Wenn man um die Zahlung herumkommen möchte, bleibt nur der Weg, die Arbeitszeit und so das Einkommen zu verringern.
Bis zu einem Brutto von 96600€ hat das auch keine Auswirkung auf die gesetzliche Rente, da oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Bleiben 3500€ für weitere Einnahmen (Kapitalerträge, Vermietung…).
Dinge wie Direktversicherung würden die Einkünfte nicht senken. Es ist aber sicher möglich, bestimmte Kosten (Steuern, Beiträge zur KV, RV, ALV, Werbungskosten, private Altersvorsorge…) zum Abzug zu bringen. Da auf die Düsseldorfer Tabelle verwiesen wird - da kann ziemlich viel vom Einkommen runtergerechnet werden.
Evtl kann es hilfreich sein, kurzfristig einen passenden Anwalt (Sozialrecht, Familienrecht) zu konsultieren, wenn man gestalterisch tätig werden will.
(Weiß jemand, wie hoch die Beträge sind, die das Amt dann fordert? Das kann bei knapp über 100 k€ m.E. nicht allzu viel sein, da jemand mit 99.999 € nichts zahlt.)