Beiträge von andiii_98

    ich bin heute noch angestellter und meine Frau noch angestellte also beide arbeiten und wir beide sind in der GKV versichert

    Pflichtversichert oder freiwillig?

    Und was ist der Plan bzgl. deiner Frau? Arbeitet sie angestellt weiter? Was ist mit den Kindern? Wie alt sind sie? Was machen die?

    (Das sind Fragen zur GKV, die gar nichts damit zu tun haben, ob du angestellt, selbstständig oder Privatier bist. Die Modalitäten sind immer gleich.)

    Die oben von anderen angegebenen Quellen sind derart widersprüchlich, daß ich mich darauf nicht verlassen würde - und dann heißt es ja, es komme auf den Einzelfall an.

    Im Steuerbescheid erscheinen z.B. Bruttoentgeltumwandlungen nicht. Man könnte so auf die Idee kommen, Bruttogehalt z.B. in eine Altersvorsorge zu wandeln.

    Bzgl. Angabe in der Steuererklärung - meine Kapitalerträge stehen da nicht bzw. nur die noch nicht direkt von der Bank versteuerten.

    Allerdings wird bei der Berechnung des Kindsunterhalts das Gesamteinkommen ermittelt (also alles, was der Arbeitgeber zahlt, inkl Entgeltwandlungen) und anschließend ggfs. als abziehbar angerechnet. Wenn das im Jugendamt über die Beistandschaft läuft, machen die es genauso. Das „Amt“ weiß also, wie es geht, fragt sich nur, wer mit wem dort spricht ;)

    Ähnlich berechnet das „Amt“ das, wenn es um Jugendhilfemassnahmen geht (SGB VIII, wenn ich mich nicht irre).

    Und dann stellt sich die Frage, wie rechtssicher es ist, dass jemand mit 100.001 € einen erheblichen Betrag zahlen muss, jemand mit 99.999 € jedoch keinen Cent und so nach allen Abzügen erheblich besser da steht, als jemand mit 2 € mehr brutto. Ich könnte mir vorstellen, dass dazu Klagen anhängig sind, außer natürlich es gibt irgendwelche Abstufungen bei den zu zahlenden Beträgen.

    Also - ab zum Fachanwalt.

    Übrigens gibt’s eine Internetseite, die auch hier hilfreich ist:

    Elternunterhalt: Wer muss für pflegebedürftige Eltern zahlen
    Erwachsene Kinder müssen sich nur dann an den Pflegekosten ihrer Eltern beteiligen, wenn sie selbst mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen.
    www.finanztip.de

    Angesichts des unklaren „angemessenen Selbstbehalts“ verweise ich nochmal auf einen Fachanwalt.

    Wenn man um die Zahlung herumkommen möchte, bleibt nur der Weg, die Arbeitszeit und so das Einkommen zu verringern.

    Bis zu einem Brutto von 96600€ hat das auch keine Auswirkung auf die gesetzliche Rente, da oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Bleiben 3500€ für weitere Einnahmen (Kapitalerträge, Vermietung…).

    Dinge wie Direktversicherung würden die Einkünfte nicht senken. Es ist aber sicher möglich, bestimmte Kosten (Steuern, Beiträge zur KV, RV, ALV, Werbungskosten, private Altersvorsorge…) zum Abzug zu bringen. Da auf die Düsseldorfer Tabelle verwiesen wird - da kann ziemlich viel vom Einkommen runtergerechnet werden.

    Evtl kann es hilfreich sein, kurzfristig einen passenden Anwalt (Sozialrecht, Familienrecht) zu konsultieren, wenn man gestalterisch tätig werden will.

    (Weiß jemand, wie hoch die Beträge sind, die das Amt dann fordert? Das kann bei knapp über 100 k€ m.E. nicht allzu viel sein, da jemand mit 99.999 € nichts zahlt.)

    wenn es darum ging, von mir mehr einzufordern, als ihr zusteht, hätte sie sich damit nicht soviel Zeit lassen müssen.

    (...)

    Ich denke, es wäre für mich günstiger, eher monatlichen Unterhalt als eine höhere Einmalzahlung zu leisten, weil ich den Unterhalt steuerlich absetzen kann.

