Beiträge von Pantoffelheld

    Die Versicherer wurden vor einigen Jahren gezwungen, zumindest die Hälfte der eingezahlten Beiträge wieder auszuschütten. Das ist mehr oder weniger zufälligerweise bei Dir gerade der Fall. Früher hättest Du in dieser Situation gar nichts herausbekommen. Sei froh darüber und sei vor allem froh, dass Du für nur gut 300 € alles über den provisionsgestützten Finanzprodukteverkauf gelernt hast, was Du für den Rest Deines Lebens wissen musst. Die meisten hier haben mehr Lehrgeld bezahlt.

    BS.C war schneller mit dem Lehrgeld.

    Sorry Zahlenfreund, aber Landmann bzw. Herr B braucht jetzt kein P-Konto mehr und wahrscheinlich auch keine Schuldnerberatung, denn nach der Schilderung hat der Gläubiger sein Geld, die Pfändung ist damit bereits erledigt und dies bestätigt. Die Freigabe des arrestierten Betrages wird aber von der Bank einfach nicht umgesetzt.

    In einem Punkt muss ich dem sehr engagierten Schreiben der Stadt Erkrath (das war auch der Gläubiger, richtig?) entschieden widersprechen: Bis zu einer Woche Bearbeitungszeit für die Freigabe einer Kontopfändung ist keineswegs normal. Das Kreditinstitut hat unverzüglich zu handeln. Unverzüglich meint ohne schuldhaftes Zögern. Da das Bearbeiten von Pfändungen zum Kernbereich der Geschäftstätigkeit einer Bank gehört, müsste eine Bearbeitung am Tag des Einganges der Mitteilung, allerspätestens am folgenden Geschäftstag erfolgen. Für aus einem Verzug entstandene Schäden könnte die Bank haftbar gemacht werden.

    Verweigert ein Kreditinstitut zu Unrecht die Auszahlung, kommt eine gerichtliche Auszahlungsanordnung auch per einstweiliger Verfügung in Betracht. Das wäre bei einem ordentlichen Gericht. (Das Vollstreckungsgericht ist ja gerade nicht mehr zuständig, weil die Vollstreckung aufgehoben wurde.)

    Da könnte etwas herauskommen wie

    "Dieser Betrag steht ihr [der Kundin] (...) zu. Sie kann darüber verfügen und hat nach der klaren gesetzlichen Regelung einen Auszahlungsanspruch gegen die Verfügungsbeklagte." Dem Antrag "1. der Verfügungsbeklagten [gemeint ist die Bank] aufzugeben, an sie unverzüglich einen Betrag in Höhe von € 86,00 aus ihrem Guthaben auf dem bei der Verfügungsbeklagten errichteten Konto Nr. xxx auszuzahlen.

    2. für den Fall der Zuwiderhandlung der Verfügungsbeklagten ein Ordnungsgeld bis zu € 250.000,00 anzudrohen." wurde stattgegeben. (Etwas unjuristisch von mir verkürzt.

    AG Bremen 4 C 412/10 mit Urteil vom 24.08.2010 zitiert nach https://www.ra-kotz.de/pfaendungsschu…ozialgelder.htm )

    Ein Hinweis an die Bafin wäre hilfreich, um bei der Bank zumindest in Zukunft ein ordnungsgemäßes Handeln herbeizuführen.

    Wenn ich jetzt antworte, dass die Antwort in den Bedingungen für das Bezugsrecht stehen müsste...

    Wie groß ist denn der Kursunterschied zwischen den alten und neuen Aktien? Manchmal sind die neuen Aktien erst nach einer Frist handelbar oder dividendenberechtigt. Das könnte einen kleineren Unterschied erklären.

    Die Lösung mit einem einzigen großen Darlehen, das zu unterschiedlichen Zeiten abgerufen wird, ist wahrscheinlich günstiger für Euch. Das zweite Darlehen wird aufgrund der Zweitrangigkeit der Besicherung sehr teuer. Sonderfälle sind eventuell KfW-Darlehen oder zwei Darlehen der gleichen Bank.

