Verstehe ich nicht. Eine WEG ? Dann schließt die Verwaltung Firma solche Verträge ab für das Objekt und die Haftpflicht.
Versicherungsmakler
Verstehe ich nicht. Eine WEG ? Dann schließt die Verwaltung Firma solche Verträge ab für das Objekt und die Haftpflicht.
Versicherungsmakler
Danke an alle schonmal für die Antworten.
Mein Makler hat mir das geschickt. Was haltet ihr davon?
Hallo zusammen,
meine Partnerin hat eine Eigentumswohnung mit mehreren Parteien. Ich wohne in besagter Wohnung. Ich habe eine Verkehrsrechtschutz bei der ARAG.
Meine Partnerin und ich wollen nun eine Rechtsschutzversicherung im Bereich Eigentum, Arbeit und Verkehr.
Müsste meine bei der ARAG dann kündigen. Wenn dann, dass wir eine für alles als paar haben. Habe schonmal geschaut, nur sind alle ziemlich teuer.
Gibt es da eine gute günstige?
Kenn mich im Bereich Rechtsschutzversicherung null aus. Macht immer mein Makler. Verheiratet sind wir noch nicht. Ich 36, Sie 35.
Grüße
Edit:
Das hat mir mein Makler geschickt
Finde das sehr teuer. Klar Rechtsschutz ist nicht billig, aber das ist schon eine Hausnummer... Da scheidet die ARAG wohl leider aus.
Alles anzeigenMcProfit Meine aktuelle und auch meine letzte Wohnung haben Fernwärme und in beiden Fällen rechnet das lokale Stadtwerk (klar in der gleichen Stadt) mit mir direkt ab und ich zahle meine Abschläge auch an dieses und kann deren Höhe selbst bestimmen. Die Hausverwaltung ist hier in der Regel nicht involviert.
Und auch widerspricht dies deinen anderen Posts in denen du schreibst, dass das Hausgeld des TE viel zu Hoch ist. In den 180-280 Euro Hausgeld von denen du schreibst (Post# 97) können aber logischerweise keine 216 € Heiz- und Wasserkosten enthalten sein und das habe ich schon mehrfach dargelegt und kann man selbst auch nachvollziehen wenn man das ganze Thema gelesen hat.
Also nochmal: das (neu) hohe Hausgeld von 550€ setzt sich zusammen aus:
216 € Heiz- und Wasserkosten
76 € Rücklagen.
256 € Verwaltung, Wartung und Instandhaltung. Wobei ich hier schon angmerkt habe, dass ohne weitere Infos manche Positionen zu hoch sein könnten wie der Hausmeister mit 9500 € für ein 16 Parteienhaus. Was aber wiederzum realistisch sein könnte wenn das Haus Grünflächen und diese inkludiert sind. Auch eine Erhöhung der Gebäudeversicherung von über 23% kann man mal hinterfragen.
Wir haben tatsächlich als einzigste eine Grünfläche, die wo vom Hausmeister mehr schlecht als Recht gemäht wird. Hausmeister wird laut persönlichem Gespräch auch nicht richtig bezahlt und wenn ja extrem verspätet.
Mir erschließt sich einfach nicht, warum ein Wirtschaftsplan für 2025 beschlossen wird, wenn das Jahr fast vorbei ist. Der Wirtschaftsplan von 2024 wurde am 15.11.2023 beschlossen und galt dann ab 01.01.2024. Letztes Jahr wurde der Hausverwalter gewechselt und da sind einige mit der Arbeit nicht zufrieden.
Mir ist dann schon klar, dass nächstes Jahr wieder eine Nachzahlung folgt, wenn der Wirtschaftsplan so spät kommt.
Unser Nachbar zahlt sogar 580 Euro Hausgeld.
Mietwohnungen gibt es auch noch ein paar dort, hab ich vergessen zu erwähnen, falls das relevant sein sollte.
