Beiträge von KaffeeOderTee

    Was soll konkret verschoben werden?

    Technisch kann ich nur in einen neuen Thread verschieben und den dann mit Deinem neu gestarteten Thread vereinen.

    Ist alles schon passiert/erledigt:

    KaffeeOderTee
    19. Februar 2026 um 07:28

    Lasst mich diesen neuen Thread aufmachen, um o.g. Thema aus dem anderen Thread hier herauszunehmen:

    KaffeeOderTee
    19. Februar 2026 um 06:38

    Siehe den letzten Beitrag zu dem Thema oben und die über die Zitatfunktion verkettete Historie dazu.

    Den letzten Beitrag noch einmal hier hin kopiert, zur Übergabe in diesen Thread hier:

    Zitat

    Zitat von JackDawson

    Wenn der Verstorbene in der GRV war, ja. Und genau das meine ich: Eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe müssten alle bekommen, auch die Witwen von Selbstständigen.

    Erstens kann sich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe natürlich auch auf eine Teilgruppe der Bevölkerung beziehen. Zweitens muss man eventuelle Ausgestaltungsfehler - wenn man sie unterstellt - von der Tatsache trennen, dasss die versicherungsfremden Leistungen immer noch versicherungsfremd sind. Und reden wir hier eigentlich von der Witwenrente? Oder reden wir von der Mütterrente? Lautet Deine Aussage daher, dass Mütterrenten nur GRV Versicherten zugute kommen? Den Mütterenten stehen keine Beiträge des Umlagesystems der GRV gegenüber. Abgestimmt haben darüber nicht die GRV Versicherten, sondern die gewählte Regierung der gesamten Bevölkerung. Und es geht dabei um die Absicherung für das Rentenalter von Müttern, die sich um ihre Kinder gekümmert haben und in der Zeit nicht am Arbeitsmarkt anderweitig Rentenpunkte erwerben konnten. Diese Kinder sind der Nachwuchs unserer Bevölkerung, die unser aller Wohlstand sichern sollen. Einige davon werden auch Beamte und landen nicht in der GRV. Das ist ein weiterer Aspekt von "gesamtgesellschaftlich". Da geht es nicht nur um die Mütter selbst, sondern auch um deren Kinder. Man hätte bei der Umsetzung für die Kosten der Ansprüche im Rentenalter der Mütter bei der Ausgestaltung auch teilweise (proportional oder wie auch immer) andere Systeme mit einbeziehen können. Dann wären die Mütter auch anders versichert. Die Tatsache, dass das nicht passiert ist, jetzt als Argument zu verwenden, und darauf hinzuweisen, dass die Empfänger nur GRV Versicherte sind, greift nicht. Sie belegt eher die Ungerechtigkeit.

    Kater.Ka das wäre gut. Geht das? Es fing irgendwie an mit der Besteuerung von fiktiven Gewinnen bei Bitcoins und lief dann über den Finanzierungsbedarf des Staates und seinen Zuschüssen zum GRV System hin zu versicherungsfremden Leistungen in der GRV. Das müsste sich eigentlich gut herausschälen lassen. Kann man das mit der Forumssoftware machen? Oder sollen wir einfach hier mit dem Thema aufhören, einen neuen Tread aufmachen und "überleiten"?

    Erledigt - siehe hier:

    KaffeeOderTee
    19. Februar 2026 um 07:28


    P.S. an Kater.Ka ein Beitrag dürfte eigentlich nicht mehr editierbar sein, wenn er bereits eine Bewertung erhalten hat. Das ging aber hier. Könnt ihr das bitte überprüfen?

    Wenn der Verstorbene in der GRV war, ja. Und genau das meine ich: Eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe müssten alle bekommen, auch die Witwen von Selbstständigen.

