Riestervertrag

  • Hallo,

    vielleicht hat jemand bereits Erfahrungen zu meinem Thema: Mein Mann und ich haben RiesterVerträge bei der Debeka (Tarif Förderrente ESFR "Klassik"). Wir überlegen ob wir nur meinen Riestervertrag (mein Einkommen: 25.000 €) mit meiner Zulage sowie den Zulagen unserer 3 Kinder bespare und der RiesterVertrag von meinem Mann (56.000 € Einkommen) nur mit einem "Mindestbetrag" bespart wird und wir damit auf seine Zulage verzichten. Den Differenzbetrag zu den 4 % die wir zur Zeit für meinen Mann bezahlen, würden wir dann auf dem TagesgeldKonto oder in Etf anlegen.


    Nun meine Fragen:

    1. Macht das Sinn oder ist das zu kurz gedacht?

    2. Gibt es einen Mindestbetrag, den wir einzahlen müssen, damit der Vertrag weiterläuft?

    3. Ändern sich die Bedingungen der Versicherung, wenn wir irgendwann wieder 4% vom Brutto in den Vertrag einzahlen wollen?


    Ich freue mich über konstruktive Mitteilungen.

    Vielen Dank und viele Grüße :)

  • Hallo.


    Für Deinen Vertrag sind 1.000 Euro Beitrag notwendig, für den Vertrag Deines Mannes 2.100 Euro. Da geht dann noch jeweils die Zulage ab. Bei Grundzulage und 3 Kinderzulagen (Ich unterstelle, dass die Kinder ab 2008 geboren sind.) kann man bei Dir von dem 1.000 Euro insgesamt 1.075 Euro abziehen und Du musst nur noch den Sockelbeitrag von 60 Euro einzahlen. Damit ist die Riesterförderung für Dich sehr attraktiv. Dein Mann hingegen muss für die volle Zulage 1.925 Euro an Eigenbeitrag zahlen, das ist weit entfernt von einer attraktiven Förderquote. Selbst wenn Ihr ihm eine Kinderzulage zuordnet, wird es nicht wirklich besser. Daher ist der Gedanke, seinen Vertrag ruhend zu stellen, durchaus nachvollziehbar.


    Ein ungeförderter ETF-Sparplan ist deutlich flexibler als eine Riester-Konstruktion undhat mehr Chancen auf eine höhere Rendite.


    Riesterverträge sind so konstruiert, dass man sie komplett ruhend stellen kann. Interne Kosten laufen jedoch weiter, vorläufig zulasten des Vertragsguthaben, aber am Ende greift auch Beitrags- und Zulagengarantie.


    An den Vertragsbedingung dürfte sich grundsätzlich nichts ändern. (Allerdings verbürge ich mich dafür nicht.)

  • 1. Macht das Sinn oder ist das zu kurz gedacht?

    2. Gibt es einen Mindestbetrag, den wir einzahlen müssen, damit der Vertrag weiterläuft?

    3. Ändern sich die Bedingungen der Versicherung, wenn wir irgendwann wieder 4% vom Brutto in den Vertrag einzahlen wollen?

    Zu 1.: Klares ja.

    Zu 2.: Mindestbeitrag ist 0€, der Vertrag läuft beitragsfrei weiter

    Zu 3.: Da musst Du in die Bedingungen des Vertrages schauen. Ich kenne einen Vertrag, bei dem man den Beitrag jederzeit ändern kann, solange man mindestens 60€ p.a. einzahlt. Bei einer kompletten Beitragsfreistellung ist hier keine spätere Aufstockung mehr möglich.


    Meine Meinung: Auf die Möglichkeit einer späteren Wiederaufstockung kann man auch verzichten.

  • Nina999 wenn ihr an das Fass schon aufmacht, könntet ihr eine Kündigung des Vertrages deines Mannes und Anlage des Guthabens in ETF überlegen. Das hängt von den Rahmenbedingungen (u.a. eurem Alter, zukünftige zu erwartende Rendite des Vertrages, bisher genossenen Zulagen und Steuervorteilen) ab, rechnet sich aber häufig, obwohl die Auszahlung förderschädlich ist.