Ja ich hatte es löschen lassen. Danke nochmals an alle. Ich glaube das ist auch weniger sinnig das nochmals hochzuladen. Nachher übersehe ich wieder was. Im Endeffekt wird meine Freundin es heute nochmals mit der Nachbarsfamilie besprechen, was er so machen wird. Wir werden Geld für eine Nachforderung zurück legen. Meine Freundin wird den Vorbesitzer informieren und ihm die Abrechnung zeigen, wie und ob wir uns dann einigen. Der Rest klärt sich wohl bei der Eigentümer Versammlung.
Alles anzeigenDie entscheidende Frage ist immer noch offen:
Wie kommen bei einer 80m2-Wohnung die hier erwähnten monatliche Nebenkosten von 470 Euro zustande ??
Das hat mir normalen Nebenkosten nichts mehr zu tun.
Egal wer die Enegie liefert, selbst bei Fernwären ist das viel zu viel.
Es stecken andere Ursachen dahinter.
Das hätte nicht nur mich sondern evlt. auch die anderen 100 Schreiber hier interessiert.
Viele Grüße McProfit
Ich kann nachher gerne die Aufstellung aller Kosten posten ( Aufzug usw. ist ein extra Blatt), aber wie soll ich hier so viele Blätter der Nebenkostenabrechnung posten, ohne das ich persönliche Daten preisgebe?
Leider werden Sie an der Eigentümerversammlung nicht teilnehmen dürfen.
Doch. Wie letztes Jahr auch
Ich bin auch Beirat in usnerer WEG und genau diese Art Eigentümer, die von allem GARKEINE Ahnung, aber eine Meinung haben sind mir am liebsten...
Also jetzt artets aus. Kann geschlossen werden. Ist ja furchtbar hier 😂
Wie alt ist das Haus eingentlich?
In Summe 2600€ Heizkosten/WW für 80qm erscheinen mir (deutlich) zu hoch. Oder habe ich was überlesen?
Baujahr war meines Wissens 1986. Sind 2 getrennte Gebäude mit 20 Wohnungen. Teils Miet,- und Eigentumswohnungen.
Alles anzeigenTatsächlich wäre einer der entscheidenden Punkte hier, dass die Freundin letzten Endes das Ganze versteht. Klingt zwar komisch aber ob Neu1988 das versteht ist hier zu einem Gewissen Punkt irrelevant:
Rein statitisch gesehen dauert die durchschnittliche Ehe in Deutschland 14,8 Jahre (wobei der TE ja noch nicht mal mit seiner Freundin verheiratet ist), die durchschnittliche Immobilienfinanzierung aber 25,8 Jahre. Daher auch wenn ich jedem sein Glück wünsche, aber statistisch ist der TE wahrscheinlich von seiner Freundin getrennt wenn diese immernoch die Immobilie abzahlt.
Das ist nicht persönlich gemeint, aber es wirkt so als würde der TE versuchen alles für seine Freundin zu regeln, wenn diese aber ggf. dazu gar keine Lust hat (was wir nicht wissen) ist das Ihre Entscheidung und nicht seine, wobei Sie dann eben auch mit den Konsequenzen leben muss. Im schlimmsten Fall fängt der TE dann mit dem Voreigentümer und der Hausverwaltung streit an oder sorgt dafür dass die Freundin dies auf sein raten tut und am Ende muss es die Freundin ausbaden. Denn wie schon angermerkt, rein rechtlich steht der TE in keiner Beziehung zum Voreigentümer und zum Hausverwalter (außer ggf. als Mieter).
Daher sollte Neu1988 ggf. erstmal klären wie denn seine Freundin das Ganze sieht, falls noch nicht geschehen. Denn auf die hier geposteten Zahlen bezogen bekommt man wenn überhaupt einen niedrigen dreistelligen Betrag vom Voreigentümer wieder. Wenn man sich anschaut was vermutlich an Eigentkapital, Maklerkosten, Grundbuch, Grundsteuer, Notar und ggf. Renovierungs- und Umzugskosten geflossen sind geht das ganze im Rauschen unter.