    Erstens kann sich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe natürlich auch auf eine Teilgruppe der Bevölkerung beziehen. Zweitens muss man eventuelle Ausgestaltungsfehler - wenn man sie unterstellt - von der Tatsache trennen, dasss die versicherungsfremden Leistungen immer noch versicherungsfremd sind. Und reden wir hier eigentlich von der Witwenrente? Oder reden wir von der Mütterrente? Lautet Deine Aussage daher, dass Mütterrenten nur GRV Versicherten zugute kommen? Den Mütterenten stehen keine Beiträge des Umlagesystems der GRV gegenüber. Abgestimmt haben darüber nicht die GRV Versicherten, sondern die gewählte Regierung der gesamten Bevölkerung. Und es geht dabei um die Absicherung für das Rentenalter von Müttern, die sich um ihre Kinder gekümmert haben und in der Zeit nicht am Arbeitsmarkt anderweitig Rentenpunkte erwerben konnten. Diese Kinder sind der Nachwuchs unserer Bevölkerung, die unser aller Wohlstand sichern sollen. Einige davon werden auch Beamte und landen nicht in der GRV. Das ist ein weiterer Aspekt von "gesamtgesellschaftlich". Da geht es nicht nur um die Mütter selbst, sondern auch um deren Kinder. Man hätte bei der Umsetzung für die Kosten der Ansprüche im Rentenalter der Mütter bei der Ausgestaltung auch teilweise (proportional oder wie auch immer) andere Systeme mit einbeziehen können. Dann wären die Mütter auch anders versichert. Die Tatsache, dass das nicht passiert ist, jetzt als Argument zu verwenden, und darauf hinzuweisen, dass die Empfänger nur GRV Versicherte sind, greift nicht. Sie belegt eher die Ungerechtigkeit.

    Warum sollten sie das? Sie werden zwar als gesamtgesellschaftlich deklariert, kommen aber doch ausschließlich Mitgliedern der DRV zu Gute.

    Erst kommst Du mit "Mathematik"

    Dazu braucht es nur Grundkenntnisse in Mathematik.

    Und dann stellst Du pauschal fest, dass die Empfänger der Leistungen, Mitglieder der GRV sind?

    Und um was zu sagen? Dass allgemeingesellschaftliche Aufgaben und Verpflichtungen z.B. von Beamten nicht zu tragen sind?

    Beim Thema Rente zaubert man pro Jahr 120 Mrd aus dem Hut. Das ist der mit Abstand größte Posten im Haushalt. Natürlich kommt man da nicht dran vorbei.

    Haben wir. 68,2 Mrd laut BRH.

    https://www.wiwo.de/politik/deutsc…s/29798474.html

    Zitat

    Die Rentenversicherung fasst all diese Posten unter dem Begriff der „versicherungsfremden Leistungen“ zusammen. Diese beliefen sich den letzten detaillierten Zahlen von 2020 zufolge auf 63 bis 112 Milliarden Euro. Und genau hier beginnt das Problem: Eine klare und transparente Abgrenzung fehlt. Zwar hat dies der Bundesrechnungshof bereits wiederholt kritisiert , das zuständige Bundessozialministerium stellte sich jedoch bisher taub. Minister Hubertus Heil antwortete im Jahr 2023 auf eine Bürgerfrage auf dem Portal „Abgeordnetenwatch“ selbstbewusst: „Es werden keine finanziellen Mittel der Rentenversicherung zweckentfremdet.“

    Zitat

    Die DRV selbst weist jedoch sehr wohl eine Lücke aus: Im schlechtesten Fall hat sich der Bund allein im Jahr 2020 mit 37 Milliarden Euro aus der Beitragskasse bedient. Sprich: Die eigentlich gesamtgesellschaftlichen, von der DRV finanzierten Aufgaben machten 37 Milliarden Euro mehr aus, als der Bund dafür aus Steuermitteln aufgebracht hat. Laut Angaben des Rentenexperten Otto Teufel summiert sich dieser Aderlass seit Einführung der dynamischen Rente im Jahr 1957 bis 2022 auf ganze 988,7 Milliarden Euro

