Vorabpauschale 2026 sogar bei 3,2%!!!

  • Wenn man die Kurse z.B. in einer Excel-Tabelle dokumentiert, bleibt es immer nur eine Abschätzung, weil der Kurs, den die Bank verwendet anders sein kann.

    Die Banken kennen die Kurse ja selbst nicht, sonst würde die Abbuchung direkt am 2.1. erfolgen und nicht erst Ende Januar oder noch später.

    Man kommt dem Wert mit natürlich richtiger Formel sehr nahe, wenn man Anfang des Jahres beide relevanten Kurse aus den öffentlich zugänglichen historischen Kursen bestimmt. Klar kennen die Banken diese auch. Berechnungen, Checks und Gegenchecks dauern eben etwas, wenn x-tausendfach zu einem Zeitpunkt erforderlich. In der Vergangenheit lagen meine Abweichungen im einstelligen Euro-Bereich. Das genügt mir.

  • Wie jetzt, die Vorabpauschale wird eventuell erst Ende Februar gebucht? So ein Mist, ich hab gerade einiges an Geld auf meine Banken verteilt das ich ja überall genug vorhalte… das kann ich jetzt nicht verwenden und gibt auch 0 Zins… großer Mist das ist!

  • Interessant wird es eigentlich in Jahr 3. Wenn dein Fond dann wieder auf den gleichen Endstand von Jahr 1 steigt, vermute ich, dass die Vorabpauschale wieder anfällt, weil sie ja nur das vorige Jahr berücksichtigt. Verstehe ich das richtig, dass die Steuer dann quasi 2 Mal anfällt, obwohl ich zwischen Jahr 1 und Jahr 3 keinen tatsächlichen Gewinn hatte?

    Es wird KEIN voriges Jahr berücksichtigt, sondern NUR die Wertsteigerung vom 1.1. bis 31.12.-
    Ja
    In deinem Beispiel fällt im 1. Jahr eine Steuer auf die Vorabpauschale an. Im 2. Jahr keine Steuer (da kein Gewinn) und im 3. Jahr wieder eine Steuer auf die Voeabpauschale.

    Und noch einmal: wieso kann die Höhe des Basiszinses - eine völlige unabhängige Größe - die VAP reduzieren bzw. verhindern, wie es während der Null-/Negativzinsphase der Fall war?

    Politisch ist es so festgelegt. und unabhängig ist die Größe ja nicht (siehe #56)

    Mir ist momentan kein Mechanismus bekannt, der diese Mehrfachbesteuerung unterbindet.

    Es gibt keine Mehrfachbesteuerung. Es wird immer nur dein Jahresgewinn, bzw max der Wert der Vorabpauschale, wenn dein Jahresgewinn höher ist, angesetzt für die Steuerberechnung.

    Und falls sich das bestätigen sollte, was Du festgestellt hast, dann müssten ja in der Verkaufs-/Entnahmephase eher massive Steuerrückzahlungen erfolgen. Sind Steuerrückzahlungen bei der abschliessenden Steuerberechnung überhaupt vorgesehen?

    Es gibt keine Steuerrückzahlungen.
    Wenn dein Fonds jedes Jahr genau so steigen würde wie der Basiszins für die Vorabpauschale, dann würde dein Einstandspreis jedes Jahr entsprechend erhöht. Das hieße, bei Verkauf brauchst du keine KapErtragssteuer zahlen, weil schon alles in den Jahren zuvor gezahlt wurde.
    Wenn du, da dein Fonds am Ende Verluste gemacht hat, quasi überzahlt hast, dann hast du einen Verlust gemacht, der deinem Verlusttopf gutgeschrieben wird.

  • Für langfristige Anlegerinnen ist der steuerliche Unterschied zwischen Thesaurierer und Ausschütter heute meist klein, wenn Ausschüttungen reinvestiert werden. Interessant wird es erst bei der Entnahme im Rentenalter: Dann liefert ein Ausschütter regelmäßige Ausschüttungen, die direkt als „Einkommen“ genutzt werden können, während Thesaurierer erst verkauft werden müssen. Aus Sicht der Liquidität und einfachen Entnahme kann der Ausschütter im Alter daher praktisch im Vorteil sein, steuerlich ist der Unterschied über die Ansparphase oft marginal.


    Aber: bei sehr hohen Geldanlagen in thesaurierenden ETF kann es sehr ärgerlich sein, wenn man in der Entnahmephase jedes Jahr Koordinierungsarbeit beim Verkauf hat UND im Januar zusätzlich noch mit dem Thema Vorabpauschale belastet ist.

  • Wie jetzt, die Vorabpauschale wird eventuell erst Ende Februar gebucht? So ein Mist, ich hab gerade einiges an Geld auf meine Banken verteilt das ich ja überall genug vorhalte… das kann ich jetzt nicht verwenden und gibt auch 0 Zins… großer Mist das ist!

    Die Steuer auf die Vorabpauschale wird rückwirkend zum 2.1. des Jahres gebucht.
    Du hast ja das Geld eigentlich schon nicht mehr, du siehst es nur noch auf dem Konto.
    Und wenn du erst jetzt aufgestockt hast, dann musst du für die Zeit vom 2.1. bis heute ggf auch noch Sollzinsen zahlen.

