Alles anzeigenWenn Dir einer helfen soll, muß der den Vorgang im Detail kennen. Der wird sich den Vertrag zeigen lassen, das Kündigungsschreiben der Bausparkasse und Deine Antwort darauf. Hebst Du darauf ab, daß Du früher bereits bekräftigt habest, daß Du keine Änderung am Vertrag wolltest, wird er Dich nach entsprechenden Schriftstücken fragen und sie sehen wollen.
Mit "ich habe Widerspruch" eingelegt, kann keiner etwas anfangen. Dazu muß man das Schriftstück sehen, mit dem Du Widerspruch eingelegt hast.
Die Leute der Bausparkasse sind Profis und sie haben das Geld, das eigentlich Dir zusteht. Du agierst in meinen Augen laienhaft, was schon daran erkennbar ist, daß Du einen Vorgang vom Juni bis September quasi liegenläßt.
Wie bekommt man die Kuh vom Eis?
Wenn der fragliche Betrag unmaßgeblich ist, kannst Du Dir sicher Zeit lassen.
Normalerweise sind Bausparverträge fünfstellig, da würde ich mir keine Zeit lassen. Und wenn Du es nicht allein hinbekommst, dann brauchst Du externe Hilfe, und das ist in rechtlichen Dingen schlichtweg ein Rechtsanwalt vor Ort.
Ich hätte - ich wiederhole es - der Bausparkasse ein Zielkonto genannt. Dort hätte sie ausbezahlt, was sie für richtig hält. Selbst wenn der Betrag nicht stimmt, selbst wenn sie die Abschlußgebühr nicht erstatten will oder irgendwelche Zinsen, hättest Du so mindestens 95% der streitigen Summe bereits zurück und könntest sie verzinst auf ein Tagesgeldkonto legen. Ohne Konto kann die Bausparkasse das Geld nicht zurückzahlen. Das fällt im Bedarfsfall auf Dich zurück.
Danke für Deine Unterstützung. Hast Du richtig erkannt..., bin Laie. Deshalb frage ich ja hier nach. Bin davon ausgegangen, wenn ich ein Konto zur Auszahlung angebe, dann wird das gleichgesetzt mit einem Einverständnis der Auszahlsumme. Bin jetzt schlauer.
Nun habe ich aber Widerspruch gegen den Kontoauszug eingelegt..., weil die Höhe des auszuzalenden Guthabens von 12000€ nicht stimmt. Und jetzt Bankkonto nachreichen? Werde ich wohl machen. Einen Rechtsanwalt schalte ich nicht ein. Auf Anfrage zu meinem Anliegen sind die Kosten viel zu hoch.