    Hier noch weitere Informationen:

    https://kpmg.com/xx/en/our-insi…t-2025-116.html

    Und darin ein Link auf:

    https://www.meijburg.com/news/final-bil…3-act-published

    Zitat

    Calculating the tax, losses

    In the proposed new regime the benefits derived from all the results (capital growth tax and capital gains tax) must be added together. An amount (the ‘tax-free result’) will then be deducted from this. The tax-free result in the bill that has now been presented to the Lower House of Parliament has been set at EUR 1,800. The tax will subsequently be calculated on this outcome. If the outcome is negative, there will be a loss in Box 3 that can be set off against a positive result in later years. Carried-back loss set-off is not possible. The tax-free result won’t be of any use in a loss-making year. Losses in Box 3 cannot be set off against income from other Boxes. A threshold of EUR 500 applies for loss set-off. The proposed rate for the new Box 3 regime is 36%.

    Und genau da ist das Problem. Und solange wir diese Zahl nicht nach unten kriegen (und da dürfen auch Kürzungen kein Tabu sein) ist jede Diskussion Makulatur.

    Komisch ist bloss, dass man für alles mögliche Geld aus dem Hut zaubern kann (Sondervermögen, QE-Programme u.ä.), aber beim Thema Rente muss plötzlich "sofort abgerechnet werden".

    Ich sag' mal in ähnlichen Worten wie Du: "Solange wir 1) keine exakte Erfassung der Höhe der versicherungsfremden Leistungen haben, die den Sozialversicherungen und ihren Versicherten aufgebürdet werden, und solange diese nicht stattdessen aus Steuermitteln finanziert werden und solange wir 2) nicht nachgewiesen haben, dass Umlagesysteme per se nicht funktionieren, sondern dass wir es bei dem aktuellen Problemen - nach Eliminierung der unzulässigen Belasting durch 1) (s.o.) - vielleicht mit temporärem Problemen zu tun haben, die auch anders als durch Kürzungen überbrückbar wären, sind alle Vorschläge, die auf Kürzungen hinauslaufen, zurückzustellen.

    Ich wäre ja für eine Art Vorabpauschale für grundsätzlich alle Assets.
    Warum soll denn nur der geneigte Ein-ETF-Anleger diese entrichten müssen, warum nicht auch der Sparer, der BC, Gold oder andere Werte hält?

    Das machen die Niederlande und arbeiten gerade an einer Überarbeitung des Verfahrens. Siehe den anderen Thread hier:

    Einundzwanzig
    12. Februar 2026 um 20:40

    Übrigens sind Immobilen in NL exorbitant teuer.

    Wenn man unrealisierte Gewinne versteuern soll, wäre es doch naheliegend, diese immer sofort zu realisieren. Wenn das dann zum allgemeinen Trend werden würde, hätte es Auswirkungen auf die Kurse, obwohl NL wahrscheinlich zu klein ist um relevant die Märkte zu bewegen.

    Eine Frage war ja: was passiert, wenn das Schule macht und andere Länder das übernehmen? Und wie das Modell prinzipiell zu bewerten ist. Letztens wurden noch rege Diskussionen geführt, wie nachteilig sich doch ETF Verschmelzungen und Wechsel des Sitzes eines ETFs auswirken. Beispiel: Amundi. Einen ähnlichen Effekt hat man dann mit dem neuen "Box 3" Modell jedes Jahr.

    Die Frage ist etwas seltsam. Wenn jemand meint, sich dem staatlichen Besteuerungssystem entziehen zu müssen oder zu dürfen, wird der Staat sicher keine Rücksicht darauf nehmen. Wie BTC verstanden werden soll, muss den Stast nicht interessieren. Im Augenblick sind Veräußerungsgewinne innerhalb eines Jahres steuerpflichtig, darüber hinaus nicht. Ein ziemliches Privileg, noch, sofern man es hinbekomnt und will, Gewinne zu realisieren.

    Gilt das auch für alte Weinflaschen und rare Pokemon-Karten?

