Hinweis: Hier schreiben interessierte Laien, für eine verbindliche Beratung bitte einen Steuerberater aufsuchen. Empfielt sich auch für evtl. Klagen vorm Finanzgericht, wobei dort natürlich noch kein Vertretungszwang herrscht (erst beim Bundesfinanzhof).
Nach meinem Verständnis besteht ein Wahlrecht zwischen Arbeitszimmer und Homeofficepauschale, aber es darf nicht "gemischt" werden.
Ich kann also entweder ein steuerliches Arbeitszimmer abziehen, wenn ich eines habe, oder die Homeofficepauschale für die Tage im Homeoffice geltend machen.
Die Homeofficepauschale könnte ich auch geltend machen, wenn ich ein steuerliches Arbeitszimmer hätte, das Arbeitszimmer aber in meiner Steuererklärung nicht ansetze (weil es sich nicht lohnt o.ä.).
Beispiel:
Arbeitszimmer vorhanden ab Dezember 2021, davor kein Arbeitszimmer
60 Tage Homeoffice Anfang 2021, 60 Tage Ende 2021 (davon 15 Tage im Dezember)
Ich könnte nach meiner Meinung in diesem Fall wählen, ob ich die Homeofficepauschale für 120 Tage (=Maximum von 600 Euro) oder nur das Arbeitszimmer im Dezember geltend mache.
Für alles Weitere (Umzug, Umbau) findet sich nichts Konkretes im Gesetz und ich finde keine Verwaltungsanweisungen o.ä. dazu. Daher wird der Werbungskostenabzug vom Finanzamt vermutlich nicht zugelassen werden. Dagegen muss man dann vorgehen, wenn man das für nicht rechmäßig hält.