Beiträge von Auron

    Danke für euren bisherigen Input. Ich sollte wohl tatsächlich etwas mehr Infos liefern. Mein Sparplan läuft auf den MSCI World, ich investiere aktuell etwa 250€ monatlich und insgesamt habe ich einen mittleren 4-stelligen Betrag investiert. Bei der nun zu investierenden Summe handelt es sich um eine niedrige 5-stellige. Ich bin übrigens Ende 30, habe also (hoffentlich) noch ein paar Jahrzehnte zum Einzahlen.

    Hallo zusammen,

    ich habe meine Lebensversicherung gekündigt, weil ich mit der Renditeaussicht nicht zufrieden war und überlege nun, wie ich den ausgezahlten Betrag am sinnvollsten in einen ETF anlege. Ich besitze bereits seit wenigen Jahren einen ETF-Sparplan, in den ich monatlich investiere. Ich habe hier bei Finanztip von der Strategie gelesen, dass man aus steuerlichen Gründen in mehrere ETF investiert, um später aus dem jüngsten zuerst auszahlen lässt. Jetzt frage ich mich, ob es sinnvoll ist, die Summe in einen anderen ETF zu investieren, welche ich dann nicht weitere bespare. Oder macht das keinen Sinn und ich kann das Geld in den bestehenden ETF anlegen und später mal auf einen anderen umsteigen?

    Wo hast du denn die Rechtschutzversicherung?

    Ist die auch im Hause deiner Lebensversicherung beheimatet?

    Da könnte es dann wie mit den Krähen und dem Augenaushacken sein.

    Es sind verschiedene Unternehmen.

    Das ist eine der klassischen Rückzugspositionen der Versicherer. Die Antwort könntest Du genauso auch vom Lebensversicherer bekommen haben. Dann aber wenigstens schriftlich und nicht nur am Telefon.

    Das stimmt natürlich. Verlieren kann ich bei einem Versuch ja nichts. Ich überlege noch, ob ich es für sinnvoll halte, vorher die VZ-HH zu kontaktieren.

    Das klingt so, als würde es auf meinen Fall zutreffen. Ich habe in meinen Unterlagen keinen Hinweis darauf gefunden, dass ich der Versicherung nachträglich zugestimmt hätte. Dass meine Eltern vor Abschluss das Familiengericht um Zustimmung gebeten haben, halte ich für nahezu ausgeschlossen; werde ich aber nachfragen.

    Im Netz habe ich leider keine weiteren Infos zu dem Thema oder gar Musterschreiben gefunden. Gibt es da eine Stelle, an die man sich am besten wendet, oder verfasst man nach besten Wissen ein eigenes Anschreiben?

    Pantoffelheld Zu dem Zeitpunkt war ich 17 Jahre alt. Als Versicherungsnehmer stehe ich allerdings bereits im Versicherungsschein, falls das eine Rolle spielt. Ich glaube, dass ich mich im Eingangspost nicht präzise ausgedrückt habe. Wenn ich mich richtig erinnere, haben meine Eltern das Thema zwar angeschoben aber letztlich dürfte ich den Antrag unterschrieben haben. Falls das mit 17 schon möglich ist.

    Habe mir die Details zu den möglichen Fehlern bei der Widerspruchsbelehrung bei Finanztip durchgelesen. Das Widerspruchsrecht in meinem Versicherungsschein

    • ist durch Fettschrift und einen blauen Balken am Rand visuell hervorgehoben,
    • spricht von 30 Tagen Frist (statt 14 Tagen),
    • spricht von Textform (statt Schriftform),
    • erwähnt, dass rechtzeitige Absendung genügt (statt rechtzeitigem Eingang).

    Daher nehme ich an, dass ein Widerruf in meinem Fall nicht durchgehen würde.

    Wenn Du das durch eine Kündigung freiwerdende Geld auch in Dein ETF-Depot investieren willst, solltest Du bedenken, dass jedes Jahr weniger Anlagehorizont Dein Risiko grundsätzlich erhöht.

    Das gilt natürlich nur, wenn Du die Summe aus der KLV auch am Tag X in voller Höhe benötigst.

    Große Ausgaben sind nicht geplant und die Rente ist noch drei Jahrzehnte entfernt. Ich denke, da habe ich noch viel Spielraum. Irgendwann muss man sich natürlich mit dem Thema Umschichten beschäftigen.

    Du sollst den Widerruf ja nicht per Klage durchführen,

    sondern zuerst selber mit den Formulierungshilfen Mustertexten

    danach im Bedarf über Ombudsstelle.

    Das schadet sicher nicht. Schlimmstenfalls würde abgelehnt und man hat eine normale Kündigung.

    Wie kommst Du darauf?
    (...)

    Aus dem Finanztip-Ratgeber zum Thema Widerruf der LV:

    • Um den Widerspruch durchzusetzen, ist oft eine Klage nötig. Die Erfolgschancen vor Gericht sind in den letzten zwei Jahren gesunken; eine Klage ist daher nur Versicherten mit Rechtschutzversicherung zu empfehlen.

    Die Beratung/Prüfung für 100€ durch die VZ-HH könnte ich mir ja noch vorstellen. Aber ein Gerichtsverfahren wollte ich dafür nicht durchführen.

