Beiträge von Wanderslust

    Ich zahle eigentlich ganz gerne Steuern, weil es bedeutet, dass ich erfolgreich war und Gewinne mitgenommen habe.

    Ich bin übrigens auch gerne in der Kirche.

    Religion hat nichts mit Geldanlage zu tun, sondern mit Spiritualität, Gemeinschaft und der Frage nach dem Sinn des Lebens.

    Wenn Du die verfallenden und verlassenen Kirchen in vielen ostdeutschen Dörfern und Kleinstädten siehst, deren zu 90% atheistische Bewohner gleichzeitig ihr imaginäres “Abendland” bedroht sehen und jammern, dass es keine Angebote für Kinder und Jugendliche oder ältere Menschen mehr gibt, ohne sich dabei selbst angesprochen oder in der Verantwortung zu sehen, zB ein Ehrenamt zu übernehmen, weißt Du, was ich meine.

    Was genau meinst du damit?

    Die Sonderkonditionen (nur ein paar Beispiele)

    1. Private Weiterführung oder Weiterführung bei neuem Arbeitgeber zu gleichen Konditionen wird ermöglicht.
    2. Verzicht auf „abstrakte Verweisbarkeit“
    3. hohe Flexibilität (der Vertrag kann jederzeit reduziert werden und erhöht werden.

    Gerne würde ich bei meiner alten bleiben, aber das ist das Problem mit den 60 Jahren.

    Wenn das so einfach ist, kannst Du ja einfach

    - einen Minivertrag beim Arbeitgeber abschließen (zB 1,00 Euro bis Alter 67),

    - den alten Vertrag bis 60 unverändert weiterlaufen lassen

    - und nach Auslaufen des alten Vertrages den neuen Vertrag kräftig aufstocken.

    Aber wahrscheinlich sind die Bedingungen doch komplizierter.

    Ohne die Verträge nebeneinanderzulegen und jede einzelne Klausel zu kennen und zu verstehen, wirst Du nur im luftleeren Raum spekulieren können.

    Die meisten Laien können solche Verträge nur schwer verstehen und guter Rat ist im Zweifel nicht umsonst (Anwalt oder unabhängiger Versicherungs- Honorarberater ohne Provisionsinteresse).

    Außerdem bedenke, dass auf eine betriebliche BU-Rente aus Entgeltumwandlung vermutlich im Versicherungsfall die volle Steuer zu zahlen wäre. 3.000 Euro nach dem neuen Vertrag wären womöglich weniger als 2.500 nach dem alten…

    Usw. usf.

    Den Dispo kann man immer überziehen, wenn man die Bank um eine Überweisung bittet und sie einen für kreditwürdig hält.

    Das funktioniert sogar, wenn man gar keinen Dispo eingerichtet hat, aber in Kürze die Wertstellung einer Gutschrift erwartet. Warum sollte die Bank das ablehnen?

    Wenn man das verhindern will, muss man ein Konto auf reiner Guthabenbasis eröffnen - das ist aber nicht dasselbe wie bloß keinen Dispokreditrahmen auf einem normalen Konto zu haben.

    Ein Dispokredit ist übrigens meist deutlich billiger als eine von der Bank nur geduldete ad hoc-“Überziehung” des Kontos. Das liegt daran, daas die Bank bei einem bestehenden Disporahmen die Ũberziehung nicht mehr neu prüfen muss.

    Daher macht es idR auch keinen Sinn, einen bestehenden Disporahmen einseitig zu senken (schon gar nicht auf Null), denn am Ende zahlt man bei Überziehungen einfach nur mehr…

    Der Unterschied zwischen Buchungstag und Wertstellungstag ist in der Tat verwirrend, aber die Bank muss das gutgeschriebene Geld ja auch erst selbst effektiv erhalten haben, bevor sie es ihren Kunden effektiv in Wert stellt - sonst muss sie es sich ggf. selbst erst teuer ausleihen…

    Deshalb sehen die AGBs der Banken Wertstellungen so vor, dass keine solche Lücke für die Bank eintreten kann, erst recht nicht nicht bei Buchungen am Nachmittag oder Abend (oder gar aus dem Ausland)….

