Ich sage jetzt mal, es fängt schon mit § 8 AO an :
"Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird."
Die Frage ist welche Intention dahinter steckt .... Will ich aus Deutschland fliehen und hier keine Steuern/Sozialabgaben mehr bezahlen, kannst Du haben, aber dann gibt es die Wegzugsbesteuerung § 6 AStG und weitere witzige Regelungen des Außensteuergesetzes (da es ein Gesetz hierzu gibt, ist man wohl nicht der Erste der sich mit dem Thema beschäftigt
)
Behälst Du einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland und zahlst deine Steruern/Sozialabgaben, kein Problem. Da wird dann vermutlich auch kein Bürokrat die Tage zählen in denen Du unterwegs warst (was Dir als Ausländer mit deutschen Aufenthaltstitel aber durchaus passieren kann).
Melderechtlich kannst Du dich ofW (ohne festen Wohnsitz) melden und dann eben ein Postfach einrichten oder Bekannte/Freunde als Postanschrift angeben oder eben deinen digitalen Dienstleister (Caya).... die Caritas wird das wohl kaum für Dich machen (die machen das nur bei Obdachlosen).
Problematisch sind die vermeintlichen schlauen Leute, die als Weltenbummler in keinem Land steuerpflichtig sein wollen ... und dadurch unter Umständen von mehreren Ländern gleichzeitig als steuerpflichtig angesehen werden ![]()