und bei der Versteuerung kürzt es sich dann raus
Du gehst halt immer davon aus, dass der Steuersatz in der Entnahmephase identisch ist, mit dem Steuersatz in der aktiven Phase. Diese Annahme halte ich für grob unrealistisch für die meisten Anleger.
und bei der Versteuerung kürzt es sich dann raus
Du gehst halt immer davon aus, dass der Steuersatz in der Entnahmephase identisch ist, mit dem Steuersatz in der aktiven Phase. Diese Annahme halte ich für grob unrealistisch für die meisten Anleger.
Das verstehe ich nicht so ganz.
den Nachteil der höheren (nachgelagerten) Besteuerung
Je höher die Erträge, desto höher dieser Nachteil.
nicht durch die positive steuerfreie Ansparzeit ausgleichen
Der Wegfall der VAP betrifft alle Assetklassen.
Beachte bitte:
1. Wir diskutieren hier nicht, welche Aktienquote sinnvoll ist, sondern über die Verteilung der Produkte über die Depots, wenn man sich auf eine Aktienquote festgelegt hat (z.B. 60/40).
2. Bei Aktienprodukten im freien Depot hast Du eine Teilfreistellung von 30%. Im AVD nicht, da musst Du immer 100% versteuern. Bei Zinsprodukten wird sowieso immer 100% versteuert.
3. Es gibt nicht nur 25-jährige, die ein AVD abschließen wollen. Bei einem 55-jährigen ist die VAP-freie Ansparzeit vss. kürzer, als die Rentenzeit.
Vorsicht. Es geht nicht darum im AV-Depot bereits mit einem 'Sicherheitsbaustein' anzusparen, sondern darum, dass man einige Jahre vor dem Rentenbeginn das AV-Depot in Richtung 'Sicherheit' umzuschichten. Das ist ja innerhalb des AV-Depots steuerfrei möglich.
Vorsicht. Das sind zwei verschiedene, unabhängige Strategien.
Du sagst: Als junger Mensch kann man 100% Aktien machen, aber rechtzeitig vor Rentenbeginn teilweise in sicherere Anlagen umschichten um das Risiko eines Aktiencrashs zu reduzieren. Das Umschichten im ADV hat den Vorteil, dass zunächst keine Steuer anfällt.
samot sagt: Ich habe sowieso ein Mischportfolio, also teilweise Aktien und einen Sicherheitsbaustein. Dann macht er nicht in beiden Depots die gleiche Aufteilung (z.B. 60:40), sondern die renditestärkeren Aktien im privaten Depot (zu 70% mit ZASt besteuert) und die Zinsprodukte im AVD (zu 100% mit pers. Steuersatz besteuert). Er hat also die Produkte, die voraussichtlich geringere Gewinne erzeugen in dem Depot, bei dem die Gewinne bei Auszahlung höher besteuert werden.
Das sind zwei geschickte Strategien, die eigentlich nichts miteinander zu tun haben. In der zweiten Strategie ist jedoch zu beachten, dass ein Teil des Sicherheitsbausteins auch im freien Depot sein sollte, damit man schlechte Aktienzeiten überbrücken kann. Aber die Strategien lassen sich ja kombinieren.
Na, wenn jemand der 45 Jahre gearbeitet hat, dann in der Rente wenn auch nur zum Teil weiterarbeiten?
Dieser Mensch, der aus finanziellen Gründen weiter arbeiten muss, hat aber kein Steuerproblem und braucht die Aktivrente nicht.
die einzigen die profitieren sind nach lesart hier die besonders langjährig Versicherten
Nein, da für diese Gruppe die Aktivrente nicht gilt, da die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht wurde.
Hintergrund ist, dass ich es beschämend finde, dass man offenbar in diesem Land auch in der Mittelschicht nicht mehr von seiner Rente allein leben kann.
Ich halte es für ungeschickt, vorzeitig in Rente zu gehen, wenn man sich nicht vorher durchgerechnet hat, ob es finanziell reicht.
Im übrigen habe ich schon immer die GRV nur als eine Grundabsicherung verstanden. Zumindest jemand aus der Mittelschicht sollte das Wort "Rentenlücke" schon verstehen können.
