Beiträge von Hornie
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... man bekommt auch keine Antwort warum man ihn nicht erhält.
Weil irgend ein Computer-Algorithmus eben nein gesagt hat. Einfach noch einmal neu mit etwas niedriger Summe versuchen.
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Meine Streuobstwiese kostet eigentlich 3,68€ p.a., aber die Gemeinde zieht Beträge unter 5€ aus Kostengründen nicht ein
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eine Genial Card von der Hanseatic Bank und kann mir sagen,
warum man derzeit sein Kreditkartenlimit nicht erhöhen lassen kann?
Bei mir ging eine Verdoppelung online, schnell und problemlos.
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Ist das Sinnvoll?
Na klar ist das sinnvoll für Vertriebsbank!
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Rendite macht man eher mit einfachen Wohnungen. Dieses Luxussegment wäre mir viel zu heiß.
Trotzdem zurück zur Frage:
Aber idealerweise reicht eine der Immo 1 oder 2 für einen guten Zins, und eine bleibt frei, und Immo 3 und 4 werden nicht beliehen oder diese sowieso beleihen für besseren Zins?
Normalerweise sind die zu finanzierenden Immobilien die Kreditsicherheit, hier also Immo 3 und 4.
In Deinem Fall wäre das aber eine teure 100%-Finanzierung. Daher wirfst Du Immo 1 zusätzlich in den Ring, in der Hoffnung, dass Kreditsumme < 60% * (Beleihungswert Immo 1, 3 und 4) ist.
Falls nicht, kannst Du ggf. zusätzlich Immo 2 anbieten.
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Auf Herausgabe zu klagen ist sicherlich nicht sinnvoll, also ist es irrelevant, ob die Bank zur Herausgabe verpflichtet ist.
Ich denke, Du hast aber gute Chancen, an die Buchungen zu kommen. Das Originalsparbuch existiert vermutlich nicht mehr, aber die Buchungssätze sollten noch im Computer sein.
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Die 5,15€ sind einmalige Kosten.
Die -21,66€ ist die aktuelle Bewertung Deiner Gesamtposition bei einem aktuellen Kurs von 98,6112€ je Anteil. Da ist die zwischenzeitliche Kursentwicklung ebenfalls enthalten.
Der Kurs ändert sich ständig. Wenn der Kurs bis morgen z.B. um 1€ je Anteil höher ist, ist Dein Verlust eben 12,99€ geringer.
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Er schreibt, er beabsichtige, sein Immobilien vor der Rente abzustoßen.
Als Midijobber ist er doch Pflichtmitglied und kommt in die KVdR. Da sind doch Mieteinkünfte auch irrelevant.
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1. Macht das Sinn oder ist das zu kurz gedacht?
2. Gibt es einen Mindestbetrag, den wir einzahlen müssen, damit der Vertrag weiterläuft?
3. Ändern sich die Bedingungen der Versicherung, wenn wir irgendwann wieder 4% vom Brutto in den Vertrag einzahlen wollen?
Zu 1.: Klares ja.
Zu 2.: Mindestbeitrag ist 0€, der Vertrag läuft beitragsfrei weiter
Zu 3.: Da musst Du in die Bedingungen des Vertrages schauen. Ich kenne einen Vertrag, bei dem man den Beitrag jederzeit ändern kann, solange man mindestens 60€ p.a. einzahlt. Bei einer kompletten Beitragsfreistellung ist hier keine spätere Aufstockung mehr möglich.
Meine Meinung: Auf die Möglichkeit einer späteren Wiederaufstockung kann man auch verzichten.
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Ich frage immer wieder so hartnäckig nach, weil ich nicht genau verstehe, warum ich nicht so eine Anschaffung in Höhe von circa 800 € von ETFanteilen, die gerade einfach extrem gut gelaufen sind, nehmen sollte... Warum ihr trotzdem meint, ich soll es vom Notgroschen nehmen.
Genau für unerwartete Ausgaben ist nun einmal der Notgroschen da. Punkt.
Parallel überlegst Du, ob Du marktbedingt einen Teil Deiner ETFs verkaufen solltest. Das ist Markettiming, was Du als passiver Anleger vermeiden solltet. Klappt meist sowieso nicht!
Kann man natürlich machen, aber bei den meisten ETF-Anlegern ist das vor Rentenbeginn eher ein Tabubruch. Widerspricht dem regelmäßigen, konsequenten Ansparen einer Altersvorsorge.
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Unter steuerlichen Gesichtspunkten ist es eigentlich immer eine schlechte Idee, eine vermietete Immobilie zu verschenken. Schon wegen der AfA sollte diese immer an die nächste Generation gegen Verkäuferdarlehen verkauft werden. Danach kann man ggf. das Darlehen verschenken.
Dieser Verkauf ist auch grunderwerbsteuerfrei (im Gegensatz zum Handel mit dem Bruder).