    Achte bei den Kreditangeboten auf die Bereitstellungszinsen und zwar den zinsfreien Zeitraum und die Höhe der Zinsen. Es kann sein, dass es bei Euch schwierig wird aufgrund der ungewissen Dauer der Sanierungsphase, komplett zinsfrei zu bleiben. Es ist aber ggf. zu verschmerzen, für z.B. die letzten 30.000 € noch z.B. 4 Monate Bereitstellungszinsen zu zahlen. Empfehlenswert ist ein Besuch bei einem der gängigen Immobilienkreditvermittler. Die machen in aller Regel einen guten Job.

    Es gibt bei Gewerbemiete anders als im privaten Bereich keine Möglichkeit, den Vermieter zu zwingen, einer Untervermietung zuzustimmen Allerdings sind Büro- und Praxisgemeinschaften absolut üblich. Du könntest auch in dem zweiten Raum ohne weiteres einen Angestellten von Dir unterbringen. Was steht denn zum Thema Nutzung im Vertrag?

    Ist der Vermieter gut zugänglich? Dann wirklich einfach den fragen. Der Vermieter wird erst sich und dann Dich vielleicht fragen, ob Du weiteren Gewinn aus der Untervermietung ziehst außer den Dir ersparten Kostenanteil. Den könnte er für sich beanspruchen.

    Und wer soll in genau diesem Fall hier wen auf welcher Rechtsgrundlage abmahnen können?

    Oder darf die Frage auch nicht beantwortet werden weil es sich (diesmal wirklich) um eine konkrete Rechtsfrage handelt? ;)

    Zur Ausgangsfrage: Du könntest Dich an die Verbraucherzentrale wenden, Stichwort Energierecht (nicht falsch abbiegen zu "Energie sparen"). In NRW https://www.verbraucherzentrale.nrw/energie/beratu…vertraegen-1482 . Das Angebot ist in den Bundesländern meist ähnlich, aber im Detail unterschiedlich. In NRW ist es als Beratung zu Strom- und Gaslieferverträgen ausgeschrieben, ich könnte mir aber vorstellen, dass auch bei Fernwärme etwas geht.

    Wie sieht es da mit Steuern aus? Muss ich das in der Steuererklärung angeben? Habe ja in dem Sinne kein Gewinn gemacht...

    Wie Du schon richtig festgestellt hast, sind nur Kapitalerträge steuerpflichtig und es gab keine Erträge.

    Kapitalerträge werden in Deutschland in den allermeisten Fällen an der Quelle erfasst und abgeführt, d.h. die Bank macht das für Dich, es sei denn, es liegt ein Freistellungsauftrag vor.

    Eine Steuererklärung kann sinnvoll sein, wenn z.B. beim Aufteilen des Freistellungsauftrages etwas schief gegangen ist und zu viel Quellensteuer abgeführt wurde. Oder wenn Du Verluste aus einem Jahr in die Folgejahre übertragen möchtest, um sie mit späteren Gewinnen zu verrechnen. Dann wäre die Frage, wann die Kinder das erste Mal mehr als 1000 € Kapitalerträge in einem Jahr haben werden und ob Du das so lange durchziehen willst.

    Hallo muellea, wird die PV gewerblich betrieben oder privat? Wenn gewerblich wäre die nächste Frage, ob umsatzsteuerpflichtig oder nicht? Nur bei gewerblich-umsatzsteuerpflichtig wäre eine Umsatzsteuer - egal ob ausländisch oder inländisch - anrechenbar und Du müsstest Dich damit beschäftigen, wie das genau geht. Ansonsten ist die Umsatzsteuer einfach ein Teil des Endpreises, der einzeln ausgewiesen wird.

    Verwirrend. 14.000 EUR oder 25.000 EUR ?

    Kann mir das nochmal jemand klar und deutlich beantworten ?