Die Aktivrente hat nichts mit Rente zu tun, sie ist ein Steuerfreibetrag für ältere Arbeitnehmer.
Es sollte ergänzt werden, dass dieser Freibetrag nur für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit aus sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen gilt, also nicht z.B. für Gewerbeeinnahmen, Mieten, Renten etc.
Das Wertpapierportfolio dient daher vor allem dem Komfort-Konsum.
Bei mir auch. Das täglich Brot ist gesichert.
Für Urlaub etc. brauche ich aber keine feste Monatsentnahme. Das müsste ich ja dann teilweise wieder sparen/anlegen, was unsinnig wäre. Also werde ich einfach nach Bedarf entnehmen und höchstens bei der jährlichen Rückschau prüfen, ob das im Rahmen war.
mit einer Art "intuitiven Regel"
So kann man das nennen. In der Ansparphase hat das auch geklappt. Ich habe nicht per Sparplan investiert, sondern nach Kassenlage. Hat bei mir funktioniert. Wenn Geld auf dem Konto war, hat das mich nicht automatisch zum Ausgeben verführt, sondern zum Anlegen. Es wird genug zum Vererben übrig bleiben, auch wenn ich es nicht genau kalkuliere.
Ich rechne mit einer konservativen Rendite von 6%
6% in einem Mischportfolio soll konservativ sein? Warum kommen Georg und andere auf eine Entnahmequote von 3,3% für ein Aktienportfolio?
Noch ein kleiner Hinweis für Mischu : Eine Rente ohne Abschläge mit 65 ist natürlich merklich geringer, als eine Rente mit 67.
Wo hattest Du die angeblichen 14,4% nochmal her?
14,4% Abschlag für 2 Jahre nach neuer Regelung? Wo hast Du das denn her??
Kleiner Hinweis: Eine Rente wird lebenslang gezahlt. Sie kann also bei Rentenbeginn mit 65 nicht genauso hoch sein, wie bei Rentenbeginn mit 67.
BlackRock verkauft hier einen klassischen Covered-CaII-Ansatz auf Bitcoin.
Um zum Hauptthema zurück zu kommen:
Das gibt es natürlich auch auf Gold: Gold mit Ausschüttungen | A4AH1M.
Stell dir einfach für einen Moment vor, wir haben das Jahr 2010, du wärst Japaner und dein Elternhaus stünde in Fukushima... Alle anderen Annahmen identisch.
Das wäre natürlich der Jackpot gewesen, denn die Entschädigungen von TEPCO und Staat waren sehr großzügig.
Nur rein finanziell betrachtet natürlich.
Warum sollte sich der Vermieter mit 2 Monatsmieten Kaution begnügen, wenn Drei gesetzlich möglich sind?
Ich nutze als Vermieter die ges. Höchstgrenze meistens nicht aus.
Ein ETF ist sicherlich die bequemere Geldanlage. Den kann (soll) man kaufen und liegen lassen und muss sich um nichts kümmern. Eine vermietete Wohnung ist auch eine Nebenbeschäftigung, obwohl der Zeitaufwand mit etwas Erfahrung und Routine sehr übersichtlich ist.
Daher kann ich mir durchaus auch vorstellen, mittelfristig den Immobilienanteil zu reduzieren zugunsten von Depot (oder Kindern). Ich bin aber großer Fan von Diversifikation, daher würde ich die Assetklasse nicht komplett aufgeben.
Hinzu kommt, dass die Immobilien sehr unterschiedlich sind. Auf der einen Seite der Rentner, dem ich nur einmal pro Jahr eine Abrechnung schicke und nie etwas höre und auf der anderen Seite eine zimmerweise Vermietung an eine Studenten-WG, wo immer etwas ist. Letzteres ist eher ein Nebenjob, aber eben mit gutem finanziellem Ergebnis.
Unsanierte Objekte aus den 60iger haben ihre Tücken.
Definitiv. Aber meist auch die besten Renditen. Die neuwertige Wohnung in der Innenstadt würde ich aus Renditegesichtspunkten eher verkaufen.
steht mein Entschluss eigentlich fest: Die Wohnungen werden verkauft
Ich würde keinen Radikalschnitt machen, sondern die Objekte einzeln nach Rendite (mal berechnet?) und Pflegeaufwand begutachten und idealerweise nur bei einem Mieterwechsel am Markt anbieten. Du bist vermutlich noch sehr jung und hast keinen Zeitdruck.