Die Schenkung rückgängig machen, wird kaum vernünftig gehen. Natürlich wäre eine Rückschenkung möglich mit anschließendem Kauf. Bei der dann folgenden Geld-Schenkung wird es durch das Hin und Her sicherlich mit den Schenkungsfreibeträgen sehr eng. Klingt auch nicht sinnvoll.
Ein Verkauf an den Ehepartner erscheint die sinnvollere Lösung zu sein!
Die Bank beleiht natürlich auch die vermietete Immobilie. Für das Finanzamt zählt aber nicht, welche Immobilie als Kreditsicherheit gegeben wurde, sondern wofür das Geld aufgenommen wurde. Einzige Möglichkeit wäre ein 2-Konten-Modell, bei dem Du alle Mieteingänge entnimmst und alle Ausgaben per Kredit finanzierst. Mir ist aber nicht bekannt, ob das eine Bank noch zu vernünftigen Zinssätzen mitmacht.
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... deswegen habe ich in meine Kristallkugel geschaut und dort gesehen, daß die Eltern ein gesegnetes Alter erreicht hatten, wie erfreulicherweise die meisten Erblasser in unserem Lande.
Bei der Schenkung waren Vater 70, Mutter 62. Die Mutter hat ihr statistisches Alter nicht erreicht, der Vater mit 96 vermutlich deutlich überschritten.
Auch wenn mich wundert, dass ich keine passenden Gesetzestexte oder Tabellen im Netz finde, kann ich wohl davon ausgehen, dass der Nießbrauch abgewohnt ist.
Besten Dank an alle Diskussionsteilnehmer!
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Oh super, das ist mal etwas konkretes.
KPMG ist das, was ich gerne hören wollte. Ich habe jedoch keine Ahnung, woher die 7 Jahre kommen.
BMF ist für einen Nicht-Juristen schwer zu verstehen. Das letzte Beispiel ganz unten widerspricht m.E. doch KPMG: Schenkung 2000, Todesfall 2018 mit einer Fälligkeit einer Steuerzahlung?
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Die EM sind aktuell günstig und haben massives Potenzial mittel- bis langfristig.
Das Potential ist vorhanden, aber in beide Richtungen.
Ca. 40% ist China, weitere 15% ist Taiwan. Wenn da mal etwas kriselt, wird's eng.
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meines fortgeschrittenen Alters (Jahrgang 68)
bei der Verrentung der Pensionskasse bei den jeweiligen Auszahlungen ein Ertragsanteil versteuert,
Diese pauschale Versteuerung des Ertragsteils soll ja nur eine Versteuerung der Erträge ab Rentenbeginn ersetzen.
Wenn Du eine Einmalzahlung wählst, wirst Du den ja auch anlegen und die Folgeerträge versteuern.
Der steuerliche Unterschied ist also nicht so riesig. Daher gilt es m.E., dieses erst nachrangig zu betrachten.
Wichtiger ist Deine Gesamtsituation. Brauchst Du eher eine Rente für die laufenden Lebenshaltungskosten oder ist es eher Spielgeld für die Weltreise kurz nach Rentenbeginn.
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Wir investieren (bisher) kein zusätzliches Geld in die GRV. Ich setzte überwiegend auf ETF und ziehe das auch wohl auch bis zu meinem Rentenbeginn durch. Allerdings halte ich mir die Hintertür offen.
Der Vergleich mit Aktien-ETFs halte ich oft für ein Totschlagargument, denn wir wissen alle, dass langfristig (aber unter großen Schwankungen) Aktien die besten Renditen bringen.
Die GRV zähle ich zum sicheren Baustein und GRV-Einzahlungen sollten als eine Umschichtung innerhalb der sicheren Anlagen betrachtet werden.
Konkret bei Dir: Wenn Deine KLV kurz vor Rentenbeginn fällig wirst, willst Du dann Deine Aktienquote schlagartig kräftig erhöhen? Falls nicht oder nur teilweise, könnte die GRV eine Alternative neben Anleihen und Tagesgeld sein. Und dann sollte es aus steuerlichen Gründen eine Überlegung sein, dieses über mehrere Jahre zu verteilen.
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MSCI hat halt mit dem World angefangen. Es war ja ursprünglich auch nur in den Industriestaaten investierbar. Die Randmärkte waren kaum erreichbar. Daher wohl auch der Name World, der aus heutiger Sicht nicht so richtig passen will.
Später wurde das Konzept beibehalten und die neuen Märkte als EMs ergänzend zur Verfügung gestellt. Auch hier ist die Bezeichnung inzwischen fragwürdig, aber etabliert.
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Um mein Portfolio diversifizierter zu gestalten, habe ich nicht nur in ETFs investiert, sondern auch in einzelne Aktien.
Ein ACWI-ETF ist nahezu perfekt diversifiziert. Einzelaktien kann man parallel haben, aber sind immer ein Klumpenrisiko, das die Diversifikation reduziert!
... die lust zum investieren gefunden es ist so ein bisschen wie die sucht
Das klingt sehr gefährlich, ich hoffe, das ist Dir bewusst.