Beiträge von Pantoffelheld

    Und wer soll in genau diesem Fall hier wen auf welcher Rechtsgrundlage abmahnen können?

    Oder darf die Frage auch nicht beantwortet werden weil es sich (diesmal wirklich) um eine konkrete Rechtsfrage handelt? ;)

    Zur Ausgangsfrage: Du könntest Dich an die Verbraucherzentrale wenden, Stichwort Energierecht (nicht falsch abbiegen zu "Energie sparen"). In NRW https://www.verbraucherzentrale.nrw/energie/beratu…vertraegen-1482 . Das Angebot ist in den Bundesländern meist ähnlich, aber im Detail unterschiedlich. In NRW ist es als Beratung zu Strom- und Gaslieferverträgen ausgeschrieben, ich könnte mir aber vorstellen, dass auch bei Fernwärme etwas geht.

    Wie sieht es da mit Steuern aus? Muss ich das in der Steuererklärung angeben? Habe ja in dem Sinne kein Gewinn gemacht...

    Wie Du schon richtig festgestellt hast, sind nur Kapitalerträge steuerpflichtig und es gab keine Erträge.

    Kapitalerträge werden in Deutschland in den allermeisten Fällen an der Quelle erfasst und abgeführt, d.h. die Bank macht das für Dich, es sei denn, es liegt ein Freistellungsauftrag vor.

    Eine Steuererklärung kann sinnvoll sein, wenn z.B. beim Aufteilen des Freistellungsauftrages etwas schief gegangen ist und zu viel Quellensteuer abgeführt wurde. Oder wenn Du Verluste aus einem Jahr in die Folgejahre übertragen möchtest, um sie mit späteren Gewinnen zu verrechnen. Dann wäre die Frage, wann die Kinder das erste Mal mehr als 1000 € Kapitalerträge in einem Jahr haben werden und ob Du das so lange durchziehen willst.

    Hallo muellea, wird die PV gewerblich betrieben oder privat? Wenn gewerblich wäre die nächste Frage, ob umsatzsteuerpflichtig oder nicht? Nur bei gewerblich-umsatzsteuerpflichtig wäre eine Umsatzsteuer - egal ob ausländisch oder inländisch - anrechenbar und Du müsstest Dich damit beschäftigen, wie das genau geht. Ansonsten ist die Umsatzsteuer einfach ein Teil des Endpreises, der einzeln ausgewiesen wird.

    Verwirrend. 14.000 EUR oder 25.000 EUR ?

    Kann mir das nochmal jemand klar und deutlich beantworten ?

    Es ging um eine Abschätzung, bei welcher Höhe im Jahr 2050 die Kleinbetragsregelung greifen wird. Bei der sich jährlich ändernden und über Referat Janders ' Daumen gepeilten Sozialversicherungs-Bezugsgröße von 7000 €, an der sich ganz viele wichtige Werte in der Sozialversicherung orientieren und auch dieser nicht ganz so wichtige sind 1 % davon monatlich 70 €. Diese würden dann im Jahr 2050 die Schwelle für die mögliche Abfindung einer Kleinbetragsrente markieren. Um bei einem Rentenfaktor von 28 (nicht 25, wahrscheinlich ein Vertipper) maximal 70 € monatliche Rente zu erhalten, dürften 2050 maximal 70*10000/28=25.000 € im Vertrag liegen. 2040 waren es 14.000 €.

    Wenn Du Geschwurbel wie in #24 weglässt, wird es angenehmer zu lesen und Du bekommst bessere Antworten auch von Leuten, die an der Stelle sonst aussteigen. Aber weil die Frage erkennbar ernst gemeint war und heute Freitag ist...

    (Pantoffelheld: Honorarberater für private Krankenversicherung gibt es quasi nicht.)

    Habe ich bisher nicht gewusst. Was meint denn der BVVB dazu?

    Es sind mehr geworden in der letzten Zeit. https://www.bvvb.de/fuer-ratsuchen…sberater-suche/ findet 59 Ergebnisse mit Tätigkeitsschwerpunkt Krankenversicherung. Wenn ich nur die betrachte, die Krankenversicherung unter den "Top 3 Schwerpunkten" haben und noch die doppelten ausfiltere, bleibt immer noch eine sicher zweistellige Zahl, darunter sogar mehrere, die den Tarifwechsel explizit als Thema nennen.