    Mittlerweile bin ich zu dem Entschluss gekommen, dass ich nicht weiter in die LV einzahlen möchte. Ich denke mit einer Erhöhung meines ETF-Sparplans habe ich gute Chancen auf eine höhere Rendite und bleibe flexibler. Ob ich jetzt die LV beitragsfrei stelle, kündige oder widerrufe muss ich mir noch durch den Kopf gehen lassen.

    Vielen Dank für Eure Antworten.

    Der Hinweis auf den schwankenden Verlauf der Prognose zur Ablaufleistung hat mich dazu gebracht mal alle Prognosen zwischen 2006 und 2023 zusammenzutragen:

    48154,19
    50480,79
    52718,23
    54044,12
    56141,86
    58235,68
    57342,39
    53573,54
    52727,13
    52100,61
    50918,96
    50042,69
    51527,8
    80021,23
    75018,07
    75019,89
    75019,89

    Sie ist also lange Zeit zwischen 50.000 und 60.000 geschwankt und dann gab es 2019 einen großen Sprung nach oben. Danach leicht zurück und zuletzt konstant. Aber vielleicht sollte ich mich darauf tatsächlich nicht so sehr konzentrieren.

    Die Ratgeber bei Finanztip zur LV raten gefühlt von allen denkbaren Optionen ab:

    • Kündigung: Teuerste Variante, da Kosten nicht erstattet werden
    • Verkaufen: Fraglich, ob man noch einen Käufer findet
    • Beitragsfrei stellen: Wird nur für kurze Zeiträume empfohlen. Typischerweise kann man mit 1,5% bis 2,5% Verzinsung rechnen
    • Widerruf: Kaum noch erfolgreich

    Hallo zusammen,

    meine Eltern haben 2004 eine kapitalbildende Lebensversicherung für mich abgeschlossen. Ehrlich gesagt habe ich mich damit nie weiter beschäftigt und zahle bis heute darin ein. Der Finanztip-Newsletter hat mich jetzt dazu gebracht, diese zu hinterfragen. Mein Problem ist, dass es mir schwerfällt, zu beurteilen, wie brauchbar die Versicherung tatsächlich ist. Man liest häufig, dass ältere Versicherungen durchaus rentabel sein können, da es früher höhere Garantiezinsen gegeben hat. In der Police sehe ich aber keine - für mich verständliche - Angabe zu Garantiezinsen oder sonstige Hinweise, die darauf schließen lassen, wie das Geld überhaupt angelegt wird und wie die Rendite zustande kommt.

    Daher möchte hier um Ratschläge bitten, wie man die Versicherung zu beurteilen hat. Zu diesem Zweck gebe ich hier die Rahmendaten und die Angaben aus der letzten Standmitteilung an:

    Mein Analyseanasatz wäre die bisher eingezahlte Summe (12.828,96 €) im Verhältnis zur garantierten Leistung bei Freistellung (22.053,46 €) im Verhältnis der Laufzeit (noch 22 Jahre) zu setzen. Um diese Leistung zu erreichen, müsste ich das Kapital mit etwa 2,5% Zinsen anlegen, wenn ich mich nicht irre. Das würde ich als eher mäßige Rendite betrachten. Andererseits "lockt" natürlich die Angabe zu der möglichen Leistung bei unveränderter Überschussbeteiligung. Bei der weiß ich aber halt nicht, wie die zustande kommt.

    Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr ein paar Gedanken zur Bewertung der Versicherung teilen würdet.

    Bei mir zB läuft das Darlehen noch 14 Jahre bei 3,3% Zinssatz. Aktuell könnte man leicht höhere Zinsen mitnehmen. Aber das rechnet sich nur - wenn ich das richtig verstehe - wenn ich die 3,3% Zinsen auch über die nächsten 14 Jahre schlagen kann. Sehr ungewiss.

    Wenn die Zinsen wieder sinken, dann wird halt wieder sondergetilgt.

    Zu dem Artikel hatte ich auch diesen Gedanken. Ich bin aber nicht sicher, ob das wirklich vorteilhaft ist. Angenommen ich habe ein Immobiliendarlehen, das noch einige Jahre laufen wird. Wenn ich jetzt die Möglichkeit zur Sondertilgung nutze, wirkt sich das durch den Zinseszinseffekt ja deutlich verstärkt auf die über die gesamte Laufzeit zu zahlenden Zinsen aus. Stecke ich das verfügbare Kapital stattdessen beispielweise in eine Festgeldanlage, die deutlich kürzer läuft als das Immobiliendarlehen, dann kann ich mit den aktuellen Zinsen zwar über die Laufzeit der Anlage mehr Gewinn machen als ich an Zinsen über die Sondertilgung sparen würde. Aber wenn bei Ablauf der Anlage der Anlage-Zinssatz wieder unter dem Darlehenszins liegt, dann mache ich auf die gesamte Laufzeit so doch trotzdem einen Verlust? (Wenn man davon ausgeht, dass ich den gesparten Betrag zu dem Zeitpunkt nicht zusätzlich in eine Sondertilgung stecken kann, die ich sonst nicht tätigen könnte.)