Beiträge von andiii_98

    Übrigens gibt’s eine Internetseite, die auch hier hilfreich ist:

    Elternunterhalt: Wer muss für pflegebedürftige Eltern zahlen
    Erwachsene Kinder müssen sich nur dann an den Pflegekosten ihrer Eltern beteiligen, wenn sie selbst mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen.
    www.finanztip.de

    Angesichts des unklaren „angemessenen Selbstbehalts“ verweise ich nochmal auf einen Fachanwalt.

    Wenn man um die Zahlung herumkommen möchte, bleibt nur der Weg, die Arbeitszeit und so das Einkommen zu verringern.

    Bis zu einem Brutto von 96600€ hat das auch keine Auswirkung auf die gesetzliche Rente, da oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Bleiben 3500€ für weitere Einnahmen (Kapitalerträge, Vermietung…).

    Dinge wie Direktversicherung würden die Einkünfte nicht senken. Es ist aber sicher möglich, bestimmte Kosten (Steuern, Beiträge zur KV, RV, ALV, Werbungskosten, private Altersvorsorge…) zum Abzug zu bringen. Da auf die Düsseldorfer Tabelle verwiesen wird - da kann ziemlich viel vom Einkommen runtergerechnet werden.

    Evtl kann es hilfreich sein, kurzfristig einen passenden Anwalt (Sozialrecht, Familienrecht) zu konsultieren, wenn man gestalterisch tätig werden will.

    (Weiß jemand, wie hoch die Beträge sind, die das Amt dann fordert? Das kann bei knapp über 100 k€ m.E. nicht allzu viel sein, da jemand mit 99.999 € nichts zahlt.)

    wenn es darum ging, von mir mehr einzufordern, als ihr zusteht, hätte sie sich damit nicht soviel Zeit lassen müssen.

    (...)

    Ich denke, es wäre für mich günstiger, eher monatlichen Unterhalt als eine höhere Einmalzahlung zu leisten, weil ich den Unterhalt steuerlich absetzen kann.

    Letztlich kann sie immer fordern, bis ihr gegenseitig vereinbart, darauf zu verzichten. Ob du die Forderung erfüllen musst, steht auf einem anderen Blatt, aber beschäftigen musst du dich damit. Deswegen mein Vorschlag bzgl. des Verzichts.

    Zu den Steuern:
    https://www.finanztip.de/ehegattenunter…euererklaerung/

    Wenn du es als Sonderausgabe über Anlage U machst, entsteht ein Ausgleichsanspruch an deine Ex-Frau.
    Das könntet ihr z.B. so vereinbaren, dass du auf jeden Fall den Maximalbetrag absetzen kannst. Bei 3*13000 € (also in 3 Jahren jeweils den Maximalbetrag absetzen), kommst du besser weg, als über 2 Kalenderjahre 24*1600 €.

    Und zum Anwalt:

    Der macht das, wofür du ihn beauftragst. Wenn du nur die Prüfung der Vereinbarung willst, ohne Schriftverkehr und Anwesenheit vor Gericht, macht er das.


    edit:
    Mit fällt gerade der ISUV ein (http://www.isuv.de). Wenn du da Mitglied wirst (keine 100 € im Jahr) hast du eine anwaltliche Erstberatung inklusive. Das wäre wohl die Discounter-Lösung, wobei ich nicht weiß, was in dieser Erstberatung enthalten ist.

    Ich würde dir dringend einen eigenen Anwalt empfehlen.

    Du schreibst selbst, dass ein Ausgleichsanspruch über mehr als 300.000 € besteht, sie aber nur 60.000 € fordert. Das kann natürlich Nächstenliebe sein, kann aber auch sein, dass der gegnerische Anwalt etwas weiß, was du nicht weißt - nämlich, dass die 60.000 € schon über dem liegen, was ihr zusteht, aus welchen Gründen auch immer.

    Du kannst natürlich auch sagen, dass du die 1600 * 24 an Unterhalt in einem Betrag zahlst und mit 100.000 € insgesamt das Thema abschließt.

    Wichtig wäre wohl noch, in die Scheidungsfolgenvereinbarung aufzunehmen, dass auf jegliche zukünftige Forderungen verzichtet wird.

    Bei einem Vermögen von 700.000 € + Altersvorsorgeansprüche (mutmaße ich), wäre es mir 10.000 € für einen Anwalt wert, um am Ende die Situation abschließend geklärt zu haben.

    Also eher nicht so dolle, oder wie darf ich das verstehen?

    Welche zum Beispiel? Werden Gutschriften nicht gebucht, oder klappen Abbuchungen aufs Referenzkonto nicht?

    Zu den Problemen gabs Threads hier im Forum, ich war zum Glück nicht betroffen.

    Ich nutze das TR-Konto nicht als Tagesgeldersatz für hohe Beträge. Da kommt höchstens kurzfristig was drauf, um zu kaufen.

    Die diversen Baader-Konstrukte (finanzen.net Zero, Smartbroker+, Scalable) sind nicht teurer (bei Finanzen.net zero kosten die Trades keine zusätzlichen Gebühren), der Service ist ebenfalls eher nicht so dolle, aber das Konto ist ein eindeutiges Konto.


    Wenn man Service will, wären z.B. Targo für 4,90 pro Trade, Flatex für 7,90 pro Trade oder der alte Smartbroker/DAB BNP Paribas für 9 € pro Trade sicher die bessere Wahl.

    Die App ist besser als der Webauftritt, wobei ich den Webauftritt nutze, um Dokumente runterzuladen. Da bin ich altmodisch und möchte die pdfs bei mir haben.

