Beiträge von mcbexx

    mcbexx:

    Deine Frage läßt sich durch diese Diskussion nicht lösen, sondern wirklich nur durch die Lektüre des Verkaufsprospekts.

    Im allgemeinen verkaufen Sparkassen keine besonders rentierlichen Geldanlagen. Vermutlich ist es sinnvoller, sich generell zu überlegen, wie sich diese Anlage im Vergleich zu anderen Geldanlagen rentiert, statt sich in Details der Bonusregelung zu verlieren.

    Der Vertrag wurde 2005 abgeschlossen. Ein Prospekt liegt nicht vor, sondern nur der Wortlaut der Vertragsunterlagen.

    Was steht denn im Sparvertrag? Gibt es da eine Definition?

    Leider nein. Aber die Formulierungen legen zuimindest nahe, dass die Prämien und Zinsen eigentlich auch zum Sparguthaben zählen sollten:

    Zitat

    Die Sparkasse zahlt bis zum Ende eines Kalenderjahres einen variablen Zins für den Vermögensplan-flexibel.

    Die Sparkasse zahlt zusätzlich am Ende des Sparjahres eine verzinsliche Prämie, sofern das Sparguthaben zum Stichtag ein Vielfaches der Jahressparleistung (=12 Monatssparraten) erreicht.

    Wenn die Prämien wie die akkumulierten Jahressparleistungen verzinst werden, zählen sie doch wohl zum Sparguthaben? Prämien und Jahressparleistungen werden im eigens für dieses Produkt geführte Sparbuch mit einer entsprechenden Bezeichnung auch nicht getrennt geführt, sonden in der Spalte "Guthaben" aufaddiert.

    Hinzu kommt zusätzlich wie erwähnt, dass für die Ermittlung des Prämienmultiplikators ein "Vielfaches der Jahressparleistung" herangezogen wird. Dies erweckt den Eindruck, dass man innerhalb der Laufzeit von 25 Jahren eben mehr als nur im letzten Jahr auf die maximale Prämie kommt.

    Gibt es eine eindeutige Definiton für den Begriff "Sparguthaben"?

    Hintergrund ist (mal wieder) ein Prämiensparplan einer Sparkasse.
    Dort soll eine Prämie in Abhängigkeit des Sparguthabens gezahlt werden.

    Bei einer Jahresparleistung von 2.400 Euro wird beispielsweise bei Erreichen eines Sparguthabens, das das 3/7/11/15/19/23/25-fache der Jahressparleistung erreicht, eine Prämie von 10/20/30/50/100/150/200% der Jahressparleistung gezahlt.

    Bei genauer Betrachtung stellt sich nach einiger Zeit heraus, dass zur Ermittlung des Sparguthabens für die Prämienfestlegung allerdings nur die akkumulierten Jahressparleistungen berücksichtigt werden, aber nicht etwaige variable Zinsen oder Prämienausschüttungen, die beide in die "Guthaben"-Position des Prämiensparbuchs einfließen und auch nicht separat geführt werden.

    Müssen Zinsen und Prämien nicht ebenfalls zum Sparguthaben gezählt werden?
    Im Vertrag steht zudem, dass die Prämienzahlungen ebenfalls variabel verzinslich sind (auch wenn der Zins lange bei 0% lag, das sollte sich nun auch bald mal ändern), ein weiterer Hinweis, dass sie eigentlich zum Sparguthaben zu zählen sind.

    Legt man nur die Summe der Jahressparleistungen zugrunde, hätte man im Vertrag auch "3/7/11/15/19/23/25 Jahre" als Meilensteine nehmen können, und nicht (bewusst irreführend?) das Sparguthaben als Vielfaches der Jahressparleistung.
    Bei letzterem ist ja eine andere Dynamik im Spiel und der Prämienbonus von 200% wird schon deutlich vor dem 25. Jahr erreicht - der Prämienvertrag ist unbefristet geschlossen, jedoch für maximal 25 Jahre.

