Bestimmt steht in Deinen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (nicht verwechseln mit den Tarifbedingungen, die diese nur konkretisieren) irgendein allgemeiner Satz zur Definition des Versicherungsfalls (zB: Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheiten oder Unfällen).
Daraus und aus anderen Klauseln ergibt sich dann, was alles nicht versichert ist (zB Wellness, Kuraufenthalte, Fitness, Lebensberatung, Kosmetik etc). Im Prinzip sind sogar Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen keine Heilbehandlung, aber meistens trotzdem versichert.
In den Bedingungen steht auch, dass jede Rechnung die Diagnose nennen muss. Können Heilpraktiker nach dem Gesetz überhaupt eine psychische Krankheit diagnostizieren? Ich vermute, das kann nur ein Arzt (zB Psychiater), der Dir dann eine Psychotherapie verschreibt, die ggf. auch ein Heilpraktiker durchführen könnte (wenn Deine Versicherung auch Heilpraktiker erstattet).
Genauso werden Medikamente auch nur erstattet, wenn sie verschrieben wurden und zur Diagnose passen.