Hausgeld massiv erhöht

  • Die Heizkostenabrechnung ist ja schon mal getrennt ausgewiesen. Ein ordentlicher Hausverwalter sollte auch eine saubere getrennte Hausgeldabrechnung hinbekommen.

    Ist denn auf der Einzelabrechnung explizit das ganze Jahr angegeben oder auch nur der Zeitraum 01.06.-31.12.24? In meiner Abrechnung beim Verkauf sah das so aus: Abrechnungszeitraum 01.01.23 - 31.12.2023, Ihr Abrechnungszeitraum 01.01.2023 - 15.08.2023. Da war alles einwandfrei getrennt.

  • Neu1988 - Wie wäre es denn, wenn deine Freundin als Eigentümerin einen Termin mit der Hausverwaltung macht und sich das erklären lässt? Und am besten auch einen mit dem Sprecher/Vorsitzenden/Wasauchimmer der Eigentümerversammlung, um sich die derzeitige Beschlusslage erklären zu lassen? Bei der nächsten Sitzung wird sie dabei sein und abstimmen dürfen, was sicher einfacher ist, wenn sie ein gewisses Grundwissen hat.

  • Die Heizkostenabrechnung ist ja schon mal getrennt ausgewiesen. Ein ordentlicher Hausverwalter sollte auch eine saubere getrennte Hausgeldabrechnung hinbekommen.

    Ist denn auf der Einzelabrechnung explizit das ganze Jahr angegeben oder auch nur der Zeitraum 01.06.-31.12.24? In meiner Abrechnung beim Verkauf sah das so aus: Abrechnungszeitraum 01.01.23 - 31.12.2023, Ihr Abrechnungszeitraum 01.01.2023 - 15.08.2023. Da war alles einwandfrei getrennt.

    Beim Vorbesitzer steht nur

    Ihr Nutzungszeitraum 01.01-31.05

    Abrechnungszeitraum 01.01-31.12

    Bei meiner Freundin

    Ihr Nutzungszeitraum 01.06-31.12

    Abrechnungszeitraum 01.01-31.12

  • Hallo,

    hier geht jetzt aber einiges durcheinander.

    Im allgemeinen Verständnis ist das Hausgeld die monatliche Vorauszahlung für die Gesamtkosten der ETW, die bei der Wohneigentümergemeinschaft anfallen; unterteilt in Heizkosten, kalte Betriebskosten, Wartung, Verwaltung und Instandsetzungsrücklage. Ob es beim TE abweichende Begrifflichkeiten gibt, müsste man prüfen.

    Der Heizkostenabrechner (techem o.a.) liefern den Service, den Abrechnungszeitraum zu unterteilen, wenn es in der Abrechnungsperiode einen Mieter- oder Eigentümerwechsel gab. Dieser Service hat aber keine Rechtsfolgen. Die Abrechnungsspitze für den Gesamtzeitraum muss die Freundin unseres TE gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft, vertreten durch den Verwalter, bezahlen. Der Verwalter hat weder die Aufgabe noch einen Rechtsgrund, irgendwelche Teilbeträge beim Voreigentümer einzufordern. Dies ist ausschließlich die Aufgabe des neuen Eigentümers.

    Depotfee: Der Verwalter muss die Hausgeldabrechnung nicht auftrennen. Wenn er ganz lieb ist, oder gegen Honorar, macht er es vielleicht.

    Wenn die Freundin unseres TE den Anteil der Abrechnungsspitze vom Voreigentümer zurückhaben möchte, muss sie sich mit ihm auseinandersetzen. Für die Berechnung der konkreten Zahlen hat der Heizkostenabrechner eine Hilfestellung geleistet. Der Voreigentümer kann natürlich freiwillig zahlen. Nach den bisherigen Informationen zum Kaufvertrag hat er dazu aber keine Verpflichtung; dumm gelaufen.

    andiii_98: Die Person heißt Vorsitzender des Beirates.

