Beiträge von Fatboy100th

    Debeka Auslandsreise-Krankenversicherung Tarif AR
    bis 69 Jahre: 12€ pro Jahr
    ab 70 Jahre: 30€ pro Jahr

    Gültig für beliebig viele Reisen. Jeweils Versicherungsschutz für 10 Wochen/70 Tage.

    Ist doch garnicht so schlecht.
    Gute 2 Monate weg, dann kurz nach Hause zum Kleiderwechsel und wieder weg.

    Bezüglich des Alters nicht ganz korrekt :S

    bis 67 Jahre: 12€ p.a.

    ab 68 Jahre: 30€ p.a.

    Das ist zumindest meine persönliche Erfahrung.


    ABER: Die Debeka bietet den Versicherungsschutz im Tarif AR im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungen bis zu einer Reisezeit von 70 Tagen

    Ich habe bei der Comdirect schon zweimal die Verlängerung eines Aktionszinses angeboten bekommen, ohne selbst nachzufragen. An der Höhe der Einlage lag es aber eher nicht :)

    fabioso Das war bei mir bei der Advanzia Bank anfänglich (nach der ersten Frist von 3 vollen Zeitmonaten) identisch. Aber ab August dann halt nur noch mit mit einem reduzierten Zinssatz, den man ab November nochmals verlängern wollte. Das wollte ich aber nicht 8)

    Bei den Direktbanken braucht man den Versuch, über bessere Konditionen für das angebotene Produkt zu verhandeln erst gar nicht unternehmen. Entweder man nimmt das Produkt so wie es ist, oder man lässt es.

    hans2204 Das ist nach meiner eigenen Erfahrung so nicht korrekt. Ich habe schon seit längerem Tagesgeld bei der Advanzia Bank liegen (siehe hierzu diesen Link s<a href="Advanzia Tagesgeld">Advanzia Tagesgeld</a>)

    Nachdem ich dort von Feb. bis Juli 2025 3,0% Zinsen (nominal p.a.) erhalten hatte, wurde der Zinssatz ab August auf 2,4% (nominal p.a.) gesenkt. Dies ist mir durch urlaubsbedingte "Ablenkung" nicht aufgefallen.

    Im Oktober habe ich dies bemerkt und die Advanzia Bank angeschrieben und nach einem besseren Zinssatz gefragt. Dies wurde zunächst abgelehnt. Als Folge daraus habe ich das Geld abgezogen und anderweitig für dann 2,5% (nominal p.a.) "geparkt". Gleichzeitig habe ich diese Info an den Kundenservice weitergeleitet. Daraufhin erhielt ich ein Angebot das ich bis einschließlich 28.02.2026 einen Zinssatz von 3,0% (nominal p.a.) erhalten würde, wenn ich dort wieder Tagesgeld einzahlen würde.

    Für andere Neukunden der Advanzia Bank lag zu diesem Zeitpunkt der Zinsatz übrigens bei nur 2,9% (nominal p.a.).

    Daher macht eine Verhandlung mit gewissem Druck bzw. gewisser Härte schon Sinn.

    Bin verblüfft: unsere Steuerbescheide waren in diesem Jahrtausend immer korrekt (liegt vielleicht am Finanzamt).

    Bei dem für mich zuständigen FA hat sich dieses Jahr das erste Mal seit dem Jahr 2000 ein Fehler eingeschlichen. Der vom FA errechnete Betrag lag doch tatsächlich um 2 ct. niedriger als ich das mit meiner Software von Buhl Data errechnet hatte.

    Ob da wohl der mir langjährig wohlgesonnnene Beamte in Pension gegangen und nun ein Bösewicht am Werke ist? :/

    Ich wollte es mir mit dem neuen Sachbearbeiter aber nicht gleich verscherzen und habe auf einen Widerspruch verzichtet. :D

    Für mich liest sich das alles so, als sei das Verhältnis zwischen den beiden Parteien (zumindest aber seitens des TE) eher zerrüttet.

    An der Stelle des Vermieters würde ich mich genau an die gesetzlichen Regelungen (wie auch immer die aussehen) halten. Und das sollte der ehemalige Mieter so auch akzeptieren.

    Ist er dazu nicht gewillt, muss er halt einen Rechtsanwalt aufsuchen. Der wird sich möglicherweise freuen eine zusätzliche Einnahme generieren zu können. Ob das dem TE tatsächlich weiterhilft wage ich jedoch zu bezweifeln.

    Das Forum hier wird ihm sicherlich nicht weiterhelfen können. Egal wie lange er noch herumlamentiert.

    Dafür gebraucht es nicht die EU, das geht mit den Blauen, die die nächste Bundesregierung stellen, schneller.

    Ganz so „schwarz“ würde ich die Zukunft von Deutschland (noch) nicht sehen.

    Hier gibt es hoffentlich noch genügend klar denkende Menschen die bei der nächsten Bundestagswahl ihr Kreuz nicht bei den Blauen machen.

