Merkwürdig.
Wie passt das mit Deinem Schwärmen vom prognosefreien investieren in Welt ETFs zusammen?
Das mit den Welt-ETFs kommt doch von seiner Frau und aus den Yogakursen.
Merkwürdig.
Wie passt das mit Deinem Schwärmen vom prognosefreien investieren in Welt ETFs zusammen?
Das mit den Welt-ETFs kommt doch von seiner Frau und aus den Yogakursen.
Tja…dann wartet meine Frau bei der ING mal ab wieviel „[Steuer auf die] Vorabpauschale einbehalten wird“.
So viel Zeit muss sein.![]()
Sonst: sagt doch alles der von monstermania verlinkte Artikel.
Restliche Vorabpauschale 0,261% des Anlagewertes vom 1.1.25.
Bei 10k€ Anlagewert kommen da 6,88€ zusätzliche KapitalertragsSteuer auf die Vorabpauschale heraus.
Mich würde jetzt folgendes interessieren. Würdet ihr die oben genannten Posten als steuerlich absetzbar betrachten
Da sehe ich das FA schon im Recht.
Wenn man die Posten angerechnet haben will, dann sollte zumindest dabei stehen "beinhaltet nur Arbeitslohn, kein Material und keine Gebühren"
D.h., er hat keine Rücksetzer und keine mehrfache Versteuerung von gleichen Abschnitten auf der Skala des fiktiven Gewinns berücksichtigt.
Es gibt keine Mehrfachbesteuerung. EIn Plus, was einmal versteuert wurde wird nicht noch einmal versteuert. Nur ggf dessen Erträge, aber das sind ja auch wieder zusätzliche Einnahmen
Finanztip zeigt ja die Maximalsteuer, da sollte ja hoffentlich weniger weg gehn. Das Geld ist aber schon auf die Konten verteilt und liegt da gerade nutzlos tot rum.
Wenn du gut und genau gerechnet hast, ist es garnicht mehr dein Geld. Es ist theoretisch schon weg.
Wie jetzt, die Vorabpauschale wird eventuell erst Ende Februar gebucht? So ein Mist, ich hab gerade einiges an Geld auf meine Banken verteilt das ich ja überall genug vorhalte… das kann ich jetzt nicht verwenden und gibt auch 0 Zins… großer Mist das ist!
Die Steuer auf die Vorabpauschale wird rückwirkend zum 2.1. des Jahres gebucht.
Du hast ja das Geld eigentlich schon nicht mehr, du siehst es nur noch auf dem Konto.
Und wenn du erst jetzt aufgestockt hast, dann musst du für die Zeit vom 2.1. bis heute ggf auch noch Sollzinsen zahlen.
Interessant wird es eigentlich in Jahr 3. Wenn dein Fond dann wieder auf den gleichen Endstand von Jahr 1 steigt, vermute ich, dass die Vorabpauschale wieder anfällt, weil sie ja nur das vorige Jahr berücksichtigt. Verstehe ich das richtig, dass die Steuer dann quasi 2 Mal anfällt, obwohl ich zwischen Jahr 1 und Jahr 3 keinen tatsächlichen Gewinn hatte?
Es wird KEIN voriges Jahr berücksichtigt, sondern NUR die Wertsteigerung vom 1.1. bis 31.12.-
Ja
In deinem Beispiel fällt im 1. Jahr eine Steuer auf die Vorabpauschale an. Im 2. Jahr keine Steuer (da kein Gewinn) und im 3. Jahr wieder eine Steuer auf die Voeabpauschale.
Und noch einmal: wieso kann die Höhe des Basiszinses - eine völlige unabhängige Größe - die VAP reduzieren bzw. verhindern, wie es während der Null-/Negativzinsphase der Fall war?
Politisch ist es so festgelegt. und unabhängig ist die Größe ja nicht (siehe #56)
Mir ist momentan kein Mechanismus bekannt, der diese Mehrfachbesteuerung unterbindet.
Es gibt keine Mehrfachbesteuerung. Es wird immer nur dein Jahresgewinn, bzw max der Wert der Vorabpauschale, wenn dein Jahresgewinn höher ist, angesetzt für die Steuerberechnung.
Und falls sich das bestätigen sollte, was Du festgestellt hast, dann müssten ja in der Verkaufs-/Entnahmephase eher massive Steuerrückzahlungen erfolgen. Sind Steuerrückzahlungen bei der abschliessenden Steuerberechnung überhaupt vorgesehen?
Es gibt keine Steuerrückzahlungen.
Wenn dein Fonds jedes Jahr genau so steigen würde wie der Basiszins für die Vorabpauschale, dann würde dein Einstandspreis jedes Jahr entsprechend erhöht. Das hieße, bei Verkauf brauchst du keine KapErtragssteuer zahlen, weil schon alles in den Jahren zuvor gezahlt wurde.
Wenn du, da dein Fonds am Ende Verluste gemacht hat, quasi überzahlt hast, dann hast du einen Verlust gemacht, der deinem Verlusttopf gutgeschrieben wird.