  • Finanztip zeigt ja die Maximalsteuer, da sollte ja hoffentlich weniger weg gehn. Das Geld ist aber schon auf die Konten verteilt und liegt da gerade nutzlos tot rum. Finanztip sagt ja das die Steuer im Januar abgebucht wird. Deswegen hab ich bereits Ende Dezember Geld auf die Konten geschoben.

  • Finanztip zeigt ja die Maximalsteuer, da sollte ja hoffentlich weniger weg gehn. Das Geld ist aber schon auf die Konten verteilt und liegt da gerade nutzlos tot rum. Finanztip sagt ja das die Steuer im Januar abgebucht wird. Deswegen hab ich bereits Ende Dezember Geld auf die Konten geschoben.

    Das empfiehlt sich auch, weil die Banken die Steuer mit Wertstellung 2.1. abbuchen, egal wann die Buchung tatsächlich erfolgt.


    Das halte ich übrigens für den nächsten ganz großen Mist an dieser Stelle. Die Bank erwartet, dass man den Betrag rät und wenn man ihn nicht (richtig) rät, berechnet sie Überziehungszinsen.

  • Für langfristige Anlegerinnen ist der steuerliche Unterschied zwischen Thesaurierer und Ausschütter heute meist klein, wenn Ausschüttungen reinvestiert werden. Interessant wird es erst bei der Entnahme im Rentenalter: Dann liefert ein Ausschütter regelmäßige Ausschüttungen, die direkt als „Einkommen“ genutzt werden können, während Thesaurierer erst verkauft werden müssen. Aus Sicht der Liquidität und einfachen Entnahme kann der Ausschütter im Alter daher praktisch im Vorteil sein, steuerlich ist der Unterschied über die Ansparphase oft marginal.


    Aber: bei sehr hohen Geldanlagen in thesaurierenden ETF kann es sehr ärgerlich sein, wenn man in der Entnahmephase jedes Jahr Koordinierungsarbeit beim Verkauf hat UND im Januar zusätzlich noch mit dem Thema Vorabpauschale belastet ist.

    Sehe ich anders. Thesaurierer sind nicht nur steuerlich im Vorteil (wenn auch nicht mehr so sehr wegen der Vorabpauschale) sondern bietet gerade in der Entnahmephase deutlich mehr Flexibilität.

    Bspw. habe ich vor in der Entnahmephase einen Cashpuffer als Sicherheitsbaustein zu nutzen. In schlechten Börsenzeiten würde ich dann erst diesen aufbrauchen bevor ich die ETF-Anteile verkaufe. Bei Ausschüttern habe ich da keine Wahl...

    Außerdem ist beim Verkauf von Anteilen eines Thesaurierers die Steuerbelastung nicht so hoch wie bei den Dividenden. Dem höheren Aufwand des Verkaufs von Anteilen eines Thesaurierers in der Entnahmephase steht der Mehraufwand des Reinvestierens der Dividenden des Ausschütters in der Ansparphase gegenüber.

    Weiterhin sieht meine Entnahmestrategie vor, mein Vermögen bis zum Lebensende weitestgehend aufzubrauchen. Ein Verkauf von Anteilen ist daher sowieso unumgänglich...

  • Interessant wird es bei Geldmarkt-ETFs. Da schlagen die 3,2% dann richtig zu. Ob sich dann z.B. ein DBX0AN, der aktuell um die 1,93x% bringt überhaupt noch als (Anti-Hopping)-Tagesgeldersatz lohnt? Da muss man wohl nochmal genau nachrechnen.

  • Da könnte sich ein ausschüttender Geldmarktfond vielleicht anbieten. Dann versteuerst du halt deine Erträge und das wars. Produkte wie den A0F426 kannst du bei vielen Direktbanken kostenlos über die Fondsgesellschaft erwerben und zurückgeben.

  • Ich verstehe dein Problem nicht? Die Höhe der VAP wird auf die Wertsteigerung des Fonds gedeckelt. Dein Geldmarktfonds mit 1,93% Rendite wird als Acc nicht mehr Wertsteigerung haben und damit ist egal ob der Basiszins bei 2,5% oder 3,2% liegt.

    So ein Geldmarktfonds wird nur bei inverser Zinskurve höher rentieren als eine langlaufende Bundesanleihe und dann erwirtschaftest du ja de facto mehr als den Basiszins

  • Ich könnte mir vorstellen, dass es bei vielen komisch ankommt, wenn sie auf ihren Geldmarktfond noch „draufzahlen“ (=Steuer auf die VAP), aber der GMF die Erträge einfach intern akkumuliert.

    Ein ausschüttender GMF (wobei wir ja annehmen: Ausschüttung = Ertrag < Basisertrag) ist da vielleicht bequemer, weil er mehr so funktioniert wie Tagesgeld, wo die Zinsen laufend nach Steuer ausgezahlt werden.