    Mal ehrlich, ist das ein Unterschied zu Unternehmen wie BlackRock, Vanguard oder Invesco ? Bei Strategy ist halt das Risiko deutlich höher.

    Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.

    Blackrock, Vanguard und Invesco verkaufen Anlageprodukte (zB ETFs) und Dienstleistungen (Vermögensverwaltung) an Endkunden (Geldanleger), die dafür Gebühren bezahlen.

    Aus dem operativen Gewinn (Gebühreneinnahmen abzüglich Gehälter, Steuern und Kosten) können sie dann zB Dividenden an ihre Gesellschafter bzw. Eigentümer zahlen.

    Endkunden und Eigentümer sind bei diesen Firmen verschiedene Personen.

    Bei Strategy wird das Geld dagegen einfach von neuen Eigentümern (Aktionären) eingesammelt und an die alten ausgeschüttet. Ohne Kunden, Produkte oder Gewinn.

    Und jetzt von der Versicherung beitragsfrei gestellt worden, was ich eigentlich nicht wollte.

    Wieso hat die Versicherung Dich beitragsfrei gestellt? Hattest Du das beantragt? Warum?

    Du schreibst von Rückständen, die aufgelaufen seien. Wie kam es dazu? Du bist doch erst vor Kurzem gekündigt worden? Oder hat das Geld vorher schon nicht gereicht?

    Bekommst Du Krankengeld oder Arbeitslosengeld?

    In einer Phase, in der man krank ist und vielleicht sogar schon berufsunfähig sein (oder bald werden) könnte, macht es eigentlich keinen Sinn, eine BU-Versicherung beitragsfrei zu stellen, abzusenken oder zu kündigen.

    Hast Du Dir einmal die Bedingungen Deines Vertrags durchgelesen? Vor allem die Regelungen

    - ab wann Du eine BU-Rente bekommen kannst (zB schon ab sechs Monaten Arbeitsunfähigkeit rückwirkend? Oder nur nach ärztlicher Prognose für die Zukunft)?

    - was die aktuelle Beitragsfreistellung für Deine Versicherung genau bedeutet (Verlust aller bestehenden Ansprüche? Erhalt der Ansprüche? Falls ja, wie lange und wie umfassend bleiben Ansprüche ohne Beiträge bestehen etc. etc.)?

    - falls Du (schon) berufsunfähig bist, sieht das Regelwerk evtl. Beitragsbefreiung für die Dauer der BU vor?

    Du kannst sehr viel falsch machen, wenn Du hier einfach irgendwelche Entscheidungen fällst, ohne Dir vorher Klarheit über deren Folgen zu verschaffen.

    Hat Dein Anwalt den Vertrag schon gesehen? Was sagt er?

    Ich will nicht behaupten, dass Gold das schlechtere Investment ist. Völlig andere Baustelle. Aber Unfug lasse ich ungern so stehen.

    Ps: der Energieverbrauch des Bankensektors liegt im übrigen weit jenseits von BTC. Komplett andere Dimension.

    Deine Meinung in allen Ehren, aber bevor Du das Wort "Unfug" in den Mund nimmst, solltest Du nicht Äpfel und Birnen vergleichen. Da geht nämlich der ökonomische Unfug erst los:

    Der Marktwert des gesamten weltweiten Goldbestandes beträgt in etwa das 10-fache des Wertes aller Bitcoins bei annähernd ähnlichem oder leicht höheren Energieverbrauch aller Goldminen und Goldaufbereitungen sowie Transport (von neu geschüftem Gold).

    Die KI spuckt folgende Werte pro 1.000 Mrd. USD Marktwert aus:
    - Gold: 7,8 TWh/Bio. USD
    - Bitcoin: 52 TWh/Bio. USD

    Bitcoin benötigt also derzeit ungefähr 6- bis 7-mal mehr Energie pro gespeichertem Dollar Werteinheit als Gold. Vom Bankensektor erst gar nicht zu reden...