    Mal eine Frage zu der Diskussion in dem anderen Thread:

    Einundzwanzig
    12. Februar 2026 um 20:40

    Die Frage passt aber besser hier hin, als in den anderen Thread:

    Auf welcher Rechtsgrundlage werden eigentlich Bitcoins besteuert, wenn sie doch eigentlich das Ziel haben, sich ausserhalb des "normalen" Banken- und Finanzsystems zu bewegen? Müssten sie damit nicht eher allenfalls als "Konsumgüter" eingestuft werden? Die Einfassung in die Besteuergung nimmt ihnen doch einen wesentlichen Teil des vorgesehenen Charakters(?) Die Staaten und deren Finanzämter erzwingen doch damit eine "Einpressung" in das vorhandene Banken- und Finanzsystem - oder?

    KaffeeOderTee :

    Das kann man doch nicht mit der GKV vergleichen, wo Ältere als Rentner im Schnitt niedrige Beiträge zahlen, aber die höchsten medizinischen Kosten haben. In der PKV haben die Älteren die höchsten Monatsbeiträge und benötigen daher bei Weitem nicht eine so hohe Quersubventionierung, wie das in der GKV aufgrund der Not diskutiert wird.

    Das widerspricht meiner Feststellung (in Frageform) ja nicht. Sondern erklärt sie.

    Und Du schreibst ja selbst in Deinem selben Beitrag vorher, dass es als Problem bekannt ist und mit anderen Maßnahmen versucht wird, das Problem zu kompensieren:

    Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen (RfB-Mittel) aus offenen Tarifen der Privaten Krankenversicherung (PKV) können grundsätzlich der Beitragsstabilität geschlossener Tarife zugutekommen, allerdings ist dies an regulatorische Rahmenbedingungen gebunden.

    Wichtige Punkte zur Verwendung von RfB-Mitteln:

    • Unternehmensebene vs. Tarifebene:Überschüsse, aus denen RfB-Mittel gebildet werden, entstehen oft in Tarifen mit junger oder gesunder Versichertenstruktur (offene Tarife). Diese Mittel werden auf Unternehmensebene verwaltet und können vom Versicherer genutzt werden, um Beitragsanpassungen in anderen – auch geschlossenen – Tarifen abzufedern.
    • Beitragslimitierung: Versicherer setzen diese Mittel ein, um Beitragssprünge, die besonders in geschlossenen Tarifen durch „Vergreisung“ (ältere Struktur) drohen, zu dämpfen.
    • Strukturelle Einschränkungen: Obwohl eine gewisse gegenseitige Unterstützung möglich ist, schützen die RfB-Mittel nicht unbegrenzt vor Beitragsanpassungen in geschlossenen Tarifen. Die Beitragskalkulation muss langfristig die Kosten des spezifischen Tarifs decken.
    • Finanzaufsicht (BaFin): Die Finanzaufsicht prüft, ob die Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen ausreichen, um die Beitragsstabilität – insbesondere im Alter – zu gewährleisten.

    Zusammenfassend lässt sich sagen: RfB-Mittel aus offenen Tarifen sind ein Instrument der Versicherer, um die geschlossenen Tarife zu stützen, jedoch kein absoluter Garant für deren Beitragsstabilität.“

    Zitat Ende.

    Da ist die primäre Erfassung der tatsächlichen Kapitalerträge, wie bei uns, vernünftiger.

    Schon allein der aktuelle Ansatz, in den Niederlanden für Aktien pauschal 6% anzusetzen ist unsinnig. Wenn jemand vorsichtig konservativ in Aktien investiert, dann wird er derzeit trotzdem so besteuert, als wenn er risikofreudiger in Aktien mit Aussicht auf höherer Rendite investiert hätte? Aber "der Zins der 15-jährigen Bundeswertpapiere am ersten Handelstag des Jahres" bei unserer Voabpauschale hat ja auch nix mit den Erträgen eines ETFs zu tun.

    Übrigens wieder mit einem Stichtag versehen, der für eine Überraschung gut sein kann. Stellt euch mal vor, ein großer Player plaziert um das Datum herum entsprechende Orders in die eine oder andere Richtung.