    Gruß Pumphut

  • Was meinst du mit dumm gelaufen? Er war bis zum 01.06.2024 drin und hat dementsprechend auch Hausgeld bezahlt und verbraucht. Im Vertrag steht ja nicht drin, dass man nichts mehr nachfordern kann oder?

  • Der Heizkostenabrechner (techem o.a.) liefern den Service, den Abrechnungszeitraum zu unterteilen, wenn es in der Abrechnungsperiode einen Mieter- oder Eigentümerwechsel gab. Dieser Service hat aber keine Rechtsfolgen. Die Abrechnungsspitze für den Gesamtzeitraum muss die Freundin unseres TE gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft, vertreten durch den Verwalter, bezahlen. Der Verwalter hat weder die Aufgabe noch einen Rechtsgrund, irgendwelche Teilbeträge beim Voreigentümer einzufordern. Dies ist ausschließlich die Aufgabe des neuen Eigentümers.

    Das würde ich auch vermuten, siehe hier https://www.haufe.de/id/beitrag/jah…-HI8888966.html

  • Das würde ich auch vermuten, siehe hier https://www.haufe.de/id/beitrag/jah…-HI8888966.html

    Ganz ehrlich ich verstehe es einfach nicht. Was müssen wir jetzt genau machen. Vielleicht in einfacher Sprache. Gerade weil ich in dem Feld glaube echt zu dumm bin. Der Vorbesitzer meinte, man solle sich melden nach einer Nachzahlung. Diese wird ja geleistet werden müssen nach der Eigentümer Versammlung im September. Steht zumindest da. Aber wie soll ich/wir, dem Vorbesitzer sagen was er zahlen muss, wenn ich selbst 0 Plan habe

  • Der Heizkostenabrechner (techem o.a.) liefern den Service, den Abrechnungszeitraum zu unterteilen, wenn es in der Abrechnungsperiode einen Mieter- oder Eigentümerwechsel gab. Dieser Service hat aber keine Rechtsfolgen. Die Abrechnungsspitze für den Gesamtzeitraum muss die Freundin unseres TE gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft, vertreten durch den Verwalter, bezahlen. Der Verwalter hat weder die Aufgabe noch einen Rechtsgrund, irgendwelche Teilbeträge beim Voreigentümer einzufordern. Dies ist ausschließlich die Aufgabe des neuen Eigentümers.

    In der Allgemeinheit wie geschrieben ist das nicht ganz korrekt und kommt auf die individuelle Konstellation an. Zum einen ist Techem nur ein Dienstleister für einen Energieanbieter und zum anderen bietet aber Gerade Techem eine Inkassofunktion an. Insofern die Heizkosten mit dem Eigentümer direkt abgerechnet werden, ohne eine Hausverwaltung dazwischen, reicht eine Meldung des Lastenübergangs und der Energieanbieter bzw. sein Servicedienstleister rechnen die Kosten dann Taggenau mit dem alten und neuen Eigentümer ab.

    Generell ist es aber bisher nur eine Vermutung, dass die Heizkosten an den Hausverwalter gezahlt werden. Insofern ich nichts übersehen habe, hat der TE dies bisher nicht offiziell bestätigt.

    Und unabhängig von dem Haufe Artikel herrscht hier weiterhin sowieso unklarheit:

    1. Ist weiterhin nicht bekannt was in den Passagen des Kaufvertrags steht die der TE nicht hier eingestellt hat.

    2. Ist ebenfalls nicht bekannt, ob und wenn ja in welcher Höhe hier evtl. schon eine Verrechnung zwischen altem und neuen Eigentümer stattgefunden hat, da der TE anscheinend kein genaues Verständnis der Unterlagen der Wohnung seiner Freundin hat.

    3. Zudem habe ich schon 2 mal angemerkt, dass wenn man zu dem Schluss kommt, dass hier aufgrund einer rechtlichen Grundlage tatsächlich etwas mit dem alten Eigentümer zu verrechnen ist, dieser eine entsprechene Gegenforderung für beispielsweise die Grundsteuer aufstellen kann. Daher mit den hier bisher vorliegenden Daten geht es um ca 0-200 Euro.

