GRV: sind Leistungen per se NICHT "versicherungsfremd", wenn die Empfänger nur GRV Versicherte sind?

  • Lasst mich diesen neuen Thread aufmachen, um o.g. Thema aus dem anderen Thread hier herauszunehmen:

    KaffeeOderTee
    19. Februar 2026 um 06:38

    Siehe den letzten Beitrag zu dem Thema oben und die über die Zitatfunktion verkettete Historie dazu.

    Den letzten Beitrag noch einmal hier hin kopiert, zur Übergabe in diesen Thread hier:

    Zitat

    Zitat von JackDawson

    Wenn der Verstorbene in der GRV war, ja. Und genau das meine ich: Eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe müssten alle bekommen, auch die Witwen von Selbstständigen.

    Erstens kann sich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe natürlich auch auf eine Teilgruppe der Bevölkerung beziehen. Zweitens muss man eventuelle Ausgestaltungsfehler - wenn man sie unterstellt - von der Tatsache trennen, dasss die versicherungsfremden Leistungen immer noch versicherungsfremd sind. Und reden wir hier eigentlich von der Witwenrente? Oder reden wir von der Mütterrente? Lautet Deine Aussage daher, dass Mütterrenten nur GRV Versicherten zugute kommen? Den Mütterenten stehen keine Beiträge des Umlagesystems der GRV gegenüber. Abgestimmt haben darüber nicht die GRV Versicherten, sondern die gewählte Regierung der gesamten Bevölkerung. Und es geht dabei um die Absicherung für das Rentenalter von Müttern, die sich um ihre Kinder gekümmert haben und in der Zeit nicht am Arbeitsmarkt anderweitig Rentenpunkte erwerben konnten. Diese Kinder sind der Nachwuchs unserer Bevölkerung, die unser aller Wohlstand sichern sollen. Einige davon werden auch Beamte und landen nicht in der GRV. Das ist ein weiterer Aspekt von "gesamtgesellschaftlich". Da geht es nicht nur um die Mütter selbst, sondern auch um deren Kinder. Man hätte bei der Umsetzung für die Kosten der Ansprüche im Rentenalter der Mütter bei der Ausgestaltung auch teilweise (proportional oder wie auch immer) andere Systeme mit einbeziehen können. Dann wären die Mütter auch anders versichert. Die Tatsache, dass das nicht passiert ist, jetzt als Argument zu verwenden, und darauf hinzuweisen, dass die Empfänger nur GRV Versicherte sind, greift nicht. Sie belegt eher die Ungerechtigkeit.

  • KaffeeOderTee 19. Februar 2026 um 07:29

    Hat den Titel des Themas von „GRV: sind Leistungen NICHT "versicherungsfremd", weil die Empfänger GRV Versicherte sind??“ zu „GRV: sind Leistungen per se NICHT "versicherungsfremd", wenn die Empfänger nur GRV Versicherte sind?“ geändert.
  • Was ist eigentlich mit Mütterrente gemeint?

    Es gibt Leute, die überlegen laut: " Ich nehm' jetzt meine Altersrente, meine Mütterrente, meine Flexirente, meine Grundrente und meine Teil(zeit)rente. Mit 5 Renten wird es mir schon gutgehen!" =O

    Falls Kindererziehungszeiten angerechnet werden, dann werden Beitragszeiten im Versicherungskonto berücksichtigt. Mit mindestens einem Beitrag im Versicherungskonto ist man "Versicherte/r". Für Kindererziehungszeiten werden keine konkreten Beiträge gezahlt, sondern das Geld dafür steckt im Bundeszuschuss an die Rentenversicherung.

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