    Ich korrigiere mich: Honorarberater für private Krankenversicherung gibt es viel zu wenige. Wenn man nach welchen sucht, die sich ausschließlich auf PKV und BU spezialisiert haben (aus meiner Sicht geht es nur so), wird die Luft immer noch sehr dünn.

    Die 80jährige Mutter eines Freundes zahlt monatlich 735 € für ihre PKV bei der Signal Iduna. Dazu kommt ein Selbstbehalt von 65 € und die Pflegeversicherung mit 110 €. Mir liegen keine weiteren Details zum Tarif vor. Anlässlich eines eventuellen Umzuges in ein Pflegeheim überlegt die Familie nun, ob sich die Kosten durch einen Wechsel in einen anderen Tarif beim gleichen Versicherer ohne gravierende Leistungseinschränkungen drücken lassen.

    Ein normaler Mensch kann die Tarife und die Folgen eines Wechsels nicht überblicken. Wer kann einem bei der Suche begleiten? Die Versicherung müsste es tun, hat aber eigene Interessen. Das sollte nicht die Hauptinformationsquelle sein. Spezialisierte Tarifoptimierer haben aufgrund des Geschäftsmodells ihre Tücken. Makler dürften kein Interesse haben, weil sie von der Provision bei einem Neuabschluss leben. Honorarberater für private Krankenversicherung gibt es quasi nicht. Wer macht sowas kompetent? Hat jemand von Euch Erfahrungen?

    Lege ich mein Einkommen nicht steuerentlastend an, zahle ich 20% meines Einkommens an das Finanzamt. Kann ich den verbleibenden Rest wirklich sicher mit einer Rendite anlegen, die diese 20% egalisiert?

    Du berücksichtigst in Deiner Rechnung nicht, dass die Einzahlungen in die Rentenkasse zwar die Steuer bei Einzahlung vermindern, die Auszahlung der Rente jedoch voll steuerpflichtig ist. Du sparst also Steuern nur, wenn der Steuersatz im Alter niedriger ist als heute (denken die meisten, wissen wir aber nicht) oder durch einen Steuerstundungseffekt, d.h. Dein Geld kann von der Anlage bis zur Auszahlung ungeschmälert durch die Steuer "arbeiten". Du bekommst also quasi einen zinslosen Kredit in Höhe der zunächst nicht gezahlten Steuer. Wie viel Dir das bei den Zusatzzahlungen in die Rentenkasse bringt, ist besonders schwer zu sagen, weil Du dort ja gerade keinen Kapitalstock aufbaust, der Rendite produziert. Es sind aber auf jeden Fall am Ende keine 20 % Entlastung für Dich.

    Die Empfehlung wäre, sich ausgehend von den Anforderungen die am besten passende Geldanlage herauszusuchen und die am Ende vielleicht noch steuerzuoptimieren. Von der Steuer her zu denken führt nur selten zum Finanzglück.

    Hallo @JeanPaul, warum stellst Du den Aspekt Steuern sparen so in den Vordergrund Deiner Überlegungen? Zum einen verstellt das Argument meist den Blick auf die Kennzahl, auf die es ankommt - die Rendite, meinetwegen Rendite nach Steuern. Zum anderen spielt der Effekt der Steuerstundung bei Dir kaum noch eine Rolle, weil Du die Steuern nur wenige Jahre später zahlst als wenn Du jetzt direkt versteuerst. Und ob Dein Steuersatz im Alter wie erhofft wirklich geringer ist, erfährst Du erst, wenn es so weit ist.

    Das ist ein nur schwer lösbares Dilemma.

    Vielleicht möchtest Du mal Deinen Pragmatismus heranziehen und überlegen, was gegen eine Weiterführung des Darlehens zu zweit mit einer Sondervereinbarung mit ganz klaren Regeln für das Binnenverhältnis zwischen Euch spricht. Der Termin der gesetzlichen Tilgungsmöglichkeit ist ja nur noch 5-6 Jahre entfernt. Das muss man natürlich aushalten können, wird aber ggf. mit einigen TEuros und manchmal sogar etwas Seelenfrieden belohnt.

