Beiträge von Toim

    Hab drei ETFS und hab das zu Anfang auch mit Excel gemacht. Allerdings braucht man bei meiner Lösung gar nicht die Kurse. Geht recht simepl über die prozentuale Gewichtung (in €).

    So ähnlich wie hier, nur halt in Excel: https://www.finanzfluss.de/rechner/rebalancing/

    Seit ich Portfolio Performance nutze brauche ich das aber nicht mehr. PP hat dafür ne nützliche Funktion. Siehe hier:

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    Vielleicht kannst du bei der Gelegenheit auch direkt überlegen ob du wirklich 3 ETFs benötigst.

    Sind 3 Vanguard ETFs: FTSE Developed Word, FTSE Emerging Markets, FTSE Developed Europe. Im Gegensatz zum FTSE All-World habe ich halt Emerging Markets und Europa ein bißchen höher gewichtet. Deswegen benötige ich auch 3 ETFs.

    Check das. Wie hast Du den Freistellungsauftrag denn bisher belastet? Waren das Zinsen (die zählen zu 100%) oder ETF-Ausschüttungen oder -Verkäufe (die zählen zu 70%, wenn sie mehr als 50% Aktien enthalten)

    Sowohl Zinsen von einem Tagesgeldkonto als auch Dividenden-Ausschüttungen der ETFs. Die Teilfreistellung habe ich bzw. mein Broker berachtet (Eine Anzeige in der App gibt mir an, inwieweit mein FSA ausgenutzt wurde). Im Dezember gibts noch mal Dividenden, dann werde ich noch ca. 1000 € FSA unausgenutzt haben.

    Nein. Nimm irgendeinen, aber beachte, daß Du typischerweise die ältesten Anteile verkaufst (die den größten Gewinnanteil haben sollten) und das der Gewinn vermutlich nur zu 70% zählt. Wenn Deine Buchhaltung stimmt, ist das kein Problem.

    Ok, dann werde ich soweit Anteile verkaufen, bis der FSA nahezu ausgenutzt ist. Scheint ja egal zu sein, welchen ETF ich dafür hernehme.

    Danke an Alle, die in diesem Thread gepostet haben!

    Grüße

    Toim

    Hallo Forum,

    dieser Thread ist mir schon fast peinlich, weil es ja schon "ein paar" Beiträge zum rollen von ETF-Anteilen gibt. Ich habe aber keine Antwort auf meine Frage gefunden. Daher stelle ich die Frage jetzt doch ;)

    Ich habe 3 verschiedene ETFs in meinem Depot und von 2000 € FSA noch ca. 1000 € FSA ungenutzt (bin verheiratet, daher 2000 €).

    ETF1 ist ca. 31 % im Gewinn, ETF2 ca. 13 % und ETF 3 immerhin noch ca. 9 %

    Ist es in in meinem Fall in irgendeiner Art und Weise relevant, von welchem ETF ich Anteile rolle, um den FSA ganz auszuschöpfen?

    Danke und Gruß

    Toim

    Ich kann mich da meinem Vorposter nur bedingt anschließen. Ich meine, da solltest Du Dich unter der oben angegebenen Telefonnummer genauer informieren. Wenn Du Geld von DE Giro auf NL Tagesgeld und unmittelbar das Geld weiter in eine Festgeldanlage bei derselben Bank steckst, ist da schon ein unmittelbarer Zusammenhang erkennbar, aus dem evtl. auch eine Meldepflicht für Dich hervorgehen kann.

    Kannst ja berichten, was Du in Erfahrung bringst. Interessiert bestimmt auch andere hier.

    Die IBAN von Ayvens beginnt mit NL, ist also nicht Deutsch.

    Bzgl. der Frage des Threaderstellers: Du kannst auch hier anrufen und fragen: 0800 1234 111 (entgeltfrei) (https://www.bundesbank.de/de/service/mel…-z10-15--613458)

    Habe ich selber schon getan. Weil ich einem Bekannten bei der Eröffnung eines Leaseplan-Kontos behilflich war und er mit einem Schlag 15.000 € auf sein Tagesgeldkonto dort eingezahlt hat. Mir wurde dort kompetent und freundlich Auskunft erteilt.