Ich würde aber auch eher bei der eigengenutzten Immobilie tilgen, als alles nur ins Depot zu stecken. Noch 300k in 15 Jahren, steuerlich nicht absetzbar, wären gar nicht meine Planung!
aber du wirst dein Kapital auch zu einem anderen Anbieter mitnehmen können, der sich ggf. auf Auszahlpläne spezialisiert hat.
Die gleiche Aussage (mit Rente statt Auszahlplan) gab es, wie Riester eingeführt wurde...
Davon kann man halten was man will, es zeigt aber das die Finanzbranche weiter an Btc glaubt…
Nein. Blackrock ist kein Investor, sondern ein Finanzdienstleister. Die legen Fonds auf, in der Hoffnung, dass sich Anleger finden, die diese kaufen. Blackrock verdient an Margen und Provisionen.
Ob die Strategie des Fonds sinnvoll ist, kann Blackrock egal sein, das Kursrisiko liegt ja beim Anleger. Ein neuer Fonds ist für die attraktiv, wenn entweder Anlegerinteresse bereits vorhanden ist oder generiert werden kann.
Das Produkt ist im Kern total simpel. BlackRock verkauft hier einen klassischen Covered-CaII-Ansatz auf Bitcoin.
Dieser Ansatz ist interessant für Anleger, die eine sinkende Volatilität erwarten oder eine Seitwärtsbewegung.
Glaubst du, dass Bitcoin langfristig an Relevanz gewinnt und sich als digitales Asset etabliert, kann so ein Produkt interessant sein.
Wer von merklich steigenden Kursen ausgeht, sollte das Produkt eher meiden und lieber den Basiswert BTC kaufen (ggf. auch gehebelt).
Ich kenne das nur indirekt, d.h. ein Bekannter hat das so gemacht. Er hatte das direkt mit dem Finanzamt abgestimmt und es war wohl recht problemlos. Eine Grundbucheintragung war für das Finanzamt nicht notwendig. Nur, dass es auch so durchgeführt wurde, wie vereinbart und das Geld auch nicht zurückfließt.
Ich meine, dass auch kein Vormundschaftsgericht eingeschaltet wurde, da für das Kind ja kein Risiko bestand.
Theoretisch reicht es ja, wenn die Infrastruktur im Dezember 2027 steht.
Das Wettrennen beginnt aber dieses Jahr. Vielleicht schreit im Oktober der Erste: "Ich kann ein AVD liefern!". Kurz danach schreien viele (auch die, die eigentlich noch nicht können).
Wer etwas Nerven hat, wartet bis Januar ab, bevor er abschließt. Aber kaum bis Dezember 2027.
Ich finde ja nur interessant, woher ER eine Kommunikation aus einer privaten Nachricht hat?
Vielleicht hast Du ja mit seinem Zweituser kommuniziert
?
Der Begriff "Teilrente" hängt m.E. ursprünglich mit Teilzeitarbeiten zusammen. Die Vorstellung war doch, dass jemand im Alter nur noch 50% arbeitet und 50% Rente bekommt.
Eine 99,99%-Teilrente ist ja eher eine Vollrente mit besonderer rechtlicher Ausgestaltung. Das war nicht zwingend so durchdacht, kommt aber inzwischen eben sehr häufig vor.
Aktien-ETF sind eine sehr gute langfristige Anlage, insbesondere zur Altersvorsorge.
Für eine kurz- bis mittelfristige Anlage, z.B. für einen Immobilienkauf ist das ungeeignet.
Insbesondere, da wir seit gut 15 Jahren nur steigende Kurse kennen und eine Konsolidierung eigentlich überfällig ist. Daher würde ich rechtzeitig mit dem Umschichten anfangen.
Bitcoin, Gold, Fremdwährungen oder Kunst sind als „andere Wirtschaftsgüter" zu bewerten
Ja, nach aktueller Rechtslage. Bisher gibt es kein "Bitcoin-Gesetz", daher zählt es zu den „anderen Wirtschaftsgütern".
Das gilt so lange, bis es durch ein Gesetz explizit anders geregelt wird.