Mitgliedschaft in der KVdR bei selbstständige Tätigkeit

  • So ist es Sovereign. Man muss eben zum größten Teil schon immer in der GVK versichert gewesen sein, um den Status 'pflichtversichert' zu bekommen. Das ist der erste Grund.

    Außerdem gibt es auch Personen, die dann aus der Pflichtversicherung 'rausfliegen und sich zwangsläufig freiwillig versichern müssen. Ich habe von einem Fall gelesen, wo ein selbstständiger arbeitender Rentner als Geschäftsführer für seine Firma 'nebenberuflich' arbeitete und monatlich entsprechend viel verdiente. Es wurde vom Status 'nebenberuflich' in den hauptberuflichen katapultiert und klagte. Prozess allerdings - gerechterweise - verloren. Für diesen Rentner galt genau einerseits der Kommentar von Achim und andererseits auch von dir lieber Sovereign: Warum ist so ein derartig gut betuchter Rentner noch in der gesetzlichen statt in der PKV????

    Bei anderen Rentnern, wie z.B. armen selbstständigen Dozenten, ist es durchaus angebracht, in der Pflichtversicherung zu bleiben. Erstens muss dieser Personenkreis während seiner aktiven Arbeitsphase Rentenbeiträge zahlen und die nicht 'freiwillig'. Zweitens, wenn sie dann nach Renteneintritt weiter arbeiten (müssen) , weil die Rente schlichtweg nicht reicht, um davon den Lebensunterhalt zu bestreiten, ist es nur recht und billig, dass sie nicht auch noch auf andere Einnahmen kv-beitragsverpflichtet werden.

    Auch die KV hat nichts davon, diesen Personenkreis direkt in die Grundsicherung zu befördern, wo auch sie weniger Einnahmen hätte. Es ist also im Interesse der Krankenversichung selber, wenn dieser Personenkreis seinen Status behält. .

  • Wieso sollte ein wohlbetuchter Rentner aus seine erheblichen Kapitaleinkünften keinen Beitrag zur Solidargemeinschaft leisten, nur weil er "pflichtversichert" ist? Sein deutlich weniger betuchter Nachbar, der die ominösen 90% der zweiten Hälfte des Berufslebens nicht zusammenbringt, aber doch. Weg mit dem alten Zopf! Schon aus Gerechtigkeitsgründen.

    Nichts anderes habe ich in meinem Post im weiteren Verlauf auch gesagt. Die Heranziehung von sonstigen Einnahmen nur bei einem Teil der Versicherten ist generell ungerecht. Dies betrifft aber nicht nur die KV-Beiträge im Rentenalter, sondern auch die Arbeitsphase. Wieso soll ein Angestellter mit 36k Brutto Arbeitslohn und 2k Zinserträgen pro Jahr den Beitrag nur auf die 36.000 zahlen, der Selbstständige bei gleichem Einkommen auf die vollen 38k?

    Interessanter Gedanke! Denken wir ihn doch weiter: Kapitaleinkünfte und Nebeneinkünfte werden generell beitragspflichtig. Das trifft Omma Kasulzke nicht, denn die hat keine Kapitaleinkünfte.

    Das trifft aber den fast gut Verdienenden, der knapp unter der Beitragsbemessungsgrenze verdient, mit seinen Kapitaleinkünften dann aber drüber kommt. Der zahlt extra Geld an die Krankenkasse, wohingegen der gut Verdienende, der knapp über der Beitragsbemessungsgrenze verdient (oder Versicherungspflichtgrenze, laßt uns dieses Detail nicht vertiefen!) seine Kapitaleinkünfte beitragsfrei kassiert. Dabei sind die leistungslosen Einkünfte jedem wahren politisch Wohlmeinenden ohnehin ein Dorn im Auge. Olaf hat keine ETFs, Olaf hat sein Geld auf dem Girokonto. Und dann erst die PKV-Mitglieder, die sich der Solidargemeinschaft entziehen und auf ihre Kapitaleinkünfte auch keinen Beitrag zahlen!

