Kann man grundsätzlich so sehen, allerdings sehe ich den Unterschied zu Gold nicht.
Soweit mir bekannt ist, wird in der Bitcoin Community aber deutlich über die Vorteile bzw. Unterschiede gesprochen. Siehe zum Beispiel hier: https://www.blocktrainer.de/wissen/blocktr…-von-gutem-geld
Da gibt es diese interessante Grafik:
Daher wäre für mich die entscheidende Frage ob diese Unterschiede steuerrechtlich ebenfalls ausreichend sind, um eine andere Einkategorisierung zu ermöglichen.
Darüber hinaus hat der Bundesfinanzhof ja erst 2023 geurteilt, dass Kryptowährungen aus diversen Gründen als „sonstige Wirtschaftsgüter“ zu bewerten sind. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass sich die Situation nur drei Jahre später so signifikant geändert haben soll, dass man dies begründen könnte.
Ich hätte das Urteil anders interpretiert. Der BFH hat diese Einordnung nach §23 unter den damals geltenden Bedingungen als korrekt angesehen.
Das der BFH hier eine verfassungsrechtliche Beurteilung der korrekten Einordnung vorgenommen hat, hätte sich mir hier nicht erschlossen. Insbesondere nicht, die Frage ob die Einordnung nach §20 hätte erfolgen können oder das es niemals möglich wäre es anders einzuordnen.
Wenn versucht wird, Kryptowerte isoliert zu besteuern, wird es sicherlich viele Klagen geben, die gute Chancen haben, erfolgreich zu sein.
Auch hier käme es natürlich auf die Begründung des Gesetzgebers an und ist pauschal schwer zu beurteilen. Trotzdem hätte ich aus den bisher bekannten Informationen auch Zweifel ob sich eine komplett neue Sonderregelung ergeben könnte.