    Und der Krügerrand oder Maple Leaf von 1995 verbrauchen heute überhaupt keine Energie mehr, genauso wenig wie Barren aus dieser Zeit oder Omas Goldschmuck.

    Die Goldförderung könnte jederzeit eingestellt oder verboten werden, ohne die Rolle von Gold als Wertspeicher zu gefährden.

    Bitcoin MUSS dagegen dauerhaft Energie verbrauchen, weil das Netzwerk anders nicht gesichert werden kann und sonst zusammenbräche. Der "Bug" ist damit anders als beim Gold systemimmanent und niemals abstellbar.

    Gold Minen benötigen also keine Energie? Der Transport von Gold und die Aufbewahrung sind kostenfrei und benötigen auch keine Energie? Sicherlich gibt es auch keinerlei Probleme, wenn man mit 2kg Gold im Handgepäck am Flughafen steht, oder?

    Goldminen schürfen nur neues Gold.

    Der bloße Besitz von Gold verbraucht überhaupt keine Energie. Der Handel für Privatanleger findet überwiegend analog statt, selbst im globalen Handel ist der Energieverbrauch minimal.

    2kg Gold passen in ein kleines Briefcouvert und können in demselben Schließfach gelagert werden wie das Hochschulzeugnis, das Krypto-Wallet oder der Grundbuchauszug.

    Am Flughafen im Handgepäck muss man Gold, Bargeld etc. bloß anmelden, und auch das nur, wenn bestimmte Wertgrenzen überschritten werden.

    Ein- und Ausfuhr sind zoll- und steuerfrei und nicht beschränkt.

    Diese Regeln zur Prävention von Geldwäsche gelten im Übrigen auch für Kryptos.

    Zum Thema Energieverbrauch wurde hier mittlerweile schon sehr häufig erklärt, dass dieser essenziell ist. (…). Der Energieverbrauch ist ein zentraler Bestandteil….

    So ist es, genau das habe gesagt.

    Du brauchst es nicht wiederholen.

    Deine Schlussfolgerung, dass Energie nichts kostet, ist halt falsch.

    Erst recht, dass diese hohen laufenden Kosten Bitcoin an Gold annähern würden.

    Gold verbraucht keinen Strom.

    Um Gold über 10.000 Jahre zu erhalten, ist keine Energie notwendig.

    Diese ganzen angeblichen Eigenschaften von Bitcoin stehen immer unter dem Vorbehalt des Energieverbrauchs und der laufenden Kosten der Blockchain, die ständig erwirtschaftet werden müssen.

    Der intrinsische Wert ist also zu jedem Zeitpunkt negativ.

    Gold braucht weder eine Blockchain noch Energie. Es hat seinen Wert nicht nur seit Jahrtausenden bewiesen und behalten, sondern es ist auch schön anzusehen und auch außerhalb der Geldanlage aufgrund seiner natürlichen Eigenschaften regelrecht nützlich (Zahnmedizin, (Hightech-)Industrie, Kunsthandwerk etc.).

    Vor allem hat es - anders als jede bloß innovative Technologie wie Telegraphie oder Bitcoin - keine Halbwertszeit.

    Der Vergleich hinkt von vorne bis hinten.

    Niemand kann um 17 Uhr einen Kurs von 9 Uhr realisieren. Auch nicht umgekehrt.

    Auch kein Algoritmus kann das.

    Börsenhandel läuft in Echtzeit.

    Wer kein Limit gesetzt hat, dessen Papiere werden “billigst” (= im Zweifel teuer vom aktuell erstbesten Bieter) erworben und “bestens” (= im Zweifel billig an den aktuell erstbesten Bieter) verkauft.

    Es gelten auch hier im Zweifel die alten Finanzweisheiten:

    “There’s no free lunch” und “You get what you pay for”.

    Billig muss nicht preiswert sein.