    Ich verkehre in einem Forum von Frugalisten, die FIRE anstreben. Sie wollen nämlich möglichst früh financially independent sein, damit sie früh sich aus dem Arbeitsleben verabschieden können: retire early (Stichwort: Rente mit 40). Diese Leute wollen ihren frühen Vorruhestand und dann den Ruhestand nennenswert mit eigenen Ersparnissen finanzieren. In diesen Kreisen ist es daher ein zentrales Thema, wie man in die KVdR kommt, damit man im Ruhestand auf die (in diesen Kreisen überproportionalen) Kapitalerträge keinen Krankenversicherungsbeitrag zahlen muß. Ein Mitglied dort ist ein großer Vermieter (etwa 150 k€ netto im Jahr) und hat nebenher einen winzigen Midijob (somit sozialversicherungspflichtig). Er zahlt von seinen 600 € Nettogehalt aus dem Midijob einen minimalen Krankenversicherungsbeitrag, und das war es dann. Wenn er diesen Midijob bis zur Rente weitermacht, erfüllt er ohne Frage die Voraussetzung für KVdR. Momentan, in der aktiven Zeit, hält man ihm seine Vermietertätigkeit nicht vor, das könnte allerdings in der Rente passieren. Er schreibt, er beabsichtige, sein Immobilien vor der Rente abzustoßen. Das Geld dürfte er dann anlegen - Kapitalist zu sein gilt aber nicht als Selbständigkeit. Er wird nach heutiger Gesetzeslage seine minimale Rente bekommen und nicht ganz unerhebliche Kapitaleinkünfte. Sein GKV-Beitrag wird sich aber nur nach seiner Rente bemessen.

    Ich selbst bin davon ja nicht betroffen, also muß ich mir keinen Neid nachsagen lassen. Aber mir scheint hier schon eine gesetzliche Unwucht vorzuliegen.

  • Du wirst nie die perfekte Lösung, da immer jemand Vorteile und jemand anderes Nachteile hat. Und Gerechtigkeitsempfinden ist auch subjektiv. Der eine sagt vielleicht "wow, ist der schlau gewesen", der andere dagegen "Sozialschmarotzer" (um einfach mal in die Extreme zu gehen).

    Den perfekten Weg, der alle gleich behandelt, wird man nie finden. Sonst landen wir irgendwann im Sozialismus, wo keinem irgendwas gehört und alle sind gleich. Ich möchte sowas nicht und finde diese Vorstellung verstörend.

    Von daher wird es immer Ungerechtigkeiten geben und irgendeiner findet immer noch ein Schlupfloch, durch das er seine persönliche Situation verbessern kann. Aber einige werden sich dabei vermutlich auch verzocken und mein Mitleid werden die nicht unbedingt haben.

    Das gleiche gilt übrigens für diejenigen, die unbedingt während der Arbeitsphase eine PKV haben wollen und dann in der Rente Jammern, wie teuer alles ist und unbedingt in die GKV wollen. Wer sich für die Vorteile entscheidet, muss auch mit den Nachteilen leben.

  • Als Midijobber ist er doch Pflichtmitglied und kommt in die KVdR. Da sind doch Mieteinkünfte auch irrelevant.

    Man könnte ihm vorhalten, daß er nebenberuflich selbständig ist, den Großteil seiner Zeit in diese Tätigkeit steckt und den Großteil seiner EInkünfte daraus bezieht. Das ist ein Argument.

    Das zweite ist, daß die Vermieterei tatsächlich nennenswert Zeit koste und er diese Zeit mit den Jahren nicht mehr hineinstecken möchte. Ein Depot sei pflegeleichter. Damit dürfte er recht haben.

  • Weiß jemand, wie das in meinem Fall sein könnte? 56 € (sechsundfünfzig) Rente, Mitglied KrVdR. Jetzt mache ich mich mit einem Kleinunternehmen selbstständig und verdiene damit 300-500 €/Monat dazu.
    Das sind mehr als 75 % des Einkommens. Darauf zahle ich dann KV-Beiträge?

  • Weiß jemand, wie das in meinem Fall sein könnte? 56 € (sechsundfünfzig) Rente, Mitglied KrVdR. Jetzt mache ich mich mit einem Kleinunternehmen selbstständig und verdiene damit 300-500 €/Monat dazu.
    Das sind mehr als 75 % des Einkommens. Darauf zahle ich dann KV-Beiträge?

    Es kommt dann auf die Anzahl der Arbeitsstunden an im Vergleich zum Vollzeitjob. Und ob du vorher in der GKV warst. Ob dann nebenberuflich oder hauptberuflich tätig. Das mit dem prozentualen Einkommen denke ich, ist der letzte Faktor, der ins Gewicht fällt.

  • Wenn freiwilliges Mitglied, dann greift die Beitragsberechnung insgesamt, inklusive "Auffüllungsbetrag" zur Mindestbemessungsgrundlage.

    Wahrscheinlich wäre der Hinzuverdienst im Minijob deutlich unproblematischer.

    Ich kann mit einer angestrebten selbstständigen Tätigkeit keinen Minijob machen, oder hast du schon einmal von einem selbstständigen Minijob gehört? Meine Frage war aber eine ganz andere. Und "freiwilliges Mitglied" bin ich auch nicht. Ich bin Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner! Das hast du alles falsch verstanden, aber danke für deine Mühe.

  • Ich kann mit einer angestrebten selbstständigen Tätigkeit keinen Minijob machen, oder hast du schon einmal von einem selbstständigen Minijob gehört? Meine Frage war aber eine ganz andere. Und "freiwilliges Mitglied" bin ich auch nicht. Ich bin Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner! Das hast du alles falsch verstanden, aber danke für deine Mühe.