    Letztlich kann sie immer fordern, bis ihr gegenseitig vereinbart, darauf zu verzichten. Ob du die Forderung erfüllen musst, steht auf einem anderen Blatt, aber beschäftigen musst du dich damit. Deswegen mein Vorschlag bzgl. des Verzichts.

    Zu den Steuern:
    https://www.finanztip.de/ehegattenunter…euererklaerung/

    Wenn du es als Sonderausgabe über Anlage U machst, entsteht ein Ausgleichsanspruch an deine Ex-Frau.
    Das könntet ihr z.B. so vereinbaren, dass du auf jeden Fall den Maximalbetrag absetzen kannst. Bei 3*13000 € (also in 3 Jahren jeweils den Maximalbetrag absetzen), kommst du besser weg, als über 2 Kalenderjahre 24*1600 €.

    Und zum Anwalt:

    Der macht das, wofür du ihn beauftragst. Wenn du nur die Prüfung der Vereinbarung willst, ohne Schriftverkehr und Anwesenheit vor Gericht, macht er das.


    edit:
    Mit fällt gerade der ISUV ein (http://www.isuv.de). Wenn du da Mitglied wirst (keine 100 € im Jahr) hast du eine anwaltliche Erstberatung inklusive. Das wäre wohl die Discounter-Lösung, wobei ich nicht weiß, was in dieser Erstberatung enthalten ist.

    Ich würde dir dringend einen eigenen Anwalt empfehlen.

    Du schreibst selbst, dass ein Ausgleichsanspruch über mehr als 300.000 € besteht, sie aber nur 60.000 € fordert. Das kann natürlich Nächstenliebe sein, kann aber auch sein, dass der gegnerische Anwalt etwas weiß, was du nicht weißt - nämlich, dass die 60.000 € schon über dem liegen, was ihr zusteht, aus welchen Gründen auch immer.

    Du kannst natürlich auch sagen, dass du die 1600 * 24 an Unterhalt in einem Betrag zahlst und mit 100.000 € insgesamt das Thema abschließt.

    Wichtig wäre wohl noch, in die Scheidungsfolgenvereinbarung aufzunehmen, dass auf jegliche zukünftige Forderungen verzichtet wird.

    Bei einem Vermögen von 700.000 € + Altersvorsorgeansprüche (mutmaße ich), wäre es mir 10.000 € für einen Anwalt wert, um am Ende die Situation abschließend geklärt zu haben.

    Also eher nicht so dolle, oder wie darf ich das verstehen?

    Welche zum Beispiel? Werden Gutschriften nicht gebucht, oder klappen Abbuchungen aufs Referenzkonto nicht?

    Zu den Problemen gabs Threads hier im Forum, ich war zum Glück nicht betroffen.

    Ich nutze das TR-Konto nicht als Tagesgeldersatz für hohe Beträge. Da kommt höchstens kurzfristig was drauf, um zu kaufen.

    Die diversen Baader-Konstrukte (finanzen.net Zero, Smartbroker+, Scalable) sind nicht teurer (bei Finanzen.net zero kosten die Trades keine zusätzlichen Gebühren), der Service ist ebenfalls eher nicht so dolle, aber das Konto ist ein eindeutiges Konto.


    Wenn man Service will, wären z.B. Targo für 4,90 pro Trade, Flatex für 7,90 pro Trade oder der alte Smartbroker/DAB BNP Paribas für 9 € pro Trade sicher die bessere Wahl.

    Die App ist besser als der Webauftritt, wobei ich den Webauftritt nutze, um Dokumente runterzuladen. Da bin ich altmodisch und möchte die pdfs bei mir haben.

    Ansonsten ist es halt ein Neobroker mit mühsamem bis nicht existentem Kundenservice. Dieses Jahr gab es alle möglichen Probleme mit Buchungen...

    Was mich persönlich stört, ist dieses intransparente Tagesgeld-Geldmarktfonds-Sonstwas-Konstrukt. Auch hier bin ich altmodisch - ich möchte selbst entscheiden und wissen, wo mein Geld ist.