    Neu1988 deine Zahlen passen schon wieder nicht: der Voreigentümer kann nicht bis zum 01.06.2024 in der Wohnung gewesen sein, wenn ihr am 15.05.2024 eingezogen seit.

    Wenn du mit der gleichen Sorgfalt die Unterlagen prüfst, wundert es mich nicht dass wir uns hier zu einem gewissen Punk im Kreis drehen oder ins blaue raten müssen.

    Von daher bleibe ich erstmal dabei: der nächste Schritt sollte weiterhin sein SORGSAM ALLE Unterlagen zu prüfen.

  • Hallo Neu1988,

    Er war bis zum 01.06.2024 drin und hat dementsprechend auch Hausgeld bezahlt und verbraucht. Im Vertrag steht ja nicht drin, dass man nichts mehr nachfordern kann oder?

    So läuft deutsche Zivilrecht nicht. Immer, wenn Sie etwas von einem anderen haben wollen, brauchen Sie einen Rechtsgrund, entweder in einem Gesetz oder einer zivilrechtlichen Vereinbarung. Der Gesetzgeber hat die Frage der Abrechnungsspitze zum Nachteil Ihrer Freundin geregelt und nach bisherigen Informationen gibt es im Kaufvertrag keine positive Vereinbarung. Fordern kann Ihre Freundin natürlich und wenn der Voreigentümer bezahlt, alles super. Aber er muss nicht.

    Gruß Pumphut

  • Hallo Neu1988,

    Was müssen wir jetzt genau machen.

    Wenn der Voreigentümer – unabhängig vom Rechtsgrund – grundsätzlich bereit ist, seinen Anteil zu bezahlen, haben Sie doch gute Voraussetzungen.

    Machen Sie (Ihre Freundin) eine interne Abrechnung. Für die Heizungskosten haben Sie schon die Aufteilung. Für alle anderen Betriebskosten, Verwalter, Instandsetzungsrücklage rechnen Sie für den ersten Ansatz prt. Damit kommen Sie auf eine Gesamtsumme, von der Sie die vom Voreigentümer zu zahlenden Monate Hausgeldzahlung abziehen. Der Restbetrag ist der Anteil des Voreigentümers an der Abrechnungsspitze.

    Die Rechnung präsentieren Sie dem Voreigentümer. Der wird ggf. die anteilige Grundsteuer gegenrechnen. Und wenn beiden die Rechnung gefällt, wird sie ausgeglichen. Ende.

    Gruß Pumphut

  • Insofern in der Abrechnung aus dem Startpost die Heizkosten für 2024 schon mit drin sind (vom TE zu bestätigen) und sich die Abrechnung auf das gesamte Kalenderjahr bezieht (ebenfalls vom TE zu bestätigen, da der Ausschnitt keinen genaue Zeitraum enthält), habe ich das in Post #18 ja schon vorgerechnet. Je nach genau Sachlage muss man in der Rechnung ggf. das Übergangsdatum von 15.05 auf den 01.06 ändern.

  • Jeden (Wochen-)tag werden etliche Wohnungen verkauft / beurkundet. Sicherlich gibt es hier und da mal Fragen bzgl. der Abwicklung des Übergangs. Insbesondere natürlich bei Erstkäufern.

    Viele der o.g offenen Punkte hätten sich bei vernünftiger Darstellung / Information schnell beantworten lassen. Der Threaderöffner stellt dann noch die Frage, wieviel Seiten er noch hier hochladen soll.

    Allein aus den irgendwann sehr spät gezeigten techem-Abrechnungen ergibt sich die offensichtliche Übergabe zum 1.6. (auch wenn der Einzug schon im Mai stattgefunden hat). Vorher musste gerätselt werden.


    Mir ist klar, warum Hausverwaltungen kaum bis gar kein Interesse mehr an einer WEG-Verwaltung haben. Und dann sollen die auch noch Termine zur persönlichen Beratung machen und den Eigentümern jeden einzelnen Furz erklären, weil die nicht in der Lage sind, die einfachsten Dinge selbst herauszufinden?