    Hallo,

    interessanterweise habe ich ähnlich klingende Passsagen auch bei anderen ETF-Anbietern gefunden:

    Zitat

    Für jeden Teilfonds von AMUNDI ETF ICAV wird ein gesonderter Pool von Vermögenswerten angelegt und unterhalten. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Teilfonds sind von denen anderer Teilfonds sowie von denen der Verwaltungsgesellschaft getrennt, und es besteht keine gegenseitige Haftung. Der Teilfonds ist nicht haftbar, wenn die Verwaltungsgesellschaft oder ein beauftragter Dienstleister ausfällt oder in Verzug gerät.

    aus dem Basisinformationsblatt des IE0009HF1MK9 von Amundi


    Zitat

    Die Vermögenswerte des Fonds werden verwahrt durch seine Verwahrstelle, die State Street Custodial Services (Ireland) Limited (d„Verwahrstelle“). Im Falle einer Insolvenz der Verwaltungsgesellschaft sind die Vermögenswerte des Fonds, die von der Verwahrstelle verwahrt werden, nicht betroffen. Dennoch kann der Fonds im Falle der Insolvenz der Verwahrstelle oder einer in ihrem Namen handelnden Person einen finanziellen Verlust erleiden. Dieses Risiko wird allerdings zu einem gewissen Grad abgemildert durch die Tatsache, dass Verwahrstelle rechtlich verpflichtet ist, ihre eigenen Vermögenswerte von denen des Fonds zu trennen. Die Verwahrstelle ist zudem gegenüber dem Fonds und den Anlegern haftbar für jeden Verlust, der unter anderem aus ihrer Fahrlässigkeit, ihrem Betrug oder ihrer vorsätzlichen Nichterfüllung von Pflichten entsteht (vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen). Als Anteilinhaber des Fonds können Sie keinen Anspruch auf das britische Financial Services Compensation Scheme oder einen anderen Entschädigungsplan in Bezug auf den Fonds geltend machen, falls der Fonds nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen.

    aus dem Basisinformationsblatt des IE00B4L5Y983 von iShares


    Xtrackers formuliert es verklausuliert; in etwa so: "Das Sondervögen sollte geschützt sein" aber nicht explizit "Das Sondervermögen ist geschützt". Kleiner aber feiner Unterschied.

    Zitat

    Das Sondervermögen wird vom eigenen Vermögen der Verwaltungsgesellschaft DWS Investment S.A. getrennt gehalten. Die Insolvenz oder ein Zahlungsausfall der Verwaltungsgesellschaft sollten nicht dazu führen, dass der Fonds einen finanziellen Verlust in Bezug auf sein Vermögen erleidet. Im Fall der Insolvenz oder eines Zahlungsausfalls der Verwahrstelle State Street Custodial Services (Ireland) Limited, Irland sollten die von der Verwahrstelle für den Fonds gehaltenen Wertpapiere geschützt sein; allerdings kann der Fonds einen Verlust im Zusammenhang mit Barmitteln und bestimmten anderen nicht gesicherten Vermögenswerten erleiden. Durch Bareinlagen des Fonds bei anderen Kreditinstituten kann Anlegern ebenfalls ein finanzieller Verlust entstehen, wenn diese Anlagen nicht durch bestehende Einlagensicherungssysteme geschützt sind. Die Anlagen des Fonds sind nicht durch ein Anlegerentschädigungs- oder -sicherungssystem geschützt

    aus dem Basisinformationsblatt des IE00BJ0KDQ92von Xtrackers

    Hallo,

    habe eine Frage zu diesem Artikel: https://www.finanztip.de/daily/etf-geht…-geld-dann-weg/

    Ich bin beim Durchlesen des Basisinformationsblattes des IE00BK5BQX27 (Vanguard FTSE Developed Europe UCITS ETF) auf folgende Passage gestoßen:

    Zitat

    Die Vermögenswerte des Fonds werden von seiner Verwahrstelle verwahrt. Im Falle einer Insolvenz von VGIL bleiben die von der Verwahrstelle verwahrten Vermögenswerte des Fonds unberührt. Im Falle der Insolvenz der Verwahrstelle oder einer Stelle, die in ihrem Namen handelt, kann der Fonds jedoch einen finanziellen Verlust erleiden. Dieses Risiko wird zu einem gewissen Grad dadurch gemildert, dass die Verwahrstelle durch Gesetze und Vorschriften verpflichtet ist, ihre eigenen Vermögenswerte von den Vermögenswerten des Fonds zu trennen. Die Verwahrstelle haftet gegenüber dem Fonds und den Anlegern auch für Verluste, die unter anderem durch Fahrlässigkeit oder Betrug ihrerseits oder durch vorsätzliche Nichterfüllung ihrer Pflichten entstehen (vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen). Es gibt keine Entschädigungs- oder Garantieregelung, die Sie vor einem Ausfall der Verwahrstelle des Fonds schützt.

    Diese Aussage von Vanguard widerspricht dem Artikel von Finanztip. Weiß einer hier, woher dieser Gegesatz rührt?

    Danke und Gruß

    toim

    Handeln tue ich natürlich nur zu Xetra-Öffnungszeiten. Ein exorbitanter Spread ist daher nicht möglich.

    In dem Beispiel aus dem Eröffnungspost zahle ich 551,40 € für 6 ETF-Anteile. 551,4 / 6 = 91,9. Das ist exakt der Kurswert eines ETF-Anteils (91,90 €).

    Die Zuwendungen erhält der Handelsplatz höchstwahrscheinlich vom Fondsanbieter. Evtl. erhält der Broker auch diese direkt vom Fondsanbieter. Das entzieht sich meiner Kenntnis.

    Die Frage ist hier, inwiefern sich die Zuwendungen schmälernd auf die Wertenwicklung meiner ETF-Anteile Auswirken (Punkt 3 in dem Beispiel-PDF). Im ersten Jahr wären 3 € von 551,40 € genau -0,54%. Diese 3 € kommen aber nicht von meinem Geld (sh. Rechnung im zweiten Absatz).

    Wenn ich "angezapft" werde, wie Du sagst, dann würde ich das gern genauer verstehen.

    Hallo Forum,

    hier soll es um Zuwendungen beim ETF-Kauf gehen. In diesem Beispiel (siehe PDF im Anhang) erhält mein Broker 3 € an Zuwendungen vom Handelsplatz. Ich selber zahle 0 € an den Broker und muss nur die laufenden ETF-Kosten (Produktkosten) tragen. Beim fingierten Ausstieg nach 3 Jahren erhält der Broker erneut 3 € an Zuwendungen.

    Was ich jetzt nicht so recht verstehe, ist, warum die Auswirkungen der Gesamtkosten auf die Wertenwicklung die 6 € an Zuwendungen mit enthalten. Klar ist es gut, wenn es Transparenz über die Kosten gibt. Aber diese 6 € haben ja für mich bzw. mein Depot keine direkten Auswirkungen, oder?

    Danke und Gruß

    toim

    Hallo Forum,

    habe Anfang des Jahres ein VL-Depot bei der Finanztip-Empfehlung Finvesto eröffnet. Vorgestern bekam ich eine Nachricht, dass meine Zustimmung zu neuen Bedingungen, Preisen und Leistungen (gültig ab 1.8.) nötig ist. Kundefreundlich wäre es ja schon, wenn es eine Markierung der geänderten Stellen in den relevanten Dokumenten geben würde. So kundenfreundlich ist Finvesto aber leider Gottes nicht. Ich überblicke leider nicht, was sich genau geändert haben soll. Daher meine Frage: Hat hier jemand einen Überblick, was sich exakt geändert hat?

    Beste Grüße

    toim