    Es ging um eine Abschätzung, bei welcher Höhe im Jahr 2050 die Kleinbetragsregelung greifen wird. Bei der sich jährlich ändernden und über Referat Janders ' Daumen gepeilten Sozialversicherungs-Bezugsgröße von 7000 €, an der sich ganz viele wichtige Werte in der Sozialversicherung orientieren und auch dieser nicht ganz so wichtige sind 1 % davon monatlich 70 €. Diese würden dann im Jahr 2050 die Schwelle für die mögliche Abfindung einer Kleinbetragsrente markieren. Um bei einem Rentenfaktor von 28 (nicht 25, wahrscheinlich ein Vertipper) maximal 70 € monatliche Rente zu erhalten, dürften 2050 maximal 70*10000/28=25.000 € im Vertrag liegen. 2040 waren es 14.000 €.

    Wenn Du Geschwurbel wie in #24 weglässt, wird es angenehmer zu lesen und Du bekommst bessere Antworten auch von Leuten, die an der Stelle sonst aussteigen. Aber weil die Frage erkennbar ernst gemeint war und heute Freitag ist...

    (Pantoffelheld: Honorarberater für private Krankenversicherung gibt es quasi nicht.)

    Habe ich bisher nicht gewusst. Was meint denn der BVVB dazu?

    Es sind mehr geworden in der letzten Zeit. https://www.bvvb.de/fuer-ratsuchen…sberater-suche/ findet 59 Ergebnisse mit Tätigkeitsschwerpunkt Krankenversicherung. Wenn ich nur die betrachte, die Krankenversicherung unter den "Top 3 Schwerpunkten" haben und noch die doppelten ausfiltere, bleibt immer noch eine sicher zweistellige Zahl, darunter sogar mehrere, die den Tarifwechsel explizit als Thema nennen.

    Ich korrigiere mich: Honorarberater für private Krankenversicherung gibt es viel zu wenige. Wenn man nach welchen sucht, die sich ausschließlich auf PKV und BU spezialisiert haben (aus meiner Sicht geht es nur so), wird die Luft immer noch sehr dünn.

    Die 80jährige Mutter eines Freundes zahlt monatlich 735 € für ihre PKV bei der Signal Iduna. Dazu kommt ein Selbstbehalt von 65 € und die Pflegeversicherung mit 110 €. Mir liegen keine weiteren Details zum Tarif vor. Anlässlich eines eventuellen Umzuges in ein Pflegeheim überlegt die Familie nun, ob sich die Kosten durch einen Wechsel in einen anderen Tarif beim gleichen Versicherer ohne gravierende Leistungseinschränkungen drücken lassen.

    Ein normaler Mensch kann die Tarife und die Folgen eines Wechsels nicht überblicken. Wer kann einem bei der Suche begleiten? Die Versicherung müsste es tun, hat aber eigene Interessen. Das sollte nicht die Hauptinformationsquelle sein. Spezialisierte Tarifoptimierer haben aufgrund des Geschäftsmodells ihre Tücken. Makler dürften kein Interesse haben, weil sie von der Provision bei einem Neuabschluss leben. Honorarberater für private Krankenversicherung gibt es quasi nicht. Wer macht sowas kompetent? Hat jemand von Euch Erfahrungen?

    Lege ich mein Einkommen nicht steuerentlastend an, zahle ich 20% meines Einkommens an das Finanzamt. Kann ich den verbleibenden Rest wirklich sicher mit einer Rendite anlegen, die diese 20% egalisiert?

    Du berücksichtigst in Deiner Rechnung nicht, dass die Einzahlungen in die Rentenkasse zwar die Steuer bei Einzahlung vermindern, die Auszahlung der Rente jedoch voll steuerpflichtig ist. Du sparst also Steuern nur, wenn der Steuersatz im Alter niedriger ist als heute (denken die meisten, wissen wir aber nicht) oder durch einen Steuerstundungseffekt, d.h. Dein Geld kann von der Anlage bis zur Auszahlung ungeschmälert durch die Steuer "arbeiten". Du bekommst also quasi einen zinslosen Kredit in Höhe der zunächst nicht gezahlten Steuer. Wie viel Dir das bei den Zusatzzahlungen in die Rentenkasse bringt, ist besonders schwer zu sagen, weil Du dort ja gerade keinen Kapitalstock aufbaust, der Rendite produziert. Es sind aber auf jeden Fall am Ende keine 20 % Entlastung für Dich.