    Was soll denn der Verwalter für die paar Euro im Monat noch alles machen?

    In der Branche gibt es den Spruch:

    "(WEG-)Hausverwaltung ist etwas für jemanden, der Vater und Mutter erschlagen hat."

  • Mir ist klar, warum Hausverwaltungen kaum bis gar kein Interesse mehr an einer WEG-Verwaltung haben.

    etwas Offtopic: Was sollen Hausverwaltungen denn sonst verwalten? Leute die ganze Wohngebäude allein besitzen gibt es vermutlich zuwenige.

    Zumal das Spiel auch andersrum funktioniert:

    - Wenn keiner aus der ETG was anschiebt, wird erstmal nix gemacht.

    - Überhöhte Rechnungen werden trotz vorhandener Preisliste des Dienstleisters bezahlt, da es einfacher ist die Rechnung zu bezahlen als den Sachverhalt zu klären, ist ja nicht Geld der Hausverwaltung.

    - Alle 24 Monate den Stromanbieter für den Hausstrom wechseln? Nö auch wenn die 30-60 Min Arbeit der ETG über 2 Jahre 1000 Euro sparen würden.

    - Dienstleister erhöht Preise um 20%. Nachverhandeln, nach wirklichen Gründen fragen oder Angebote von Wettbewerbern einholen? Nö, wäre ja mit Arbeit verbunden, dafür aber selbst die Preise um 5% p.a. anheben.

  • Hallo Oldie,

    Sie formulieren zwar drastisch, aber im Grundsatz haben Sie recht. Ich bin immer wieder verblüfft, wie wenig Basiswissen Einzelne meiner Miteigentümer haben und andere haben nicht einmal Interesse für die Thematik. Dabei geht es um ihr Geld, oft vermutlich um ihre größte Geldanlage.

    Insofern habe ich mich hier bemüht, die Fragen unseres TE umfänglich zu beantworten, damit die stillen Mitleser vielleicht auch etwas lernen.

    Gruß Pumphut

  • Volle Zustimmung, dass es schwer ist einen "guten" (für die Eigentümergemeinschaft) Hausverwalter zu finden. Zu den einzelnen Punkten der -Aufzählung:

    - es ist vorteilhaft, wenn ein gewählter Beirat einen guten Draht zur Hausverwaltung hat. Der Beirat hat Eigentümerinteressen und kann als gutes Bindeglied zwischen Verwalter und Eigentümern dienen und dementsprechend "anschieben".

    - Dass überhöhte Rechnungen bezahlt werden, kann und will ich überhaupt nicht abstreiten. Auch hier wieder Prüfung durch den Beirat. Ggf. Wechsel des Verwalters, wenn man denn einen findet.

    - da ich einen gewissen Einblick habe würde ich hier die 30 bis 60 Minuten anzweifeln und einen deutlich höheren Stundenansatz haben.

    - Preiserhöhung des Dienstleisters: auch hier kann der Beirat andere Dienstleister ins Gespräch bringen, wenn er denn welche findet.

    - Hausverwaltungen, die Ihre Dienstleistungspreise nur um 5% erhöht haben würde ich als caritative Einrichtung bezeichnen. ;) 50 % sind auch zu finden und werden sehr häufig mangels Alternative auch gezahlt.

  • Hallo Oldie,

    Sie formulieren zwar drastisch, aber im Grundsatz haben Sie recht. Ich bin immer wieder verblüfft, wie wenig Basiswissen Einzelne meiner Miteigentümer haben und andere haben nicht einmal Interesse für die Thematik. Dabei geht es um ihr Geld, oft vermutlich um ihre größte Geldanlage.

    Insofern habe ich mich hier bemüht, die Fragen unseres TE umfänglich zu beantworten, damit die stillen Mitleser vielleicht auch etwas lernen.