  • Letztes Jahr hatte der DBX0AN noch um die 3,1%, d.h. deutlich über der VAP. Bei 1,93 vs. 3,2% sieht es anders aus. D.h. es gibt keinen Zinseszinseffekt mehr, da ich gleich alles versteuern muss, so als hätte ich einen Ausschütter. Insofern gebe ich Alex777 recht: evtl. mal über einen Ausschütter nachdenken. Dann hat man auch den Hickhack mit der bescheuerten rückwirkenden Steuerabbuchung zum 2.1. nicht mehr.

  • Ich könnte mir vorstellen, dass es bei vielen komisch ankommt, wenn sie auf ihren Geldmarktfond noch „draufzahlen“ (=Steuer auf die VAP), aber der GMF die Erträge einfach intern akkumuliert.

    Ja, das ist so. Man muss das Geld für die Steuer separat bereitstellen, was dann doch anders ist als beim Tagesgeld.

    Oder das Ding kurz vor Jahresende verkaufen und ein paar Tage später wieder kaufen.

  • Es wird KEIN voriges Jahr berücksichtigt, sondern NUR die Wertsteigerung vom 1.1. bis 31.12.-
    Ja
    In deinem Beispiel fällt im 1. Jahr eine Steuer auf die Vorabpauschale an. Im 2. Jahr keine Steuer (da kein Gewinn) und im 3. Jahr wieder eine Steuer auf die Voeabpauschale.

    Politisch ist es so festgelegt. und unabhängig ist die Größe ja nicht (siehe #56)

    Es gibt keine Mehrfachbesteuerung. Es wird immer nur dein Jahresgewinn, bzw max der Wert der Vorabpauschale, wenn dein Jahresgewinn höher ist, angesetzt für die Steuerberechnung.

    Es gibt keine Steuerrückzahlungen.
    Wenn dein Fonds jedes Jahr genau so steigen würde wie der Basiszins für die Vorabpauschale, dann würde dein Einstandspreis jedes Jahr entsprechend erhöht. Das hieße, bei Verkauf brauchst du keine KapErtragssteuer zahlen, weil schon alles in den Jahren zuvor gezahlt wurde.
    Wenn du, da dein Fonds am Ende Verluste gemacht hat, quasi überzahlt hast, dann hast du einen Verlust gemacht, der deinem Verlusttopf gutgeschrieben wird.

    Hier hat jemand einmal durchgerechnet, ob beim Thesaurierer durch die Vorabpauschale etwas vom Zinseszinseffekt verlorengeht:

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    Über die Qualität diese Beitrags - d.h. die Zuverlässigkeit der Daten - kann ich nix sagen. Es geht mir auch nur darum, was und wie er es grob betrachtet gemacht hat. Und für mich sieht es so aus, als ob er durchgängig eine mittlere Rendite angenommen hat. D.h., er hat keine Rücksetzer und keine mehrfache Versteuerung von gleichen Abschnitten auf der Skala des fiktiven Gewinns berücksichtigt. Wenn alle anderen üblichen "Foren" - Finanztip, Finanzfluss, justETF, etc - bei ihren Renditeberechnungen genauso vereinfachend vorgegangen sind, dann ist da vielleicht etwas übersehen worden.

    Mal sehen, ob sich der eine oder andere das noch mal genauer - unter Einschluss von mehreren Rücksetzern (Zyklen) über eine lange Laufzeit - ansieht und analysiert bzw. modellhaft berechnet.

  • Ob sich dann z.B. ein DBX0AN, der aktuell um die 1,93x% bringt überhaupt noch als (Anti-Hopping)-Tagesgeldersatz lohnt? Da muss man wohl nochmal genau nachrechnen.

    Keine Ahnung, was Du meinst. Ich nutze den DBX0AN als Tagesgeldersatz. Also ständig rein und raus. Mein Bestand zum Jahreswechsel ist komplett im Dezember umgesetzt worden, die Vorabpauschale beträgt also wenige Euro und diese werden schnell durch neue Umsätze verrechnet sein. Für mich ist das irrelevant.

    Was willst Du errechnen, was sich lohnen soll? Es ist doch keine zusätzliche Steuer. Durch die VAP wird der Vorteil der Steuerverschiebung reduziert, das ist also nur bei sehr langen Anlagezeiträumen relevant. Bei Tagesgeldanlagen sowieso nie. Also kann ein Geldmarktfonds steuerlich nie schlechter als Tagesgeld-Hopping sein.

    Da könnte sich ein ausschüttender Geldmarktfond vielleicht anbieten.

    Der Vorteil vom DBX0AN ist die große Liquidität und enge G/B-Spannen. Da kann man für einen Tag reingehen. Beim ausschüttenden Parallelfonds DBX0A2 ist die G/B-Spanne idR. schon deutlich größer.

    Oder das Ding kurz vor Jahresende verkaufen und ein paar Tage später wieder kaufen.

    Das machen scheinbar tatsächlich einige, denn in der ersten Januarwoche ist der Fonds immer einige Cent überteuert. Das Gegenteil wäre betriebswirtschaftlich besser.

    Wenn Du schon die Steuer eher zahlen möchtest, dann würde ich Verkauf und Kauf immer gleichtägig machen.

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