Neu1988 nein Absatz 11 des Vertrages hatten wir schon. Da du 7,8,9 und 10 nicht gepostet hast wird der Lastenübergang, wenn er Vertraglich geregelt, vermutlich in diesen stehen.
Wenn ihr es aber schriftlich habt, z.B. per Mail, dass der vorherige Eigentümer ggf. anfallende Nachzahlungen übernimmt, würde ich es damit versuchen. Du meintest ja weiter oben er das deiner Freundin zugesichert, nur in welcher Form stand nicht dabei. Wobei man sich hier klar sein sollte was man fordert und ob es überhaupt der Mühe Wert ist.
koho ich bin selber Verwaltungsbeirat seit Mitte meiner 20iger
Danke für die Antwort. Naja, sie beschäftigt sich selber damit und ich sagte, dass ich es hier mal posten kanm. Aber den Ratschlag mit der Scheidung usw. gebe ich auch immer. Hatte in meinem Leben schon genug Frauen und da sie keine redflags zeigt und ich weiß wann ich angekommen bin, passt das schon. Mir wird später selbst mal ein Haus gehören und meiner Schwester auch eins. Dann werde ich selbst wissen wie das so ist. Hoffentlich dauert das aber noch länger. Meine Freundin verdient genug, sodass ich keine Angst habe abgezogen zu werden und wir gleichen uns da sehr gut aus. Weiß aber schon was man mir hier mitteilen will. Bin ja auch nicht auf der Zwiebelsupp daher geschwommen. Habe das von Anfang an viel zu panisch geschrieben und kann auch jeden hier verstehen!
Schaue morgen Mal nach den anderen Punkten und gebe hier Bescheid.
Schaut mal bitte im notariellen Kaufvertrag nach dem Stichwort „Lastenübergang“. Dort sollte ausführlich beschrieben sein, zu welchem Zeitpunkt welche Rechte und Pflichten an den neuen Eigentümer übergehen.
Der Kaufvertrag ist die privatrechtliche Grundlage der „Geschäftsbeziehung“ zwischen deiner Freundin und dem Ex-Eigentümer. Darüber hinaus könnte der Vorbesitzer ggf. aus Kulanz Nachzahlungen leisten. Verpflichtet ist er nur zu allem, was im Kaufvertrag festgeschrieben wurde.
Also beschäftigt euch zuerst mal intensiv mit diesem!
Meinst du dies?
Verschreiben kann jedem mal passieren. Geschieht am häufigsten übrigens bei niedergelassenen Ärzten, pro Tag über 100 mal, nach dem Motto "die Krönung des Arztbesuchs ist das Rezept".
Nur, als TE sollte sich die Verschreiberei, z.B. in Gestalt nicht zusammenpassender Zahlen oder ständiger Verwechselung von Begriffen nicht als roter Faden bzw. als zuverlässige Konstante in den eigenen Beiträgen etablieren. Das macht es für diejenigen, die Dir helfen wollen, unnötig kompliziert.
Lies doch einfach nochmal drüber, vllt. auch zweimal, bevor Du das Ding auf die Reise schickst. Oder lass deine Freundin drüberschauen - die ist ja schließlich maßgeblich involviert. Zumindest hier in diesem Thread.
Gruß
Alexis
Ja, ich hätte es auch über ChatGPT laufen lassen können, aber jetzt passt es.
Wir wenden uns jetzt erstmal an die Hausverwaltung, dann an den Vorbesitzer der Wohnung und anschließend gehen wir zur Eigentümerversammlung.
Ich bin da ja auch involviert, weil ich nicht das Bedürfnis habe, meine Freundin im Regen stehen zu lassen. Natürlich übernehme ich auch die Hälfte der Kosten.
Mir geht es einfach darum, dass wir nicht über den Tisch gezogen werden – gerade weil die Hausverwaltung hier einen schlechten Ruf hat und es ums Geld geht. Auch wenn es „nur“ ein Euro ist.