    Gruß Pumphut

    Hallo Pumphut,

    Ihre Geduld und Hilfsbereitschaft ist bewundernswert (auch in anderen Themen).

    "Drastisch" ist ja immer relativ. Sowohl beruflich als auch privat versuche ich die Dinge auf den Punkt zu bringen. Bei entsprechender Lernbereitschaft des Gegenübers häufig sehr erfolgreich. Aber ein Minimum ein Eigeninitiative ist unabdingbar.

    Neu1988 : Sorry für mein Off-Topic und meinen Tonfall.

    Vielleicht besteht außerhalb dieses Threads Interesse an dem Thema WEG-Verwaltung. Vielleicht mach ich eins auf. :/

  • Vielen Dank für die Antworten. Schlauer bin ich jetzt nicht. Liegt denke ich mal nicht an den Erklärungen, sondern weil ich es nicht verstehe. Liegt aber auch nicht an meinen Bemühungen es nicht zu tun...

    Der Verwalter (meist eine Firma oder eine Person) kümmert sich um das ganze Haus – also das sogenannte „Gemeinschaftseigentum“. Das sind z. B.:
    • das Dach, die Fassade, das Treppenhaus,
    • der Garten, der Aufzug, die Heizung usw.

    Der Verwalter sorgt dafür, dass alles in Ordnung ist. Er organisiert z. B. Reparaturen, bezahlt Rechnungen und erstellt wichtige Unterlagen.

    Das Hausgeld ist eine monatliche Zahlung, die du als Wohnungseigentümer an den Verwalter zahlst. Damit werden die gemeinsamen Kosten gedeckt, zum Beispiel:
    • Müllabfuhr,
    • Wasser und Strom für das Treppenhaus,
    • Versicherungen,
    • Reinigung, Hausmeister,
    • Rücklagen für spätere Reparaturen.

    Jeder Eigentümer zahlt anteilig – je nach Größe seiner Wohnung oder nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel.


    Der Wirtschaftsplan ist ein Plan für das kommende Jahr. Darin steht:
    • Welche Ausgaben erwartet werden,
    • wie viel jeder Eigentümer monatlich zahlen muss (Hausgeld),
    • wie viel in die Rücklagen (Spar-Konto fürs Haus) fließt.

    Der Wirtschaftsplan wird in der Eigentümerversammlung besprochen und beschlossen.


    Die Jahresabrechnung kommt nach Ablauf des Jahres. Darin steht:
    • Wie viel Geld wurde tatsächlich ausgegeben?
    • Was wurde geplant, was ist passiert?
    • Hat jemand zu viel oder zu wenig Hausgeld gezahlt?

    Am Ende erfährst du:
    • Bekommst du Geld zurück?
    • Oder musst du nachzahlen?


    Ein einfaches Beispiel:

    Du besitzt eine Wohnung.
    Du zahlst jeden Monat 300 € Hausgeld.
    Am Jahresende wird abgerechnet:
    • Es wurde weniger Heizöl gebraucht → Du bekommst 100 € zurück.
    • Oder es gab eine unerwartete Reparatur → Du musst 50 € nachzahlen.

  • Vielen Dank für die Antworten. Schlauer bin ich jetzt nicht. Liegt denke ich mal nicht an den Erklärungen, sondern weil ich es nicht verstehe. Liegt aber auch nicht an meinen Bemühungen es nicht zu tun...

    Hallo Neu1988: Du / ihr habt jetzt vier Wochen Zeit, die Unterlagen nochmal in Ruhe durchzusehen und zu verstehen. Dann geht ihr beide zur Eigentümerversammlung. Dann noch offene Fragen zur Erhöhung des Hausgeldes bekommt ihr dort beantwortet. Ist persönlich vor Ort auch viel einfacher als schriftlich (zB in einem Forum), da allen Beteiligten dort die Gesamtumstände bekannt sind.

    Also: Blutdruck senken, in Ruhe an die Unterlagen und dann zur Eigentümerversammlung!

    Viel Erfolg dabei!