    Ich finde das alles sehr befremdlich, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Produkt Prämiensparen ja schon mehrmals mit negativer Presse bedacht wurde und einige Tricksereien der Sparkassen ans Licht gebracht wurden.

    TLDR: Gibt es eine juristisch eindeutige Definiton des Begriffes "Sparguthaben"?

    Ich würde außerdem schauen, ob Du die Original-Vertragsbedingungen des Prämiensparen findest. Dort wird vermutlich das o.g. Vorgehen nicht als Möglichkeit drin stehen - das wäre ggfs auch noch ein Argument.

    Ja, den Gedanken hatte ich auch schon. Eigentlich ist bei dem Modell eine Abhebung nur nach Kündigung des Prämiensparens mit 3 Monaten Frist oder unter Hinnahme von Vorschußzinsen möglich, aber ich muss mir mal den kompletten Vertrag unserer Filiale aus dem Archiv ziehen lassen, mir liegt nur die Regelung zur Prämienstaffel sowie die Bestimmungen zur Anpassung des variablen Zinssatzes vor.

    Meine Mutter hat 2005 einen Prämiensparvertrag bei der örtlichen Sparkasse abgeschlossen, kommt also langsam in die Phase, wo die Bonusprämien sich lohnen.

    Ich gebe das alles jetzt so wieder, wie es mir meine Mutter geschildert hat, kleinere Details mögen eventuell nicht ganz korrekt sein, aber im wesentlichen haben wir folgenden Sachverhalt:

    Beim Durchsehen der Unterlagen habe ich festgestellt, dass meine Mutter im Oktober 2020 von dem "Prämiensparbuch" einen krummen Betrag von €4.851,81 auf ihr Sparbuch umgebucht hat und damit effektiv das Sparguthaben, das zur gestaffelten Berechnung des Multiplikators der Prämienzahlung herangezogen wird (konkret: 200% der jährlichen Sparleistung, wenn das Sparguthaben das 25-fache der jährlichen Sparleistung von €2400 jährlich erreicht), reduziert hat.

    Sprich: Am Ende fehlen jetzt 2 Jahre Prämienzahlungen der höchsten Prämienstufe, weil das 25-fache der Sparleistung um ~4800 Euro/2400 Euro = 2 Jahre verkürzt wurde

    Darauf angesprochen erklärte sie mir, dass sie 2020 ein Schreiben von der Sparkasse erhalten habe (liegt mir leider nicht mehr vor, daher nur sinngemäß), in dem ihr mitgeteilt wurde, sie hätte die Möglichkeit, aufgelaufene Zinsen/Prämien von diesem Prämiensparbuch abzuheben/umzubuchen, was meine Mutter dann auch getan hat.

    Dies geschah nicht aus finanzieller Notwendigkeit (ausreichend Guthaben auf anderen Konten, keine konkreten Ausgaben, für die das Geld benötigt worden wäre, Geld wurde dort auch nicht entnommen) und garantiert ohne das Wissen, dass diese Abbuchung sie am Ende der Laufzeit des Prämiensparvertags 2 x 200% x 2400 = 9600 Euro kosten wird. Wäre Sie im Rahmen der Aufklärungs- und Beratungspflicht der Sparkasse auf diese Konsequenz hingewiesen worden (die Umbuchung hat sie in Person in der Filiale vorgenommen), hätte sie die Umbuchung garantiert nicht vorgenommen.

    Um die gleiche Zeit herum, vermutlich 2019, als die Kündigungswelle für SPK-Prämiensparprodukte durch Presse ging, wurde meine Mutter auch einmal von ihrer Beraterin telefonisch kontaktiert und unverbindlich gefragt, ob sie den Prämiensparplan nicht kündigen möchte (ohne Alternativangebote, meine Mutter hat abgelehnt). Damit war das Thema erledigt, den Versuch einer Kündigung seitens der SPK wie in anderen Bundesländern hat es nicht gegeben).