    Die Empfehlung wäre, sich ausgehend von den Anforderungen die am besten passende Geldanlage herauszusuchen und die am Ende vielleicht noch steuerzuoptimieren. Von der Steuer her zu denken führt nur selten zum Finanzglück.

    Hallo @JeanPaul, warum stellst Du den Aspekt Steuern sparen so in den Vordergrund Deiner Überlegungen? Zum einen verstellt das Argument meist den Blick auf die Kennzahl, auf die es ankommt - die Rendite, meinetwegen Rendite nach Steuern. Zum anderen spielt der Effekt der Steuerstundung bei Dir kaum noch eine Rolle, weil Du die Steuern nur wenige Jahre später zahlst als wenn Du jetzt direkt versteuerst. Und ob Dein Steuersatz im Alter wie erhofft wirklich geringer ist, erfährst Du erst, wenn es so weit ist.

    Das ist ein nur schwer lösbares Dilemma.

    Vielleicht möchtest Du mal Deinen Pragmatismus heranziehen und überlegen, was gegen eine Weiterführung des Darlehens zu zweit mit einer Sondervereinbarung mit ganz klaren Regeln für das Binnenverhältnis zwischen Euch spricht. Der Termin der gesetzlichen Tilgungsmöglichkeit ist ja nur noch 5-6 Jahre entfernt. Das muss man natürlich aushalten können, wird aber ggf. mit einigen TEuros und manchmal sogar etwas Seelenfrieden belohnt.

    Was ist mit einer teilweisen Sondertilgung des Kredits, so dass danach die Raten zur Leistungsfähigkeit der Frau passen und sie trotzdem noch länger was von den schnuckeligen Konditionen habt?

    Wenn das nicht in Frage kommt, also eigentlich die schnelle vollständige Tilgung angesagt ist, aber das Geld der Frau nur fast reicht, dann könntest Du ihr das fehlende Geld privat vorstrecken. Wenn ihr Euch so weit gut versteht wie das hier den Anschein macht, könnte das eine schlanke Lösung sein. Und die Bank freut sich auch.

    Das Insolvenzverfahren wurde im Januar eröffnet, also ist man ja ab da in der Wohlverhaltensphase.

    Das muss nicht automatisch so sein. Das Verfahren geht in die Wohlverhaltensphase, wenn das Gericht den Abschluss des eigentlichen Insolvenzverfahrens beschlossen hat. Das geht häufig binnen weniger Monate, aber bei überlastetem Gericht, vielen Gläubigern oder kompliziertem Sachverhalt gibt es keine Garantie dafür.

    Also: Gerichtspost lesen und verstehen (was gerade bei dem Thema nicht leicht ist). Gerne hier nachfragen.

    Wenn tatsächlich in der Wohlverhaltensphase, ist Ansparen wieder möglich und auf diese Weise selbst angespartes Vermögen darf komplett behalten werden. Von daher ist gegen Depot- und Kontoeröffnung und die Einzahlung nichts einzuwenden. Mich wundert, dass die ING sich von der Inso nicht hat schrecken lassen. Ob nun für eine Person, gerade die allerersten Kröten wieder zusammen hat, unbedingt ein ETF-Sparplan schon das richtige ist? Nicht erst mal 3 Monatseinkommen aufs Tagesgeld packen?

    Wenn noch nicht in der Wohlverhaltensphase: Kein Beinbruch. Melden macht frei. Das bringt das Verfahren nicht ernsthaft in Gefahr. Schlimmstenfalls muss Deine Mutter die 500 € an die Gläubiger zahlen.