    Selbst in Amerika merken jetzt schon viele Wähler was sie für einen „Mist“ gewählt haben.

    Alex777Ja, das ist die Aufstellung die ich auch von der Consorsbank erhalte.

    Bei mir sieht der bei Consorsbank beispielsweise so aus. Produktkosten sind die TER.

    Habe aus der von dir eingefügten Tabelle einen Teil ausgeschnitten und die Punkte die ich für Kauf- und Verkaufkosten halte rot gekennzeichnet. Daher komme ich zu dem Schluss, dass die Consorsbank nur die laufenden Kosten und keine Kaufkosten (Verkauf kann ich aus den in # 30 genannten Gründen nicht beurteilen) belastet.

    Naja ich schätze mal, es wird sich um die gesetzlich vorgeschriebene Kostenübersicht handeln. Die nimmt eine fünfjährige Anlage an und die aktuellen Kurse, und erstellt eine Projektion der zu erwartenden Gesamtkosten über die angenommene Laufzeit von 5 Jahren.

    Also ich erhalte von der Consorsbank den unten genannten Kostenreport einmal jährlich mit den in dem jeweiligen Jahr für die einzelnen ETF entstandenen Kosten. Zumindest habe ich den Kostenreport bisher so interpretiert :/

    Bei Consors fallen tatsächlich nur die laufenden Kosten und keinerlei sonstige Kosten (Spread) bei Ankauf (Verkauf hatte ich bisher nicht, daher keine Beurteilung anhand des Kostenreports möglich) an.


    Eine Kündigung der Festgeldkonten bei CA ist sehr einfach und ohne Aufwand bzw. zusätzliche Kosten für Einschreiben usw. online möglich!

    Einfach auf den Stift (rot gekennzeichnet) gehen und im nächsten Bild die Kündigung bestätigen. Anschließend bekommt man ins Postfach das von mir im Vorfeld schon bekanntgegebene Kündigungsschreiben zugestellt. Ich kann leider den ungekündigten Zustand nicht mehr anzeigen, da meine Festgelder sofort nach Vertragsbestätigung von mir auch gekündigt werden. Dies geht selbstverständlich nur mit Wirkung zum regulären Laufzeitende.

    Alles sehr gut automatisierte Abläufe, die jedermann schaffen sollte.

    Das Thema wird erst dann richtig transparent, wenn Payment for order flow abgeschafft ist.

    Guck mal den Kostenbericht an, wenn dieser zu Verfügung gestellt wird.

    Danke SvenM für den auch sehr wertvollen Hinweis

    Ich kann mir beispielsweise bei Degiro einen Kostenbericht vor dem Kauf anzeigen lassen. Da sind die Kosten des Kaufs und des Verkaufs aufgeführt. Da staunt man schon. Beispielweise werden beim "JE00B7305Z55" je 0,5% Spread fällig. "Je" An- und Verkauf. Dagegen ist Consors billig. Oder nimmt Consors auch einen "Spread"?

    Bei Consors fallen tatsächlich nur die laufenden Kosten und keinerlei sonstige Kosten (Spread) bei Ankauf (Verkauf hatte ich bisher nicht, daher keine Beurteilung anhand des Kostenreports möglich) an.

    Seit vielen Jahren nutze ich ein Depot bei der Consorsbank. Einige meiner ETF Sparpläne (die ersten stammen aus 2009) habe ich seit längerer Zeit (> 4 Jahre) nicht mehr bespart und möchte diese nun stückweise verkaufen.

    Auf die Verkaufsgebühren habe ich bei der Eröffnung des Depots in "jüngeren Jahren" nicht geachtet. Nun habe ich festgestellt, dass diese allerdings nicht unerheblich sind (4,95 € + 0,25% des Ordervolumens + Handelsplatzentgelt, mind. 9,95 €, max. 69,00 €). Zudem würde der Verkaufserlös erst einmal auf einem Verrechnungskonto mit Sitz in Frankreich landen.

    Habe bei meinen Recherchen andererseits festgestellt, das es einige Depots (Finanzen.Net zero, Trade Republic, Traders Place, Smartbroker, scalable.capital, justTrade, tradegate.direct usw.) mit deutlich günstigeren (kostenlosen?) (Verkaufs-)gebühren gibt. Einen Depotbetreiber mit Sitz in Frankreich möchte ich aufgrund der aktuellen Situation jedoch nicht auswählen. Auch sollten die Prozesse des Depotbetreibers schon "zuverlässig funktioneren".

    Meine Frage an das Schwarmwissen lautet nun: "Fallen mit meinen oben genannten Wünschen/Voraussetzungen die genannten günstigen/kostenlosen Depots allesamt raus, oder kann doch das ein oder andere Depot empfohlen werden? Gerne nehme ich auch Vorschläge zu anderen, oben nicht genannten, Depots auf.