    Jetzt meine Fragen:

    - Gibt es zufällig jemdanden, der ein ähnliches "Sie können jetzt Geld von Ihrem Prämiensparbuch abheben"-Schreiben von seiner Sparkasse erhalten hat? Sollte ich mal beim Verbraucherschutz anfragen, ob dort ähnliche Praktiken gemeldet wurden und aktenkunding sind? Kann mir nicht vorstellen, dass dies ein Einzelfall ist.

    - Hätte meine Mutter im Rahmen der angesprochenen Aufklärungs- und Beratungspflicht der Sparkasse nicht darauf hingewiesen werden müssen, dass ihr durch die Abhebung (ohne Not) ein fast fünfstelliger Nachteil entsteht?

    Im Idealfall würde ich mit der Sparkasse das Gespräch suchen und mich bemühen, diese Umbuchung durch eine Einzahlung quasi wieder rückzuabwickeln und das Sparguthaben wiederherzustellen, brauche jetzt aber Munition für die Argumentation.

    Wie vermutlich viele andere auch habe ich mich dieses Jahr erstmals ein bisschen genauer mit dem Thema Grundsteuer und deren Berechnung beschäftigt.

    Dabei habe ich mir auch mal die ganzen Tabellen des §254 Bewertungsgesetz (BewG) angeschaut.

    Die vom FA angesetzte Nettokaltmiete zur Ermittlung des Reinertrags ist in Anlage 39 nach Quadratmeterzahlen < 60 m², 60-100 m² und > 100 m² gestaffelt.

    Auffällig ist hier, dass (je nach Bundesland) bei Mietwohngrundstücken im Vergleich zu den größeren Wohnflächen ein Aufschlag von 20-30% auf Wohnungen < 60 m² erhoben wird.

    Beispiel NRW:

    Wohnung < 60 m²: €10,22 pro m²

    Wohnung > 60 m²: €7,38 pro m²

    Der Sprung beim Grundsteuerwert von einem Objekt mit 59 m² und einem mit 60 m² beträgt rund 36% (EUR 148.200 zu EUR 109.900), was effektiv eine um rund 50 Euro höhere Grundsteuer für die kleinere Wohnung bedeutet.

    Das führt zum Beispiel dazu, dass für eine Mietwohnung mit 82 m² der gleiche Grundsteuerwert und -betrag ermittelt wird, wie für eine Wohnung mit 82 m². Steuergerechtigkeit?

    Kann man alles leicht mit dem Grundsteuerrechner nachvollziehen (Werte weichen je nach Bundesland ab).

    Kann mir jemand den Sinn dieses Aufschlags für kleinere Wohneinheiten erklären? Er erscheint mir komplett kontraintuitiv.
    Gerade kleinere Wohnungen dürften im Schnitt eine geringere Realmiete pro m² erzielen als große Wohnungen in besserer Lage.

    Zudem werden die meisten Menschen (Eigentümer wie Vermieter, auch wenn nur Vermieter hier betroffen sind) ja instinktiv versuchen, die Wohnfläche so klein wie möglich zu rechnen (Dachschrägen, Balkone, Treppenabsätze). Auch sämtliche Ratgeber weisen nicht darauf hin, dass eigentlich eine Wohnfläche jenseits der 60 m² erstrebenswert ist.

    Was dann letztendlich auch bei Bauplanungen und Grundrisserstellungen eine Rolle spielen sollte.

    Um beim Thema "Ihr gutes Recht" zu bleiben:

    Stellt das nicht eine massive Ungleichbehandlung dar?

    Wo ist die Steuergerechtigkeit, wenn für eine 59 m² Mietwohnung ein deutlich höherer Grundsteuerwert zugrundegelegt wird, als bei einer 60 m² Mietwohnung (und Parität erst mit einer 82 m² Mietwohnung erreicht wird)?

    Jetzt wird sicherlich jemand argumentieren: "Ist doch egal, wird doch im Regelfall auf die Mieter umgelegt", oder "Sind doch effektiv nur um die 40 Euro Grundsteuer im Jahr, die der Vermieter mehr zahlen muss".

    Das geht aber am Punkt vorbei.