    Auf dem falschen Dampfer ist nicht Referat Janders, sondern du, harwi.

    Er hat dich sehr wohl verstanden und dir noch kostenlos einen guten Rat gegeben, den du befolgen kannst, aber natürlich nicht befolgen musst.

    Das wiederum hast du nicht verstanden. Naja, vermutlich nicht verstehen wollen.

    Capisce?

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Ich kann mit einer angestrebten selbstständigen Tätigkeit keinen Minijob machen, oder hast du schon einmal von einem selbstständigen Minijob gehört? Meine Frage war aber eine ganz andere. Und "freiwilliges Mitglied" bin ich auch nicht. Ich bin Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner! Das hast du alles falsch verstanden, aber danke für deine Mühe.

    Sollte die selbstständige Tätigkeit seitens der Krankenkasse als hauptberuflich angesehen werden, dann würde dies zur Versicherung als freiwilliges Mitglied führen, die vorrangig gegenüber der Pflichtversicherung über die KVdR ist. (Nachlesbar: Suchmaschine "DRV + R0815")

    Wenn Du Deine Tätigkeiten nicht im Rahmen einer Selbstständigkeit, sondern im Angestelltenverhältnis ausüben würdest, dann wäre alles einfacher.

    Falls es Dir aber prioritär um die Selbstständigkeit geht, dann wäre der Krankenversicherungsstatus ohnehin nachrangig.

  • Kommunikation hat ihre Tücken. :saint:

    Allerdings - oder auch nicht. (Fast) immer wenn irgendein richtiger Bockmist verzapft wurde, beispielsweise in der Politik, heißt es zwangsläufig, das sei nicht nur gut gemeint, sondern auch noch gut gemacht worden.
    Aber - leider, leider - schlecht kommuniziert. :(

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • (Fast) immer wenn irgendein richtiger Bockmist verzapft wurde, beispielsweise in der Politik, heißt es zwangsläufig, das sei nicht nur gut gemeint, sondern auch noch gut gemacht worden.
    Aber - leider, leider - schlecht kommuniziert. :(

    Oder - wie es im Politiksprech dann auch oft heißt - "der Bürger (wahlweise "die Menschen draußen im Lande") hat (haben) nur nicht verstanden, wie gut diese politische Maßnahme/diese Politik war".

    Zwar schon Jahre her aber wunderbar fand ich in dem Kontext mal einen Reporter im Radio (war irgend ein bayerischer Sender), der beim Interview auf diese Phrase des Politikers meinte: "Da gilt wohl eher das Gegenteil, denn wenn die Bürger das wirklich verstehen würden, wäre der Ärger noch viel größer" ...

  • Suchmaschine "DRV + R0815"


    Danke für den Hinweis auf das Merkblatt R0815 (nullachtfünfzehn ^^). Hier steht unter Punkt 5:

    "Wann werde ich nicht in der KVdR versichert?

    Die KVdR ist ausgeschlossen, wenn und solange

    - Versicherungspflicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften (zum Beispiel aufgrund einer Beschäftigung, eines Bezugs von Arbeitslosengeld, des Bezugs von Bürgergeld oder einer selbständigen Tätigkeit als landwirtschaftlicher Unternehmer) besteht,

    - eine hauptberuflich selbständige Tätigkeit ausgeübt wird,

    - Krankenversicherungsfreiheit (zum Beispiel als Beamter oder wegen einer Beschäftigung mit einem Entgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze) vorliegt.

    Sofern einer der vorgenannten Tatbestände endet, besteht ab diesem Zeitpunkt eine Versicherungspflicht in der KVdR, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind."

    Ich lese das so, dass man automatisch in der KVdR pflichtversichert wird, wenn man als Selbstständiger, der in der zweiten Hälfte des Arbeitslebens immer freiwillig GKV-versichert war, die hauptberufliche Selbstständigkeit mit dem Beginn des Rentenbezugs einstellt (und die anderen beiden Auschlusskriterien nicht zutreffen). Interpretiere ich das richtig?

  • Auf dem falschen Dampfer ist nicht Referat Janders, sondern du, harwi.

    Er hat dich sehr wohl verstanden und dir noch kostenlos einen guten Rat gegeben, den du befolgen kannst, aber natürlich nicht befolgen musst.

    Das wiederum hast du nicht verstanden. Naja, vermutlich nicht verstehen wollen.

    Capisce?

    Bist du immer so unfreundlich? Warum, frage ich mich. Wenn ich möglicherweise einen Sachverhalt nicht verstehe, braucht du mich nicht so anzufahren. Bitte unterlasse das.

    Außerdem sind die Tipps hier immer kostenlos, aber manchmal auch umsonst, so wie deiner.