Das Geld auf dem Depot des Kindes gehört dem Kind. Dein Kind möchte nun Geld von diesem Depot haben, um damit "größere Konsumausgaben" zu tätigen. Es wäre leichter, wenn Du Roß und Reiter nennen würdest. Was sind denn "größere Konsumausgaben"?
Ein Kind im Grundschulalter ist beschränkt geschäftsfähig. Selber darf es über sein Taschengeld entscheiden, aber nicht über "größere Konsumausgaben". Auch rein technisch dürfte es vermutlich nicht an sein Depot herankommen, sondern bedarf diesbezüglich Deiner Hilfe.
Da bist jetzt Du als Erziehungsberechtigter gefragt:
Wenn Du es gutheißt, daß Dein Grundschulkind die Playstation vom Opa-Geld kauft, dann tätigst Du das Geschäft für Dein Kind. Wenn es in zehn Jahren kommt und Dich fragt: Warum habe ich weniger Geld als meine Zwillingsschwester? Wir haben von Opa doch beide gleich viel zur Geburt geschenkt bekommen! dann antwortest Du: Das stimmt - aber Du hast damals mit acht unbedingt eine Playstation haben wollen und Deine Schwester nicht.
Ein Prozeß wegen Veruntreuung von Kindsvermögen wird daraus dann wohl nicht entstehen.