Hallo Neu1988: Du / ihr habt jetzt vier Wochen Zeit, die Unterlagen nochmal in Ruhe durchzusehen und zu verstehen. Dann geht ihr beide zur Eigentümerversammlung. Dann noch offene Fragen zur Erhöhung des Hausgeldes bekommt ihr dort beantwortet. Ist persönlich vor Ort auch viel einfacher als schriftlich (zB in einem Forum), da allen Beteiligten dort die Gesamtumstände bekannt sind.
Also: Blutdruck senken, in Ruhe an die Unterlagen und dann zur Eigentümerversammlung!
Viel Erfolg dabei!
Vielen Dank. Ja ist wohl das beste. Das mit dem Hausgeld ist uns auch nicht so wichtig. Es geht eher darum wie wir berechnen können, was der Vorbesitzer verbraucht hat. Wo selbst meine 2 Kumpels, die wo Vermieter sind, nicht Durchsteigen. Was aber hier gewisse Personen nicht verstehen. Ich verstehe schon, dass diese mir weiterhelfen wollen, aber für mich ist die Thematik zu schwierig .
Vormieter, Voreigentümer... sorry, wenn selbst das vom Fragesteller nicht korrekt mitgeteilt wird, wie soll dann ein Forum helfen können?
Bin selbst Mitglied im Verwaltungsbeirat unserer Eigentümergemeinschaft und möchte mal eine Lanze für corsa brechen. Alles fundiert und richtig geschrieben
Also bitte. Als hättest du dich nie verschrieben.
Du meinst die Voreigentümer:in ?
Einfach mal Kontakt aufnehmen und über das abgerechnete Jshr 2024 sprechen.
Ja genau. Wir rufen nächste Woche die Hausverwaltung an und dann sprechen wir mit dem Vorbesitzer
Alles anzeigenDer Verwalter (meist eine Firma oder eine Person) kümmert sich um das ganze Haus – also das sogenannte „Gemeinschaftseigentum“. Das sind z. B.:
• das Dach, die Fassade, das Treppenhaus,
• der Garten, der Aufzug, die Heizung usw.Der Verwalter sorgt dafür, dass alles in Ordnung ist. Er organisiert z. B. Reparaturen, bezahlt Rechnungen und erstellt wichtige Unterlagen.
Das Hausgeld ist eine monatliche Zahlung, die du als Wohnungseigentümer an den Verwalter zahlst. Damit werden die gemeinsamen Kosten gedeckt, zum Beispiel:
• Müllabfuhr,
• Wasser und Strom für das Treppenhaus,
• Versicherungen,
• Reinigung, Hausmeister,
• Rücklagen für spätere Reparaturen.Jeder Eigentümer zahlt anteilig – je nach Größe seiner Wohnung oder nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel.
Der Wirtschaftsplan ist ein Plan für das kommende Jahr. Darin steht:
• Welche Ausgaben erwartet werden,
• wie viel jeder Eigentümer monatlich zahlen muss (Hausgeld),
• wie viel in die Rücklagen (Spar-Konto fürs Haus) fließt.Der Wirtschaftsplan wird in der Eigentümerversammlung besprochen und beschlossen.
Die Jahresabrechnung kommt nach Ablauf des Jahres. Darin steht:
• Wie viel Geld wurde tatsächlich ausgegeben?
• Was wurde geplant, was ist passiert?
• Hat jemand zu viel oder zu wenig Hausgeld gezahlt?Am Ende erfährst du:
• Bekommst du Geld zurück?
• Oder musst du nachzahlen?
Ein einfaches Beispiel:
Du besitzt eine Wohnung.
Du zahlst jeden Monat 300 € Hausgeld.
Am Jahresende wird abgerechnet:
• Es wurde weniger Heizöl gebraucht → Du bekommst 100 € zurück.
• Oder es gab eine unerwartete Reparatur → Du musst 50 € nachzahlen.
Das weiß ich alles. Es ging mir eigentlich nur um den Vormieter und was ich machen soll.