Ich könnte mir gut vorstellen, daß die Richter dieser Republik die Anforderung "fachmännische Montage" akzeptieren würden.
"Fachmännische Montage" heißt doch nicht "von einem Fachmann" möglichst noch vom Bauhandwerk, oder sogar Meister etc. angebracht. Sondern eine Montage wie es auch ein Fachmann gemacht hätte (nach handwerklichen und allgemeingültigen Regeln).
Wenn der Basiszins den Basisertrag nicht mehr ausreichend nach unten drückt, dann wird man als Vorabpauschale für den fiktiven Gewinn mit 0,7 × ( KapEst + Kirchensteuer + Soli) belastet.
Verstehe ich nicht, was du da meinst.
Allerdings findet - glaube ich - keine Verrechnung von guten mit schlechten Jahren statt.
Es gibt immer nur eine Berechnung für das eine Jahr. Nix mit Vortrag/Nachtrag/Verrechnung.
D.h. während man über die lange Laufzeit von einer durchschnittlichen Rendite ausgeht - z.B. 7% - muss man in gut laufenden Jahren relativ hohe Teile des Gewinns vorzeitig abführen.
Ne!
In gutlaufenden Jahren gilt die Vorabpauschale als Rechenwert.
in schlechten Jahren wird das gedeckelt durch die erreichte Rendite.
In ganz schlechten Jahren gibt es keine Vorabpauschale,
-entweder weil der Basiszins 0% oder negativ ist
- oder weil deine Rendite 0€ oder negativ war.
Ist das so richtig?
ne!
hab nix davon.
Nur die minimalen Anteile durch weltweite ETF auf MSCI und FTSE und alte Fonds.
Trotz Echtzeitüberweisung hat der Transfer dann tatsächlich von Freitag 02.01. bis Mittwoch 06.01. gedauert, eh mein Guthaben auf der Plattform sichtbar wurde (Buchungsdatum: 05.01.2025).
oh, Mädchen, da musst du mal rechnen:
Freitags 2.1. das Geld losgeschickt (ins Ausland !).
Montags 5.1. ist es dort angekommen.
Am 6.1. konntest du das Guthaben auf dem Konto sehen.
SEPA Überweisungen dauern halt 1 Bank-Arbeitstag (normalerweise).
(Du weißt, dass Sa & So keine Bank-Arbeitstage sind?)
Hat doch alles super geklappt.
und damit hat sich der vorher so "hoch" aufgesetzte Satz:
Im Kalenderjahr 2025 hat der Kommer-ETF bspw. den FTSE All-World von Vanguard immerhin outperformt.
Im Kalenderjahr 2025 hat der Kommer-ETF bspw. den FTSE All-World von Vanguard immerhin outperformt.
auch wieder relativiert.
Denn wie du sagtst: Man muss sich nur die richtige Zeitstrecke ausgucken. (Und 1 Jhr 1.1. bis 31.12. ist auch nur eine willkürliche Zeitstrecke.)![]()
Die Wertstellung betrifft nicht die Echtzeitüberweisung sondern das Konto, von dem die Überweisung erfolgt ist.
Du meinst, dass das Geld quasi sofort bei der "neuen" Bank ist, die aber dann einen Tag brauchen um das Geld dann dem richtigen Empfänger gutzuschreiben?![]()
Wieviel Prozent des Vermögens man in meinem Alter, in den sicheren Hafen bringen sollte.
Zwischen 0% und 100%.
Kommt auf euren Bedarf und eure Bedürfnisse, sowie auf eure Risikoträgfähigkeit an.
Wieviel Geld, sollten wir in sichere Anlageformen, wie Tagesgeld, Bundesanleihen
Den definitiven Bedarf der nächsten 3-5 Jahre. Auf Aktien-ETFs kann man sich nicht verlassen.
Ich hatte schon mehrfach die Situation, daß die Vorauszahlung über den Abschlag deutlich höher war als meine Zwischenrechnung.
Und ich dieses Mal genau das Gegenteil. Eon hat genau meinen Vorjahresverbrauch und ich komme bei EInrechnung der Boni auf einen Abschlag von knapp über 100€ monatlich.
Nun wollen die nur 23,x€ pro Monat. Soll mir recht sein,... ![]()
Es könnte ja theoretisch passieren, dass man Teile der GKV zum risikoreichen Anteil "verschieben" muss.
Warum?
Der Anlagebetrag in der GKV ist ja nur dafür, festzustellen wie hoch die tatsächliche Aktienquote ist.
Wenn jemand von seinem Portfolio spricht, dann denkt er/sie an das frei verfügbare Geld/Vermögen. Und fühlt sich dann jemand gequält von einer zu hohen Aktienquote, dann kann man mit dem "eigenen GRV Vermögen" seine Aktienquote runterrechnen.
Wenn die Dividende am 5.1. aufs Konto kommt, ist für mich Zufluss 2026.
So einfach ist das nicht.
Wenn man den Betrag erst am 5.1. auf dem Konto sieht, dann kommt es aufs Valuta drauf an.
Ist dieses Valuta datiert auf 31.12.2025, dann ist das noch Zufluß 2025.