    Was ist mit einer teilweisen Sondertilgung des Kredits, so dass danach die Raten zur Leistungsfähigkeit der Frau passen und sie trotzdem noch länger was von den schnuckeligen Konditionen habt?

    Wenn das nicht in Frage kommt, also eigentlich die schnelle vollständige Tilgung angesagt ist, aber das Geld der Frau nur fast reicht, dann könntest Du ihr das fehlende Geld privat vorstrecken. Wenn ihr Euch so weit gut versteht wie das hier den Anschein macht, könnte das eine schlanke Lösung sein. Und die Bank freut sich auch.

    Das Insolvenzverfahren wurde im Januar eröffnet, also ist man ja ab da in der Wohlverhaltensphase.

    Das muss nicht automatisch so sein. Das Verfahren geht in die Wohlverhaltensphase, wenn das Gericht den Abschluss des eigentlichen Insolvenzverfahrens beschlossen hat. Das geht häufig binnen weniger Monate, aber bei überlastetem Gericht, vielen Gläubigern oder kompliziertem Sachverhalt gibt es keine Garantie dafür.

    Also: Gerichtspost lesen und verstehen (was gerade bei dem Thema nicht leicht ist). Gerne hier nachfragen.

    Wenn tatsächlich in der Wohlverhaltensphase, ist Ansparen wieder möglich und auf diese Weise selbst angespartes Vermögen darf komplett behalten werden. Von daher ist gegen Depot- und Kontoeröffnung und die Einzahlung nichts einzuwenden. Mich wundert, dass die ING sich von der Inso nicht hat schrecken lassen. Ob nun für eine Person, gerade die allerersten Kröten wieder zusammen hat, unbedingt ein ETF-Sparplan schon das richtige ist? Nicht erst mal 3 Monatseinkommen aufs Tagesgeld packen?

    Wenn noch nicht in der Wohlverhaltensphase: Kein Beinbruch. Melden macht frei. Das bringt das Verfahren nicht ernsthaft in Gefahr. Schlimmstenfalls muss Deine Mutter die 500 € an die Gläubiger zahlen.

    Ich bin auf der Suche nach einer (...) flexiblen Anlageform, die auch eine Rendite beschert oder zumindest in Zukunft nicht deutlich an Wert verliert.

    Mir selbst ist dazu das eigengenutzte Eigenheim eingefallen.

    Das ist es aber nicht. Es ist die unflexibelste Anlageform, die man sich nur vorstellen kann. Und da Du da alles Geld was Du hast reinstecken musst plus noch viel mehr als Kredit, ist das auch noch ein gigantisches Klumpenrisiko. Stell Dir mal einen in 5 Jahren entdeckten fiesen Bauschaden vor, der Dich zum Auszug zwingt und den Wert der Immobilie halbiert. Dann zahlst Du Deinen Kredit weiter ab und zusätzlich noch Miete.

    Ich fand den Ausdruck religiöses Mantra auch nicht stimmig an der Stelle. Ist ein Mantra nicht immer religiös? Wenn schon Bilder aus Religionen illustrieren sollen, dann hier doch eher "so sicher wie das Amen in der Kirche".

    Die Bemerkung hatte ich mir aber verkniffen, um nicht von der viel wichtigeren Frage

    Wo finde ich eine kompakte und korrekte Erklärung zum Verfahren bei nach Stunden bezahlten Arbeitsverhältnissen? (Eiscafé und Behindertenfahrdienst habe ich als Beispiele vor Augen.)

    abzulenken.

    Inspiriert durch Tomarcy s Ausführungen #2 noch einmal nachgeschärft:

    Das ist dort missverständlich formuliert. Es müsste vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit statt Arbeitsstunden heißen, auch um eine Verwechslung mit den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden in einer Woche zu vermeiden.

    Im Urlaub und an den gesetzlichen Feiertagen gilt die Arbeit als geleistet und muss natürlich bezahlt werden.

    Schade, dass das selten so klar gesagt wird.