    Ansonsten ist es halt ein Neobroker mit mühsamem bis nicht existentem Kundenservice. Dieses Jahr gab es alle möglichen Probleme mit Buchungen...

    Was mich persönlich stört, ist dieses intransparente Tagesgeld-Geldmarktfonds-Sonstwas-Konstrukt. Auch hier bin ich altmodisch - ich möchte selbst entscheiden und wissen, wo mein Geld ist.

    Da ich diese Summe nicht noch auf den laufenden Kredit packen möchte gibt es vom Anwalt Option 2, wo allerdings noch ein paar Fragen offen sind.

    Hm, nach meinem Verständnis gehört ihr das halbe Haus mit allen Rechten und Pflichten, wenn sie im Grundbuch bleibt. Also inkl. allen Wertveränderungen. Dazu könnte sie Miete fordern, weil du ihre Hälfte mit bewohnst.

    Ich hatte mir sowas auch vorgestellt, meine Anwältin hat aber deutlich davon abgeraten, wegen des Konfliktpotentials über Jahre.

    Meinen bescheidenen Kenntnissen zu Folge gelten für den Aufgabenkanon von Jugendämtern übrigens gesetzliche Grundlagen, hier insbesondere das SGB VIII. Alles andere klingt abenteuerlich.

    Nun, die Beistandschaften orientieren sich an der Düsseldorfer Tabelle, die nicht vom Gesetzgeber beschlossen wird/wurde. Darin ist für den Unterhaltszahler eine Warmmiete von 520 € vorgesehen, was in den allermeisten Regionen Deutschlands keine kindgerechte Wohnung hergibt.

    Wenn das Jugendamt ins Spiel kommen, versuchen sie so viel Unterhalt wie möglich rauszupressen, im Zweifel bis zum Selbstbehalt, in dem diese 520 € Warmmiete vorgesehen sind.

    Da spielen also die Kinder und der Kontakt der Kinder zum Elternteil keine Rolle, sondern das Interesse des Jugendamts, möglichst wenig Unterhaltsvorschuss zahlen zu müssen.

    (Übrigens sind Fälle aktenkundig, in denen Jugendämter versucht haben, Unterhalt bis zum Selbstbehalt zu fordern, das zuständige Gericht aber eine angemessene Miete für eine kindgerechte Wohnung berücksichtigt hat.)


    Bzgl Unterhalt beziehst du dich evtl auf diesen Artikel:
    https://www.finanztip.de/barunterhalt/

    Darin ist beschrieben, wie sich der Unterhalt bei den verschiedenen Betreuungsmodellen berechnet. Beim Wechselmodell geht es um beide Einkommen, beim Residenzmodell um das Einkommen des Elternteils, das nicht hauptbetreuut.

    hab mit dem Labo Kontakt gehabt

    (...)

    Bei der Polizei ist es ebenfalls hinterlegt.

    Hallo Pju - für mich stellt sich zunächst die Frage, was "Labo" ist und was die Polizei mit einer Wohnsitzmeldung zu tun hat.

    Du kannst beim Finanzamt Widerspruch einlegen, was innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung des Steuerbescheids passieren muss. Genaue Frist und Vorgehensweise sind im Steuerbescheid beschrieben.

    Hat das Finanzamt als Begründung für die Ablehnung angegeben, dass der Grund die fehlende Abmeldung ist?

    In der Steuererklärung muss das Datum der Trennung eingetragen sein. Ist da das richtige Datum drin? Hast du dem Finanzamt das "Dauerhafte Getrenntleben" mitgeteilt? Dafür gibt es Formulare.


    Zitat


    Mehr kann ich einfach nicht machen, zahle Miete und Co alles alleine und erhalte nur Kindesunterhalt von ihm.

    Das verstehe ich nicht. Der Unterhalt dient dazu, die Kosten der Kinder zu decken. Also täglichen Bedarf, aber auch eine entsprechend größere Wohnung und anteilig Nebenkosten.
    Für deinen eigenen Bedarf bist du selbst verantwortlich, auch finanziell.

    Hm, ok.


    Ohne die Rechtslage zu kennen, würde ich mit der Position rangehen, bestenfalls die Differenz des Preises der neuen Pfosten/Dreiecke zu den verbauten Teilen zu zahlen.

    Lohn/Anfahrt für den Bau hast du bereits bezahlt.


    Edit - um wie viel passen die Abmessungen nicht?

    (Ich könnte mir vorstellen, dass Baufirmen gewisse Spielräume haben. Eine wirklich zu 100 % gerade Wand habe ich nämlich zB noch nirgends gesehen und das ist wohl in gewissen Grenzen ok.)

    habe gestern beiSM+ 80 ETF_ A0RPWH verkauft.

    Der Wert ist 8224,80. Warum werden aber nur 7981,84 ausbezahlt? Ausmachender Betrag!!!

    Was sagt "SM+" zu dieser Frage?

    Was steht denn noch alles auf der Abrechnung?
    Woher kennst du den Wert?

    Die Info ist bisher zu dünn, um sinnvoll antworten zu können?

    Ich soll für diesen Umbau/Neubau 2.450 EUR bezahlen.

    Aber das ich nun 5 neue Pfosten und 2 neue Giebeldreiecke bezahlen soll, irritiert mich. Der Fehler liegt nicht auf meiner Seite.

    Sind diese 2450 € nur die Kosten für die Pfosten und Dreiecke oder ist da auch Lohn, Anfahrt und alles mögliche andere drin?

    Wenn sie dir die Kosten für die neuen Pfosten und Dreiecke berechnen (wollen), dann müssen sie m.E. auch die Kosten für die falsch eingebauten Pfosten und Dreiecke gutschreiben. Mit denen fängst du nichts an und hast sie auch nicht bestellt.