Beiträge von Wissi

    Danke für Deine Unterstützung. Hast Du richtig erkannt..., bin Laie. Deshalb frage ich ja hier nach. Bin davon ausgegangen, wenn ich ein Konto zur Auszahlung angebe, dann wird das gleichgesetzt mit einem Einverständnis der Auszahlsumme. Bin jetzt schlauer.

    Nun habe ich aber Widerspruch gegen den Kontoauszug eingelegt..., weil die Höhe des auszuzalenden Guthabens von 12000€ nicht stimmt. Und jetzt Bankkonto nachreichen? Werde ich wohl machen. Einen Rechtsanwalt schalte ich nicht ein. Auf Anfrage zu meinem Anliegen sind die Kosten viel zu hoch.

    Man kann immer einen Rechtsanwalt einschalten. Und wenn man im Recht ist (und es nicht gerade um Arbeitsrecht geht), kostet das noch nicht einmal was. Die Bausparkasse hat im Juni nicht geantwortet, die wird auch im September und Oktober nicht antworten.

    Allerdings: Wenn Dir eine Person wirklich helfen will, mußt Du die Karten sauber auf den Tisch legen. Herumdrucksen hilft diesbezüglich nichts.

    Ich hätte der Bausparkasse übrigens ein Konto genannt (wie Hornie schon geschrieben hat). Damit hättest Du den Großteil des Geldes bereits zurück.

    Wie meinst Du das..., die Karten sauber auf den Tisch legen und nicht herumdrucksen? Wie funktioniert das hier? Sorry, bin neu hier und mit dem Forum nicht so vertraut.

    Ach..., das geht?

    Ist das dann auch nicht der Beweis, dass ich die falsche Guthabensumme anerkenne, wenn ich der Bausparkasse mein Konto gebe? Wie schreibt man in meinem Fall so einen Auszahlungsauftrag?

    Danke für die schnelle Antwort..., Fristsetzung bis zum 20.10.2023. Nein, es geht nicht um eine nennenswerte Summe. Leider kann ich keinen Rechtsanwalt einschalten. Werde dann sicher die Schlichtungskommission einschalten. Oder besser die Bankenaufsicht?

    Mein vollbesparter Bausparvertrag wurde zum Juni 23 von der Bausparkasse gekündigt. Ich wurde aufgefordert, mein Konto zur Auszahlung des Guthabens anzugeben. Da der Kontoauszug fehlerhaft war, legte ich Widerspruch ein. Es fehlten die Bonuszinsen, die Abschlussgebühr und die Rückerstattung der Kontoführungsgebühren. Ich habe einen sehr alten Vertrag, in dem Darlehensverzicht, Bonuszinsen und Rückerstattung der Abschlussgebühr schon bei Vertragsabschluss festgeschrieben sind. Wurde über die Jahre von mir auch immer so dokumentiert, dass ich keine Änderung wünsche. Auch bei Vollbesparung und Kündigung. Mein Guthaben wurde von der Bausparkasse auf ein Extrakonto geparkt, weil keine Verzinsung mehr stattfindet und mein Onlinezugang gelöscht. Die Bausparkasse reagiert nicht auf meinen Widerspruch zum Kontoauszug. Gibt es gesetzliche Fristen, die die Bausparkasse bei Widerspruch einhalten muss? Und überhaupt..., was machen die jetzt mit meinem Geld? Habe heute wiederholt Widerspruch eingelegt und eine Frist von 4 Wochen gesetzt. Kann einer helfen, wie ich jetzt korrekt handeln muss? Danke für Eure Aufmerksamkeit.

    Bonuszinsen dürfte bei voll bespartem BSV schwer werden.

    Aber probieren sollte man es.

    Die Bonuszinsen( falls im Vertrag ausgewiesen ) bekommst du auch nur wenn du darauf hinweist das du auf das Darlehen verzichtest.

    https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/pressemeldunge…g-sichern-49025

    Danke, den Darlehensverzicht habe ich schon bei Vertragsabschluss festgelegt und darauf hingewiesen. Der Bonus wird ausgezahlt. Ich möchte die Bausparsumme auf Richtigkeit der Zins und Bonuszahlungen prüfen lassen und weiß nicht, an wen ich mich in diesem Fall wenden kann. Da es nur ein kleiner Bausparvertrag ist, sollen auch nicht hohe Kosten anfallen.

    Hallo.

    Dem Kündigungschreiben sollte eigentlich ein Antwortbogen beigefügt sein. Letztlich benötigt Wüstenrot eine Bankverbindung zum Überweisen. (So lief es damals bei mir und BHW.)

    Danke, das ist alles erfolgt. Ich möchte die Auszahlsumme auf Richtigkeit prüfen lassen und weiß nicht wo oder bei wem.

    Mein Bausparvertrag ist vollbespart. Wüstenrot hat deshalb den Vertrag gekündigt. Muss ich jetzt einen Auszahlungsantrag stellen? Und wo oder bei wem kann ich die Auszahlsumme auf Richtigkeit prüfen lassen? Es ist nur eine kleine Bausparsumme.