilfreichste Antwort

    Du nennst die 2 Möglichkeiten und führst die jeweiligen Konsequenzen auf. Welchen Beitrag sollen wir hier noch zur Entscheidungsfindung leisten?

    ...ein wenig mehr Zuspruch, damit ich besser mit meiner Entscheidung leben kann. :thumbup:

    Oder mir sagen, dass es das Risiko wert wäre zu klagen, da mir Vodafone eh nicht kündigen würde....

  • Bentin 4. Mai 2024 um 11:11

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • ...ein wenig mehr Zuspruch, damit ich besser mit meiner Entscheidung leben kann. :thumbup:

    Oder mir sagen, dass es das Risiko wert wäre zu klagen, da mir Vodafone eh nicht kündigen würde....

    Das Thema Sammelklage gegen Vodafone ist gerade wieder aktuell (wir sind bei 1&1 - dasselbe Spiel gewesen, dieselbe einseitige Erhöhung ohne irgendwelche Mehrleistung damals) - niemand riet zur Klage (ich nicht) - aber wir alle könnten im Anschluss auf das zu erwartende Urteil verweisen und die Rückzahlung verlangen (wenn gewonnen!) - gerne versuchsweise gar mit den 5% "über dem Basiszins" - insofern man "rechtzeitig" solche Forderung angekündigt hatte (wir haben es getan in 2023).

    Vodafone hat derzeit eh Ka... am Bein - solche ominösen Drückerbanden klingelten auch bei uns vor paar Wochen (aller 2 Tage andere Typen) - von wegen "hier wurde doch jetzt alles umgestellt, sind Sie immer noch am Nebenstrang angemeldet oder bereits am neuen Hauptstrang? wir wollen gern prüfen ..." - kein Bedarf. Geklingelt hatten sie auch nicht an allen Türen sondern nur an "ausgewählten". Alte Leute über den Tisch ziehen wollen (mit noch günstigen Verträgen von einst "Kabel Deutschland") - zudem teils in 2er Gruppe dh wieso gemeinsam in die Wohnung wollen? Rückfrage bei Vodafone durch den Vermieter: keine Antwort. Und Wochen später im Videotext das Urteil dazu gegen Vodafone. Passt.

    Also bin ich jetzt noch mehr gespannt, was aus besagter anderer Sammelklage zur Preiserhöhung in 2023 raus kommt.