    Am Ende muss auch ein Broker die Kosten für angebotene Dienstleistungen irgendwie erwirtschaften und zB Miete, Gehälter und Stromrechnungen bezahlen.

    So kann man das auch sehen. Da Frage ist jetzt, was in der Praxis wirklich greift.

    Laut Post #3 von Dr.Schlemann wird ja anscheinend § 19 Abs. 1 VVG normalerweise tatsächlich berücksichtigt.

    Was steht denn in § 19 Abs. 1 VVG drin, was Dich beruhigt?

    Der Versicherer hat eine offene Frage gestellt, welche Aufgaben Du wahrnimmst und Du hast Dir gedacht, weil er nicht zusätzlich explizit auch noch nach Schichtarbeit gefragt hat, könntest Du diesen Teil Deiner Arbeit weglassen und nur Bildschirmarbeit auflisten.

    Weil Dein Gefühl Dir aber sagt, dass die Schichtarbeit für den Versicherer natürlich interessanter gewesen wäre als der Bildschirmaspekt, bist Du unsicher geworden und suchst in einem Internetforum nach Zuspruch.

    Ob ein Richter die Frage genauso eng auslegen würde wie Du hoffst, steht in den Sternen.

    Auf jeden Fall musst Du im Falle der BU mit einem langen Rechtsstreit rechnen, wenn die Versicherung ihre eigene Frage anders versteht als Du.

    Ich persönlich würde das nachmelden, selbst wenn der Beitrag hinterher ein paar Prozent teurer ist. Oder einen spezialisierten Anwalt fragen.

    Viel Glück!

    Das ist zumindest für einen Bürojob eine Besonderheit, deren Nichterwähnung in einem BU-Antrag sehr auffällig wäre.

    Mit einer Aufgabenbeschreibung als “reiner Bürojob am Bildschirm” wird jedenfalls ein Eindruck erzeugt, der von den tatsächlichen körperlichen Anforderungen des konkreten Arbeitsverhältnisses deutlich und für jeden erkennbar abweicht.

    Bei Rettungssanitätern oder Piloten kann man den Hinweis auf Schichtarbeit als zentrales Merkmal der Aufgabenbeschreibung sicher weglassen, da Teil des Berufsbildes. Ũberraschend wäre jedoch, wenn diese zB nur in Malariagebieten oder Kampfflugzeugen eingesetzt würden….

    Ich würde mich nicht wohl (und im Zweifel auch nicht versichert) fühlen, wenn ich das einfach weglasse.

    Denn es ist offensichtlich für die Versicherung risikorelevant.

    Wenn die Schichtarbeit keine zentrale Aufgabe Deines Berufs ist und diesen nicht weiter prägt, dürfte es kein Problem sein.

    Wenn Du aber andere Aufgaben angegeben hast, die tatsachlich weniger prägend für Deine Tätigkeit sind als der Umstand, dass Deine Tätigkeit im Unternehmen zwingend und ausschließlich nur in Schichtarbeit verrichtet werden kann, dann dürfte die Versicherung sich mE zu Recht wundern, dass das in der Antwort gar nicht erwähnt wird.

    Das würde ich persönlich nicht riskieren.

    Du scheinst ja selbst schon ein ungutes Gefühl mit Deiner Beantwortung zu haben.

    Dass der Verkäufer die Antwort weiterleitet, hat nichts zu bedeuten - er verdient ja nur an Abschlüssen und will möglichst wenig Rückfragen von den Risikoprüfern bearbeiten.

    Es sollte also keine Probleme geben, wenn der Versicherer nichts von der Schichtarbeit weiß, da er nicht danach gefragt hat und man zb berufsunfähig wird, weil man nicht mehr schichttauglich ist?

    Da wir nicht einmal die genauen Fragen kennen, die der Versicherer Dir stellt, wirst nur Du bzw. der Versicherer das beantworten können.

    Fũr mich gehört Schichtbetrieb zu den beruflichen Aufgaben, wenn es meine Aufgabe ist, im Schichtbetrieb zu arbeiten.