Vielen Dank für die Antworten. Schlauer bin ich jetzt nicht. Liegt denke ich mal nicht an den Erklärungen, sondern weil ich es nicht verstehe. Liegt aber auch nicht an meinen Bemühungen es nicht zu tun...
Das würde ich auch vermuten, siehe hier https://www.haufe.de/id/beitrag/jah…-HI8888966.html
Ganz ehrlich ich verstehe es einfach nicht. Was müssen wir jetzt genau machen. Vielleicht in einfacher Sprache. Gerade weil ich in dem Feld glaube echt zu dumm bin. Der Vorbesitzer meinte, man solle sich melden nach einer Nachzahlung. Diese wird ja geleistet werden müssen nach der Eigentümer Versammlung im September. Steht zumindest da. Aber wie soll ich/wir, dem Vorbesitzer sagen was er zahlen muss, wenn ich selbst 0 Plan habe
Alles anzeigenHallo,
hier geht jetzt aber einiges durcheinander.
Im allgemeinen Verständnis ist das Hausgeld die monatliche Vorauszahlung für die Gesamtkosten der ETW, die bei der Wohneigentümergemeinschaft anfallen; unterteilt in Heizkosten, kalte Betriebskosten, Wartung, Verwaltung und Instandsetzungsrücklage. Ob es beim TE abweichende Begrifflichkeiten gibt, müsste man prüfen.
Der Heizkostenabrechner (techem o.a.) liefern den Service, den Abrechnungszeitraum zu unterteilen, wenn es in der Abrechnungsperiode einen Mieter- oder Eigentümerwechsel gab. Dieser Service hat aber keine Rechtsfolgen. Die Abrechnungsspitze für den Gesamtzeitraum muss die Freundin unseres TE gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft, vertreten durch den Verwalter, bezahlen. Der Verwalter hat weder die Aufgabe noch einen Rechtsgrund, irgendwelche Teilbeträge beim Voreigentümer einzufordern. Dies ist ausschließlich die Aufgabe des neuen Eigentümers.
Depotfee: Der Verwalter muss die Hausgeldabrechnung nicht auftrennen. Wenn er ganz lieb ist, oder gegen Honorar, macht er es vielleicht.
Wenn die Freundin unseres TE den Anteil der Abrechnungsspitze vom Voreigentümer zurückhaben möchte, muss sie sich mit ihm auseinandersetzen. Für die Berechnung der konkreten Zahlen hat der Heizkostenabrechner eine Hilfestellung geleistet. Der Voreigentümer kann natürlich freiwillig zahlen. Nach den bisherigen Informationen zum Kaufvertrag hat er dazu aber keine Verpflichtung; dumm gelaufen.
andiii_98: Die Person heißt Vorsitzender des Beirates.
Gruß Pumphut
Was meinst du mit dumm gelaufen? Er war bis zum 01.06.2024 drin und hat dementsprechend auch Hausgeld bezahlt und verbraucht. Im Vertrag steht ja nicht drin, dass man nichts mehr nachfordern kann oder?
Die Heizkostenabrechnung ist ja schon mal getrennt ausgewiesen. Ein ordentlicher Hausverwalter sollte auch eine saubere getrennte Hausgeldabrechnung hinbekommen.
Ist denn auf der Einzelabrechnung explizit das ganze Jahr angegeben oder auch nur der Zeitraum 01.06.-31.12.24? In meiner Abrechnung beim Verkauf sah das so aus: Abrechnungszeitraum 01.01.23 - 31.12.2023, Ihr Abrechnungszeitraum 01.01.2023 - 15.08.2023. Da war alles einwandfrei getrennt.
Beim Vorbesitzer steht nur
Ihr Nutzungszeitraum 01.01-31.05
Abrechnungszeitraum 01.01-31.12
Bei meiner Freundin
Ihr Nutzungszeitraum 01.06-31.12
Abrechnungszeitraum 01.01-31.12