    Anfang Oktober 2025 ist ein Erblasser verstorben. Er war seit 1990 geschieden und hatte mehrere Kinder, die allesamt noch leben. Er hat in seinem handschriflichen Testament u.a. verfügt das seine Kinder zu gleichen Teilen die auf Girokonto, Tages- und Festgeldverträgen (angelegt bei unterschiedlichen Banken mit unterschiedliche Laufzeiten, teilweise bis Ende 2028) verteilten Gelder erben sollen.

    Weiterhin hat er zu den Festgeldern verfügt, dass diese erst mit der Fälligkeit derselben unter den Erben aufgeteilt werden sollen. Einem der Kinder hat er in dem Testament zusätzlich die Aufgabe erteilt sich um die nach seinem Tod um sämtliche Regelungen (Informationen an Behörden und Vertragspartner mit ggf. Kündigung von Verträgen, Trauerfeier, Beerdigung und Nachlass) zu kümmern. Dieses Kind hatte schon im Vorfeld sämtliche Vertragsunterlagen, eine Vorsorge- und Betreuungsvollmacht, bis auf eine europäische Bank (bei der nur Festgelder angelegt sind) bei allen anderen Banken auch offizielle Bankvollmachten über den Tod hinaus. U.a. aus diesem Grunde wurde beim Nachlassgericht darum gebeten dieses Kind auch als Testamenstvollstrecker einzusetzen.

    Für die bei deutschen Banken angelegten Tages- und Festgeldern existiert ein Freistellungsauftrag. Die Gutschrift der Zinsen bei diesen Banken erfolgen jedoch entweder zum Jahresende bzw. bei Festgeldern teilweise auch vorher, aber allesamt erst mit Datum nach dem Versterben des Erblassers.

    Bei der europäischen Bank (Credit Agricole) kann bekanntermaßen kein Freistellungsauftrag gestellt werden (wäre in dem Fall auch nicht zielführend gewesen, da mit den deutschen Zinserträgen die Höhe des Freistellungsauftrages bereits überschritten wurde). Die jährlichen Auszahlungen der Zinsen zu insgesamt acht Festgeldverträgen wurden teilweise noch zu Lebzeiten und in einem Fall auch sieben Tage nach dem Versterben des Erblassers auf das entsprechende Referenzkonto überwiesen. Diese Festgeldkonten wurden zwischenzeitlich, nach erfolgter Meldung des versterbens Anfang November 25, bankseitig gesperrt.

    Jetzt stellen sich nachfolgende Fragen:

    1. Werden Zinsen von deutschen Konten die zu Lebzeiten des Erblassers zwar erwirtschaftet, jedoch erst nach dem Versterben des Erblassers gutgeschrieben werden noch anteilig auf den Erblasser und die Erbengemeinschaft aufgeteilt, oder werden die Zinsen komplett unter Abzug von Kapitalerstragssteuer usw. für das gesamte Jahr 2025 gutgeschrieben?

    2. Wie verhält es sich bei den Zinseinkünften aus dem europäischen Ausland? Dort werden ja weder Freistellungsaufträge berücksichtigt noch deutsche Kapitalertragssteuern usw. von den europäischen Banken abgeführt. Wie erfolgt die Zinsgutschrift und wie bzw. von wem muss/kann diese später bei Auszahlung steuerlich berücksichtigt werden? Für den Erblasser muss für das Jahr 2025 noch eine Einkommenssteuererklärung vorgenommen werden. Können die bis zu seinem Versterben aufgelaufenen (aber teilweise nicht gutgeschriebenen) Zinsen auch steuerlich in seiner Einkommensteuererklärung als Zinseinnahmen erklärt werden? Falls ja, müssen europäische Banken dafür entsprechende aufgeteilte Jahressteuerbescheinigungen ausstellen?

    Für die Jahre 2026 bis 2028 dürfte die Angelegenheit steuerlich meiner Meinung nach klar sein, weil nach Umschreibung der Verträge auf die Erbengemeinschaft jeder Erbe gem. seinem Anteil auch die Zinseinkünfte aus den auf die Erbengemeinschaft laufenden Verträge in seiner eigenen Steuerklärung als Zinseinkünfte angeben muss. Oder gibt es hier auch noch "Fallstricke"?

    Ich freue mich auf fundierte Informationen der geschätzten Mitforisten aus "unserem" Finanztip Forum

    In Jahren, in denen man die Vorabpauschale versteuern muß (und es sieht so aus, als ab das in den kommenden Jahren der Fall sein wird), sind Ausschütter steuerlich günstiger als Thesaurierer. Das hat sich in den vergangenen 2 Jahren nach der Zinswende allerdings noch nicht durchgesagt.

    Gibt’s einen Tipp was ich mit den seit 2016 angelegten thesaurierenden ETF unter diesen neuen (steuerlichen) Gesichtspunkten machen sollte?

    Ich tendiere dahingehend hier beim vorhandenen Bestand nichts zu verändern. Dies lediglich bei neuen Investitionen zu berücksichtigen.